Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Angelika Himmert für das Jahr 2018Zur Vorlage · 2019/003 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/003 der Stabsstelle Gleichstellung dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist der Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Kalenderjahr 2018.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den beigefügten Bericht zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 21. Februar 2019 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Änderungen zum Stellenplan 2019Zur Vorlage · 2019/005 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/005 sieht eine Ergänzung der bereits am 29. November 2018 beschlossenen Änderungen zum Stellenplan 2019 vor. Der Rat der Stadt soll die Einrichtung einer weiteren Vollzeitstelle in der Position „Leiter/in Rettungsdienst“ beschließen. Die Stelle ist nach der Besoldungsgruppe A 11 des Landesbesoldungsgesetzes NRW vorgesehen.
Die Finanzierung dieser neuen Stelle erfolgt durch den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst über die Gebührenbedarfsberechnung. Dadurch ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt, wobei lediglich der fiktive Ansatz bei der Anlage III um 89.700 Euro steigt.
Die Vorlage führt zudem die Entwicklung der Beschäftigten- und Beamtenzahlen sowie die Gesamtzahl der Stellen für den Zeitraum von 2013 bis 2019 auf. Für das Jahr 2019 wird eine Gesamtzahl von 949,1435 Stellen ausgewiesen. Die Zusammenstellung der fiktiven Jahreskosten zeigt verschiedene Veränderungen auf, darunter Stelleneinsparungen, veränderte Bewertungen durch die neue Entgeltordnung sowie Anpassungen durch organisatorische, gesetzliche und tarifrechtliche Regelungen. Insgesamt belaufen sich die fiktiven Kostenänderungen auf einen Wert von 2.585.741 Euro, wovon 1.340.700 Euro als refinanziert gekennzeichnet sind. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Beratung und Entscheidung zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Einrichtung einer Stabsstelle 'Bildung, Vielfalt und Teilhabe'Zur Vorlage · 2019/047 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/047 sieht die Einrichtung der Stabsstelle „Bildung, Vielfalt und Teilhabe“ vor. Mit dieser Neugründung sollen verschiedene bisher unterschiedlich verortete Sachgebiete innerhalb der Verwaltung gebündelt und vernetzt werden. Die neue Einheit wird der Beigeordneten für Soziales zugeordnet, was eine entsprechende Änderung der Geschäftsverteilung zwischen dem Bürgermeister und der Beigeordneten für Soziales gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nach sich zieht.
Im Rahmen der neuen Stabsstelle werden Themenbereiche wie Gleichstellung, Integration, Inklusion, die Frühe Hilfe, das Bildungs- und Familienbüro sowie die Jugendhilfe- und Sozialplanung sowie die Aufgaben des Altenhilfekoordinators zusammengeführt. Ziel der Zusammenführung ist es, Querschnittsthemen zu bündeln, um Teilhabe und Chancengleichheit zu fördern. Als thematische Klammer dient das Diversity Management, wobei der Beitritt zur Charta der Vielfalt für Mai 2019 vorgesehen ist.
Die Verwaltung plant, die Stabsstelle als Einheit zur Gestaltung der sozialen Infrastruktur und der sozialpolitischen Ausrichtung der Stadtentwicklung einzusetzen. Die Leitung der Stabsstelle obliegt der Beigeordneten für Soziales, während das Ausschusswesen über diese Stelle erfolgt. Für die Umsetzung der Neuerung sind keine zusätzlichen personellen Ressourcen erforderlich, sofern die im Stellenplan bereits vorgesehene Stelle des Altenhilfekoordinators besetzt wird. Die Einrichtung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Ausschreibung der Stelle einer / eines Technischen BeigeordnetenZur Vorlage · 2019/049 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/049 regelt das Verfahren zur Neubesetzung der Position des Technischen Beigeordneten in Castrop-Rauxel. Da der amtierende Technische Beigeordnete zum 31. Juli 2019 die Regelaltersgrenze erreicht und aus dem Dienst ausscheidet, ist eine Neubesetzung der Stelle erforderlich. Der Rat der Stadt soll die beigefügte Stellenausschreibung sowie das vorgesehene Verfahren beschließen.
Die Ausschreibung soll nach der Ratssitzung am 23. Februar 2019 für eine Frist von drei Wochen öffentlich bekannt gemacht werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 17. März 2019 sollen die Übersicht der Bewerber an die Fraktionen weitergeleitet werden. Nach der Durchführung der Vorstellungsgespräche ist die Wahl der neuen Beigeordneten oder des neuen Beigeordneten für die Sitzung am 4. Juli 2019 vorgesehen.
Mit dem Amtsantritt der neuen Besetzung ist eine organisatorische Veränderung geplant. Um eine engere Verzahnung zwischen den Bereichen des Betriebes 3 und der derzeitigen Stabsstelle Stadtentwicklung zu erreichen, soll die Stabsstelle zum Zeitpunkt der Dienstaufnahme als eigenständiger Bereich in den Betrieb 3 integriert werden. Die Besetzung der Stelle erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW, welche fachliche Voraussetzungen und entsprechende Erfahrung voraussetzt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stelle wird in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Mündlicher Bericht zum Stand des Personalentwicklungskonzepts
- 7Organisationsuntersuchung der Wirtschaftsförderung Castrop-Rauxel hier: AbschlussberichtZur Vorlage · 2019/050 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/050 der Stabsstelle Wirtschaftsförderung befasst sich mit dem Abschlussbericht einer Organisationsuntersuchung der Wirtschaftsförderung Castrop-Rauxel. Der Bericht liegt der Verwaltung als Ergebnis einer Untersuchung vor, die die Strukturen und Abläufe innerhalb der Wirtschaftsförderung analysiert hat.
Die Vorlage wurde für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat der Stadt den vorliegenden Abschlussbericht zur Kenntnis nimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Vorlage ist vermerkt, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Die inhaltlichen Details zur Untersuchung sind im beigefügten Anlagenverzeichnis des Berichts enthalten. Die Federführung für dieses Vorgang liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2018 - Stand 30.09.2018 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2019/009 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/009 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2018 mit dem Stand vom 30. September 2018. Dieser Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung vom 30. November 2017 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2018 bis 2021 beschlossen, welcher durch die Bezirksregierung Münster am 12. März 2018 genehmigt wurde. Auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine jährliche Berichterstattung über die Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen. Die entsprechenden Unterlagen sind der Bezirksregierung Münster jeweils bis spätestens zum 1. Dezember vorzulegen. Der Bericht stellt zudem eine wesentliche Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das zuständige Landesministerium dar.
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt den Bericht, der am 1. Dezember 2018 bei der Bezirksregierung eingereicht wurde, zur Kenntnis vor. Für Informationen zur weiteren unterjährigen Entwicklung des Haushalts wird auf eine separate Vorlage zum Finanzcontrolling verwiesen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20190123114454|20190123114503|20190123114514|20190123114527|20190123114535|20190123114557|20190123114603|20190123114613
- 9Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2019/043 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr und den Vorjahren in das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie den Nebenbestimmungen des Bescheides der Bezirksregierung Münster zum Haushaltssanierungsplan.
Der Beschluss umfasst mehrere Bereiche. Er sieht die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 449.751,38 € sowie von investiven Auszahlungen aus dem Jahr 2018 in Höhe von 4.689.209,35 € vor. Für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten werden zudem Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen in Höhe von 99.573,47 € beantragt. Des Weiteren wird die Übertragung von Ermächtigungen aus den Jahren 2017 und 2018 für konsumtive Aufwendungen in Höhe von 220.711,85 € und für konsumtive Auszahlungen in Höhe von 547.708,75 € vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab bei der Prüfung von Projekten angelegt wird. Die Übertragungen im investiven Bereich betreffen vor allem laufende Maßnahmen aus Förderprogrammen wie dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz oder „Gute Schule 2020“, deren Zahlungsabflüsse erst im Jahr 2019 erfolgen. Die beantragten konsumtiven Übertragungen begründet die Verwaltung mit rechtlichen Verpflichtungen oder zweckgebundenen Mitteln, etwa für die Feuerwehr oder die Kinder- und Jugendarbeit. Die beantragten Mittel sind auf die in den Anlagen genannten Maßnahmen beschränkt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9.1Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2019/043.1 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2019/043.1 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019. Die Vorlage dient als Ergänzung zur ursprünglichen Ratsvorlage 2019/043, da nach dem Vorlagenschluss zwei weitere Anträge für Ermächtigungsübertragungen eingegangen sind.
Im Rahmen der Beschlussvorschläge wird die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 499.093,44 Euro beantragt. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 4.698.659,35 Euro übertragen werden. Für die buchungssystematische Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten werden 109.023,47 Euro für konsumtive Aufwendungen vorgesehen. Des Weiteren wird die Übertragung von Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen in Höhe von 220.711,85 Euro sowie für konsumtive Auszahlungen in Höhe von 547.708,75 Euro vorgeschlagen.
Die Ergänzungen umfassen ein Projekt im Bereich Immobilienmanagement für den Umbau und die energetische Ertüchtigung der Umkleiden am Sportplatz Frohlinde mit einem Betrag von 49.342,06 Euro. Ein weiterer Punkt betrifft die Neubeschaffung von drei PC-Arbeitsplätzen für das Zentrum Frau in Beruf und Technik durch den Bereich Informationstechnik, wofür Mittel in Höhe von 9.450,00 Euro aus dem Jahr 2018 übertragen werden sollen. Die Verwaltung gibt an, dass die benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Nationale Projekte des Städtebaus: Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel hier: Sachstandsbericht zum beabsichtigten Weiterleitungsvertrag und zur geplanten Ausführungsvereinbarung mit der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 2019/010 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/010 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Projekt „Sprung über die Emscher – Wasserkreuz Castrop-Rauxel“. Im Zentrum steht der aktuelle Stand zum Abschluss eines beabsichtigten Weiterleitungsvertrages sowie einer Ausführungsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft.
Die Verwaltung berichtet, dass das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als Zuwendungsgeber die erforderliche Freigabe für das Vorhaben erteilt hat. Zudem hat der Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere Kommunalaufsichtsbehörde die Anzeigen des Projekts zur Kenntnis genommen. Gegen die vorliegenden Entwürfe des Weiterleitungsvertrages und der Ausführungsvereinbarung wurden seitens der Aufsichtsbehörde keine Bedenken angemeldet.
Ein noch ausstehender Punkt ist die Erstellung einer Unterhaltungsvereinbarung für das geplante Brückenbauwerk durch die Stadt und die Emschergenossenschaft. Diese Vereinbarung soll der Kommunalaufsichtsbehörde zu einem späteren Zeitpunkt zur Prüfung vorgelegt werden. Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 21. Februar 2019 über diesen Sachstandsbericht in Kenntnis gesetzt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 21.21.525305 (Erstattung 3. Standort Förderschulverbund MLK in Oer-Erkenschwick)Zur Vorlage · 2019/013 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die im Dezember 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die überplanmäßige Bereitstellung von 115.790 Euro auf einer neu eingerichteten Buchungsstelle. Diese Mittel dienen der Erstattung von Kosten für den dritten Standort des Martin-Luther-King Förderschulverbundes in Oer-Erkenschwick.
Die Stadt Castrop-Rauxel fungiert als Schulträger des Verbundes und übernimmt die Kostenumlage für die beteiligten Kommunen. Da die Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2018 Kosten für das Gebäude sowie für das Personal, darunter Hausmeister, Schulsekretärin und Reinigungskräfte, in Vorleistung tritt, müssen diese Beträge erstattet werden. Die vorliegende Summe entspricht einem Anteil von 80 Prozent der Gesamtforderung, da die abschließende Abrechnung nach Abschluss des Jahres noch aussteht.
Die Deckung des zusätzlichen Mittelbedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus verschiedenen bestehenden Buchungsstellen. Hierzu zählen Mittel aus den Bereichen Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie aus den Posten für Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie Bauunterhaltung. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich, um die im Rahmen der Dringlichkeit getroffene Entscheidung zu legitimieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Aufstellung des Regionalplan Ruhr – Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: Gemeinsame Stellungnahme der Städte des Kreises Recklinghausen und ergänzende Stellungnahme der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/017 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr beabsichtigt die Stadt Castrop-Rauxel, eine Stellungnahme gegenüber der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abzugeben. Der neue Regionalplan soll die bestehenden Pläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch ein gemeinsames Planwerk ersetzen.
Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass sich die Stadt Castrop-Rauxel der gemeinsamen Stellungnahme des Kreises Recklinghausen anschließt. Diese Kreis-Stellungnahme behandelt Belange von grundsätzlicher oder regionaler Bedeutung für den Kreis und seine kreisangehörigen Städte. Ergänzend dazu soll die Verwaltung eine eigene, stadtspezifische Stellungnahme einreichen, die lokale Aspekte behandelt.
Inhaltlich werden in der ergänzenden Stellungnahme der Stadt Punkte adressiert, die über die Kreis-Stellungnahme hinausgehen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Darstellung von Siedlungsbereichen in Ortsteilen mit weniger als 2.500 Einwohnern, deren weitere Entwicklung im Entwurf auf die Eigenentwicklung beschränkt wird. Zudem werden keine weiteren Siedlungsflächen sowie Bereiche für Gewerbe und Industrie über die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen hinaus ausgewiesen. Die Verwaltung führt aus, dass der Entwurf des Regionalplans die kommunale Planungshoheit einschränkt, da er engere Grenzen für die städtische Entwicklung setzt und Detailvorgaben macht, die regionalplanerisch nicht als wesentlich eingestuft werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage besteht nicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20190128162419|20190128162427|20190128162436|20190129134146
- 13Antrag FDP-Fraktion vom 24.01.2019_ StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2019/004 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/004 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion vom 24. Januar 2019, der das Thema der Städtepartnerschaften behandelt. Der Antrag wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 21. Februar 2019 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbare Berührung des Haushaltsplans darstellt. Die in der Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge sind in einer separaten Anlage aufgeführt. Federführend für die Bearbeitung des Vorgangs ist der Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Antrag der Ratsfraktionen FWI, SPD und CDU vom 28.01.2019_ Einführung einer WettbürosteuerZur Vorlage · 2019/021 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/021 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen FWI, SPD und CDU auf die Einführung einer Wettbürosteuer in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 28. Januar 2019 eingereicht und war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 21. Februar 2019 vorgesehen.
In der Vorlage wird festgehalten, dass die Einführung dieser Steuer keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt. Federführend für die Vorlage ist der Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Anfragen der Ratsmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaftnicht öffentlich
- 2Vollstreckungsaussetzung Nutzungsentgelte Sportstättennicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich