Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Arbeitskreises 'Generationenfreundliche Kommune'; hier: Sicherheitskonzept für die Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/032 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 1. März 2017 liegt die Sitzungsvorlage 2017/032 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage sind Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die durch den Arbeitskreis „Generationenfreundliche Kommune“ eingebracht wurden.
Der inhaltliche Fokus der Vorlage liegt auf der Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts für die Stadt Castrop-Rauxel. Die Vorlage befasst sich mit dem Bereich des Ordnungswesens und dient der Vorbereitung der parlamentarischen Beratung. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 den Antrag im Rahmen der ersten Lesung zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Vorlage im Ausschuss erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Bericht der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug Habinghorst
- 4Bericht der Feuerwehr über Sirenenstandorte
- 5Neukonzeption der Wochenmärkte in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/047 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant eine Neukonzeptionierung der Wochenmärkte, da die aktuelle Festsetzung zum 31. März 2017 ausläuft. Der Rat der Stadt soll der Neukonzeption zustimmen und die Verwaltung beauftragen, die Märkte gemäß § 69 der Gewerbeordnung neu festzusetzen.
Für den Wochenmarkt in der Castroper Altstadt sieht die Neukonzeption vor, den Standort in der Fußgängerzone beizubehalten. Dies folgt auf eine Umfrage, bei der etwa zwei Drittel der Teilnehmenden für diesen Standort stimmten. Die neue Festsetzung umfasst eine präzisere Definition der benötigten Flächengrößen sowie eine Anpassung der Standplatzierung an den Markttagen Dienstag, Donnerstag und Samstag. Um die Infrastruktur zu verbessern, soll die bisher provisorische Stromversorgung durch stationäre Punkte ersetzt werden. Die Wasserversorgung erfolgt über einen neuen versenkbaren Wasserschacht am Reiterbrunnen.
Hinsichtlich der Marktverlegungen sind Anpassungen bei Sonderveranstaltungen wie „Castrop kocht über“ oder der Kirmes vorgesehen. So wird der Markt bei bestimmten Veranstaltungen in die Fußgängerzone verlegt oder auf den Boulevard angepasst. Auch die Berücksichtigung von Rettungswegen für die Feuerwehr ist Bestandteil der Planung, was unter anderem die Nutzung mobiler Marktstände in bestimmten Abschnitten vorsieht. Die Wochenmärkte in den Stadtteilen Ickern und Habringhorst sollen unverändert auf den bisherigen Flächen stattfinden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Neukonzeption wird nicht angezeigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20170215114355|20170215113717|20170308112208|20170214125255|20170214125341|20170214125431|20170214125522|20170214125653|20170302164146
- 6Externe Vergabe der Krankentransportleistung an Dritte gem. § 13 RettG NRWZur Vorlage · 2017/055 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/055 sieht die externe Vergabe von Krankentransportleistungen an Dritte gemäß § 13 RettG NRW vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, diese Leistungen auszulagern, wobei der Umfang der Vergabe auf den Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Recklinghausen für die zweite Jahreshälfte 2017 Bezug nimmt.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit einem deutlichen Anstieg der Einsatzzahlen im Bereich des Krankentransports seit 2010. Da derzeit nur ein Krankentransportwagen für acht Stunden täglich vorgehalten wird, müssen vermehrt Rettungswagen für Krankenfahrten eingesetzt werden. Dies beeinträchtigt die Verfügbarkeit der Rettungsmittel für Notfälle und führt zu einer erhöhten Beanspruchung der Kapazitäten im Brandschutz. Zudem wird auf personelle Herausforderungen durch den Fachkräftemangel sowie Platzmangel auf der Feuerwache verwiesen. Eine interne Lösung würde die Schaffung von zehn neuen Stellen und die Anschaffung neuer Fahrzeuge erfordern.
Die externe Vergabe soll durch einen Auftragnehmer erfolgen, der die Leistung von einem eigenen Standort mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen im Auftrag der Stadt erbringt. Die Abrechnung der Krankentransporte soll weiterhin über die Stadt im Submissionsmodell erfolgen. Eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist vorgesehen. Das Vergabeverfahren soll im Rahmen der Bereichsausnahme nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchgeführt werden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wird im August 2017 nachgereicht; haushaltsmäßige Auswirkungen werden derzeit nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife Rettungsdienst; Bedarfsplan und künftige Organisation und PersonaleinsatzZur Vorlage · 2017/054 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Neufassung der Gebührensatzung sowie des Gebührentarifs für den Krankentransport und den Rettungsdienst. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag sind die gesetzlichen Änderungen durch das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen sowie das Notfallsanitätergesetz.
Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellt und von der zuständigen Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde. Wesentliche Faktoren für die Neugestaltung der Tarife sind die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung von Notfallsanitätern sowie die Notwendigkeit, qualifizierte Praxisanleiter vorzuhalten. Zudem werden steigende Kosten bei der ärztlichen Versorgung angeführt, da für die Notarztbörse höhere Vergütungssätze anfallen. Im Bereich des Krankentransportdienstes wird ein erhöhter Personalaufwand durch den Wegfall des Zivildienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres konstatiert.
Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Recklinghausen sieht für Castrop-Rauxel den Bereitstellung von drei Rettungswagen, einem Krankentransportwagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug vor. Die Refinanzierung durch die Krankenkassen ist nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen weiterhin vorgesehen. Ein schriftliches Einverständnis der Kostenträger steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus, wobei mündliche Zusagen bereits vorliegen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt werden als nicht negativ bewertet, da die benötigten Mittel durch die Erträge gedeckt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017Zur Vorlage · 2017/048 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/048 regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017 in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die beigefügte Verordnung beschließen, welche die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage im Vergleich zum Vorjahr von elf auf sechs reduziert und den Standort Castrop-Park als Verkaufsfläche streicht.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches der örtlichen Ordnungsbehörde erlaubt, jährlich bis zu vier Sonntage oder Feiertage für den Verkauf freizugeben, sofern ein Anlass wie ein Markt oder ein Fest vorliegt. Die Verordnung legt fest, dass Verkaufsstellen nur im Rahmen dieser Veranstaltungen und in einem begrenzten Umfeld öffnen dürfen.
Für das Jahr 2017 sind spezifische Termine und Gebiete vorgesehen. In der Altstadt Castrop sind Öffnungen am 23. April und 15. Oktober (jeweils 13:00 bis 18:00 Uhr) anlässlich des Frühlingsmarktes und des Viktualienmarktes vorgesehen. Im Ortsteil Ickern ist eine Öffnung am 9. Juli (13:00 bis 18:00 Uhr) zum Familienfest geplant. Im Bereich Habinghorst (Lange Straße) sind Termine am 2. April, 2. Juli und 8. Oktober (jeweils 12:00 bis 17:00 Uhr) festgesetzt. Die Zeitregelung in der Lange Straße erfolgte in Abstimmung mit der lokalen Werbegemeinschaft. Verstöße gegen diese Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9IKZ Schwarzarbeit - Übertragung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von der Stadt Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen; hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2017/027 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/027 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit dem Sachstandsbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Ziel des Vorhabens ist die Übertragung der entsprechenden Aufgaben von der Stadt Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits im März 2016 einstimmig den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen. Das Konzept der interkommunalen Zusammenarbeit sieht vor, dass die Städte Herten und Recklinghausen die Aufgaben für alle zehn kreisangehörigen Städte übernehmen. Für die Umsetzung ist die Verabschiedung entsprechender Beschlüsse durch alle beteiligten Städte sowie den Kreis erforderlich. Während die Beschlüsse der mittleren kreisangehörigen Städte für den Zeitraum Februar oder März 2017 vorgesehen sind, steht ein notwendiger Beschluss des Kreistags Recklinghausen sowie die anschließende Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster noch aus.
Nach Abschluss der formellen Voraussetzungen können die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen unterzeichnet werden. Die Verwaltung geht aufgrund des aktuellen Zeitplans davon aus, dass die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Schwarzarbeit frühestens im zweiten Halbjahr 2017 aufgenommen werden kann. Der Betriebsausschuss 1 wird angehalten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Entschärfung des Kreuzungsbereiches Cottenburgstraße / Westhofenstraße; Antrag der SPD-, Bündnis 90 / Die Grünen- und FDP-FraktionZur Vorlage · 2017/046 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/046 befasst sich mit der Prüfung von verkehrlichen und baulichen Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereichs Cottenburgstraße und Westhofenstraße. Hintergrund ist ein Antrag der SPD-, Bündnis 90/Die Grünen- und FDP-Fraktionen.
Im Rahmen einer Prüfung, die auf einen Auftrag aus einer Sitzung im November 2016 zurückgeht, fand im Januar 2017 ein Ortstermin statt. An diesem Termin nahmen Vertreter des Stadtbetriebes EUV, der Verkehrsplanung, der Polizei sowie des Bereichs Ordnung und Bürgerservice teil. Die Untersuchung ergab, dass bei Beibehaltung der aktuellen Vorfahrtregelung kein zwingender Handlungsbedarf besteht. In den vorangegangenen zwei Jahren wurde lediglich ein Unfall verzeichnet, bei dem sich die Außenspiegel zweier Fahrzeuge berührten. Die Sichtverhältnisse werden als ausreichend bewertet, wessofern eine Änderung der Vorfahrt einhellig abgelehnt wurde.
Zwar wurde festgestellt, dass eine Optimierung der Einfahrt aus westlicher Richtung in die Westhofenstraße möglich wäre, jedoch sind hierfür aufgrund der fahrgeometrischen Verhältnisse hohe Kosten zu erwarten. Der Stadtbetrieb EUV schätzt die Kosten für eine solche Maßnahme auf netto 75.000 Euro, wobei zusätzliche Aufwendungen für die Sicherung von Kabelleitungen oder mögliche Bodenarbeiten noch nicht eingerechnet sind. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Kosten empfiehlt die Verwaltung, auf einen Umbau der Kreuzung zu verzichten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und auf bauliche oder verkehrliche Maßnahmen zu verzichten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Temporäres Parkraum-Konzept für die Park- + Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/061 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/061 befasst sich mit einem temporären Parkraum-Konzept für die Park- und Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel. Hintergrund ist das geplante RXX-Ausbauprojekt der Deutschen Bahn, welches im Planungsjahr 2018 eine Baustelleneinrichtung auf einer Fläche von etwa 2.80ers qm im hinteren Bereich der Anlage vorsieht. Dieser Flächenbedarf umfasst voraussichtlich eine Bauzeit von acht Monaten und führt zum Wegfall von rund 125 Stellplätzen.
Da eine Verlagerung des Parkraums auf umliegende Erschließungsanlagen oder städtische Grundstücke aufgrund der Straßenbeschaffenheit und der Geländestruktur als nicht möglich eingestuft wird, werden alternative Lösungen geprüft. Ein Lösungsansatz sieht die Nutzung von Fremdstücken vor, wobei bereits Kontakt zu einem Grundstückseigentümer der RAG MI aufgenommen wurde. Zudem findet eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Kreis Recklinghausen statt.
Die finanziellen Auswirkungen sind zum aktuellen Zeitpunkt der Planung noch nicht bekannt, da Kosten für Pachtzahlungen sowie Einrichtungs- und Rückbaumaßnahmen erst bei Vorliegen der Flächenverfügbarkeit beziffert werden können. Ein entsprechender Antrag auf Haushaltsmittel wird zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein. Den Betriebsausschüssen 1 und 3 wird vorgeschlagen, den aktuellen Sachstand des Projektes zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Anfragen der Ausschussmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich