Sitzung des Umweltausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Endbericht Integriertes Quartierskonzept Habinghorst
- 4Energieberatung im Quartier, Sachstand zu den durchgeführten Beratungen in 2015 und 2016Zur Vorlage · 2017/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/034 befasst sich mit dem Sachstand der Energieberatungen im Quartier für die Jahre 2015 und 2016. Im Rahmen des Masterplans Energiewende wurden in Castrop-Rauxel bereits Beratungsaktionen durchgeführt, bei denen die Verbraucherzentrale NRW Vor-Ort-Termine anbot. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zahl der objektbezogenen Energieberatungen zu erhöhen und so zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Privathaushalt beizutragen.
In der Vergangenheit wurden Gebiete wie das Castroper Holz sowie die Stadtteile Henrichenburg und Obercastrop einbezogen. Die Beratungen wurden durch einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 30 Euro pro Beratung unterstützt, wobei die Kosten für die Bürger bei 60 Euro lagen. Für die vorangegangenen Aktionen wurden die geförderten Beratungen auf 30 Stück begrenzt.
Aufgrund der bisherigen Ergebnisse ist für das Jahr 2017 die Durchführung der Beratungen in einem weiteren Quartier geplant. Die Auswahl des entsprechenden Gebiets erfolgt gemeinsam durch die Fachverwaltung und den technischen Beigeordneten. Für die Umsetzung der geplanten Quartiersberatungen im Jahr 2017 wird dem Energiebeirat die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 2.000 Euro empfohlen. Diese Kosten umfassen auch den logistischen und verwaltungstechnischen Aufwand. Die Durchführung der Beratungen erfolgt weiterhin durch die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW auf Basis einer Kooperationsvereinbarung. Der Umweltausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Definition eines weiteren Quartiers.
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- 5Naturlehrpfad zwischen Schellenberg und CottenburgschluchtZur Vorlage · 2017/011 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/011 befasst sich mit der Wiederherstellung des naturkundlichen Lehrpfades, der sich zwischen dem Schellenberg und der Cottenburgschlucht befindet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, Fördermittel für dieses Vorhaben zu beantragen.
Die Umsetzung der Maßnahme soll unter Berücksichtigung aktueller fachlicher Erkenntnisse erfolgen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten. Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gemeinsam eingebracht und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses am 28. Februar 2017 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 6Bebauungsplan Nr. 229 Planbereich „Südliche Grimbergstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/043 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2017/043 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 229 im Planbereich „Südliche Grimbergstraße“ beantragt. Das rund 0,7 Hektar große Areal im Stadtteil Schwerin soll durch die Errichtung von etwa 15 Einfamilienhäusern nachverdichtet werden. Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vor, wobei ergänzende, wohnverträgliche Nutzungen wie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig sind. Ein im Nordosten des Gebiets geplanter Spielplatz soll nach der Errichtung durch den Investor an die Stadt übergeben werden.
Der Geltungsbereich wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geringfügig angepasst und der Plan aufgrund einer neuen Erschließungsplanung umbenannt. Die Erschließung soll über eine Verlängerung der Grimbergstraße erfolgen. Im Rahmen der Planung werden die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigt. Zudem werden redaktionelle Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht vorgenommen.
Die Planung sieht vor, dass der Investor als Ausgleich für die notwendige Fällung von Bäumen 30 Ersatzpflanzungen vornimmt. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Konflikte mit geschützten Arten. Aufgrund von Schadstoffgehalten im Boden ist eine Aufbereitung der Flächen nach einem abgestimmten Konzept vorgesehen. Wegen eines hohen Grundwasserstandes ist eine Unterkellerung der Gebäude grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine entsprechenden Nachweise vorliegen. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sowie für Fachgutachten werden vom Investor getragen.
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Hauptdokument|20170126154255|20170213131919|20170213131922|20170126154259|20170210140451|20170210140811|20170213131845|20170213131853|20170213131859|20170213131908|20170213131913
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 7Bebauungsplan Nr. 250 Planbereich 'Am Landwehrbach' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/004 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 für den Planbereich „Am Landwehrbach“ gefasst. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 8,9 Hektar in der Gemarkung Behringhausen und erstreckt sich über den nördlichen Teil des Sonderstandorts Westring. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch die Emschertal-Bahn, im Osten durch die westliche Grenze des Westrings, im Süden durch die Engellaustraße und im Westen durch den Landwehrbach.
Ziel der Planung ist es, den bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 durch allgemeinverbindliche Regelungen zu ersetzen. Die Aufstellung orientiert sich an den Empfehlungen des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt Castrop-Rauxel aus dem Jahr 2016. Dabei sollen zukünftige Entwicklungen im Planbereich auf Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten beschränkt werden, um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu schützen. Neben der Festsetzung von Sondergebieten regelt der Plan zudem öffentliche und private Verkehrsflächen, Stellplätze sowie Vorgaben zur Bepflanzung und zum Erhalt von Bäumen.
Die Kosten für das Verfahren und die erforderlichen Gutachten, einschließlich Untersuchungen zum Artenschutz und zu Lärmimmissionen, werden durch den privaten Grundstückseigentümer getragen. Nach dem Aufstellungsbeschluss folgen die Erarbeitung eines Vorentwurfs sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 8Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 9Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 10Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld 'Suderwich Gas' Hier: Antrag der Minegas GmbH vom 30.11.2016Zur Vorlage · 2017/005 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/005 befasst sich mit dem Antrag der Minegas GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Suderwich-Gas“. Die aktuelle Laufzeit dieser Erlaubnis endet am 6. März 2017. Die Minegas GmbH hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre bis zum 6. März 2020 beantragt.
Die Erlaubnis berechtigt das Unternehmen noch nicht zur Durchführung von Aufsuchungsarbeiten oder zur Gewinnung von Bodenschätzen, da hierfür ein zugelassener Betriebsplan erforderlich ist. Über das Vorhandensein gewinnbarer Vorkommen im betreffenden Feld liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Nach aktuellem Kenntnisstand liegt das Erlaubnisgebiet nicht innerhalb der Stadtgrenzen und es findet dort keine Trinkwassergewinnung statt.
Der EUV Stadtbetrieb verweist im Rahmen der Vorlage auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Aufsuchung unkonventioneller Erdgaslagerstätten sowie auf die geltenden bundesweiten Regelungen zum Thema Fracking. Demnach sind kommerzielle unkonventionelle Fracking-Vorhaben in Deutschland bis auf Weiteres nicht zulässig, wobei lediglich vier Forschungsbohrungen unter strengen Auflagen erlaubt sind. Der Umweltausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 28. Februar 2017 den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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- 11HBCD-haltige Dämmmaterialien Hier: Änderung der AbfallverzeichnisverordnungZur Vorlage · 2017/003 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/003 informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand zur Handhabung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien. Seit dem 30. September 2016 sind Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) des Bundes als gefährliche Abfälle einzustufen. Dies führte dazu, dass Entsorgungsunternehmen die Annahme dieser Materialien häufig ablehnten. Aufgrund des hohen Heizwertes der Stoffe können Betreiber von Hausmüllverbrennungsanlagen zudem nur geringe Mengen aufnehmen. In der Folge mussten bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten getrennte Sammel-, Dokumentations- und thermische Entsorgungsprozesse angewandt werden, wobei die Entwicklung neuer Entsorgungswege aufgrund notwendiger Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht zeitaufwendig war.
Nach einer Mitteilung des Landkreistages NRW vom 15. Dezember 2016 wurde eine Änderung der Abfallverzeichnisverordnung durch den Bundesrat beschlossen. Diese Regelung stellt klar, dass HBCD-haltige Dämmmaterialien befristet bis zum 31. Dezember 2017 nicht mehr als gefährliche Abfälle deklariert werden. Die vorgesehene Frist dient dazu, rechtssichere Lösungen für die Entsorgungsproblematik zu erarbeiten, sodass die Materialien vorerst wieder als nicht-gefährliche Abfälle entsorgt werden können. Die Bundesregierung hat die kurzfristige Zustimmung zu dieser Änderung angekündigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 12Energieberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel Hier: Fortführung der Zusammenarbeit und Finanzierung des städtischen Anteils vom 01. Januar 2019 – 31. Dezember 2020Zur Vorlage · 2017/016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/016 befasst sich mit der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Verbraucherzentrale NRW zur Betrieb der lokalen Energieberatungsstelle. Die bestehende vertragliche Vereinbarung zur Energieberatung für Verbraucher ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Auf Anfrage der Verbraucherzentrale NRW wird die Anschlussfinanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 vorgeschlagen.
Die Verwaltung sieht vor, die Finanzierung für diesen Zweijahreszeitraum über den Energiefonds in Höhe von jährlich 57.500 Euro zu leisten, was einer Gesamtsumme von 115.000 Euro entspricht. Dieser städtische Anteil dient der Deckung von Personal-, Gemein- und Sachkosten. Die restliche Finanzierung der Beratungsstelle setzt sich aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, unter Verwendung von EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, sowie aus eigenen Einnahmen der Verbraucherzentrale NRW zusammen.
Der vorliegende Vertragsentwurf enthält eine Betrauungsklausel. Demnach tritt der Vertrag erst unter der Bedingung in Kraft, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Verbraucherzentrale NRW e.V. mit der Erbringung von Dienstleistungen im Projekt „Energie 2020“ beauftragt und eine entsprechende Förderung zusagt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat der Stadt die Übernahme der genannten Anschlussfinanzierung empfiehlt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 13Einrichtung eines Umwelttisches Castrop-Rauxel
- 14Sachstandsbericht über die im Rahmen des Energiebeirates geförderten Maßnahmen aus dem Energiefonds der Stadt Castrop-Rauxel für die Zeit vom 01.01.2016 - 31.12.2016Zur Vorlage · 2017/014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/014 des EUV Stadtbetriebs enthält einen Sachstandsbericht über die im Rahmen des Energiebeirates geförderten Maßnahmen aus dem Energiefonds der Stadt Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016. Gemäß der Geschäftsordnung des Energiebeirates ist eine jährliche Rechenschaft über die beschlossenen Maßnahmen, den Finanzfluss sowie die umgesetzten oder laufenden Projekte vorzulegen. Zudem sieht die Regelung vor, dem Rat der Stadt zu Beginn des Folgejahres einen Bericht über die Bewirtschaftung des Energiefonds zu übermitteln.
Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen des Energiebeirates statt. Für das Jahr 2016 wurden Mittel in einer Größenordnung von 665.938,70 Euro für 13 Projekte gebunden. Für die Jahre 2017 bis 2019 wurden zudem Mittel in Höhe von insgesamt 206.900,00 Euro gebunden. Bei den genannten Vorhaben handelt es sich um Kommunalprojekte, die von der Stadt Castrop-Rauxel initiiert und beauftragt wurden. Die Finanzmittel wurden unter anderem zur Finanzierung einer Vollzeitstelle für die Klimaschutzkoordination sowie zur Unterstützung von Kampagnen zum Thema Energieeffizienz und Klimaschutz und von Projekten der Verbraucherzentrale, wie etwa Quartiersberatungen, verwendet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstandsbericht zum Kenntnisnehmen annimmt.
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- 15Fortschreibung der Klimaoffensive Castrop-Rauxel und Fortführung Masterplan Energiewende und KlimaschutzZur Vorlage · 2017/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/009 befasst sich mit der Fortschreibung der Klimaoffensive in Castrop-Rauxel sowie der Fortführung des Masterplans Energiewende und Klimaschutz. Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Klimaoffensive, die im Jahr 2008 initiiert wurde, als einen prozesshaften Vorgang. Ziel ist es, Klimaschutzmaßnahmen an die sich verändernden sozialen, ökonomischen und städtebaulichen Bedingungen der Stadt anzupassen und die Bevölkerung durch Information und Bildung einzubinden.
Die neue Strategie für das Jahr 2017 und die Folgejahre sieht vor, Klimaschutzthemen alltagsnah zu gestalten. Dabei werden Projekte und Aktionen identifiziert, um die Themen Klimaschutz und Klimawandel für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen. Die Fortführung des Masterplans, der bereits 2012 vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel verabschiedet wurde, erfolgt dabei als neuer Handlungsstrang innerhalb des bestehenden Konzepts.
Für das Jahr 2017 sind verschiedene Maßnahmen geplant. Dazu gehören unter anderem die Earth Hour, der dritte Klimatag in Castrop-Rauxel, das Projekt Stadtradeln sowie die Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes. Des Weiteren sind die Begleitung des Projektes „Nachhaltigkeit nimmt Quartier“ in Merklinde, der Rollout der Innovation City sowie eine Fachveranstaltung für Architekten und Ingenieure vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstand zur Fortschreibung der Klimaoffensive zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 16Earth Hour 2017Zur Vorlage · 2017/007 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/007 informiert den Umweltausschuss über die geplante Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel an der Earth Hour am 25. März 2017. Im Rahmen dieser Aktion soll die Beleuchtung am Erinturm zwischen 20:30 Uhr und 21:30 Uhr ausgeschaltet werden. Die Klimaschutzkoordinatorin ist für die Durchführung dieser Maßnahme zuständig. Zudem wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, im selben Zeitraum das Licht oder andere elektrische Geräte auszuschalten. Parallel zur Earth Hour findet am 22. März der Klimatag Castrop-Rauxel statt.
Die Earth Hour ist eine internationale Initiative, die darauf abzielt, die Aufmerksamkeit auf den Klimaschutz zu lenken. Die Aktion, die ihren Ursprung im Jahr 2007 in Sydney hat, wird mittlerweile in zahlreichen Ländern weltweit durchgeführt. Die Organisation der Aktion erfolgt in vielen Ländern durch den WWF. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme festgestellt.
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- 17Stadtradeln 2017Zur Vorlage · 2017/008 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/008 informiert den Umweltausschuss über die Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel an der Kampagne „Stadtradeln 2017“. Die Aktion findet im Zeitraum vom 20. Mai bis zum 9. Juni 2017 im Verbund der Metropole Ruhr statt. Ziel der vom Klima-Bündnis initiierten Kampagne ist es, die Bevölkerung für die Nutzung des Fahrrads im Alltag zu sensibilisieren und die Bürgerinnen und Bürger in die Radverkehrsplanung einzubinden.
An der Kampagne können neben der Politik auch alle Personen, die in der Stadt arbeiten, sowie Vereine, Schulen und Unternehmen teilnehmen. Die Teilnehmer können in Teams mit maximal zwei Personen antreten oder sich einzeln der Gruppe „Kommune“ zuordnen. Die zurückgelegten Kilometer werden über eine Datenbank auf einer Internetseite erfasst. Im Rahmen der Aktion werden lokale sowie bundesweite Gewinner ausgezeichnet. Eine Sonderkategorie sieht vor, dass Personen des öffentlichen Lebens für den Zeitraum von 21 Tagen auf das Auto verzichten.
Zusätzlich bietet die Kampagne die Nutzung der Plattform RADar an, über die Verbesserungsvorschläge für den städtischen Radverkehr eingereicht werden können. Diese Meldungen können von der Verwaltung verfolgt und bearbeitet werden. Die Vorlage sieht vor, dass der Umweltausschuss den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird nicht angegeben.
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- 18Errichtung eines 'Citytree' im Stadtgebiet Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/017 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage der Nummer 2017/017 befasst sich mit der Errichtung eines sogenannten „Citytree“ im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel haben der Verwaltung den Vorschlag unterbreitet, diese vertikale Mooswand aufzustellen. Laut Angaben des Herstellers Green City Solutions aus Dresden dient die Konstruktion der Bindung von Kohlendioxid, Stickoxid und Feinstaub. Die technische Funktionsweise sieht eine Deckbepflanzung vor, die Sauerstoff produziert, die Luftbewegung zur Sedimentation von Partikeln verringert und die Moose beschattet.
Die Abmessungen des Objekts sind mit einer Höhe von 4 Metern, einer Breite von 3 Metern und einer Tiefe von 2,10 Metern angegeben, wobei der Korpus eine Dicke von 60 Zentimetern aufweist. Im Rahmen des bestehenden Luftreinehalteplans soll die Verwaltung nach einem geeigneten Standort für die Aufstellung suchen.
Für die Stadt entstehen durch dieses Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, da die Kosten für die Errichtung von den Stadtwerken Castrop-Rauxel getragen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Standortsuche beauftragt. Das Ergebnis dieser Suche ist dem Umweltausschuss zu präsentieren.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 19Anfragen der Ausschussmitglieder
- 20Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich