Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bachlauf an der Schulstraße Hier: Sachstandsbericht der Emschergenossenschaft
- 4Emscherland 2020 Hier: Sachstandsbericht der Emschergenossenschaft
- 5Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.03.2019 im Umweltausschuss am 26.03.2019. Hier: Anlegen von Grünstreifen auf den Friedhöfen in Castrop-Rauxel.Zur Vorlage · 2019/191 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/191 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der im März 2019 im Umweltausschuss gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Anlage von Grünstreifen auf den städtischen Friedhöfen in Castrop-Rauxel.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen die Bemühungen zur Schaffung dieser Grünstreifen auf den städtischen Friedhofsanlagen weiter intensiviert. Für die Umsetzung der Maßnahme sind laut der vorliegenden Unterlagen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
Die in der Vorlage enthaltenen Informationen basieren auf einem mündlichen Vortrag zum Sachverhalt. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise war als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses am 17. September 2019 vorgesehen.
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- 6Antrag der CDU-Fraktion Hier: BlütenprogrammZur Vorlage · 2019/179 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/179 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Stadtgrün und Friedhofswesen. Der Antrag trägt den Titel „Blütenprogramm“ und wurde für die Beratung im Umweltausschuss am 17. September 2019 vorgesehen.
Inhaltlich wird im Dokument auf den Antrag der Fraktion verwiesen, wobei der Beschlussvorschlag direkt auf die im Antrag enthaltenen Formulierungen Bezug nimmt. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Weitere Details zu den Auswirkungen auf den Haushalt oder die Verwaltung werden im vorliegenden Text nicht ausgeführt, sondern auf den Sachverhalt verwiesen.
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- 7Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.09.2019 Hier: Änderung der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2019/214 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/214 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. September 2019. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Rates der Stadt erstellt und zur Beratung im Umweltausschuss am 17. September 2019 sowie im Rat der Stadt am 26. September 2019 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den eingereichten Antrag der Fraktion.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Änderung der Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die inhaltliche Ausgestaltung der vorgeschlagenen Änderungen wird im Sachverhalt des Antrags behandelt. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 8Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.09.2019 Hier: Aufforstung für den KlimaschutzZur Vorlage · 2019/213 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/213 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. September 2019. Gegenstand des Antrags ist das Thema Aufforstung im Kontext des Klimaschutzes.
Der Antrag wurde für die Beratung im Umweltausschuss am 17. September 2019 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen ist für die Bearbeitung des Vorgangs zuständig.
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- 9Bericht über notwendige städtische Baumfällmaßnahmen
- 10Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 11Stellplatzsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/198 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/198 befasst sich mit der Erstellung einer neuen Stellplatzsatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Landesbauordnung NRW 2018, wonach bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen, die Zu- oder Abfahrtsverkehr erwarten lassen, eine ausreichende Anzahl an Kfz-Stellplätzen, Garagen und Fahrradstellplätzen bereitzustellen ist. Da die Landesbauordnung lediglich eine allgemeine Herstellungspflicht vorsieht, aber keine detaillierten Vorgaben zu Qualität und Quantität der Stellplätze macht, sind die Kommunen ermächtigt, über eine eigene Satzung konkrete Grundlagen für Genehmigungsverfahren festzulegen. Diese sollen sich an den örtlichen Verkehrsverhältnissen orientieren.
Der Entwurf für die neue Stellplatzsatzung sowie eine Synopse verschiedener bestehender Stellplatzsatzungen und Herstellungspflichten liegen der Vorlage bei. Die Synopse dient dazu, die Abstimmung von Richtwerten für die neue Satzung in Castrop-Rauxel zu unterstützen. Als Beschlussvorschlag liegt vor, einen interfraktionellen Arbeitskreis einzurichten, um die Inhalte und Kennzahlen der Satzung zu beraten. Nach der Beratung in dieser interfraktionellen Runde ist die Verabschiedung der Satzung in der darauffolgenden Sitzung vorgesehen. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Zuständig für die Beratung ist der Betriebsausschuss 3.
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- 12Stellplatzablösesatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/199 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/199 befasst sich mit der Einführung einer Stellplatzablösesatzung in der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Landesbauordnung NRW, die bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen die Bereitstellung von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen vorschreibt. Gemäß der entsprechenden Rechtslage besteht die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Herstellung dieser Stellplätze unter besonderen Umständen durch die Zahlung eines Geldbetrages abzulösen.
Der vorliegende Entwurf einer Stellplatzablösesatzung soll die Bedingungen für diese Ablösung künftig in der Stadt regeln. Da die Einnahmen aus der Ablösung von Stellplätzen zweckgebunden sind und nicht dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden dürfen, entstehen durch die Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anzahl der durch Ablösung ersetzten Stellplätze in der Vergangenheit variierte und keine Prognose über die künftige Entwicklung möglich ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, einen interfraktionellen Arbeitskreis einzurichten. Dieser soll die Inhalte der geplanten Stellplatzablösesatzung beraten. Die Vorlage war zur Beratung im Umweltausschuss sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgesehen.
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- 13Aufstellung eines AusgleichsflächenkonzeptsZur Vorlage · 2019/196 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung legt dem Umweltausschuss einen Vorschlag zur Aufstellung eines Ausgleichsflächenkonzepts vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Beschluss des Rates vom 4. Juli 2019, der die Entwicklung einer solchen Konzeption vorsieht. Das bestehende städtische Ökokonto soll dabei als Basis dienen, um die räumliche Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet zu vereinfachen und ökologische Maßnahmen unabhängig von unmittelbaren Bebauungsplanbereichen umzusetzen.
Das geplante Konzept sieht vor, in Abstimmung mit dem Kreis als Träger der Landschaftsplanung Maßnahmen abzuleiten, die die ökologische Situation im Stadtgebiet verbessern sollen. Hierzu ist eine intensive Abstimmung mit Flächeneigentümern im Außenbereich, wie etwa der Landwirtschaft oder der Kirche, sowie die Prüfung von Ansätzen des Vertragsnaturschutzes vorgesehen. Die Verwaltung plant, für die Erstellung der Erstkonzeption einen Zeitraum von etwa einem Jahr einzuplanen.
Da die Bewirtschaftung des Ökokontos aufgrund personeller Engpässe in der Vergangenheit nur sporadisch erfolgte, schlägt die Verwaltung vor, die Aufgabe künftig wieder im Bereich Stadtplanung und Bauordnung zu bündeln. Um die dauerhafte Umsetzung, die Vertragsbewirtschaftung und das Monitoring der Maßnahmen zu gewährleisten, wird die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle mit Schwerpunkt Freiraumplanung beantragt. Die erforderlichen Ressourcen sollen in die Haushaltsberatung eingebracht werden.
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- 14Bebauungsplan Nr. 234 Planbereich 'Am Wetterschacht', (vormals Planbereich “Schacht V – Briloner Straße“) - Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) -Zur Vorlage · 2019/207 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/207 behandelt den Bebauungsplan Nr. 234 im Bereich „Am Wetterschacht“ im Ortsteil Rauxel. Das Verfahren befindet sich kurz vor dem Abschluss, da die Beteiligungsverfahren beendet sind und nun die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, den Bebauungsplan von der bisherigen Bezeichnung „Schacht V – Briloner Straße“ in „Am Wetterschacht“ umzubenennen, um eine dauerhafte Verbindung zum neuen Wohngebiet herzustellen. Zudem wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen.
Das etwa 3,1 Hektar große Plangebiet umfasst die ehemalige Schachtanlage Erin 5 sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Wohngebiets mit etwa 135 Wohneinheiten, bestehend aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau. Ergänzend sollen ein Standort für eine Kindertagesstätte und eine Fläche für die Freiwillige Feuerwehr realisiert werden.
Die Erschließung erfolgt primär über die Pallasstraße und die Briloner Straße. Die Planung sieht Maßnahmen zum Schallschutz gegenüber dem angrenzenden Lebensmittelmarkt sowie zur Regenwasserbewirtschaftung mittels eines Staukanals vor. Durch die geplante Nachverdichtung im Innenbereich soll die Inanspruchnahme neuer Außenflächen vermieden werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden als nicht haushaltsmäßig berührend eingestuft.
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Hauptdokument|20190902120713|20190902122634-1|20190902122634-2|20190902122634-3|20190902122634-4|20190902122634-5|20190902122651-6|20190902122652-7|20190902122653-8|20190902122655-9|20190902122658-10|20190902120733-0|20190902122727-0|20190902122732-1|20190902120734-1|20190902121544|20190902122320|20190902122409-0|20190902122410-1|20190902122554|20190902122633-0
- 15InnovationCity roll out – Castrop-Rauxel Links und Rechts der EmscherZur Vorlage · 2019/166 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen des Projekts „InnovationCity roll out“ (ICro) das Integrierte Energetische Quartierskonzept für das Gebiet „Links und Rechts der Emscher“ abgeschlossen. Das Projekt, das den klimagerechten Stadtumbau im Ruhrgebiet fördert, umfasst die Stadtteile Habinghorst und Ickern auf einer Fläche von etwa 800 Hektar. Die konzeptionelle Arbeit basierte auf einer Quartiersanalyse, die verschiedene Themenfelder wie soziale, ökologische und technische Aspekte sowie den Gebäudebestand untersuchte.
Das Konzept umfasst Bausteine zur energetischen Sanierung, zur Analyse der Energieversorgung sowie zur Aktivierung von Akteuren und Bewohnern. Ziel ist es, den Endenergiebedarf im Quartier sowie die Treibhausgasemissionen zu senken. Basierend auf den vorliegenden Annahmen wird eine Reduktion des jährlichen Endenergiebedarfs um etwa sieben Prozent prognostiziert.
Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt und den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, für die Umsetzung des Konzepts einen Förderantrag bei der KfW-Bank zu stellen und die Vorbereitungen für ein Sanierungsmanagement im Projektgebiet einzuleiten. Das Projekt zur energetischen Sanierung im Quartier soll für den Haushalt 2020 angemeldet werden. Eine Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses wurde bereits von verschiedenen beteiligten Institutionen und Vereinen unterzeichnet.
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- 16Zukunftsinitiative 'Wasser in der Stadt von morgen' Klimagerechte, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung - verbesserte Lebensqualität für die Menschen -Zur Vorlage · 2019/164 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/164 befasst sich mit der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“, einem gemeinsamen Engagement von 16 Emscherstädten und der Emschergenossenschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Ziel ist die Entwicklung einer regionalen Klimaanpassungsstrategie, um auf Herausforderungen wie Starkregenereignisse und längere Hitzeperioden zu reagieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung damit zu beauftragen, den Gesamtprozess der Initiative sowie die daraus resultierenden Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen zu unterstützen. Die Verwaltung soll eigene Vorschläge zur Umsetzung entwickeln und regelmäßig über den organisatorischen Rahmen sowie den Fortschritt des Anpassungsprozesses berichten. Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, eine Verpflichtungserklärung als Erweiterung der bestehenden Kooperationserklärung mit der Emschergenossenschaft im Rahmen der anstehenden Termine im Oktober und November 2019 abzugehen.
Im Kern der Initiative steht die Einrichtung einer Service-Organisation unter dem Dach der Emschergenossenschaft. Diese soll die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und weiteren regionalen Akteuren koordinieren, Standards für die Planung festlegen und bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen. Die Finanzierung der ersten fünf Jahre soll primär über Landesmittel sowie Anteile der Emschergenossenschaft erfolgen. Durch die Bündelung von Ressourcen und Fachwissen sollen Synergien genutzt werden, um eine klimaresiliente Region mit einer funktionierenden grünen und blauen Infrastruktur zu schaffen.
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- 17Fairtrade-Town Stadt Castrop-Rauxel Hier: Fair gehandelte Blumen als Präsent der Stadtverwaltung Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/190 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses am 17. September 2019 liegt eine Vorlage zur Weiterführung der Zertifizierung Castrop-Raxels als Fairtrade-Town vor. Die Stadt Castrop-Rauxel trägt seit 2009 den Titel einer Fairtrade-Town und verfolgt das Ziel, Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft zur Förderung des fairen Handels auf kommunaler Ebene zu vernetzen.
Für die anstehende Rezertifizierung im Jahr 2019 ist vorgesehen, ein weiteres Produkt aus fairem Handel in die Verwaltungsprozesse zu integrieren. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Vergabe von Blumenpräsenten für repräsentative Anlässe oder Geburtstage künftig auf Produkte aus fairem Handel zurückzugreifen. Als Beispiel für eine lokale Bezugsquelle wird ein Blumenladen in Castrop-Rauxel angeführt, der entsprechende Waren anbietet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, bei zukünftigen Blumenpräsenten auf fairen Handel zu achten. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 18Energieberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel; Fortführung der Zusammenarbeit und Finanzierung des städt. Anteils vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Zur Vorlage · 2019/193 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/193 befasst sich mit der Fortführung der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Castrop-Rauxel. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Verbraucherzentrale wurde bereits durch vorangegangene Beschlüsse des Umweltausschusses für verschiedene Zeiträume gesichert, zuletzt bis zum 31.12.2020.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Stadtverwaltung im August 2019 schriftlich um die Fortführung der Energieberatung für Verbraucher gebeten. Hierfür wird ein jährliches Kostenvolumen von 60.000 Euro ab dem Jahr 2020 veranschlagt.
Auf Grundlage einer Beschlussfassung des Umweltausschusses vom Juni 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Sicherstellung der Energieberatungsangebote über das Ende des Jahres 2020 hinaus zu prüfen. Es ist vorgesehen, die Co-Finanzierung durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen nach Ablauf des bestehenden Vertrages abzusichern. Zudem soll die EU-Mittelbeantragung durch die Unterzeichnung eines Letter of Intent gegenüber der Verbraucherzentrale unterstützt werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Dem Energiebeirat der Stadt Castrop-Rauxel wird empfohlen, die Finanzierung des städtischen Anteils für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 in Höhe von 60.000 Euro zu übernehmen.
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- 19Energieberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel; Fortführung der Zusammenarbeit und Finanzierung des städt. Anteils vom 01.01.2021 bis 31.12.2021Zur Vorlage · 2019/194 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/194 befasst sich mit der Fortführung der Finanzierung der Energieberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Die Einrichtung dieser Beratungsstelle wurde bereits im Jahr 2001 beschlossen, wobei eine zusätzliche Stelle zur Stärkung der Verbraucherberatung im Bereich Energie im Jahr 2008 durch den Energiefonds der Stadt finanziert wurde.
Der Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW wurde nach dem Auslaufen zum Jahresende 2018 verlängert. Die Stadt übernimmt für die Beratungen im Bereich des liberalisierten Energiemarktes eine jährliche Pauschale in Höhe von 42.000 Euro, welche die Personal-, Sach- und Gemeinkosten abdeckt. Die verbleibenden Kosten werden durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbraucherzentrale in Düsseldorf getragen.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Kontinuität dieser Beratungsleistung ein wichtiger Bestandteil zur Unterstützung der energiepolitischen Ziele und des Masterplans Energie der Stadt Castrop-Rauxel ist. Ziel ist es, die Information der Öffentlichkeit über den liberalisierten Energiemarkt sowie über Möglichkeiten zur Steigerung der persönlichen Energieeffizienz zu fördern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat empfiehlt, die Ausfinanzierung für das Jahr 2021 in Höhe von 42.000 Euro bereitzustellen.
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- 20Anfragen der Ausschussmitglieder
- 21Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich