Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Umbesetzung der Vertretung des Sachkundigen Einwohners für den Verein 'Rettet die alte Eiche'Zur Vorlage · 2022/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel steht die Umbesetzung der Vertretung des Sachkundigen Einwohners für den Verein „Rettet die alte Eiche“ zur Kenntnisnahme an. Die Grundlage für die Bestimmung der Sachkundigen Einwohner bildet die Ratssitzung vom 18. April 2021, in der die Mandate gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW für die laufende Legislaturperiode festgelegt wurden.
Nach Angaben der Verwaltung gibt die bisherige persönliche Vertreterin ihr Mandat ab. Die Vertretung des Vereins wird künftig durch eine neue persönliche Vertreterin wahrgenommen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss diese personelle Änderung der Vertretung zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 4Jahresbericht 2021 und Jahresplanung 2022 der Energieberatung der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel
- 5Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 6Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 7Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.05.2022_Castrop-Rauxeler KlimapaktZur Vorlage · 2022/182 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/182 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der am 30. Mai 2022 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines sogenannten Castrop-Rauxeler Klimapakts.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Umweltausschuss am 14. Juni 2022 sowie in den Rat der Stadt am 23. Juni 2022 vorgelegt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zu den Details des Klimapakts ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 8Sanierung AltstadtringZur Vorlage · 2022/147 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/147 befasst sich mit der weiterentwickelten Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Altstadtrings in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Planung zur Umsetzung an den Straßenbaulastträger Straßen.NRW zu übergeben. Grundlage der Maßnahme ist eine anstehende Deckensanierung sowie eine Brückensanierung durch den Baulastträger im Bereich zwischen Engelsburgplatz und Bochumer Straße.
Die Planung sieht eine Anpassung der Verkehrsflächen vor, um das Angebot für den Radverkehr zu verbessern. Dabei wird der derzeit vierspurige Abschnitt für den Kraftfahrzeugverkehr auf zwei Fahrspuren reduziert, um Platz für breite, rot eingefärbte Radfahrstreifen zu schaffen. Durch die Verlegung des Radverkehrs von den Hochbordan auf die Fahrbahn soll zudem der Raum für den Fußverkehr erweitert werden. Die Planung berücksichtigt dabei auch die Barrierefreiheit, etwa durch die Anpassung von Mittelinseln und Lichtsignalanlagen sowie den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Am Wiedehagen und Erin-Park.
An verschiedenen Knotenpunkten sind spezifische bauliche Änderungen vorgesehen, darunter die Einrichtung von Schutzstreifen, Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen sowie die Anpassung der Zufahrten an der Herner Straße und der Bochumer Straße. Am Engelsburgplatz wird die Haltestelle so umgestaltet, dass Busse auf der Fahrbahn halten können, um bautechnische Eingriffe in Böschungen zu vermeiden. Ein Leistungsfähigkeitsnachweis für den motorisierten Verkehr wurde für die geplanten Änderungen erstellt.
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Hauptdokument|20220519065832-0|20220523090322-0|20220523153551-0
- 9Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge in der InnenstadtZur Vorlage · 2022/140 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat einen Beschluss zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt, der ein kostenfreies Parken für Fahrzeuge mit einem „E-Nummernschild“ gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vorsieht. Die Maßnahme soll für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 gelten. Betroffen sind bewirtschaftete öffentliche Parkplätze in der Altstadt sowie in den Nebenzentren.
Nach dem Beschlussvorschlag können berechtigte Fahrzeuge für eine Dauer von bis zu zwei Stunden ohne Gebühr parken, wobei die Einhaltung der Zeitspanne durch die Nutzung einer Parkscheibe nachzuweisen ist. Die Verwaltung schlägt diese Regelung in Abstimmung mit der AG Mobilität des Klimabeirates sowie dem Klimabündnis vor, um die Parkraumüberwachung rechtssicher zu gestalten und Parksuchverkehr zu vermeiden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung aufgrund der gesetzlichen Definition des EmoG auch bestimmte Plug-in-Hybride umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auswirkungen dieser Befristung zu evaluieren. Dabei sollen die Entwicklung der Zulassungszahlen von Elektrokraftfahrzeugen im Stadtgebiet sowie mögliche Mindereinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung untersucht werden. Ein entsprechender Bericht über die Ergebnisse der Evaluation ist dem Rat der Stadt für das zweite Halbjahr 2023 vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden zum Zeitpunkt der Vorlage als untergeordnet eingestuft.
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- 10Sachstandsbericht zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen und Beantragung von Mittel im Rahmen der BilligkeitsrichtlinieZur Vorlage · 2022/137 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/137 informiert über den Sachstand zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen sowie über die Verwendung von Mitteln aus der Billigkeitsrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Grundlage für die Prüfung von Fahrradabstellvorrichtungen im Stadtgebiet war ein Ratsbeschluss vom 24. Februar 2022, der auf einer Bürgerbeteiligung basiert.
Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie stehen der Stadt Castrop-Rauxel Kompensationsmittel zur Verfügung, die pandemiebedingte steuerliche Mindereinnahmen aus dem Klimaschutz ausgleichen sollen. Für das Jahr 2022 entfallen auf die Stadt etwa 97.700 Euro. Für die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen Nahmobilität wurden zwei Projekte mit einer Gesamtsumme von 97.100 Euro beantragt und bereits bewilligt. Die Mittel wurden nach der Bewilligung an die Stadt ausgezahlt.
Das erste Projekt umfasst die Installation von 140 neuen Fahrradbügeln im Stadtgebiet mit geschätzten Kosten von 58.100 Euro. Die Standorte werden auf Basis einer Bürgerbeteiligung über ein Online-Portal festgelegt, wobei die Verwaltung die finale Auswahl nach Prüfung der örtlichen Belange vornimmt. Das zweite Projekt sieht eine Oberflächensanierung der Wegeverbindung Deininghauser Bach/Friedhof Bladenhorst vor. Die Deckensanierung der wassergebundenen Wegedecke wird mit etwa 39.000 Euro veranschlagt, um die Wegeverbindung im Grünen Netz für den Radverkehr zu qualifizieren. Der Rat der Stadt soll die Sachdarstellung zur Kenntnis nehmen, die rückwirkende Antragstellung der Fördergelder billigen und die Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung beauftragen.
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- 1113. Änderung des Flächennutzungsplans 'Wohngebiet Dingener Straße' hier: Beschluss zur Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2022/162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für das „Wohngebiet Dingener Straße“ beschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Dingen und umfasst Teile des ehemaligen Zechenstandortes Graf Schwerin 3/4 sowie angrenzende Bereiche. Die Änderung ist notwendig, um die planungsrechtlichen Vorgaben des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 258 an moderne Anforderungen anzupassen und eine nachhaltige Wohnnutzung auf der Brachfläche zu ermöglichen.
Im aktuellen Flächennutzungsplan 2025 ist der betreffende Bereich als Waldfläche dargestellt. Die geplante Änderung sieht vor, diese Darstellung in eine Wohnbaufläche zu ändern. Ziel ist es, durch die Nachnutzung vorhandener Brachflächen die Siedlungsentwicklung flächensparend zu gestalten und den Wohnstandort Dingen zu stärken. Die Planung umfasst auch die Einbeziehung bestehender Wohnstrukturen an der Dingener Straße, um einen städtebaulich geordneten Übergang zu gewährleisten.
Die Flächeninanspruchnahme wird durch Ersatzaufforstungen ausgeglichen. Da das Gelände als Altlastenfläche registriert ist, wird das bestehende Aufbereitungskonzept unter Beteiligung der zuständigen Bodenschutzbehörde überarbeitet. Die Umweltprüfung sowie die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 258 durchgeführt. Die nächste Phase umfasst die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden.
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- 1213. FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 258 'Wohngebiet Dingener Straße' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/176 die öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie des Bebauungsplans Nr. 2kom258 „Wohngebiet Dingener Straße“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwürfe inklusive Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten fachgerecht auszuarbeiten und der Öffentlichkeit sowie im Internet zugänglich zu machen.
Das Vorhaben umfasst die Entwicklung eines etwa 1,9 Hektar großen Areals im Stadtteil Dingen auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Graf Schwerin III/IV. Ziel der Planung ist die Schaffung eines modernen Wohnquartiers mit einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern im Zentrum sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern an den Rändern. Die Bebauung soll bis zu drei Vollgeschosse umfassen und die Wohnnutzung auf der Brachfläche nachhaltig sichern. Da der südliche Teil des Gebiets im aktuellen Flächennutzungsplan als Waldfläche ausgewiesen ist, ist die 13. FNP-Änderung erforderlich, um die Wohnbebauung planungsrechtlich zu ermöglichen.
Die Erschließung des Gebiets soll über die Schieferbergstraße und die Dingener Straße erfolgen. Im Rahmen der Planung werden zudem der Erhalt von zwei Platanen, die Sicherung ehemaliger Schachtzugänge als Grünstreifen sowie die Einrichtung eines Spielplatzes vorgesehen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an der finalen Ausarbeitung von Schallgutachten und einem neuen Höhenkonzept, um Anforderungen an den Lärmschutz und die Bodensanierung zu berücksichtigen.
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Hauptdokument|20220602131638-0|20220602131723-9|20220602131725-10|20220602131729-11|20220602131731-12|20220602131736-13|20220602131738-14|20220602131639-1|20220602131639-2|20220602131642-3|20220602131646-4|20220602131703-5|20220602131712-6|20220602131714-7|20220602131720-8
- 1314. Änderung des Flächennutzungsplans 'Unterspredey/Oberspredey, Erlenweg' hier: Beschluss zur Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2022/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Unterspredey/Oberspredey, Erlenweg“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 1,5 Hektar. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich zwischen den Straßen Unterspredey und Oberspredey sowie westlich des Erlenwegs und umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Castrop.
Ziel der Planung ist es, die Darstellung im Flächennutzungsplan an die tatsächliche Nutzung und die planungsrechtliche Situation anzupassen. Im gesamten Geltungsbereich soll die derzeit als Wohnbaufläche dargestellte Fläche zurückgenommen und durch Freiraumdarstellungen ersetzt werden. Konkret sollen bestimmte Flächen als Waldfläche gesichert werden, um die ökologische Funktion des Waldgebiets „In der Recke“ und die Ost-West-Verbindung des regionalen Grünzugs zu stärken. Weitere Flächen sollen als Grünflächen dargestellt werden, darunter Teile von rückwärtigen Gartengrundstücken sowie Flächen südlich der Kreuzung In der Recke/Unterspredey. Zudem soll eine Fläche westlich des Erlenwegs, die derzeit als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, in die Waldfläche überführt werden, um eine künftige Bebauung zu verhindern.
Die Änderung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die bestehende Bebauung und deren Zulässigkeit bleiben durch die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan unberührt. Als nächster Schritt im Verfahren folgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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Hauptdokument|20220117151120-2|20220523141301-0|20220117151120-1
- 14Bebauungsplan Nr. 264 'Unterspredey/ In der Recke' hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2022/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt vor, eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und 16 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 264 „Unterspredey/ In der Recke“ als Satzung zu beschließen. Der Aufstellungsbeschluss für den betreffenden Bebauungsplan erfolgte bereits am 26. August 2021.
Die Begründung der Vorlage stützt sich auf die Notwendigkeit, die laufende Stadtplanung abzusichern. Im Geltungsbereich des Plans liegt unter anderem ein Grundstück, für das eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus vorliegt. Zudem befinden sich entlang der Straße Unterspredey Flächen, die als Baulücken eingestuft werden könnten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auf einer Fläche nördlich eines bestehenden Gebäudes Wald entstanden ist, der vor Bebauung geschützt werden soll. Ein weiteres Flurstück beherbergt ein unterirdisches Einlaufbauwerk eines Gewässers, welches ebenfalls von Bebauung freigehalten werden soll, um die Handhabung von Starkregenereignissen nicht einzuschränken.
Da für die Erarbeitung der Regelungsinhalte umfangreiche Bestandsaufnahmen und Gutachten notwendig sind, kann die Rechtskraft des Bebauungsplans nicht innerhalb der bereits bestehenden einjährigen Zurückstellungsfrist garantiert werden. Die Veränderungssperre soll daher über diesen Zeitraum hinaus wirken. Die Sperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet, kann jedoch um drei Jahre verlängert werden. Bei Vorliegen besonderer Umstände ist eine weitere Verlängerung um ein Jahr möglich. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 15Westenergie Klimaschutzpreis 2022Zur Vorlage · 2022/127 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/127 informiert über die Auslobung des Westenergie Klimaschutzpreises 2022 für die Stadt Castrop-Rauxel. Der Preis, der mit einem Betrag von 5.000 Euro dotiert ist, wird zum 21. Mal vergeben. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von Projekten und Aktionen von Bürgerinnen, Bürgern, Vereinen sowie Institutionen, die sich für den Umweltschutz und den Klimaschutz vor Ort einsetzen. Dabei können sich Projekte in der Planungsphase, in der Umsetzung oder bereits in einem abgeschlossenen Zustand befinden.
Die Westenergie AG plant die Benennung von drei Hauptpreisträgern. Die endgültige Festlegung der Preisstaffelung erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretungen der Ratsfraktionen, der Stadtbaurätin sowie Ansprechpartnern der Westenergie AG zusammensetzt. Die Entscheidung der Jury ist für Oktober 2022 vorgesehen, woraufhin der Umweltausschuss die Preisstaffelung in seiner Sitzung im November beschließen soll. Sollten weniger als drei Bewerbungen eingehen, kann das Preisgeld auf die vorhandenen Bewerber verteilt werden.
Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge ist beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel bis zum 1. Oktober 2022 möglich. Die Verwaltung übernimmt die Durchführung der notwendigen Vorbereitungen und Veröffentlichungen. Informationen zum Bewerbungsformular sowie die Teilnahmevoraussetzungen werden auf der Internetseite des EUV Stadtbetriebes bereitgestellt. Der Umweltausschuss nimmt die Auslobung des Preises zur Kenntnis.
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- 16Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2022_Integration App-System für LadesäulenZur Vorlage · 2022/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 29. Mai 2022 einen Antrag eingebracht, der die Integration eines App-Systems für Ladesäulen zum Gegenstand hat. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/169 wurde für die Beratung im Umweltausschuss am 14. Juni 2022 sowie im Rat der Stadt am 23. Juni 2022 vorgesehen.
Der Antrag befasst sich mit der technischen und organisatorischen Anbindung von Ladeinfrastruktur an ein App-basiertes System. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 17Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2022_Prüfauftrag Schnellladestationen für ElektromobilitätZur Vorlage · 2022/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 2022/172 einen Antrag gestellt, der einen Prüfauftrag für die Einrichtung von Schnellladestationen zur Elektromobilität vorsieht. Das Dokument wurde am 31. Mai 2022 erstellt und ist für die Beratung im Umweltausschuss am 14. Juni 2022 sowie im Rat der Stadt am 23. Juni 2022 vorgesehen.
Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 29. Mai 2022 formuliert. Laut der vorliegenden Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 18Antrag der FDP-Fraktion vom 30.05.2022_Bericht zum aktuellen Stand des DachflächenkatastersZur Vorlage · 2022/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/179 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion vom 30. Mai 2022. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht zum aktuellen Stand des Dachflächenkatasters in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Umweltausschuss am 14. Juni 2022, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 15. Juni 2022 sowie den Rat der Stadt am 23. Juni 2022 vorgesehen. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion eingebracht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 19Anfragen der Ausschussmitglieder
- 20Mitteilungen der Verwaltung
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- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich