Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht über die bodenkundlichen Ergebnisse im Zuge der Arbeiten auf dem Marktplatz durch den LWL
- 4Beschlusscontrolling (öffentlicher Teil)Zur Vorlage · 2016/199 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/199 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem sogenannten Beschlusscontrolling im öffentlichen Teil. Auf Anregung des Ausschusses legt die Verwaltung einen Bericht vor, der den Bearbeitungsstand der noch nicht abschließend erledigten Beschlüsse dokumentiert, die im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses gefasst wurden.
Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum von den Jahren 2009 bis März 2016. Er dient der Überprüfung der Umsetzung bisheriger Entscheidungen. Zuvor eingereichte Berichte der Verwaltung bezogen sich lediglich auf die Sitzungen bis zum 30. Januar 2014. Die aktuelle Vorlage stellt sicher, dass der Status der offenen Beschlüsse für den erweiterten Zeitraum nachvollziehbar bleibt. Dabei wird zwischen Beschlüssen aus öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen unterschieden, für die jeweils separate Vorlagen erstellt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Bericht der Verwaltung über die noch nicht abschließend erledigten Beschlüsse für den genannten Zeitraum zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgelöst.
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- 5Zentren- und Einzelhandelskonzept hier: Entwicklung des Sonderstandortes WestringZur Vorlage · 2016/211 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/211 befasst sich mit der Entwicklung des Sonderstandortes Westring im Rahmen des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die aktuelle Planungssituation am Standort, für die am 17. Mai 2016 Bauanträge für einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von 1.450 m² sowie einen Drogeriemarkt mit 747 m² eingereicht wurden. Diese Vorhaben sollen unmittelbar östlich an den bestehenden Hammer-Markt angebaut werden, wobei der bestehende Aldi-Markt in das neue Gebäude umziehen soll.
Ein vorliegendes Konzept sieht zudem die Entwicklung des Westringcenters zu einem Einkaufszentrum vor. Dieses umfasst neben den bereits beantragten Märkten ein Fast-Food-Restaurant sowie zwei Fachmärkte für Baustoffe und Möbel. Eine vorliegende Verträglichkeitsanalyse prognostiziert für den zentralen Versorgungsbereich Altstadt einen Kaufkraftverlust bei Drogeriewaren zwischen 10 und 11 Prozent sowie für das NVZ Sodingen in Herne einen Verlust von 9 bis 10 Prozent. Gleichzeitig wird eine Attraktivitätssteigerung des Sonderstandortes Westring erwartet.
Die Verwaltung beabsichtigt, durch eine nachträgliche Änderung des Durchführungsvertrages die Voraussetzungen für die Genehmigung der Bauvorhaben zu schaffen. Parallel dazu soll ein Verfahren zur Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Westring-Center eingeleitet werden. Ziel ist es, weitere zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsnutzungen am Sonderstandort rechtssicher auszuschließen und eine klare Entwicklungsvorgabe im Sinne des städtischen Einzelhandelskonzeptes zu etablieren. Der Betriebsausschuss 3 und der Haupt- und Finanzausschuss sollen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 6Bebauungsplan Nr. 235 Planbereich: 'Aapwiesen' hier: a) Beschluss zur Änderung der Verfahrensart b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/192 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 235 im Planbereich „Aapwiesen“ von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in ein Vollverfahren umzustellen. Grund für diese Änderung ist die Feststellung, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren aufgrund der vorhandenen Lärmbelastung im Gebiet nicht erfüllt sind. Da planungsrechtliche Festsetzungen zum Schutz vor Lärmemissionen notwendig sind, ist ein Vollverfahren mit Umweltbericht erforderlich, um eine sachgerechte Abwägung der Belange zu gewährleisten.
Der rund 10 Hektar große Geltungsbereich im Stadtteil Ickern umfasst ehemalige Bergarbeiterwohnstätten aus den 1950er Jahren. Ziel der Neuregelung ist es, die bestehenden Bebauungspläne durch ein einheitliches Planwerk zu ersetzen. Dabei sollen die historische Siedlungsstruktur und die gestalterische Qualität der Reihenhausgruppen gewahrt bleiben, während gleichzeitig die Möglichkeiten für bauliche Erweiterungen, wie rückwärtige oder vordere Anbauten, vereinfacht werden.
Der Ausschuss hat zudem der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs inklusive Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zugestimmt. Eine schalltechnische Untersuchung hat zwar unterschiedliche Lärmbelastungen durch Verkehr identifiziert, weshalb passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden. Ein Artenschutzgutachten ergab keine wesentlichen Konflikte. Die Verwaltung plant, den Satzungsbeschluss in der ersten Jahreshälfte 2017 zu erwirken.
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Hauptdokument|20160906165137|20160906165203|20160906165211|20160912141529|20160912141537
- 7Bebauungsplan Nr. 229 Planbereich: 'Südliche Grimbergstraße' hier: Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/212 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2016/212 die Erweiterung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229 mit dem Titel „Südliche Grimbergstraße“ beschlossen. Der Planbereich umfasst etwa 0,7 Hektar im Stadtteil Schwerin und wird durch eine Anpassung der Erschließungsplanung im Südwesten leicht verändert. Der ursprüngliche Titel „Östlich der Funkestraße“ wurde aufgrund der geplanten Erschließungsstraße angepasst.
Die Planung verfolgt das Ziel, eine Wohnbebauung zur Nachverdichtung des Siedlungsbereichs Schwerin zu ermöglichen. Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets, das primär der Errichtung von Einfamilhäusern dient. Eine Projektentwicklungsgesellschaft beabsichtigt, das Areal zu entwickeln, wobei im Nordosten die Errichtung eines Spielplatzes vorgesehen ist, der nach Fertigstellung an die Stadt übergeben werden soll. Die Erschließung erfolgt über die Grimbergstraße.
Im Rahmen der Planung sind bauliche Maßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Da die Bebauung eine Flächenversiegelung und den teilweisen Entzug von Baumbestand mit sich bringt, ist der Investor zur Durchführung von 30 Ersatzpflanzungen verpflichtet. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ergab keine Konflikte für die geplante Nutzung. Aufgrund von Schadstoffwerten im Boden ist eine Aufbereitung der Flächen nach einem mit dem Kreis Recklinghausen abzustimmenden Konzept vorgesehen. Wegen eines hohen Grundwasserstandes ist eine Unterkellerung der Gebäude grundsätzlich ausgeschlossen. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren werden durch den Investor getragen.
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Hauptdokument|20160912154642|20160912154647|20160912154700|20160912154707|20160912154730|20160912154740|20160912160133
- 8Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 9Sachstandsbericht „DFI-Digitale Fahrgastinformation am Busbahnhof/Altstadt“Zur Vorlage · 2016/186 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/186 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Projekt „DFI-Digitale Fahrgastinformation am Busbahnhof/Altstadt“. Gegenstand der Vorlage ist die aktuelle Umsetzung der digitalen Fahrgastinformation in Zusammenarbeit mit der Vestische Straßenbahnen GmbH.
Derzeit finden Abstimmungen zwischen dem EUV Stadtbetrieb und der Vestische Straßenbahnen GmbH statt, mit dem Ziel, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Dies bezieht sich auf die im März 2016 beschlossene Grundlage für das Projekt.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem auf die Anfrage eines Ratsmitglieds bezüglich der Schaffung von WLAN-Verbindungen am zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) eingegangen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Implementierung eines WLAN-Hotspots am Standort ZOB/Altstadt zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben sind. Als Referenz wird ein Pilotprojekt der BOGESTRA in Gelsenkirchen-Buer angeführt, bei dem ein Kundencenter als Standort für einen WLAN-Router eines lokalen Telekommunikationsanbieters genutzt wurde, um eine Abdeckung der angrenzenden Fahrsteige zu ermöglichen. Eine Umsetzung dieser technischen Erweiterung ist im vorliegenden Projektstand nicht vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Bericht entstehen.
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- 10Sachstandsbericht zur „Anpassung der Bahnsteige am Hbf Castrop-Rauxel und Auswirkungen auf die vorhandene Park- + Ride-Anlage“Zur Vorlage · 2016/185 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/185 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit einem Sachstandsbericht zur geplanten Anpassung der Bahnsteige am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die bestehende Park- und Ride-Anlage. Die Verwaltung wurde darüber informiert, dass das Bahnhofsmanagement Essen im Rahmen der RXX-Planungen eine Anpassung der Bahnsteige beabsichtigt. Für die Einrichtung der Baustelle werden Flächen der Park- und Ride-Anlage in einem Umfang von etwa 2.800 Quadratmetern benötigt. Nach einer Auswertung von Luftbildern durch die Verwaltung sind voraussichtlich 125 Parkplätze von dieser Flächeninanspruchnahme betroffen.
Die betroffenen Flächen der Anlage befinden sich teils in Bahn- oder teils in städtischem Eigentum. Die Vorlage verweist auf bestehende Gestattungsverträge zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Castrop-Rauxel, die der Deutschen Bahn bei unabweisbarem Eigenbedarf die Rücknahme von Grundstücksflächen ermöglichen, wobei eine Vorankündigung von mindestens einem Jahr vorgesehen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Inanspruchnahme der Parkflächen in Abstimmung mit der DB Station+Service AG auf ein Minimum zu reduzieren und hierüber zu berichten. Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Hinweisschilder ist für die Dauer der Arbeiten vorgesehen.
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- 11Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/188 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/188 des EUV Stadtbetrieb befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wurden 300 Haltepunkte im Stadtgebiet erfasst und einer Priorisierung unterzogen. Von diesen 300 Haltepunkten liegen 149 in der Straßenbaulast der Stadt Castrop-Rauxel, während die restlichen Haltepunkte in die Zuständigkeit des Kreises Recklinghausen, des Landes NRW, des Bundes oder eines Krankenhauses fallen.
Die Priorisierung der Ausbaumaßnahmen basiert auf drei Hauptkriterien: dem aktuellen Ausbauzustand der Haltestellen (unter Berücksichtigung von Buskaps, taktilen Elementen und Kontraststreifen), der Nähe zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäusern sowie den aktuellen Fahrgastzahlen. Aktuell weisen 80 Haltepunkte in städtischer Unterhaltung noch keinen barrierefreien Ausbau auf. Die Umsetzung soll sukzessive durch die Nutzung von Fördermitteln des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) sowie des Bundes erfolgen.
Für das Jahr 201<0xC2>6 wurden bereits Fördermittel beim VRR für mehrere Haltestellen beantragt, während eine Maßnahme über Bundesmittel bereits in der Planung ist. Der Beschluss sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Vorlage eines jährlichen Bergeschichts zum Stand der Umsetzung zu beauftragen.
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- 12Anfragen der Ausschussmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Beschlusscontrolling (nichtöffentlich)nicht öffentlich
- 3Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich