Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 4Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 5Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 08.04.2021Zur Vorlage · 2021/140 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2021/140 liegt ein Bürgerantrag vor, der auf der Grundlage von § 24 der Gemeindeordnung NRW am 8. April 2021 eingereicht wurde. Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf den sogenannten „ADFC Fahrradklima-Test 2020“.
Die Verwaltung schlägt vor, dass sowohl der Umweltausschuss als auch der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) den eingereichten Antrag zur Kenntnis nehmen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Anliegen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die zuständige Stadtbaurätin hat die Vorlage zur Beratung in den Umweltausschuss am 15. Juni 2021 sowie in den Betriebsausschuss 3 am 17. Juni 2021 vorgelegt.
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- 6Förderrichtlinie zur Förderung von Dach- und FassadenbegrünungenZur Vorlage · 2021/156 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/156 befasst sich mit der Einführung von Förderrichtlinien zur Dach- und Fassadenbegrünung in Castrop-Rauxel. Grundlage ist das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, welches finanzielle Hilfen zur Anpassung an den Klimawandel vorsieht. Ziel der Maßnahme ist es, durch Begrünung, Verdunstung und Kühlung dem urbanen Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken und den städtischen Grünflächenanteil zu erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die neuen Förderrichtlinien sowie eine räumliche Gebietsabgrenzung für die Maßnahmen zu verabschieden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Richtlinien nach der Zuweisung der Landesmittel im Amtsblatt zu veröffentlichen und die Umsetzung des Projekts einzuleiten. Die Förderung ist auf einen festgelegten Geltungsbereich beschränkt, der sich aus dem Klimaanpassungskonzept der Stadt sowie dem Quartier der energetischen Sanierung „Links und rechts der Emscher“ ableitet.
Gefördert werden freiwillige Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als fünf Jahre sind. Bei Dachbegrünungen sind Flachdächer oder Dächer mit einer Neigung bis zu 15 Grad förderfähig. Die Zuschüsse decken bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab, wobei die Höchstbeträge je nach Art der Begrünung zwischen 500 Euro und 5.000 Euro variieren. Antragsberechtigt sind Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte von Wohn-, Misch- und Gewerbegebäuden. Eine Förderung rein gewerblicher Gebäude ist nur möglich, wenn eine begünstigende Wirkung auf angrenzende Wohnbereiche vorliegt.
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- 7Beschluss des KlimaanpassungskonzeptesZur Vorlage · 2021/151 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Klimaanpassungskonzept einschließlich der darin enthaltenen Schlüsselmaßnahmen beschließen. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch die Stadt sowie den EUV Stadtbetrieb in Zusammenarbeit mit einer externen Planungsgemeinschaft. Die Finanzierung der Erarbeitung setzt sich zu 70 Prozent aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zusammen, während der verbleibende Anteil von 30 Prozent aus dem städtischen Energiefonds gedeckt wird.
Das Konzept dient der vorsorgenden Planung, um die Auswirkungen des Klimawandels in den Bereichen Infrastruktur-, Stadt- und Freiraumplanung zu mindern. Die in der Vorlage enthaltenen Schlüsselmaßnahmen sind in vier Handlungsstrategien gegliedert: weitergehende Analysen und Untersuchungen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, die Verstetigung im Verwaltungshandeln sowie Maßnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung. Ziel ist es, Strategien für bereits beobachtete und zukünftige Klimaveränderungen zu entwickeln und private Eigentümer für Anpassungsmaßnahmen zu sensibilisieren.
Ein Rahmenplan identifiziert zudem Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich Hitzeentwicklung oder Überflutungsgefahren, sowie Flächen, die für den thermischen Komfort im Siedlungskörper relevant sind, wie etwa Kaltluftproduktionsflächen oder Luftleitbahnen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von den verfügbaren personellen Ressourcen auf strategischer Ebene abhängig. Die Vorlage wurde nach der Einbringung im April 2021 ohne Änderungen in die Beratungsfolge aufgenommen.
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- 812. Änderung des Flächennutzungsplans ?Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad? hier: Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/152 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/152 sieht die Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ vor. Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 5,2 Hektar im Stadtzentrum von Castrop-Rauxel, angrenzend an das Hallenbad und eine öffentliche Parkanlage. Das Gebiet erstreckt sich über die Stadtteile Castrop und Rauxel und wird durch die Bahnhofstraße im Osten sowie das Waldgebiet „Castroper Holz“ im Nordwesten begrenzt.
Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung bestehender Spiel- und Sportflächen zu einem multifunktionalen Park für verschiedene Altersgruppen. Neben vorhandenen Elementen wie einem Bolzplatz und einem Beachvolleyballfeld sollen neue Angebote wie ein Pumptrack, eine Boulderanlage oder ein Korfball-Streetbasketballfeld realisiert werden. Die Planung basiert auf einem Konzept, das Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung berücksichtigt.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261 durchgeführt. Dabei soll geprüft werden, ob die Flächen weiterhin als öffentliche Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung ausgewiesen bleiben oder als Sonderbauflächen festgesetzt werden müssen. Die Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Freianlagenplanung zu schaffen und Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren zu vermeiden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 9Bebauungsplan Nr. 245H 'Am Emscherufer' - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/166 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/166 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Berücksichtigung von Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB, redaktionelle Änderungen sowie den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen.
Der räumliche Geltungsbereich unterteilt sich in drei Bereiche. Teilbereich 1 umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst zwischen der Emscher, der Heerstraße und der Wartburgstraße. Die Teilbereiche 2 und 3 liegen östlich von Pöppinghausen am Rhein-Herne-Kanal und umfassen knapp 2,6 Hektar landwirtschaftliche Flächen, die als Ausgleichsräume dienen sollen.
Die Aufstellung des Plans erfolgt aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauland und der geringen Siedlungsflächenreserven in der Stadt. Der Bebauungsplan ersetzt den Plan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Dabei wurden Anpassungen vorgenommen, um unter anderem den Erhalt einer Eiche, aktuelle Anforderungen an den Schallschutz sowie ökologische Vorgaben zur Energieversorgung und zur Lage der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Stadtgebiets zu berücksichtigen. Die Verpflichtungen zur Umsetzung der Planinhalte sind vertraglich gesichert.
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Hauptdokument|20210531092351-8|20210531092356-9|20210531092356-10|20210531092400-11|20210531092401-12|20210531092402-13|20210531092403-14|20210531092414-15|20210531092415-16|20210531092415-17|20210531092339-0|20210531092418-18|20210531092420-19|20210531092421-20|20210531092339-1|20210531092339-2|20210531092342-3|20210531092345-4|20210531092346-5|20210531092850-0|20210531092347-7
- 10Bebauungsplan Nr. 263 'Gewerbebrache Hermecke' - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 263 „Gewerbebrache Hermecke“ aufstellen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planerstellung voranzutreiben und die abschließende Vereinbarung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu treffen. Das etwa zwei Hektar große Areal im Ortsteil Behringhausen umfasst die ehemalige Betriebsfläche der Hermecke GmbH & Co. KG.
Ziel der Planung ist die Umwandlung der bisher gewerblich genutzten Fläche in ein Wohngebiet. Die Grundstückseigentümerin hat die Stadt mit dem Wunsch nach einer Wohnbebauung kontaktiert, um der Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Geplant ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebiets, das eine Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau vorsieht. Die Konzeptidee sieht etwa 35 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und etwa 40 Wohneinheiten im Bereich der Einfamilienhäuser vor. Dabei wird ein energetischer Standard nach KfW 40 oder höher angestrebt.
Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie für notwendige Fachgutachten werden vom Investor getragen. Die verkehrliche Erschließung soll über die ehemalige Betriebszufahrt zur Bladenhorster Straße erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die umweltbezogenen Auswirkungen sowie die Bodenqualität untersucht, da im Rahmen einer Altlasten-Untersuchung punktuelle Belastungen festgestellt wurden. Das Verfahren folgt dem Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch.
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- 11Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich (Außenbereichssatzung) Nr. 005 nach § 35 Abs. 6 BauGB ?Waltroper Straße? hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/164 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ im Ortsteil Borghagen. Das etwa 5,2 Hektar große Gebiet liegt im Bereich der Hebewerkstraße bis zur Stadtgrenze zu Waltrop und umfasst eine bestehende Splittersiedlung. Die Satzung basiert auf § 35 Abs. 6 BauGB und dient dazu, die vorhandene Wohnbebauung sowie kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe rechtlich abzusichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu steuern.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Struktur zu sichern und die Änderung oder Erneuerung vorhandener Gebäude zu ermöglichen, ohne eine Ausweitung der Siedlung in den Außenbereich zu bewirken. Durch die Festsetzung von Baufeldern und Baugrenzen soll eine moderate Erweiterung innerhalb des Bestands ermöglicht werden, während eine weitere Zersiedelung des Außenbereichs verhindert werden soll. Die Bebauung ist in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, wobei die maximale Gebäudehöhe am bestehenden Charakter orientiert ist.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Auf Bedenken des Umweltverbandes wurde reagiert, indem die Baugrenzen enger am Bestand ausgerichtet wurden. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung sowie der Begründung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich auf Personalkosten der Verwaltung; eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20210525101623-0|20210528102410-0|20210525110643-0|20210525112702-0|20210525135003-0|20210525134602-0|20210525133136-0
- 12Westenergie Klimaschutzpreis 2021Zur Vorlage · 2021/138 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/138 befasst sich mit der Auslobung des Westenergie Klimaschutzpreises 2021 für die Stadt Castrop-Rauxel. Der Preis, der zum 20. Mal verliehen wird, ist mit einem Betrag von 5.000,00 Euro dotiert. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von Projekten durch Bürgerinnen, Bürger, Vereine, Institutionen und Unternehmen, die sich im lokalen Bereich für den Umweltschutz und den Klimaschutz engagieren. Die eingereichten Beiträge können sich in der Planungsphase, in der Umsetzung oder bereits in einem abgeschlossenen Zustand befinden.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretungen der Ratsfraktionen sowie einer Ansprechperson der Westenergie AG zusammensetzt. Die endgültige Festlegung der Preisstaffelung ist für eine Sitzung im Oktober 2021 vorgesehen, woraufhin der Umweltausschuss im November 2021 über die Staffelung entscheiden soll. Es ist vorgesehen, drei Hauptpreisträger zu benennen, wobei das Preisgeld bei weniger als drei Bewerbungen auf die vorhandenen Teilnehmer verteilt werden kann.
Bewerbungen können bis zum 1. Oktober 2021 beim EUV Stadtbetrieb eingereicht werden. Die notwendigen Informationen sowie die Bewerbungsvoraussetzungen werden durch die Verwaltung auf der Internetseite des EUV Stadtbetriebes veröffentlicht. Die Vorlage sieht vor, dass der Umweltausschuss die Auslobung des Preises zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 13Teilnahme am Stadtradeln 2021 im Kreisverbund RecklinghausenZur Vorlage · 2021/146 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/146 befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel an der Kampagne „Stadtradeln 2021“. Für das kommende Jahr ist eine Teilnahme im Kreisverbund Recklinghausen vorgesehen, anstatt sich dem Verbund des Regionalverbands Ruhr (RVR) anzuschließen. Die Verwaltung führt hierfür an, dass die Teilnahme im Kreisverbund eine höhere mediale Aufmerksamkeit für die kreisangehörigen Städte ermöglicht und zudem kostengünstiger ist. Die Teilnahmegebühr für die Kommunen im Kreis beläuft sich auf 250 Euro, wobei sich dieser Betrag für Mitglieder des Klimabündnisses auf 190 Euro reduziert.
Der Zeitraum der Aktion ist vom 29. August bis zum 18. September 2021 festgelegt. Die Durchführung soll unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Hygienestandards erfolgen. Ziel der bundesweiten Initiative des Klima-Bündnisses ist es, die Bevölkerung für die Nutzung des Fahrrads im Alltag zu sensibilisieren und die Bürgerinnen und Bürger in die Radverkehrsplanung einzubinden. Neben der Öffentlichkeit sollen auch Vertreter der Kommunalpolitik als Vorbilder fungieren.
Ein Rückblick auf das Jahr 2020 zeigt eine Steigerung der Beteiligung in Castrop-Rauxel. Mit 221 aktiven Radfahrerinnen und Radlern in 30 Teams wurden 66.031 Kilometer zurückgelegt, was einer Einsparung von zehn Tonnen CO2 entspricht. Die Verwaltung strebt auch für das Jahr 2021 eine weitere Steigerung der Teilnehmerzahlen und der zurückgelegten Kilometer an. Der Umweltausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 14Teilnahme an der Aktion ?10.000 Klimabäume?Zur Vorlage · 2021/148 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/148 informiert den Umweltausschuss über die Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel an der Aktion „10.000 Klimabäume“. Das Projekt wird vom Regionalverband Ruhr (RVR) in Kooperation mit der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ sowie der Emschergenossenschaft durchgeführt. Ziel der Initiative ist es, private Grundstückseigner bei der Aufzucht von Klimabäumen zu unterstützen.
Im Rahmen eines ersten Durchlaufs wurden am 17. April 2021 sechs Obstgehölze in Töpfen an Bewerber aus dem Stadtgebiet verteilt. Die Vergabe erfolgte über eine Online-Plattform, wobei der EUV Stadtbetrieb als Abholstelle fungierte. Die Ausgabe der Bäume unterlag aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen hygienischen Auflagen.
Für den Herbst 2021 ist eine Hauptverteilaktion geplant. Dabei soll die jeweilige Verteilstelle in Castrop-Rauxel etwa 500 Klimabäume erhalten. Die Verteilung an die rechtmäßigen Bewerber ist für den 30. Oktober 2021 vorgesehen, wobei die genaue Durchführung von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie abhängt. Ein detaillierter Bericht zum Ablauf soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Die Vorlage sieht vor, dass der Umweltausschuss den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung