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Tagesordnung
- 1Ernennung eines Schriftführers für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/031 des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die Neubesetzung der Funktion des Schriftführers für diesen Ausschuss. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Erstellung dieser Niederschrift erfolgt durch eine Person, die vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Rat der Stadt zu bestellen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Person als Schriftführer zu benennen. Gleichzeitig wird die Abbestellung der bisherigen Schriftführerin beantragt. Die rechtliche Grundlage für diese personelle Änderung bildet die Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Nach den geltenden Regelungen ist die Niederschrift, welche in Form eines Beschlussprotokolls erstellt wird, sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Für die Stadt Castrop-Rauxel ergeben sich aus dieser personellen Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 16. Februar 2023 vorgelegt.
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- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2023 nebst AnlagenZur Vorlage · 2023/005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Haushalt 2023 umfasst die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie das Haushaltssicherungskonzept. Die Vorlage basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 15. Dezember 2022 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst.
Der Rat der Stadt soll die Haushaltssatzung und den Haushalentsplan inklusive der Anlagen beschließen. Bestandteil des Beschlusses sind zudem die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2023 sowie das Haushaltssicherungskonzept. Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushaltsplan vorgesehen.
Im Ergebnisplan ergeben sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen. Die ordentlichen Erträge steigen um 591.876 Euro, während die ordentlichen Aufwendungen um 215.017 Euro sinken. Ein wesentlicher Faktor sind die isolierten Ukraine-Schäden, die um 1.330.979 Euro auf insgesamt 13.794.929 Euro erhöht wurden. Diese Summe umfasst unter anderem Mehraufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite sowie Kosten für die Schülerbeförderung und höhere Energiekosten.
Zusätzlich wird ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1.710.000 Euro veranschlagt, der eine Kürzung der Aufwendungen in den Produktbereichen 11 bis 61 darstellt. Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen.
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Hauptdokument|20230131161551-0|20230131161556-0|20230131161602-0|20230131161607-0
- 3.1Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2023 nebst AnlagenZur Vorlage · 2023/005.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2023/005.1 dient der Anpassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans sowie des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2023. Grund für die Ergänzung ist ein Bescheid der Bezirksregierung Münster über die Festsetzungen des Finanz- und Lastenausgleichs. Dieser Bescheid weist eine Verschlechterung der Erträge in Höhe von insgesamt 96.937 Euro aus, resultierend aus geringeren Schlüsselzuweisungen, die durch eine Erhöhung der Klima- und Forstpauschale teilweise ausgeglichen werden.
Die Verwaltung kompensiert diese Ertragsminderung durch eine Erhöhung des veranschlagten globalen Minderaufwandes auf 1.806.937 Euro. Dadurch bleibt das Jahresergebnis nach Abzug des globalen Minderaufwandes mit 228.881 Euro unverändert. Infolge dieser Anpassungen wurden die Haushaltssatzung, der Nachweis der Veränderungen sowie das Haushaltssicherungskonzept redaktionell überarbeitet. Die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2023 bleibt hingegen unverändert.
Der Rat wird angehalten, die angepasste Haushaltssatzung, den Haushaltsplan nebst Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Die Investitions-Dringlichkeitsliste und das Haushaltssicherungskonzept sind ausdrücklicher Bestandteil des Haushaltsplans. Der Stellenplan für das Jahr 2023 wird als Anlage zum Haushaltsplan behandelt und wird über eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Hauptdokument|20230213094001-0|20230213094006-0|20230213094011-0|20230213094023-0
- 4Stellenplan 2023Zur Vorlage · 2023/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/010 zum Stellenplan 2023 sieht Anpassungen der Personalstruktur der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf umfasst die Schaffung von etwa 45 neuen Stellen, um die Erfüllung aktueller und neu hinzugekommener Aufgaben sicherzustellen. Davon entfallen rund 20 Stellen auf den Bereich 37, um die Voraussetzungen für die Umsetzung des angepassten Rettungsdienstbedarfsplans zu schaffen.
Neben den Neuschaffungen beinhaltet der Plan verschiedene Stellenanhebungen, die durch Änderungen im Tarifrecht oder durch Rechtsänderungen bedingt sind. Gleichzeitig sind fünf Stellenabsenkungen vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kalkulation der neuen Stellen auf der Annahme basiert, dass eine Besetzung ab dem 1. April 2023 erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen der neuen Stellen belaufen sich auf rund 2,22 Millionen Euro, wobei ein Teilbetrag von etwa 881.000 Euro refinanziert ist.
Der Stellenplan dient als Grundlage für die Stellenbewirtschaftung und umfasst sowohl Beamte als auch Beschäftigte in unterschiedlichen Statusformen, wie etwa geförderte Stellen nach § 16i SGB II oder Stellen aus Dienstvereinbarungen zur Beschäftigungsförderung. Die Verwaltung betont, dass bei der Planung ein Fokus auf das notwendige Minimum gelegt wurde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass jede freiwerdende Stelle einer Prüfung auf Wiederbesetzungsnotwendigkeit unterzogen wird. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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Hauptdokument|20230130151725-0|20230130151736-0|20230130151736-1|20230130151736-2|20230130151736-3|20230130151737-4|20230130151737-5|20230130151738-6
- 5Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen (Gewährung einer Billigkeitsleistung für das Haushaltsjahr 2022 für Investitionen des EUV), außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRWZur Vorlage · 2023/039 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage die rückwirkende Billigung einer Förderantragstellung sowie die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Konkret geht es um die Gewährung von Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen im Bereich der klimaverträglichen Mobilität. Grundlage hierfür ist ein Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom Oktober 2022, der Maßnahmen zur Kompensation von Schäden durch ausgebliebene Klimaschutzinvestitionen infolge der Corona-Pandemie vorsieht.
Der EUV Stadtbetrieb hatte für die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs der Bauart eTGE Pritsche inklusive Verkehrssicherungseinrichtung sowie für den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Mitarbeiterparkplätzen einen Zuschuss beantragt. Die Bewilligung der Mittel in Höhe von 97.709,32 Euro erfolgte im Dezember 2022, wobei die Einzahlung des Fördergebers bereits im Jahr 2022 in die Stadtkasse erfolgte. Da die Förderbestimmungen eine direkte Aufnahme der Maßnahme in den Haushaltsplan ausschließen, erfolgt die Abwicklung über die Stadt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt durch eine Ermächtigungsübertragung aus investiven Einzahlungen des Landes. Die Maßnahme führt laut Verwaltung zu keiner haushaltsmäßigen Belastung des Stadtbudgets, da die Mittel aus den entsprechenden Zuwendungen stammen. Die Übertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2023 dient dazu, die Auszahlung an den EUV Stadtbetrieb zu ermöglichen.
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- 6Anfragen der Ratsmitglieder
- 7Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich