Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Berufung und Entsendung der Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für den Umweltausschuss für die Wahlperiode 2020-2025Zur Vorlage · 2021/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2021/113 geht es um die Berufung und Entsendung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel für die Wahlperiode 2020–2025. Grundlage für das Verfahren war ein einstimmiger Beschluss des Rates vom 18. Februar 2021, die Geschäftsführung des Umweltausschusses mit der Ermittlung geeigneter Personen zu beauftragen.
Für den Ausschuss liegen insgesamt zehn Rückmeldungen vor, die verschiedene Interessenvertretungen und Einzelpersonen repräsentieren. Dazu gehören Bewerbungen des Bezirksverbandes Castrop-Rauxel/ Waltrop der Kleingärtner e. V., des Angel- und Gewässerschutzvereins DoCas-Blinker 1982 e. V., des Imkervereins Castrop-Rauxel, der Tierfreunde Castrop, des Verbandes Wohneigentum NRW e. V., des Klimabündnisses Castrop-Rauxel, des Vereins Rettet die Alte Eiche e. V., der Verbände BUND NRW e.V. und AGARD e.V. sowie des ADFC Castrop-Rauxel. Zudem liegt eine private Bewerbung vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt sechs der zehn eingegangenen Bewerbungen als beratende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner bis zum Ende der laufenden Sitzungsperiode beruft. Die ausgewählten Vertreter der Institutionen und Vereine erhalten gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW den Status als sachkundige Einwohner. Die Geschäftsführung des Umweltausschusses übernimmt die schriftliche Information der gewählten Personen sowie die Einladung zu den kommenden Sitzungen. Es entstehen durch diese Berufung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 4Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 5Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 6E-Scooter-Angebot für Castrop-Rauxel (Pilotphase)Zur Vorlage · 2021/118 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/118 befasst sich mit der Einführung eines E-Scooter-Angebots in Castrop-Rauxel im Rahmen einer dreimonatigen Pilotphase. Der Anbieter Spin Mobility GmbH, ein Tochterunternehmen der Ford Motor Company, beabsichtigt, das Angebot als Ergänzung zum bestehenden öffentlichen Personennahverkehr zu etablieren, um insbesondere die Mobilität auf kurzen Distanzen zu unterstützen und die Vernetzung im Ruhrgebiet zu fördern.
Der Einsatz der E-Scooter soll in Abstimmung mit den lokalen ÖPNV-Anbietern erfolgen. Die Fahrzeuge entsprechen den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie der Straßenverkehrsordnung. Um die Akzeptanz in der Stadtgesellschaft zu fördern, ist eine Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung vorgesehen. Hierbei sollen städtische Interessen, etwa bei der Festlegung von Abstellflächen, berücksichtigt werden. Der Anbieter plant, die Einhaltung dieser Vorgaben durch technische Maßnahmen wie Geofencing oder finanzielle Anreize sicherzustellen.
Im Rahmen der Pilotphase soll eine Kooperationsvereinbarung, ein sogenanntes Memorandum of Understanding, geschlossen werden. Diese soll Regelungen zu Nutzungsgebieten, der Flottengröße, Abstellvorgaben sowie zur Datenüberlassung und zur anschließenden Evaluation enthalten. Die erste Bereitstellung von etwa 150 bis 200 E-Scootern an 64 verschiedenen Standorten ist für Mitte April 2021 vorgesehen. Die Koordination des Angebots erfolgt durch den Digitalisierungsbeauftragten, da das Vorhalten der E-Scooter als Teil einer Smart-City-Strategie betrachtet wird. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt ist nicht vorgesehen.
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- 7Nahmobilitätskonzept der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/096 behandelt das Nahmobilitätskonzept der Stadt Castrop-Rauxel. Die Verwaltung hat die Erstellung des Konzepts sowie die Vorbereitung einer Bewerbung für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden (AGFS) durch eine externe Planungsgemeinschaft beauftragt.
Das Konzept umfasst detaillierte Analysen und Maßnahmenkataloge für den Fuß- und Radverkehr. Im Bereich des Fußverkehrs stehen die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit sowie die Entwicklung kurzer Wege im Fokus. Die Radverkehrsplanung zielt auf die Bildung eines geschlossenen, alltagstauglichen Netzes ab, wobei die Schließung von Netzlücken und die Anbindung an Nachbarstädte im Vordergrund stehen. Als Leitprojekte wurden unter anderem die Umgestaltung des Münsterplatzes, die Verbesserung der Barrierefreiheit in der Altstadt sowie die Vereinheitlichung der Verkehrsführung an Kreisverkehren definiert.
Der Rat soll das Konzept als strategische Grundlage für die Verkehrsplanung beschließen und die Verwaltung beauftragen, den Maßnahmenkatalog als Handlungsleitfaden bei zukünftigen verkehrlichen Planungen anzuwenden. Zudem ist die Einreichung der Bewerbung für die AGFS-Mitgliedschaft vorgesehen, um den Zugang zu Landesfördermitteln zu unterstützen. Für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren wurde ein Finanzierungsbedarf für städtische Straßen von 11 Millionen Euro ermittelt. Zur Koordination der Maßnahmen ist die Integration einer Stelle als Radverkehrsbeauftragte in die Verwaltung vorgesehen.
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Hauptdokument|20210312092647-0|20210312092657-1|20210312092807-2
- 8Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Klimaresilienz in Kommunen” hier: Förderanträge der Stadt Castrop-Rauxel zum Sonderprogramm mit den beiden Teilprojekten „Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen“ und „Wanderbäume“Zur Vorlage · 2021/104 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen des Landesprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ Förderanträge für zwei spezifische Teilprojekte zu stellen. Ziel der Vorlage ist es, die Anpassung an klimatische Veränderungen durch die Schaffung hitzemindernder Strukturen in verdichteten Stadträumen zu unterstützen. Die Projekte basieren auf Bedarfen aus dem Klimaanpassungskonzept sowie dem Sanierungsmanagement „Rechts und Links der Emscher“.
Das erste Teilprojekt umfasst die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen. Hierbei sollen zwischen August 2021 und Mai 2022 etwa 50 Maßnahmen an privaten und gewerblichen Bestandsgebäuden unterstützt werden. Die Förderung ist auf räumliche Fokusbereiche begrenzt, die besonders von Hitze oder Starkregen betroffen sind. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 88.000 Euro, wobei eine vollständige Erstattung durch das Land vorgesehen ist. Begleitend soll eine Informationskampagne über die Vorteile von Begrünungen durchgeführt werden.
Das zweite Teilprojekt mit dem Titel „Wanderbäume“ sieht den Einsatz mobiler Pflanzbehältnisse vor. In den Zeiträumen August/September 2021 sowie Mai/Juni 2022 sollen diese Bäume an öffentlichen Plätzen aufgestellt werden, um die Öffentlichkeit über die Vorteile der Stadtbegrünung zu informieren. Die Aktion dient auch der Identifizierung und Priorisierung zukünftiger dauerhafter Baumstandorte, wobei ein digitales Voting zur Mitwirkung der Anwohner vorgesehen ist. Die geschätzten Kosten für dieses Projekt liegen bei 36.000 Euro. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Weiterleitung der Landesmittel, wobei die Stadt die Kosten vorfinanzieren muss.
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- 9Einbringung des KlimaanpassungskonzeptesZur Vorlage · 2021/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/111 dient der Einbringung des Klimaanpassungskonzeptes für Castrop-Rauxel. Das Konzept wurde von der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb gemeinsam mit einer externen Planungsgemeinschaft erarbeitet. Grundlage für die Erstellung durch ein externes Planungsbüro war eine Beratung im Umweltausschuss im November 2018. Die Finanzierung der Erstellung erfolgt zur Hälfte durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen eines Förderprogramms, während der städtische Eigenanteil aus dem Energiefonds gedeckt wird.
Das Konzept verfolgt das Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels durch vorsorgende Planung in den Bereichen Infrastruktur-, Stadt- und Freiraumplanung zu mindern. Die Erarbeitung erfolgte durch einen Beteiligungsprozess unter Einbeziehung interner und externer Fachämter, der Politik sowie der Öffentlichkeit. Die daraus resultierenden Schlüsselmaßnahmen sind in vier Handlungsstrategien unterteilt: weitergehende Analysen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, die Verstetigung im Verwaltungshandeln sowie Maßnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung.
Ein beigefügter Rahmenplan identifiziert Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich Hitzeentwicklung oder Überflutungsgefahren, und zeigt Flächen zur Erhaltung des thermischen Komforts auf. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 den Sachbericht zur Kenntnis nehmen. Eine abschließende Beschlussfassung soll für die Sitzungsperiode im Juni 2021 angestrebt werden.
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- 10Außenbereichssatzung Nr. 005 ?Waltroper Straße? hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/097 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Anpassung der Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ im Ortsteil Borghagen. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt beauftragt, den Geltungsbereich der Satzung entsprechend einer neuen Darstellung anzupassen und den Entwurf der Satzung inklusive Begründung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Bereitstellung im Internet freizugeben.
Der Geltungsbereich umfasst ein etwa 5,2 Hektar großes Gebiet im Bereich der Waltroper Straße, das durch eine bandartige Bebauung in zwei Teilbereichen gekennzeichnet ist. Die Anpassung des räumlichen Bereichs beinhaltet die Verkleinerung des Gebiets durch den Ausschluss eines Teils der Flur 9 sowie die Verschiebung von Grenzen zur Sicherstellung der Eindeutigkeit und zum Schutz von Flächen innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Siedlungsstruktur zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Satzung soll die Zulassung von Vorhaben, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, steuern und die Änderung oder Erneuerung der vorhandenen Bebauung ermöglichen. Dabei sollen die Baugrenzen so gesetzt werden, dass eine Erweiterung der Bestandsgebäude innerhalb der bestehenden Struktur möglich ist, während eine übermäßige Nachverdichtung oder eine Ausweitung der Siedlung in den Außenbereich verhindert werden soll. Eine Bebauung des Flurstücks 244 ist aufgrund des Landschaftsschutzgebiets nicht vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Aufstellung lediglich Personalkosten entstehen.
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Hauptdokument|20210322135810-0|20210322135812-0|20210422093016-0|20210422115204-0|20210322154107-0
- 1111. Änderung des Flächennutzungsplans ?Gewerbefläche Am Koksbach? hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbefläche Am Koksbach“ einzuleiten. Der Planungsbereich umfasst etwa 30 Hektar im Stadtteil Habinghorst, begrenzt durch die Kanalstraße im Norden, die Wartburgstraße im Osten, die Werksflächen von Rain Carbon im Süden sowie den Rhein-Herne-Kanal im Westen.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe zu schaffen. Da im aktuellen Flächennutzungsplan die Flächen als Industriegebiet dargestellt sind, soll im Rahmen der Änderung geprüft werden, ob eine Umwandlung in eine allgemeine gewerbliche Baufläche notwendig ist. Dies soll sicherstellen, dass ein parallel laufendes Bebauungsplanverfahren flexibel zwischen der Festsetzung eines Industrie- oder Gewerbegebiets wählen kann, ohne dass die Grundlage im Flächennutzungsplan eine Entwicklung verhindert.
Zusätzlich wird die Änderung des Flächennutzungsplans die Prüfung eines Grundstücks an der Wartburgstraße beinhalten, auf dem sich eine außer Dienst gestellte Kirche befindet. Eine neue Nutzung außerhalb kirchlicher Zwecke erfordert eine Änderung der aktuellen Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf. Zudem soll eine baumbestandene Fläche zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und dem neuen Planbereich auf ihre Eignung für eine industrielle Nutzung untersucht werden, wobei eine Änderung hin zu einer Freiraumdarstellung aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Aspekte möglich ist. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 durchgeführt.
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- 12Bebauungsplan Nr. 244 ?Gewebefläche Am Koksbach? hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbefläche Am Koksbach“ aufstellen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planerstellung durchzuführen und zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu ermächtigen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 18,6 Hektar im Stadtteil Habinghorst, westlich der Wartburgstraße und nördlich des Unternehmens Rain Carbon.
Die Aufstellung erfolgt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auf bisher ungenutzten Brach- und Freiflächen zu schaffen. Da die Flächen derzeit als Außenbereich eingestuft sind, ist eine Änderung der Rechtslage erforderlich, um eine bauliche Nutzung zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans eingeleitiert, um die Art der Nutzung als Industrie- oder Gewerbegebiet zu klären. Die Planung berücksichtigt dabei auch die Integration von Flächen für den Gemeinbedarf sowie die verträgliche Gestaltung angrenzender Nutzungen wie Wohnen und Freiräume.
Im Rahmen des Verfahrens werden Untersuchungen zu den Themen Immissionsschutz, Artenschutz, Boden und Altlasten sowie die Verkehrserschließung durchgeführt. Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans und der notwendigen Gutachten werden vom Planveranlasser getragen. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Verfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange koordinieren.
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- 13Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich ?südliche Altstadt? hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 242 mit dem Titel „Südliche Altstadt“ zur Kenntnis nehmen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, den Entwurf einschließlich der Begründung, der Fachgutachten und der abschließenden Fassung erneut gemäß § 3 Abs. <0xC2>2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Der Name des Plans wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung von „Marktplatz und südliche Innenstadt“ in „Südliche Altstadt“ geändert.
Das etwa sieben Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil der Altstadt im Stadtteil Castrop und wird durch die Wittener Straße, die Viktoriastraße, die Schillerstraße sowie die Widumer Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und Wohnstandort. Durch die Festsetzung als „Urbanes Gebiet“ (MU) sollen die städtebauliche Struktur und die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels gesichert werden. Dabei sollen bestimmte Nutzungen, wie etwa Tankstellen sowie Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen, ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf die Innenstadt und angrenzende Wohnbereiche zu vermeiden.
Zudem dient die Planung der städtebaulichen Ordnung einer brachliegenden Fläche im Bereich Widumer Straße/Schillerstraße, auf der neben einer bereits errichteten Kita ein kirchlicher Bildungscampus entstehen soll. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine erneute Auslegung ist erforderlich, da der Entwurf nach der ersten Offenlage inhaltlich angepasst wurde, um bestehende Regelungslücken zu schließen.
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Hauptdokument|20210325164407-5|20210325164409-6|20210325164409-7|20210329100653-0|20210325164359-0|20210325164359-1|20210325164400-2|20210325164405-4
- 14Antrag der SPD Ratsfraktion Castrop-Rauxel und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Hier: Entwicklung eines Konzeptes zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der städtischen GewässerZur Vorlage · 2021/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/124 befasst sich mit der Entwicklung eines Konzeptes zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der städtischen Gewässer in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
Das Ziel der Vorlage ist die Erarbeitung einer Strategie, die darauf ausgerichtet ist, die ökologische Qualität der im Stadtgebiet befindlichen Gewässer zu steigern. Die Vorlage wurde für die Beratung im Umweltausschuss am 13. April 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 22. April 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktionen. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 15Klimaschutzbericht 2020 und Ausblick 2021 - Klimaoffensive Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/112 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/112 befasst sich mit dem Klimaschutzbericht 2020 sowie dem Ausblick auf das Jahr 2021 im Rahmen der Klimaoffensive Castrop-Rauxel. Seit dem Jahr 2017 erstellt die Klimaschutzkoordination einen jährlichen Bericht, der dazu dienen soll, die Transparenz über das städtische Vorgehen zu erhöhen und die Öffentlichkeit über durchgeführte Projekte und Veranstaltungen zu den Themen Klimaschutz und verwandte Bereiche zu informieren.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Aktivitäten und Entwicklungen des Jahres 2020 in thematisch unterteilter Form und beinhaltet eine Evaluation der Maßnahmen. Zudem sind die aktuellen CO2-Bilanzierungszahlen enthalten, welche vom Regionalverband Ruhr (RVR) erstellt wurden. Der Bericht bietet neben dem Rückblick auf das vergangene Jahr auch eine Aussicht auf weitere geplante Entwicklungen und Aktivitäten für das Jahr 2021.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die detaillierte Darstellung der Aussichten für das Jahr 2021 aufgrund der bestehenden Corona-Maßnahmen mit Unsicherheiten bezüglich des Durchführungsstandes vieler Projekte behaftet ist. Die Vorlage sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 16Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/060 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/060 sieht die Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof in Castrop-Rauxel vor. Das Projekt umfasst die Schaffung von 80 Stellplätzen, wobei die Umsetzung im Jahr 2021 geplant ist. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist die Anbindung der Anlage an das System DeinRadschloss. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Schließsystem im VRR-Raum, bei dem die Stellplätze über eine Buchungsplattform reserviert werden können und der Zugang mittels einer PIN-Code-Eingabe an einem Bedienterminal erfolgt.
Die Maßnahme wurde mit der Deutschen Bahn abgestimmt. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt 2021 sind als nicht haushaltsberührend gekennzeichnet, da die entsprechenden Mittel bereits bereitgestellt wurden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Generationen und Inklusion, der Umweltausschuss sowie der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Vorhaben zur Errichtung der Fahrradabstellanlage unterstützen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
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Hauptdokument|20210127124304-0|20210127124318-0|20210127124340-0
- 17Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung