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Tagesordnung
- 1Flächennutzungsplan der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss zur NeuaufstellungZur Vorlage · 2005/-049 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß § 2 Baugesetzbuch die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet beschließen. Der aktuelle Flächennutzungsplan ist seit über 30 Jahren rechtswirksam und wurde seit der Gebietsreform 1975 bereits 46 Mal geändert, während 18 weitere Änderungen im Verfahren sind. Eine vollständige Überarbeitung ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung und die Überprüfungspflichten des Baugesetzbuchs zu entsprechen.
Die Neuaufstellung soll in einem dreijährigen Zeitraum erfolgen und verschiedene Planungsprozesse integrieren. Dazu gehören die Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungskonzepts, die Überprüfung des Zentrenkonzepts von 1977 sowie die Einbindung von Ergebnissen aus der Lärmminderungsplanung und dem Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe. Ziel ist eine organisatorische Optimierung der Planungsprozesse unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen.
Für die Umsetzung der Neuaufstellung sieht die Vorlage die Bildung einer internen Arbeitsgruppe sowie einer interfraktionellen Lenkungsgruppe vor. Zudem wird die Einrichtung einer befristeten Ingenieurstelle beantragt. Zur Durchführung notwendiger externer Gutachten, etwa für einen Masterplan Mobilität, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 225.000 Euro benötigt. Die Finanzierung der Personalkosten und Sachkosten ist im aktuellen Haushaltsplan noch nicht gesichert.
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- 2Wettbewerbsantrag 'Ab in die Mitte! Die City-Offensive NRW'Zur Vorlage · 2005/-056 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Durchführung des Wettbewerbsantrages „Ab in die Mitte! Die City-Offensive NRW“ für das Jahr 2005 beschließen. Die Stadt wurde von der Jury als eine von 17 prämierten Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Ziel des Wettbewerbsbeitrags unter dem Motto „Entdecken. Gestalten. Bewegen.“ ist es, die Identifikation mit der Innenstadt zu stärken und die Handlungsfelder Stadt und Kultur zu verknüpfen.
Im Zentrum des Vorhabens steht die Entwicklung eines neuen Bürger- und Kulturzentrums an der Leonhardtstraße. Durch die Vernetzung bestehender Einrichtungen wie des Jugendzentrums, des Bürgerhauses sowie der Galerie und der ASG-Aula sollen die verschiedenen Generationen der Altstadt besser zusammengeführt werden. Der Plan sieht vor, die Aktivitäten der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Altstadt-Marketing Castrop-Rauxel e.V. in diesen Prozess einzubinden und bürgerschaftliches Engagement zu fördern.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 56.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus Landesmitteln in Höhe von 60 Prozent, Drittmitteln in Höhe von 30 Prozent sowie einem städtischen Eigenanteil von 10 Prozent zusammen. Die Verwaltung ist beauftragt, den Förderantrag für den Eigenanteil in Höhe von 5.600 Euro beim Kreis zu stellen. Die Finanzierung des Eigenanteils soll über die Verkaufserlöse der VEW-Aktien des Kreises erfolgen.
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- 3Zukunftsprojekt Castrop-Rauxel hier: Beschluss zur Durchführung der Erweiterung der BürgerbeteiligungZur Vorlage · 2005/-051 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Verwaltung beauftragen, die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Zukunftsprojekts Castrop-Rauxel durchzuführen. Die Neugestaltung der Projektstruktur erfolgt nach einer Neubeantragung der Fördermittel, nachdem ein ursprünglicher Antrag im Jahr 2002 aufgrund begrenzter Mittel der Bezirksregierung Münster nicht bewilligt worden war.
Die Verwaltung hat die Vorgehensweise modifiziert, indem die ursprünglich als eigenständige Teilprojekte geplanten Strukturkonzepte zur Stadtteilentwicklung in das Zukunftsprojekt integriert wurden. In Abstimmung mit dem interfraktionellen Lenkungsgremium wurde die Anzahl der Bürgergespräche von sieben auf neun Stadtteile ausgeweitet, was die Einbeziehung der Gebiete Frohlinde sowie Dorf Rauxel, Deininghausen und Dingen umfasst. Zur Information der Bürger wurden zudem stadtteilbezogene Bürgerzeitungen für alle Haushalte aufgelegt und ein Internetangebot bereitgestellt. Ergänzend sollen nach den Stadtteilgesprächen vier bis fünf themenbezogene Symposien zur Stadtentwicklung als öffentliche Diskussionsrunden stattfinden.
Die Ergebnisse dieser Verfahren dienen als Grundlage für eine Stadtentwicklungskonzeption und den künftigen Flächennutzungsplan. Durch die Erweiterung der Beteiligungsangebote erhöhen sich die Projektkosten für die Gutachter um etwa 34.000 Euro. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über das Kreisinvestitionsprogramm, gespeist aus den Verkaufserlösen der VEW-Aktien des Kreises, sowie durch eine angestrebte Landesförderung in Höhe von 50 Prozent erfolgen.
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- 4Initiative Stadt Bau Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen Wettbewerb 2004/2005 'Stadt macht Platz - NRW macht Plätze' (2. Phase) hier: Beschluss zur DurchführungZur Vorlage · 2005/-034 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-034 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um einen Beschluss gebeten, den Qualifizierungsprozess für die zweite Wettbewerbsphase des Landeswettbewerbs „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ durchzuführen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Zusage einer Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Sicherstellung des städtischen Eigenanteils über das Kreisinvestitionsprogramm.
Der Projektbeitrag umfasst die Neugestaltung einer sogenannten „Raum-Weg-Folge“, die den Bunkerplatz, den Simon-Cohen-Platz und den Marktplatz miteinander verbindet. Die Kosten für die zweite Wettbewerbsphase werden auf insgesamt 135.000 Euro beziffert. Davon entfallen etwa 35.000 Euro auf die Projektsteuerung durch ein beauftragtes Büro und rund 100.000 Euro auf die Objekt- sowie Lichtplanung. Bei einer 50-prozentigen Landesförderung belaufen sich die Kosten für die Stadt auf 67.500 Euro.
Die Planung sieht ein dreistufiges Beteiligungsverfahren vor, das Aktivierungsworkshops auf Quartiersebene, Problemlösungsworkshops zur Ermittlung von Nutzungsansprüchen sowie Realisierungsworkshops umfasst. Ziel ist es, durch die Einbindung von Interessengruppen und die Erarbeitung innovativer Finanzierungskonzepte die Umsetzung der Platzgestaltung zu unterstützen. Der Wettbewerbsbeitrag wurde nach der ersten Phase von einer Jury ausgewählt, wobei die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Castrop Altstadt und privaten Akteuren hervorgehoben wurde.
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- 5Förderung von strukturwirksamen Maßnahmen und Projekten aus den Erlösen des Kreises aus dem Verkauf der VEW-AktienZur Vorlage · 2005/-048 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/-048 befasst sich mit der Verwendung von Mitteln aus den Erlösen des Kreises aus dem Verkauf der VEW-Aktien zur Förderung strukturwirksamer Maßnahmen und Projekte. Der Stadt Castrop-Rauxel wurden hierfür 2.366.623,00 Euro zugeteilt. Durch Zinserträge erhöhte sich der verfügbare Betrag zum Stand vom 30. Dezember 2004 auf insgesamt 2.523.314,29 Euro. Da bisher 2.465.850,81 Euro für Projekte gebunden wurden, verbleibt ein Restbetrag von 57.463,48 Euro.
Für weitere Fördermaßnahmen im Jahr 2005 besteht ein Bedarf an Eigenanteilsfinanzierung in Höhe von 137.600 Euro. Da die verbleibenden Mittel nicht ausreichen, entsteht eine Finanzierungslücke von etwa 75.600 Euro. Um diese Lücke zu schließen, ist die Zurückstellung der Maßnahme „Ausbau Vinckestraße“ vorgesehen, da für dieses Vorhaben laut Bescheid der Bezirksregierung Münster frühestens ab 2006 mit Landesmitteln zu rechnen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht über die Mittelverwendung zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für die im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen Förderanträge zur Eigenanteilsfinanzierung beim Kreis zu stellen, sofern die entsprechenden Beschlüsse des Rates am 24. Februar 2005 vorliegen.
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- 6Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Landesprogramm 'Initiative ergreifen'Zur Vorlage · 2005/-054 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß der Gemeindeordnung NRW einen Dringlichkeitsbeschluss vom 16. Dezember 2004 genehmigen. Hintergrund ist die Übernahme einer neuen Rolle im Landesprogramm „Initiative ergreifen“. Die Stadt soll künftig stellvertretend für das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen als zentrale Ansprechpartnerin und Zuwendungsempfängerin für die projektübergreifende Finanzierung fungieren. Das Programm unterstützt bürgerschaftliches Engagement zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur sowie die Nutzung denkmalgeschützter Gebäude für soziale und kulturelle Zwecke.
Im Zuge der Neuregelung muss eine europaweite Ausschreibung für die Programmbegleitung durchgeführt werden, da die bisherige Begleitung durch ein externes Büro Ende 2004 ausläuft. Die geschätzten jährlichen Gesamtkosten für diese Begleitung belaufen sich auf 310.000 Euro. Während das Land NRW voraussichtlich 80 Prozent der Kosten übernimmt, muss die Stadt einen Eigenanteil von etwa 20 Prozent leisten. Für die Jahre 2005 bis 2007 soll dieser Anteil durch den anfallenden Personal- und Sachkostenaufwand der Verwaltung, etwa durch das Rechnungsprüfungsamt oder das Betriebsmanagement, nachgewiesen werden.
Um die laufende Kommunikation und die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sicherzustellen, ist eine Anfinanzierung für das Jahr 2004 in Höhe von 62.500 Euro erforderlich. Der notwendige städtische Eigenanteil für diesen Zeitraum wird über das Kreisinvestitionsprogramm finanziert. Ein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster liegt zur Bearbeitung vor.
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- 7Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und BürgerentscheideZur Vorlage · 2005/-059 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/-059 des Haupt- und Finanzausschusses legt einen überarbeiteten Satzungsentwurf der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vor. Der Entwurf folgt auf eine Entscheidung des Rates der Stadt vom 8. Juli 2004, die Beschlussfassung über die Satzung zunächst zurückzustellen.
Die Verwaltung hat den Text aufgrund von Diskussionen im Rat sowie aufgrund einer seit dem 1. Oktober 2004 geltenden Verordnung zur Durchführung von Bürgerentscheiden angepasst. Wesentliche Änderungen betreffen die Anzahl der Stimmbezirke, die Möglichkeit der Briefwahl sowie den Abstimmungszeitraum. Gemäß dem neuen Entwurf in § 13 sollen für einen Bürgerentscheid 23 Stimmbezirke eingerichtet werden, wobei für jeden Kommunalwahlbezirk ein Stimmbezirk vorgesehen ist. Bei einer gleichzeitigen Durchführung eines Bürgerentscheides mit einer Wahl gelten die bereits festgelegten Stimmbezirke der Wahl.
Zudem sieht der Entwurf in § 21 die Einführung der Briefwahl vor, ergänzt durch den neuen § 22, dessen Wortlaut an entsprechende Mustersatzungen angelehnt ist. In § 18 wird zudem festgelegt, dass ein Bürgerentscheid nicht innerhalb eines festgelegten Abstimmungszeitraums, sondern an einem vom Rat der Stadt bestimmten Tag stattfindet. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Anpassungen die gesetzliche Intention einer möglichst hohen Bürgerbeteiligung gewahrt bleibt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Satzung durch den Rat der Stadt vor.
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- 8Sachstandsbericht HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2005/-061 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/-061 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung in Castrop-Rauxel. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003 ist die Verwaltung verpflichtet, dem Rat der Stadt vierteljährlich einen Bericht über den Stand der Haushaltskonsolidierung vorzulegen, wobei die Ist- und Soll-Werte gegenübergestellt werden.
Der Bericht umfasst eine Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen, die nach Personal- und Sachkosten getrennt dargestellt sind. In der vorliegenden Dokumentation werden die Plan-Soll-Werte mit dem Ist-Stand verglichen. Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden oder bei denen sich Änderungen ergeben haben, sind in der Anlage durch ein spezielles Kennzeichen markiert.
Für das Haushaltsjahr 2004 wird festgestellt, dass das angestrebte Konsolidierungsziel erreicht wurde. Dabei wurde ein zusätzlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 35.810 Euro gegenüber den ursprünglichen Planzahlen erwirtschaftet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Februar 2005 sowie des Rates der Stadt am 24. Februar 2005 vorgesehen.
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- 9Beteiligungsbericht 2004Zur Vorlage · 2005/-026 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/-026 befasst sich mit dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2004. Gemäß § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen dazu verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform zu erstellen. Der vorliegende Bericht stellt eine Fortschreibung der im Vorjahr erstellten Dokumentation dar.
Die in dem Bericht enthaltenen Darstellungen basieren auf den Geschäftsberichten sowie den geprüften Bilanzen der beteiligten Unternehmen für das Wirtschaftsjahr 2003. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Einbringung des Berichts verzögert erfolgt ist, da der erforderliche Jahresabschluss der Forum erst im Januar 2005 fertiggestellt werden konnte.
Der Bericht ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Februar 2005 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Februar 2005 vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht 2004 zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 10Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2005 des EUV, Teilbetrieb VII - Dienstleistungen -Zur Vorlage · 2005/-057 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Wirtschaftsplanentwurf 2005 des EUV, Teilbetrieb VII – Dienstleistungen –, entscheiden. Der EUV, ein Stadtbetrieb der Stadt Castrop-Rauxel, erbringt vertraglich vereinbarte Leistungen, für die die Stadt die Kosten erstattet. Diese Leistungen umfassen den betrieblichen und operativen Umweltschutz, die Fahrbereitschaft für die Verwaltung sowie die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten.
Der vorliegende Entwurf sieht für das Wirtschaftsjahr 2005 Gesamtkosten in Höhe von 325.170 Euro vor. Darin enthalten sind 215.330 Euro für den Umweltschutz, 54.000 Euro für die Fahrbereitschaft und 55.840 Euro für die Grundsteuerangelegenheiten. Die Abrechnung der Veranschlagungen erfolgt am Ende des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich erbrachten Aufwendungen.
Die Verwaltung hat den Entwurf geprüft und mit dem EUV erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass bestimmte Positionen, bestehend aus Personalkosten in Höhe von 5.960 Euro und Verwaltungsaufwand in Höhe von 3.000 Euro, zu hoch angesetzt sind und nicht zu Lasten der Stadt abgerechnet werden können. Der EUV hat zugesichert, diese Positionen bei der Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2005 entsprechend zu korrigieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Wirtschaftsplanentwurf unter dieser Einschränkung zuzustimmen.
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- 11Bestimmung einer offiziellen Begleitung des Chores St. Elisabeth in die Partnerstadt VincennesZur Vorlage · 2005/-064 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Februar 2005 liegt die Vorlage 2005/-064 zur Bestimmung einer offiziellen Begleitung des Chores St. Elisabeth vor. Der Chor plant im Zeitraum vom 5. bis 8. Mai 2005 eine Reise in die französische Partnerstadt Vincennes, um die dortige traditionelle Begegnung mit dem Partnerchor durchzuführen. Es handelt sich hierbei um die 46. Begegnung dieser Art, was die Reise in den Kontext einer langjährigen Städtepartnerschaft stellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss eine offizielle Begleitung für den Chor bestimmt. In der Vergangenheit wurde die Reise des Chores jeweils von einem Ratsmitglied aus dem anreisenden Land begleitet. Die finanziellen Auswirkungen der Reise sind mit etwa 150 Euro beziffert, wobei lediglich anteilige Fahrtkosten für den Reisebus anfallen. Die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung werden laut Sachverhalt von der Gastgeberseite in Vincennes getragen. Eine haushaltsmäßige Berührung über den genannten Betrag hinaus wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12Teilnahme am Deutsch-Finnischen Partnerschaftskongress in Hyvinkää / FinnlandZur Vorlage · 2005/-065 · Sitzungsvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss wird über die Teilnahme am Deutsch-Finnischen Partnerschaftskongress beraten, der am 15. und 16. Juni 2005 in Hyvinkää, Finnland, stattfindet. Die Vorlage 2005/-065 legt dar, dass der erste Kongress dieser Art auf Initiative der Stadt Castrop-Rauxel gemeinsam mit der finnischen Partnerstadt Kuopio auch in Castrop-Rauxel durchgeführt wurde. Ziel dieser Plattform ist der Informationsaustausch über Möglichkeiten der Kooperation im Kontext der europäischen Verständigung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind lediglich Flugkosten in Höhe von etwa 1.000 Euro zu veranschlagen. Die Übernachtungskosten werden gemäß der bestehenden Vereinbarung zwischen den Partnerstädten des gastgebenden Landes wechselseitig von der jeweils anreisenden Stadt getragen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme an der Veranstaltung in Hyvinkää bestimmt.
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- 13Begleitung zu den internationalen sportlichen BegegnungenZur Vorlage · 2005/-069 · Tischvorlage
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Im Haupt- und Finanzausschuss wird über die Begleitung einer internationalen sportlichen Begegnung entschieden. Grundlage der Vorlage ist eine Zusammenstellung aller von Sportvereinen gemeldeten Begegnungen mit Partnerstädten für das Jahr 2005. Gemäß einem früheren Beschluss des Sportausschusses ist vorgesehen, dass bei solchen internationalen sportlichen Begegnungen mit Partnerstädten nach Möglichkeit Mitglieder des Sportausschusses oder Ratsmitglieder teilnehmen.
Konkret geht es um eine Reise des Tennisclubs Castrop-Rauxel 06 nach Vincennes in Frankreich, die im Zeitraum vom 14. Mai bis zum 16. Mai 2005 stattfindet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme eines Ratsmitglieds an dieser sportlichen Begegnung autorisiert. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 14Bürgermeisterwahl 2005 in WakefieldZur Vorlage · 2005/074 · Tischvorlage
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Im Haupt- und Finanzausschuss liegt die Tischvorlage 2005/074 zur Bürgermeisterwahl 2005 in der britischen Partnerstadt Wakefield vor. Die Vorlage sieht vor, die stellvertretende Bürgermeisterin, einen weiteren Vertreter sowie einen Dolmetscher zur Veranstaltung vom 18. bis 20. Mai 2005 nach Wakefield zu entsenden.
Die Einladung erfolgt durch die Partnerstadt Wakefield. Die Veranstaltung dient dem Austausch über zukünftige städtepartnerschaftliche Projekte und der Intensivierung der Beziehungen zwischen den Städten. Neben Castrop-Rauxel sind auch die Stadt Herne sowie weitere Partnerstädte zur Wahl eingeladen. Eine Teilnahme aus Castrop-Rauxel fand in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen statt, zuletzt vor zwei Jahren.
Die finanziellen Auswirkungen der Reise werden als gering eingestuft und berühren den Haushalt nicht unmittelbar. Die kalkulierten Gesamtkosten für die drei Personen belaufen sich auf etwa 250 Euro. Diese Summe umfasst die Kosten für die Anreise zum Flughafen Köln/Bonn, mögliche Flugkosten sowie ein Gastgeschenk.
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- 15Anfragen der Ratsmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Versetzung eines Beamtennicht öffentlich
- 2Stundungnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich