Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 4Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 5Umgang mit Mikroplastik in KunstrasenplätzenZur Vorlage · 2023/261 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/261 befasst sich mit dem Umgang mit Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage sind Maßnahmen der EU-Kommission aus dem Herbst 2023, die den Verkauf von Mikroplastik regeln und nach einer achtjährigen Übergangsfrist im September 2031 ein Verbot nach sich ziehen werden.
Im Stadtgebiet befinden sich insgesamt sieben Kunstrasen-Großspielfelder sowie zwei Kleinspielfelder. Davon ist lediglich das Kleinspielfeld an der Lambertstraße nicht mit einem Gemisch aus Quarzsand und Gummigranulat gefüllt. Das Gummigranulat dient bei der Bespielbarkeit der Plätze der Elastizität und dem Trittverhalten. Da Sanierungen der Kunstrasenplätze etwa alle 15 Jahre durchgeführt werden, besteht für bestehende Anlagen ein Bestandsschutz bis zur nächsten Erneuerung nach dem Jahr 2031.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits alternative natürliche Füllstoffe wie Kork, Olivenkerne oder Pinienholz zur Verfügung stehen. Um einen Beitrag zur Vermeidung von Mikroplastik zu leisten, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass der Rat der Stadt ab sofort auf den Einsatz von Gummigranulat bei allen geplanten Neubauten und Sanierungen von Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet verzichtet. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Ausschüssen für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport sowie für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3 und im Rat der Stadt vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 6CAS-Klimaneutral: Konzepterstellung für eine klimaneutrale Stadt Castrop-Rauxel deutlich vor 2040 möglichst bis 2035Zur Vorlage · 2023/244 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/244 befasst sich mit dem Projekt „CAS-Klimaneutral“, welches die Erstellung eines Konzepts zur Erreichung der Klimaneutralität in Castrop-Rauxel bis zum Jahr 2035 vorsieht. Das Ziel ist es, die Klimaneutralität deutlich vor dem Jahr 2040 zu realisieren, wie es bereits durch einen Beschluss des Rates der Stadt Castrop-Rauxel festgelegt wurde.
Die Stadtverwaltung hat die GERTEC Ingenieurgesellschaft mit der Ausarbeitung dieses Konzepts sowie des dazugehörigen Prozesses zur Entwicklung einer Klimaneutralitätsstrategie beauftragt. Dabei sollen sowohl der Bereich der städtischen Einrichtungen als auch das gesamte Stadtgebiet betrachtet werden. Der Prozess umfasst eine Ist-Analyse, die eine Bestandsaufnahme sowie die Berücksichtigung bestehender strategischer Pläne, wie etwa des Nahmobilitätskonzepts, des Klimaanpassungskonzepts und des Masterplans Energiewende und Klimaschutz, beinhaltet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist die Erstellung verschiedener Szenarien zur Zielerreichung auf Basis einer aktualisierten Treibhausgasbilanz. Zudem ist ein Beteiligungsprozess vorgesehen, der verschiedene Formate und bestehende Strukturen einbezieht. Das Ergebnis der Arbeiten soll ein Maßnahmenkatalog sein, der auch Sofortmaßnahmen enthält. Zur Überprüfung der Emissionsreduktion wird zudem ein Controlling-Konzept entwickelt. Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz soll den aktuellen Sachstand des Projekts zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 7Auswertung zum kostenfreien Parken für Elektroautos in der InnenstadtZur Vorlage · 2023/245 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Auswertung zu den Auswirkungen des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt von Castrop-Rauxel vorgelegt. Grundlage war ein Beschluss des Rates vom 23. Juni 2022, der Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen nach dem Elektromobilitätsgesetz eine Parkdauer von drei Stunden auf bewirtschafteten städtischen Parkplätzen in der Altstadt und den Nebenzentren ohne Gebühren ermöglichte. Diese Regelung war auf den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 befristet.
Die Auswertung zeigt, dass zum Stichtag am 1. September 2023 in Castrop-Rauxel 862 batterieelektrische Fahrzeuge und 703 Hybridfahrzeuge zugelassen waren. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 2,81 % an allen in der Stadt zugelassenen Kraftfahrzeugen. Damit liegt der Wert leicht über dem Durchschnitt des Kreises Recklinghausen, jedoch unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen und dem Bundesdurchschnitt. Seit 2019 ist bei beiden Antriebsarten ein Anstieg der Zulassungszahlen zu verzeichnen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ergab die Untersuchung, dass die Einnahmen aus bewirtschafteten Stellplätzen im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 7 % gestiegen sind. Die Verwaltung führt die Einnahmenentwicklung unter anderem auf das Ende der pandemiebedingten Einschränkungen zurück. Eine Erhebung zur tatsächlichen Nutzung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge war nicht möglich. Der Klima- und Umweltausschuss soll die vorliegende Auswertung zur Kenntnis nehmen.
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- 8ISEK Stadtmittelpunkt: Sachstand und Städtebauförderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2024Zur Vorlage · 2023/252 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/252 befasst sich mit dem Sachstand und dem Städtebauförderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2024 für den ISEK Stadtmittelpunkt. Hintergrund der Vorlage ist die grundlegende Überarbeitung der Städtebauförderrichtlinie durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum 1. Januar 2024. Diese neue Systematik erfordert eine formale Übertragung der bestehenden Planungen des ISEK Stadtmittelpunkt auf die neuen Rahmenbedingungen.
Die Verwaltung hat den Erstantrag für das Programmjahr 2024 bereits zum 31. Oktober 2023 eingereicht. Durch die neue Richtlinie wird der Zuwendungsgegenstand nun als Gesamtmaßnahme betrachtet, was die Planungssicherheit für Teilmaßnahmen erhöhen und die Verfahren vereinfachen soll. Im Zuge dieser Anpassung wurde die Maßnahmenliste überarbeitet und komprimiert. Bestimmte Projekte, wie die Verbesserung der Fußgängerquerung an der Bahnhofstraße oder die Umgestaltung der Grutholzallee, wurden im Sinne einer kompakten und umsetzbaren Planung hinterfragt oder angepasst. Eine Maßnahme zur gestalterischen Aufwertung am Europaplatz wurde zur Verbesserung der Fußwegeverbindung und der Querungsmöglichkeit umgewidmet. Zudem wurde die externe Projektsteuerung für Bauprojekte im Stadtmittelpunkt als neue Maßnahme aufgenommen.
Der Rat der Stadt soll die Sachverhalte zur Kenntnis nehmen, die aktualisierte Kosten- und Maßnahmentabelle als Grundlage für den Förderantrag beschließen und die Verwaltung beauftragen, die notwendigen Mittel in die Haushaltsaufstellung ab 2024 einzubeziehen sowie den spezifizierten Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.
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Hauptdokument|20231030135215-0|20231030135226-0|20231030135237-0|20231030135251-0|20231116122117-0
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 9ISEK Merklinde: Sachstand zum ISEK-Prozess, zur Maßnahme Lückenschluss Lothringentrasse/Grüne Acht und Antrag zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 24Zur Vorlage · 2023/255 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/255 befasst sich mit dem Sachstand des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde sowie weiteren Maßnahmen zur Stadtentwicklung. Der Rat soll den aktuellen Stand der ISEK-Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und die Planungen für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 24 beschließen.
Für das Programm STEP 24 wurden drei Maßnahmen zur Städtebauförderung eingereicht. Diese umfassen die qualitative Nachnutzung einer Fläche in der Harkortstraße, die Markierung der Eingangssituationen des Quartiers sowie eine Evaluation. Die geplante Gestaltung der Quartierseingänge sieht ein System aus ökologischen und baulichen Elementen vor. Dazu gehören unter anderem Staudenpflanzungen, die Pflanzung von Amberbäumen sowie ein spezieller Pflasterbelag, der als „Merklinder Teppich“ bezeichnet wird. Ziel ist es, die Identität des Stadtteils zu stärken und die Übergänge, etwa an der Wittener Straße oder der Gerther Straße, deutlicher zu gestalten. Die Maßnahme zur Markierung der Eingangssituationen wird mit geschätzten Kosten von etwa 54.000 Euro kalkuliert.
Zudem wird der Sachstand zur ISEK-Maßnahme „Lothringentrasse“ zur Kenntnis genommen. Der Rat soll die Umsetzung der entsprechenden Inhalte beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Kostenentwicklung für die Haushaltsplanungen ab 2024 zu berücksichtigen. Die Verwaltung erhält zudem den Auftrag, die Planungen für die STEP 24-Maßnahmen bei der Städtebauförderung einzureichen und bei Zuteilung der Fördermittel umzusetzen.
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Hauptdokument|20231026180216-0|20231026180217-1|20231026180218-2|20231027084636-0|20231030075901-0
- 10Kenntnisgabe der Neuausweisung von Naturdenkmalen im bebauten Innenbereich im Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2023/249 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/249 der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neuausweisung von Naturdenkmalen im bebauten Innenbereich des Kreises Recklinghausen. Da die bestehende Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in den Städten des Kreises nach 20 Jahren ausläuft, plant der Kreistag die Verabschiedung eines neuen Verordnungsentwurfs. Ziel ist die Sicherstellung des Schutzes von Objekten wie alten Bäumen, Findlingen oder historisch bedeutsamen Naturobjekten im Stadtgebiet.
Im Rahmen des Verfahrens zur Ermittlung der schutzwürdigen Objekte fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Stadtverwaltung hat im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes keinen Widerspruch gegen den Entwurf erhoben.
Für das Stadtgebiet Castrop-Rauxel bedeutet die Neuausweisung eine Erweiterung des bestehenden Schutzes. Während bisher drei Naturdenkmale im Stadtgebiet geschützt waren, sind im vorliegenden Verordnungsentwurf drei weitere Bäume als zusätzlich schutzwürdig aufgeführt. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie dem Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) zur Kenntnisnahme vor. Es entstehen durch die Neuausweisung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 11Bebauungsplan Nr. 252 'Nördliche Altstadt' hier: Erneuter Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 mit verändertem Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2023/250 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 252 mit der neuen Bezeichnung „Nördliche Altstadt“ aufzustellen. Dabei wird der räumliche Geltungsbereich verändert. Das etwa 4,3 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Castrop erstreckt sich über einen Teil der nördlichen Innenstadt und wird im Norden durch den Bereich Münsterplatz, Herner Straße und den Busbahnhof, im Westen durch die Lödenstraße, im Süden durch den Marktplatz sowie die Fußgängerzone und im Osten durch die Straße „Biesenkamp“ begrenzt.
Die Neufassung des Plans folgt auf einen ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2017, der jedoch aufgrund ausstehender informeller Planungen ruhte. Die Verwaltung begründet die Neuausrichtung mit der Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung im Bereich zwischen dem Busbahnhof und der Lambertuskirche. Ziel ist es, die Funktionen der Altstadt als Hauptversorgungszentrum zu stärken und die bestehende Nutzungsmischung zu sichern.
Im Rahmen der Planung sollen unter anderem urbane Gebiete festgesetzt werden. Um die Attraktivität des Einzelhandels zu wahren und negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, sollen Nutzungen wie Vergnügungsstätten oder Wettannahmestellen ausgeschlossen werden. Zudem sollen Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, zur Höhenentwicklung sowie Inhalte der Werbesatzung geprüft und integriert werden. Die Planung sieht keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima vor, prüft jedoch Möglichkeiten zur Klimaanpassung, wie etwa Dachbegrünungspflichten. Die Kosten für das Verfahren werden aus dem allgemeinen Haushalt getragen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 12Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 LandeswassergesetzZur Vorlage · 2023/223 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/223 befasst sich mit der anstehenden Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 des Landeswassergesetzes. Das ursprüngliche Konzept wurde im Mai 2018 erstellt und im April 2019 vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen. Da die gesetzliche Vorgabe eine Fortschreibung des Konzepts im sechsjährigen Rhythmus vorsieht, ist eine Überarbeitung der bestehenden Planung für den Zeitraum nach 2023 erforderlich.
Auf Grundlage der Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Vorlage eines überarbeiteten Konzepts ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Hierzu wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Erstellung von Wasserversorgungskonzepten in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Verwaltung plant, die Erarbeitung der Fortschreibung in Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG durchzuführen.
Der vorliegende Bericht dient der Information der Gremien. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die zuständige Fachabteilung wird im weiteren Verlauf über den Fortschritt der Arbeiten berichten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bau, Bauen und Wohnen) erstellt und zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie den Betriebsausschuss 3 vorgelegt. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 13Lärmaktionsplanung der 4. Stufe Hier: frühzeitige Trägerbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmkartierung der 4. Stufe und anschließende Entwurfserstellung des Lärmaktionsplanes der 4. StufeZur Vorlage · 2023/230 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/230 des EUV Stadtbetriebs informiert den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe. Grundlage für das Verfahren ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz. Im Rahmen der 4. Stufe wurden die Lärmkartierungen für Straßenwege in Städten ohne Ballungsraumfunktion durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführt. Diese Kartierung umfasst ausschließlich Landes- und Bundesstraßen.
Zwischen dem 22. November und dem 21. Dezember 2023 findet eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Auswertung der Lärmkarten statt. Im Anschluss daran wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe erarbeitet. Nach der Vorstellung in den politischen Gremien folgt die reguläre Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung, bevor der endgültige Plan im Rat der Stadt Castrop-Rauxel beschlossen wird.
Die vorliegenden Lärmkarten der 4. Stufe sind aufgrund einer neuen Berechnungsmethode nicht unmittelbar mit denen der 3. Stufe vergleichbar. Die Anpassungen umfassen unter anderem geänderte Parameter bei der Schallausbreitung, einen höheren Emissionsansatz für schwere Lkw sowie neue Vorgaben zur Straßenbebauung und Pegelklassen. Zudem ergeben sich neue Anforderungen an die Lärmaktionsplanung, wie die digitale Datenberichterstattung an die EU und die verpflichtende Angabe von Schätzwerten zur Anzahl der durch Maßnahmen entlasteten Personen. Die Erstellung des Lärmaktionsplanes inklusive Ratsbeschluss ist bis zum 18. Juli 2024 vorgesehen.
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- 14Stadtwerke Klimaschutzpreis 2023 der Stadt Castrop-Rauxel Hier: PreisverleihungZur Vorlage · 2023/253 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 21. November 2023 wird über die Vergabe des Stadtwerke Klimaschutzpreises 2023 der Stadt Castrop-Rauxel beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage der EUV Stadtbetrieb regelt die Bekanntgabe der Ergebnisse des Wettbewerbs, der sich an Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen, Kindergärten sowie Unternehmen richtet. In diesem Jahr tritt die Stadtwerke Castrop-Rauxel anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens erstmals als Sponsor des Preises auf.
Bis zum Meldeschluss am 22. Oktober 2023 gingen sieben Wettbewerbsbeiträge ein. Die Jury hat im Rahmen ihrer Sitzung am 25. Oktober 2023 die Platzierungen festgelegt. Den ersten Platz mit einem Preis von 2.500 Euro erhält ein Projekt zur Gestaltung eines Wandgemäldes am Marcel-Callo-Haus. Der zweite Platz geht mit 1.500 Euro an ein Projekt zum Thema Nachhaltigkeit durch 3D-Druck sowie der dritte Platz mit 1.000 Euro an eine Ausstellung zu nachhaltigen Zukunftsideen, beide eingereicht von einer Schule. Zudem wurden vier Anerkennungspreise für Projekte zur Gestaltung eines grünen Klassenzimmers, zur Nutzung von Solarenergie sowie für die Anlage eines Gartens vergeben.
Die Preisverleihung ist für den 30. November 2023 im EUV Stadtbetrieb angesetzt. Die Auszeichnung der Preisträger erfolgt durch den Bürgermeister, die Stadtbaurätin sowie die Vertretung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 15Projekte Betrachtungsräume 'Altstadt', 'Links und Rechts der Emscher' und 'Deininghausen' Förderung im Rahmen klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRiS)Zur Vorlage · 2023/256 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/256 informiert den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz über die Entwicklung von sogenannten Betrachtungsräumen in Castrop-Rauxel. Ziel ist die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen der Initiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS). Um ab 2024 Fördermittel des Landes zu erhalten, müssen Kommunen Gebiete festlegen, in denen Maßnahmen wie Entsiegelung, Dachbegrünung oder die Abkopplung von Flächen von der Kanalisation umgesetzt werden.
Die Stadt hat bereits für den Bereich Habinghorst einen Zuwendungsbescheid erhalten, wobei die Vergabe für die notwendige Umsetzungsstudie noch aussteht. Für drei weitere potenzielle Untersuchungsräume wurde am 6. September 202läufig ein Förderantrag beim Projektträger Jülich eingereicht. Diese Räume umfassen die Altstadt, Deininghausen sowie die Gebiete links und rechts der Emscher. Die Untersuchung soll die Eignung dieser Flächen prüfen und einen Maßnahmenkatalog erstellen, um die Entkopplung von Flächen und die Steigerung der Verdunstungsrate zu ermöglichen. Die Emschergenossenschaft fungiert hierbei als Maßnahmenträger.
Zusätzlich wurde ein Förderantrag für die Öffentlichkeitsarbeit in diesen Gebieten gestellt, um private Maßnahmenträger und Bürger bei der Umsetzung von Projekten zu unterstützen. Die beantragte Fördersumme für die drei Untersuchungsräume beläuft sich auf 238.314,64 Euro, während für die Öffentlichkeitsarbeit 64.260 Euro beantragt wurden. Der Bearbeitungszeitraum für die Projekte beginnt nach Vorliegen der Ergebnisse frühestens am 1. Januar 2025.
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- 16Bericht zu den städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
- 17Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1ISEK Merklinde: Sachstand und weiteres Vorgehen zur Maßnahme ehemaliger Getränkemarktnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich