Sitzung des Umweltausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Anbindung der Firma Rütgers InfraTec GmbH an den Abwasserkanal Emscher Hier: Bericht der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 2016/246 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/246 befasst sich mit der geplanten Änderung der Abwasserleitung der Firma Rütgers InfraTec GmbH am Standort Castrop-Rauxel im Rahmen des Emscherumbaus. Bisher wird das anfallende Schmutzwasser über die Gewässer Durchstich, Deininghauser Bach und Landwehrbach der Emscher in Herne geleitet. Zukünftig soll die Ableitung über eine neue Trasse in nördlicher Richtung zum neuen Abwasserkanal entlang der Emscher in Castrop-Rauxel erfolgen.
Für dieses Vorhaben ist der Bau eines neuen Pumpwerks auf dem Werksgelände sowie die Querung des Rhein-Herne-Kanals durch eine neue Leitung vorgesehen. Auf der Nordseite des Kanals wird die Emschergenossenschaft die Abwässer zusammen mit weiteren Zuflüssen der Deponie AGR übernehmen. Ein neu zu bauender Abwasserkanal soll die Abwässer anschließend bis zum Übergabeschacht am Abwasserkanal Emscher transportieren.
Vertreter der Emschergenossenschaft werden in der Sitzung des Umweltausschusses über den aktuellen Sachstand sowie den weiteren Zeitplan berichten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstandsbericht der Emschergenossenschaft zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 4Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.08.2016 Sachstandsbericht der Emschergenossenschaft zum Bau- und Planungsvorhaben Suderwicher BachZur Vorlage · 2016/258 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/258 befasst sich mit einem Sachstandsbericht der Emschergenossenschaft bezüglich des Bau- und Planungsvorhabens Sunderwicher Bach. Die Vorlage basiert auf einer Anfrage der CDU-Fraktion vom 29. August 2016.
Der Inhalt der Vorlage dient dazu, den Umweltausschuss über den aktuellen Stand der Planungen und baulichen Maßnahmen im Bereich des Sunderwicher Bachs zu informieren. Gemäß dem Beschlussvorschlag soll der Ausschuss den vorliegenden Bericht der Emschergenossenschaft lediglich zur Kenntnis nehmen.
Aus finanzieller Sicht sind laut Dokument keine Auswirkungen auf den Haushalt festzustellen. Die Vorlage war für die Sitzung des Umweltausschusses am 15. November 2016 vorgesehen.
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- 5Interkommunales, integriertes Handlungskonzept (IHK) Emscherland 2020 der vier Städte Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herne und Herten und der Emschergenossenschaft (EGLV) hier: Beschluss für das 'IHK Emscherland 2020'Zur Vorlage · 2016/290 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das interkommunale, integrierte Handlungskonzept (IHK) „Emscherland 2020“ als strategisches Rahmenkonzept beschließen. Das Konzept basiert auf der Zusammenarbeit der Städte Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herne und Herten sowie der Emschergenossenschaft. Ziel der Kooperation ist es, sich gemeinsam um Mittel aus dem Förderaufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ zu bewerben. Zudem soll das Vorhaben die Erschließung von Fördermitteln aus weiteren Ressorts, wie etwa für Städtebau, Bildung und Wirtschaft, ermöglichen.
Das IHK dient als Grundlage, um die Projekte aus der ursprünglichen Bewerbung für eine Landesgartenschau zu qualifizieren und in einen neuen, gebietsübergreifenden Kontext zu setzen. Dabei werden bestehende Planungen räumlich erweitert und zu einer zusammenhängenden Förderkulisse gebündelt, die sich von administrativen Stadtgrenzen löst. Der Fokus liegt auf einem 18 Kilometer langen Abschnitt der Emscher zwischen den beteiligten Kommunen.
Die inhaltliche Ausrichtung des Konzepts umfasst verschiedene Schwerpunkte, darunter Wasser, Landschaft, Transformation sowie Wege zum Wasser. Ein Beispiel ist die geplante Gestaltung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks auf einer Fläche am Wasserkreuz im Bereich Recklinghausen/Castrop-Rauxel. Das Vorhaben nutzt die abschließende Phase des Emscher-Umbaus, um die ökologische Entwicklung der Gewässer mit der Stadt- und Freiraumentwicklung zu verknüpfen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 6Finanzierung des 10%igen Eigenanteils der im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInFöG) geförderten energetischen Maßnahmen des Jahres 2017Zur Vorlage · 2016/252 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/252 befasst sich mit der Finanzierung der städtischen Eigenanteile für energetische Maßnahmen, die im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInFöG) gefördert werden. Der Plan sieht vor, den jeweils 10-prozentigen Eigenanteil aus Mitteln des Energiefonds zu decken.
Für das Jahr 2017 wird die Bereitstellung von 114.000 Euro beantragt. Dieser Betrag umfasst die Eigenanteile für sechs Maßnahmen, darunter die Sanierung von Fenstern und Außentüren an der Willy-Brandt-Gesamtschule, die Erneuerung einer Doppelkesselanlage an der Cottenburgschule sowie Arbeiten an der Fassade und Beleuchtung der Sporthalle der Franz-Hillebrandt-Schule. Weitere Maßnahmen betreffen das Jugendzentrum BoGi’s und die Erneuerung des Heizungsnetzes an der Fridtjof-Nansen-Realschule.
Zusätzlich werden Mittel für das Jahr 201
28 beantragt, um die Finanzierungssicherheit bei mehrjährigen Projekten zu gewährleisten. Hierbei geht es um einen Eigenanteil von 42.500 Euro für die Fortführung der Sanierungsarbeiten an der Sporthalle der Franz-Hillebrandt-Schule sowie um 47.000 Euro für die Wärmedämmung und den Fenstertausch am Altbau der Fridtjof-Nansen-Realschule.
Die Verwaltung gibt an, dass die entsprechenden Einzahlungen aus dem Energiefonds bereits in der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt sind und sich somit keine neuen Auswirkungen auf den Haushalt ergeben. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Energiebeirat die Bereitstellung der genannten Mittel.
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- 71. Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B Planbereich „Gewerbepark Erin/Karlstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/256 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/256 sieht die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B vor, welcher den Planbereich „Gewerbepark Erin/Karlstraße“ umfasst. Der Betriebsausschuss 3 soll den Entwurf der Änderung, die Begründung, den Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschließen.
Die Änderung beinhaltet eine Umbenennung des Bebauungsplans sowie eine Begrenzung des räumlichen Geltungsbereichs auf etwa 36 Hektar. Ziel der Planung ist es, die bisherigen, teils sehr restriktiven städtebaulichen Vorgaben durch einheitlichere und einfachere Regeln zu ersetzen, um künftige Investitionen zu ermöglichen. Im Bereich des Altstadtrings wird die bisherige Festsetzung als Kerngebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt, um dem Charakter des Gebiets und den bestehenden Nutzungen zu entsprechen. Zudem werden Emissionskontingente zur Sicherung des Immissionsschutzes gegenüber benachbarten Wohngebieten definiert.
Weitere Anpassungen betreffen die Festsetzung von Grünflächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, sowie die Erweiterung von Bauflächen für die Bestandsbebauung an der Karlstraße, da eine Untersuchung der Bodenbeschaffenheit keine Bedenken gegen eine Wohnnutzung ergeben hat. Zudem wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonen in den Obergeschossen ermöglicht. Die Verwaltung gibt an, dass durch die neuen Regelungen die Flächenverfügbarkeit für Gewerbe verbessert und die Zentrenstruktur gestärkt werden soll.
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Hauptdokument|20161024111123|20161024111140|20161024111159|20161024111220|20161024111239|20161024111318|20161024111338
- 8Bebauungsplan Nr. 226 Teil b Planbereich: „Castrop-Park Siemensstraße“ hier: Beschluss zur Teilung des Geltungsbereichs Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Teilbereichs b1 (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2016/245 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 226, Teil b, im Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“, in die Teilbereiche b1 und b2 aufzuteilen. Zudem wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Teilbereich b1 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Der Teilbereich b1 umfasst eine Fläche von etwa 3,1 Hektar in der Gemarkung Habinghorst.
Die Planung verfolgt das Ziel, den Standort Castrop-Park Siemensstraße als Bereich für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie für verträgliche Gewerbebetriebe zu entwickeln. Damit soll die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt, wie der Altstadt oder der Langen Straße, gewahrt bleiben. Die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets soll die Ansiedlung von Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ermöglichen, wobei der Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten auf maximal 10 Prozent der Verfsfläche begrenzt bleibt. Nutzungen wie Bordelle oder Vergnügungsstätten sind im Planbereich ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan legt zudem Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen, Verkehrsflächen sowie zum Artenschutz und zur Wasserwirtschaft fest. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die Lärmemissionen wurden im Rahmen von Berichten und Gutachten untersucht. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive Begründung und Umweltbericht ist für den Winter 2016/17 vorgesehen, wobei ein Satzungsbeschluss für den Sommer 2017 angestrebt wird.
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Hauptdokument|20161017111113|20161017111124|20161021095825|20161021095839|20161021095853|20161021095913
- 9Bebauungsplan Nr. 227 Planbereich „Gewerbepark Erin / Herner Straße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/257 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 227 für den Planbereich „Gewerbepark Erin/Herner Straße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Auslegung soll für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein und umfasst den Planentwurf, die Begründung, den Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Die Planung sieht eine Umbenennung des bisherigen Bebauungsplans „Herner Straße/Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin“ vor. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 20 Hektar, die im Norden durch die Herner Straße, im Osten durch die inneren Grünflächen des Erinparks, im Süden durch die Erinstraße und im Westen durch den Rossbach sowie landwirtschaftliche Flächen begrenzt wird. Im westlichen Bereich wurde der Geltungsbereich entlang des Rossbach geringfügig erweitert.
Ziel der Neugestaltung ist die Anpassung der Festsetzungen für gewerbliche Bauflächen, um die städtebauliche Rechtssicherheit zu erhöhen. Durch die Überprüfung der Notwendigkeit sollen beispielsweise Baulinien zugunsten von Baugrenzen zurückgenommen werden. Zudem soll eine Steuerung von Einzelhandelsbetrieben gemäß dem Zentren- und Einzelhandelskonzept erfolgen, um die zentrale Versorgung zu sichern. Zur Gewährleistung des Immissionsschutzes werden zudem Lärmbereiche definiert, um ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen. Die Planung zielt darauf ab, die Flächenverfügbarkeit für produzierende und handwerkliche Betriebe zu verbessern und die Zentrenstruktur zu stärken. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20161026105144|20161026105157|20161026105215|20161026112019|20161026112103|20161026112137
- 10Bebauungsplan Nr. 243 Planbereich: 'Wohnen in der Kemnade' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/268 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 243 für den Planbereich „Wohnen in der Kemnade“ zur öffentlichen Auslegung einzuladen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein. Das rund zwei Hektar große Areal im Stadtteil Castrop umfasst eine ehemals bebaute Fläche, die seit dem Rückbau von Wohngebäuden im Jahr 2008 brachliegt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit etwa 100 Plätzen sowie für fünf Mehrfamilienhäuser. Das Seniorenzentrum soll als Ersatz für eine bestehende Einrichtung an der Holzstraße dienen. Die Bebauung der Wohngebäude ist in einer Höhe von drei bis fünf Geschossen vorgesehen. Zur Erschließung soll die Straße „In der Kemnade“ genutzt werden, wobei insgesamt 81 oberirdische und 36 unterirdische Stellplätze eingeplant sind.
Um den Lärmschutz gegenüber der Beethovenstraße und der Emschertalbahn zu gewährleisten, ist der Bau einer 2,5 Meter hohen Schallschutzwand vorgesehen. Zudem soll im Plangebiet die Renaturierung des Landwehrbachs umgesetzt werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Kosten für das Planungsverfahren werden vom Grundstückseigentümer getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine kassenwirksamen Kosten entstehen.
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Hauptdokument|20161026141216|20161026141238|20161026141342|20161026141409|20161026141517|20161026153311
- 11Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B474n Ortsumgehung WaltropZur Vorlage · 2016/284 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/284 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B474n Ortsumgehung Waltrop. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat für die Maßnahme im Bereich von Bau-km 0-550,000 bis Bau-km 7+770,000 einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die aktuelle Trassenführung orientiert sich an der Planungsvariante „L“, welche im September 2008 vom Rat der Stadt abgelehnt wurde.
Das Bauvorhaben umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen auf dem Castrop-Rauxeler Stadtgebiet sowie außerhalb der Stadtgrenzen. Innerhalb des Stadtgebiets sind die Ergänzung des Autobahnkreuzes DO-NW (A2/A45) sowie die Überführung der Siegenstraße über die A45 vorgesehen. Die Maßnahmen außerhalb des Stadtgebiets beinhalten unter anderem die Überführung von Brückenbauwerken über den Dortmund-Ems-Kanal und den Datteln-Hamm-Kanal, die Anlage von Knotenpunkten zur Verknüpfung mit der L645, der L511 und der K14 sowie den Neubau der B474n Ortsumgehung Waltrop. Zudem sind landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen und wasserwirtschaftliche Anpassungen geplant.
Im Rahmen des Verfahrens ist die Stadt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Verwaltung beabsichtigt, im Zuge des Beteiligungsverfahrens eine fachbezogene Stellungnahme abzugeben, um die im September 2008 beschlossenen Maßnahmen gegen den Bau der Straße auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet sowie die Prüfung rechtlicher Schritte fortzuführen. Der Ausschuss wird angehalten, das Vorgehen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 12Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 13Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 14Umweltschutzpreis 2016 der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/259 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/259 befasst sich mit der Vergabe des Umweltschutzpreises 2016 der Stadt Castrop-Rauxel. Der Wettbewerb, der mit Unterstützung der innogy durchgeführt wird, dient der Honorierung von Beiträgen zum effizienten Energieeinsatz, zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zur Verbesserung der Umweltbedingungen. Für die Preisgelder steht ein Gesamtbetrag von 5.000 Euro zur Verfügung.
Bis zum Meldeschluss am 15. Oktober 2016 gingen beim Umweltressort des Technischen Beigeordneten zwölf Wettbewerbsbeiträge ein. Eine Jury, die sich aus Mitgliedern der im Umweltausschuss vertretenen Parteien zusammensetzt, hat die Platzierungen und die Höhe der Prämien festgelegt. Der Beschluss sieht die Auslobung von zwei ersten Preisen in Höhe von jeweils 1.000 Euro, einem dritten Preis über 700 Euro, zwei vierten Preisen über jeweils 400 Euro, vier sechsten Preisen über jeweils 300 Euro sowie drei Anerkennungspreisen über jeweils 100 Euro vor.
Zu den prämierten Projekten gehören unter anderem Auseinandersetzungen mit Mobilitätsverhältnissen im Straßenverkehr, die Pflege eines Wildgeheges sowie Projekte zur Mülltrennung und zum Upcycling. Auch die thermografische Untersuchung zur Wärmedämmung sowie der Bau von Nistkästen wurden berücksichtigt. Die Preisverleihung findet durch den Oberbürgermeister, die Vorsitzende des Umweltausschusses und Vertreter der innogy statt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme der eingereichten Beiträge durch den Umweltausschuss.
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- 15Stadtradeln Hier: Rückblick 2016 und Ausblick 2017Zur Vorlage · 2016/260 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/260 befasst sich mit der Rückschau auf die Kampagne „Stadtradeln“ im Jahr 2016 sowie der Planung für das Jahr 2017. Die Initiative, die im Verbund der Metropole Ruhr stattfindet, zielt darauf ab, die Nutzung des Fahrrads im Alltag zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger in die Radverkehrsplanung einzubinden.
Im Jahr 2016 verzeichnete die Stadt Castrop-Rauxel mit 130 aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Steigerung der zurückgelegten Kilometer um fast 13.000 Kilometer im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden 42.669 Kilometer zurückgelegt, wodurch die Vermeidung von 6.059 kg CO2 erreicht wurde. In den verschiedenen Wettbewerbskategorien belegte die Stadt Platz 11 bei der Gesamtkilometerzahl, Platz 8 bei den Kilometern pro Einwohner sowie Platz 10 in der Kategorie für das Kommunalparlament.
Für das Jahr 2017 ist eine erneute Teilnahme an der Kampagne vorgesehen, die voraussichtlich im Zeitraum vom 21. Mai bis zum 30. Juni stattfinden wird. Die Teilnahme steht allen Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitnehmenden, Vereinen, Schulen sowie Unternehmen der Stadt offen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat empfiehlt, für die Durchführung der Kampagne Kosten in Höhe von 1.000,00 € bereitzustellen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 16Kampagnen und Informationen zum Thema Energieeffizienz/Klimaschutz Hier: Bereitstellung der finanziellen Mittel für 2017Zur Vorlage · 2016/229 · Sitzungsvorlage
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Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel plant für das Jahr 2017 die Fortführung einer Veranstaltungsreihe zu den Themen Energieeffizienz, Klima- und Umweltschutz. Die Vorlage sieht vor, in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und der Verbraucherzentrale verschiedene Kampagnen und Informationsveranstaltungen durchzuführen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem ein Klimatag im März, Aktionen zur Woche der Sonne sowie zum Tag der Umwelt im Juni sowie eine Fachveranstaltung für Ingenieure und Architekten im November.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen, die Kosten für Druckerzeugnisse, Transport, Organisation sowie Aufwandsentschädigungen für Referenten umfassen, wird die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 5.000 Euro beantragt. Die Finanzierung der Aufwendungen soll durch den Energiefonds erfolgen. Laut der finanziellen Aufstellung werden die anfallenden Aufwendungen durch Erträge von Dritten in gleicher Höhe gedeckt, sodass für den städtischen Haushalt kein Eigenanteil entsteht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss die Planungen des Umweltressorts zur Kenntnis nimmt und dem Energiefonds die Bereitstellung der genannten Fördermittel für die Aktionen im Jahr 2017 empfiehlt.
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- 17Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich