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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 30.06.2025)Zur Vorlage · 2025/140 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Sachstand des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2025/2026 informiert. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung ist die Stadt nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ein solches Konzept jährlich fortzuschreiben. Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2024 weist im Ergebnisplan einen Fehlbetrag von rund 34,26 Millionen Euro aus, was zu einer Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz führt.
Das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2025/2026 wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen mit einer Verfügung vom 16. Juli 2025 nicht genehmigt. Die Ablehnungsverfügung enthielt Nebenbestimmungen, unter anderem die Verpflichtung, der Kommunalaufsicht zum Stichtag 30. Juni 2025 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen. Der nun zur Kenntnis gebrachte Sachstandsbericht basiert auf dem Schreiben, das am 3. September 2025 an die Kommunalaufsicht übermittelt wurde.
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Hauptdokument|20250905103350-0|20250905103355-0|20250905103358-0|20250905103401-0|20250905103404-0
- 3Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2025/152 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH. Im Zentrum steht ein Beschlussvorschlag, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt und gleichzeitig zum Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung zu wählen. Ein weiteres Ratsmitglied soll als zusätzliche Vertretung fungieren.
Die Vorlage bezieht sich auf die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. Diese Anpassungen beinhalten die Umbenennung in „EVENTFORUM CASTROP-RAUXEL Betriebsgesellschaft mbH“ sowie Änderungen bei den Regelungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Damit soll die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes ab dem 1. Januar 2025 vermieden werden.
Für die formale Umsetzung der Änderungen durch einen Notar ist laut Verwaltung eine ausdrückliche Wahl des Bürgermeisters zum Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung notwendig. Da die gesellschaftsvertraglichen Anpassungen noch im laufenden Jahr notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden sollen, um die neuen Berichtspflichten abzuwenden, wird eine Entscheidung in der Ratssitzung am 2. Oktober 2025 angestrebt.
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- 4Umsetzung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2025/158 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt einen Abschlussbericht zur Umsetzung verschiedener kommunaler Investitionsförderprogramme vorgelegt. Der Bericht umfasst die Maßnahmen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Damit wird die Beendigung der entsprechenden Maßnahmenlisten zur Kenntnis gebracht.
Im Rahmen des ersten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) wurden Mittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro bereitgestellt. Die entsprechenden Maßnahmen wurden innerhalb des Förderzeitraums abgeschlossen und die Fördermittel vollständig vereinnahmt. Der Förderzeitraum endete zum 31. Dezember 2023.
Beim zweiten Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG II), das auf den Bereich Schulinfrastruktur beschränkt war, erhielt die Stadt Mittel in Höhe von etwa 6,59 Millionen Euro. Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wurde mit der Fertigstellung des Neubaus des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule im April 2025 abgeschlossen.
Zudem ist das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ beendet. Über den Zeitraum von 2017 bis 2020 wurden hierfür Kredite in einer Gesamthöhe von rund 9,74 Millionen Euro genutzt, um die Schulinfrastruktur zu stärken. Mit der Einreichung des letzten Verwendungsnachweises im Dezember 2024 ist die Umsetzung dieser Maßnahmen ebenfalls abgeschlossen.
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Hauptdokument|20250924112855-0|20250924112857-1|20250924112859-2|20250924112902-3
- 5Antrag CDU Ratsfraktion vom 14.08.2025_Umbenennung des Orteils Rauxel-Süd in Dorf RauxelZur Vorlage · 2025/139 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage Nummer 2025/139 liegt ein Antrag der CDU Ratsfraktion vor, der eine Änderung der Ortsbezeichnung vorsieht. Der entsprechende Antrag vom 14. August 2025 befasst sich mit der Umbenennung des Ortes Rauxel-Süd in die Bezeichnung Dorf Rauxel.
Der weitere parlamentarische Prozess für dieses Anliegen ist bereits terminiert. Die Vorlage wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss in dessen Sitzung am 30. September 2025 beraten. Im Anschluss daran ist die Behandlung im Rat der Stadt für die Sitzung am 2. Oktober 2025 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte der Vorlage wird festgehalten, dass durch die beantragte Umbenennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Antrag wurde von der zuständigen Fraktionsleitung der CDU Ratsfraktion eingereicht.
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- 6Antrag CDU-Ratsfraktion vom 11.08.2025 Mittagsverpflegung an den SchulenZur Vorlage · 2025/137 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Mittagsverpflegung an den Schulen vorgelegt, der in den kommenden Sitzungsperioden der politischen Gremien in Castrop-Rauxel behandelt werden soll. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/137 ist für die Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 25. September 2025 angesetzt.
Im Anschluss an die Beratung in diesem Ausschuss wird das Anliegen im Rat der Stadt zum Termin am 2. Oktober 2025 zur weiteren Entscheidung oder Beratung vorliegen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Auseinandersetzung mit der Verpflegungssituation an den Schulen im Stadtgebiet.
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- 6.1Antrag FDP-Ratsfraktion vom 02.09.2025 Ausschreibungen SchulessenZur Vorlage · 2025/151 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2025/151 einen Antrag zum Thema Ausschreibungen für das Schulessen eingebracht. Das Dokument wurde am 2. September 2025 erstellt und ist dem Bereich Migration und Obdachlosenhilfe zugeordnet, wobei die inhaltliche Fragestellung die Vergabe von Mahlzeiten an Schulen betrifft.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für zwei Termine angesetzt. Zunächst wird das Anliegen in der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 25. September 2025 behandelt. Im Anschluss daran findet die Beratung im Rat der Stadt am 2. Oktober 2025 statt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage angegeben, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt. Die Federführung für die parlamentarische Behandlung liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 6.2Antrag Bündnis90 / Die Grünen-Ratsfraktion vom 11.09.2025 Einführung eines kostenlosen, gesunden und klimafreundlichen Mittagsessens an Schulen in Castrop-Rauxel - Erstellung eines Kosten- und UmsetzungskonzeptsZur Vorlage · 2025/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/160 befasst sich mit der Einführung eines kostenlosen, gesunden und klimafreundlichen Mittagsessens an den Schulen in Castrop-Rauxel. Kern des Antrags ist die Erstellung eines Konzepts, welches sowohl die finanziellen Kosten als auch die praktischen Möglichkeiten der Umsetzung untersuchen soll.
Die Beratung dieses Anliegens findet in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen statt. Zunächst wird die Vorlage im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 25. September 2025 beraten. Im Anschluss ist die Behandlung im Rat der Stadt für den 2. Oktober 2025 vorgesehen.
Der Antrag wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der Bündnis90 / Die Grünen eingebracht. In der vorliegenden Unterlage wird angegeben, dass das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Das Ziel des Antrags bleibt die Ausarbeitung einer detaillierten Grundlage für die mögliche Umsetzung der geplanten Verpflegungsmaßnahme an den Schulen.
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- 7Antrag Bündnis90 / Die Grünen-Ratsfraktion vom 11.09.2025 Einrichtung eines "Netzwerks gegen Mobbing und Hatespeech" in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/159 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/159 befasst sich mit dem Antrag auf Einrichtung eines „Netzwerks gegen Mobbing und Hatespeech“ in Castrop-Rauxel. Das Vorhaben ist dem Bereich Migration und Obdachlosenhilfe zugeordnet und wurde von der Fraktionsleitung der Bündnis90 / Die Grünen eingebracht.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 25. September 2025 vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge soll das Thema am 2. Oktober 2025 im Rat der Stadt behandelt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Einrichtung des Netzwerks keine haushaltsmäßige Berührung zur Folge hat. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist als Anlage zum Dokument beigefügt.
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- 8Antrag SPD-Ratsfraktion und Bündnis90 / Die Grünen-Ratsfraktion vom 11.09.2025 Teilnahme der Stadt am Wettbewerb "Coole Schulhöfe für Nordrhein-Westfalen 2.0"Zur Vorlage · 2025/161 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Teilnahme am Wettbewerb „Coole Schulhöfe für Nordrhein-Westfalen 2.0“. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/161 wird im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) zur Beratung vorgelegt. Der Termin für die Ausschusssitzung ist auf den 25. September 2025 festgesetzt.
Nach der Beratung im zuständigen Ausschuss soll das Anliegen in der Sitzung des Rates der Stadt am 2. Oktober 2025 behandelt werden. Der Beschlussvorschlag geht von der SPD-Ratsfraktion sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Teilnahme am Wettbewerb keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 9Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen vom 18.09.2025_Prüfung der Verlängerung der Straßenbahn aus Bochum Gerthe in Richtung AltstadtZur Vorlage · 2025/164 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 2. Oktober 2025 wird über einen Antrag beraten, der von den Fraktionen SPD und B90/Die Grünen eingereicht wurde. Der Antrag vom 18. September 2025 befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Verlängerung der Straßenbahnverbindung aus Bochum Gerthe in Richtung der Altstadt.
Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/164 thematisiert die Untersuchung einer solchen Netzerweiterung. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind für das beantragte Prüfverfahren keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die parlamentarische Beratung im Rat dient dazu, die technische und planerische Machbarkeit einer Erweiterung des Straßenbahnnetzes in diesen Bereich zu untersuchen. Der Fokus liegt dabei auf der Untersuchung der Verbindung zwischen dem Bochumer Stadtteil Gerthe und dem Altstadtbereich von Castrop-Rauxel.
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- 10Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 5) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2025/142 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Vorkaufsrechtssatzung 5 entscheiden. Diese Satzung sieht vor, Flächen im Stadtteil Behringhausen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch als Gebiete auszuweisen, in denen die Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie die langfristige Planung von Wohnbauflächen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa einen Hektar im Bereich Behringhausen, wobei die Flächen überwiegend gewerblich genutzt werden. Das Areal grenzt an die Trasse der Emschertalbahn sowie an die Bladenhorster Straße und liegt in unmittelbarer Nähe zum geplanten Bebauungsplan „Behringhauser Gärten“. Neben gewerblichen Grundstücken sind auch ein Wohnhaus mit einem Gebrauchtwagenhandel sowie eine Gartenfläche in den Geltungsbereich einbezogen.
Die Notwendigkeit der Satzung begründet sich durch die geplante Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohngebiete. Da im Umfeld bereits Wohnbebauung besteht, sollen durch das Vorkaufsrecht Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnverhältnissen vermieden werden. Die Stadt möchte verhindern, dass Verkäufe an Dritte die städtebaulichen Ziele beeinträchtigen. Ein finanzieller Aufwand für den Haushalt entsteht durch die Satzung selbst nicht; Kosten fallen erst bei einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts an.
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- 11Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Budget 36.04 - Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 2025/163 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 2. Oktober 2025 über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich der Hilfen zur Erziehung beraten. Die vorliegende Verwaltungsvorlage sieht einen zusätzlichen Finanzbedarf von insgesamt 2.430.000 Euro vor. Davon entfallen 1.100.000 Euro auf Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie 500.000 Euro auf laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen. Weitere Mittel werden für die Heimerziehung von Volljährigen in Höhe von 400.000 Euro sowie für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge in der Höhe von 430.000 Euro beantragt.
Als Gründe für den Mehraufwand führt die Verwaltung eine Kostenentwicklung im laufenden Haushaltsjahr an. Neben einer Zunahme bei Erstattungsfällen und höheren Kosten in der Heimerziehung, bedingt durch steigende Fallzahlen und Pflegesätze, wird ein Anstieg der Aufwendungen für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge erwartet. Obwohl diese Kosten durch das Landesjugendamt erstattet werden sollen, führen Verzögerungen bei den Erstattungsleistungen zu einem kurzfristigen Bedarf an zusätzlichen Mitteln.
Die Deckung des Bedarfs soll durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden. Ein Teil der Mittel wird budgetintern durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen bereitgestellt. Der verbleibende Betrag wird durch Minderaufwendungen in Bereichen wie der Kinder- und Jugendarbeit, der Schülerbeförderung sowie durch geringere Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite gedeckt. Zudem fließen Mehrerträge aus Elternbeiträgen in der Tagesbetreuung und Erstattungen von Schulkostenbeiträgen in die Finanzierung ein.
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- 12Gleichstellungsplan 2025-2029 Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.
- 13Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen; Wahl der DelegiertenZur Vorlage · 2025/135 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt berät in seiner Sitzung am 2. Oktober 2025 über die Benennung von Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Ernennung von drei ständigen Vertretern aus dem Rat der Stadt.
Die Konferenz wurde vom Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen eingerichtet, um die Sichtweisen der Ratsmitglieder in den Meinungsbildungsprozess des Verbandes einzubinden. Die Beratung im Gremium umfasst insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages sowie aktuelle kommunalpolitische Themen. Die Vorbereitung der Konferenz erfolgt durch die Geschäftsstelle des Städtetages, während die Leitung beim Vorsitzenden des Verbandes liegt.
Gemäß den Vorgaben stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, wobei die Besetzung ausschließlich durch Ratsmitglieder erfolgen darf. Bei der Auswahl der Delegierten sollen die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt Berücksichtigung finden. Für die Benennung der Vertreter sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 14Anfragen der Ratsmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Stundung von Gewerbesteuerforderungennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich