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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Haushaltssatzung, Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept 2025/2026Zur Vorlage · 2025/077 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die geänderte Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept für den Doppelhaushalt 2025/2026. Die Vorlage sieht Korrekturen an den am 6. Februar 2025 beschlossenen Haushaltsdaten vor.
Nach Angaben der Verwaltung wurden die Aufwendungen für die in Castrop-Rauxel ansässigen Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2025 und 2026 zu niedrig gemeldet. Die Beträge belaufen sich auf rund 853.000 Euro für das Jahr 2025 sowie rund 917.000 Euro für das Jahr 2026. Aufgrund der Finanzierungssystematik des KiBiz NRW werden die zusätzlichen Finanzierungsbedarfe in der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2029 auf über eine Million Euro pro Jahr ansteigen. Die Mehrausgaben im Jahr 2025 können jedoch durch eine Reduzierung der zu leistenden ÖPNV-Umlage an den Kreis Recklinghausen nahezu vollständig kompensiert werden, da sich hier eine Verbesserung von rund 815.000 Euro ergeben hat. Diese Entlastung gilt jedoch nur für das Jahr 2025.
Zusätzlich sind Anpassungen in der Finanzsoftware erforderlich, da bestimmte investive Vorgänge, wie etwa Zukäufe von Straßenbäumen, fälschlicherweise als konsumtive Zuschüsse erfasst wurden. Der Rat soll die geänderten Haushaltsunterlagen beschließen, wobei die Investitions-Dringlichkeitsliste und der Stellenplan unverändert bleiben sollen.
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Hauptdokument|20250502090212-0|20250507134707-0|20250502090251-0|20250502090345-0
- 3Beschluss über weitere Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 2025/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Übertragung weiterer Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 entscheiden. Die Vorlage dient dazu, eine versäumte Anmeldung von Übertragungen durch einen Fachbereich gegenüber dem Bereich Finanzen nachzuholen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, investive Auszahlungen in Höhe von 50.270,20 Euro zweckentsprechend für die Verwendung von Zuweisungen aus dem Vorjahr zu übertragen. Zudem sollen konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 28.571,00 Euro übertragen werden. Diese Mittel sind für die Digitalisierung der Ausländerbehörde vorgesehen.
Obwohl die Übertragung von konsumtiven Haushaltsermächtigungen aufgrund der finanziellen Situation der Stadt grundsätzlich nicht zulässig ist, wird hier ein Ausnahmefall geltend gemacht. Da die entsprechenden Zuweisungen bereits vollständig eingegangen sind, besteht die Verpflichtung, diese zweckgebunden einzusetzen. Die vorliegende Vorlage ergänzt damit die bereits durch eine frühere Vorlage getroffenen Regelungen zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen.
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- 4Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 31.12.2024)Zur Vorlage · 2025/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt einen Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept für den Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 vor. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung seit dem Jahr 2011 ist die Stadt gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und dieses jährlich fortzuschreiben.
Das für das Jahr 2024 fortgeschriebene Konzept wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 10. Juli 2024 nicht genehmigt. Die entsprechende Ablehnungsverfügung enthielt verschiedene Nebenbestimmungen. Eine dieser Vorgaben sieht vor, der Kommunalaufsicht zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 vorzulegen. Der entsprechende Bericht wurde der Aufsichtsbehörde im April 2025 übermittelt. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird dem Rat der Stadt dieser Sachstand zur Kenntnis gegeben.
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Hauptdokument|20250428091426-0|20250428091431-0|20250428091434-0|20250428091438-0|20250428091442-0|20250428091446-0
- 5Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Castrop-Rauxel; Vertragsfortführung ab 01. Januar 2026Zur Vorlage · 2025/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel soll einen Änderungsvertrag mit der Verbraucherzentrale NRW abschließen, um die Energieberatung für private Haushalte ab dem 1. Januar 2026 fortzuführen. Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt und der Verbraucherzentrale NRW läuft zum 31. Dezember 2025 aus.
Das Beratungsangebot umfasst verschiedene Formate wie persönliche, telefonische sowie Videoberatungen, Workshops und Vorträge. Die Leistungen zielen auf die Beratung von Hauseigentümern zur energetischen Sanierung ab und leisten einen Beitrag zum lokalen Klimaschutz. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt durch eine Kostenbeteiligung der Stadt von bis zu 50 Prozent sowie durch institutionelle Landesmittel des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Verbraucherzentrale NRW wurde die Sicherstellung der Ausfinanzierung durch das Land bestätigt. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2026 bis 2030 sind in die mittelfristige Haushaltsplanung einbezogen, wobei die entsprechenden Mittel im Haushaltsansatz zur Verfügung stehen.
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Hauptdokument|20250304100325-0|20250304100325-1|20250304100325-2
- 6Fortführung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/066 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bürgermeister beauftragen, einen neuen Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW abzuschließen. Die geplante Vereinbarung umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Fortführung der Verbraucherberatungsstelle in Castrop-Rauxel geschaffen, da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2025 ausläuft.
Die Verbraucherzentrale NRW betreibt die Beratungsstelle in der Stadt bereits seit November 1981 und nutzt seit 2012 Räumlichkeiten in der Mühlengasse. Die Verwaltung hat auf Basis der bestehenden Vertragsbeziehungen einen Entwurf zur Neuaufstellung der Vertragsgrundlagen erarbeitet. Für den Zeitraum der neuen Vertragslaufweise werden Sachaufwendungen in einer Gesamthöhe von rund 794.557 Euro veranschlagt. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung sichergestellt.
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- 76. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2026Zur Vorlage · 2025/074 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die sechste Änderung der Vergnügungssteuersatzung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen“ über den 31. Dezember 2025 hinaus für weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 von der Besteuerung auszusetzen. Eine befristete Aussetzung dieser Steuer wurde bereits in früheren Satzungsänderungen festgelegt und zuletzt bis Ende 2025 verlängert.
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der Aussetzung aufgrund des geringen Ertragspotenzials und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands. Die jährlichen Einnahmen aus dieser Steuer beliefen sich in der Vergangenheit auf maximal 6.000 Euro. Zudem wird angeführt, dass die Personalressourcen im Finanzbereich in anderen Bereichen der Steuererhebung wirtschaftlicher eingesetzt werden können. Als weitere Gründe für die Empfehlung werden die aktuelle gesamtwirtschaftliche Situation sowie ein geringeres Angebot an steuerpflichtigen Tanzveranstaltungen genannt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Maßnahme nicht, da die entsprechenden Erträge für den Zeitraum ab 2026 nicht veranschlagt wurden. Die Entscheidung soll bereits jetzt getroffen werden, um eine Beendigung der Steuerbefreiung zum 1. Januar 2026 zu verhindern. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Neukonstituierung des Rates nach den Wahlen im September 2025 von Bedeutung.
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- 8Anfragen der Ratsmitglieder
- 9Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich