Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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Tagesordnung
- 1Einführung und Verpflichtung von Sachkundigen Bürger*innen und Sachkundigen Einwohner*innen
- 2Benennung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Betriebsausschuss 3Zur Vorlage · 2026/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 19. März 2026 wird über die Benennung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin beraten. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. In diesem Zusammenhang regelt die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel und seiner Ausschüsse zudem, dass die entsprechenden Protokolle vom Ausschussvorsitzenden sowie von der Schriftführerin zu unterzeichnen sind.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer Person als Schriftführerin und einer weiteren Person als stellvertretende Schriftführerin für den Betriebsausschuss 3 vor. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Personalentscheidung keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 3Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 4Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 5Antrag der CDU-Fraktion vom 03.03.2026_BauGB-Novelle: Erarbeitung von EntscheidungskriterienZur Vorlage · 2026/083 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Baugesetzbuch-Novelle (BauGB-Novelle) eingebracht, der die Erarbeitung von Entscheidungskriterien zum Gegenstand hat. Die Vorlage mit der Nummer 2026/083 wurde am 3. März 2026 erstellt und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien.
Die parlamentarische Behandlung ist für den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) in der Sitzung am 19. März 2026 vorgesehen. Im Anschluss soll das Anliegen im Rat der Stadt in der Sitzung am 26. März 2026 beraten werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion gestellt.
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- 6Antrag der CDU-Fraktion vom 03.03.2026_Durchführung eines Wohnungsbaugipfels in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/084 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2026/084 einen Antrag zur Durchführung eines Wohnungsbaugipfels in Castrop-Rauxel eingereicht. Das Vorhaben, das dem Bereich Stadtentwicklung und Statistik zugeordnet ist, wurde am 3. März 2026 formuliert und befasst sich mit der Organisation einer Veranstaltung zum Thema Wohnungsbau.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für zwei Termine angesetzt. Zunächst wird die Vorlage im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) in der Sitzung am 19. März 2026 beraten. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge soll das Thema am 26. März 2026 im Rat der Stadt zur Entscheidung stehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Folgen für den städtischen Haushalt hat.
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- 7Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2026_Abschluss des Handlungskonzeptes WohnenZur Vorlage · 2026/087 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2026/087 einen Antrag gestellt, der den Abschluss des Handlungskonzeptes Wohnen zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 6. März 2026 eingereicht.
Nach den vorliegenden Informationen hat die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung des Antrags ist für den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) in der Sitzung am 19. März 2026 unter der Tagesordnungspunktnummer 7 vorgesehen. Im Anschluss soll die Entscheidung im Rat der Stadt in der Sitzung am 26. März 2026 erfolgen. Der inhaltliche Beschlussvorschlag sowie die detaillierte Begründung des Sachverhalts sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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- 8ISEK Stadtmittelpunkt: Sachstandsbericht zu den Maßnahmen der Städtebauförderung und Nationale Projekte des StädtebausZur Vorlage · 2026/049 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Stadtmittelpunkt dokumentiert den Fortgang der städtebaulichen Maßnahmen in Castrop-Rauxel. Aufgrund der Neugestaltung der Förderrichtlinien durch das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 wurde für das Programm 2024 ein neuer Erstantrag gestellt, wobei die inhaltlichen Grundzüge des ISEK bestehen bleiben. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über verschiedene Förderperioden und Finanzierungsabschnitte, wobei der Antrag für den Zeitraum 2026 auf Wunsch der Bezirksregierung Münster fristgerecht eingereicht wurde.
Bei den einzelnen Projekten sind die strukturelle Analyse des Rathauses sowie die Machbarkeitsstudie zur Potenzialfläche Ost bereits abgeschlossen bzw. befinden sich in der weiteren Bearbeitung. Für die klimagerechte Umgestaltung des Forumsplatzes wird nach einem bisher erfolglosen Vergabeverfahren erneut ein Angebotsprozess mit den Preisträgern des Wettbewerbs angestrebt. Im Bereich des Rathauses ist für das Jahr 2026 ein Planungsverfahren zur technischen und denkmalgerechten Modernisierung vorgesehen, während das energetische Sanierungskonzept für das Rathaus und den Ratssaal kurz vor dem Abschluss steht. Weitere geplante Maßnahmen umfassen die Umsetzung eines dritten Bauabschnitts für den Spiel- und Sportpark am Hallenbad sowie die Aufwertung von Grünflächen und Fußwegverbindungen in Wohnquartieren.
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- 9ISEK Merklinde: Verlängerung der Richtlinie zum QuartiersfondsZur Vorlage · 2026/050 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Verlängerung und Anpassung der Richtlinie zum Quartiersfonds Merklinde entscheiden. Die bisherige Regelung für die Gewährung von Zuwendungen aus diesem Fonds war bis Ende 2025 befristet. Der Quartiersfonds dient der Förderung von Projekten im Stadtteil, wie etwa kulturellen Veranstaltungen oder ehrenamtlichen Initiativen.
Grund für die vorgeschlagene Änderung ist die Verlängerung des Quartiersmanagements bis zum Ende des Jahres 2026, welche durch einen Änderungsbescheid der Bewilligungsbehörde ermöglicht wurde. Im Zuge dessen soll auch die Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 angepasst werden. Darüber hinaus ist eine Erweiterung des Beirats des Quartiersfonds vorgesehen. Der Verein SJD Die Falken soll künftig als stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sein. Die entsprechenden Anpassungen basieren auf den Erfahrungen aus der bisherigen Anwendung der Richtlinie.
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- 108. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel "Feuerwache"Zur Vorlage · 2026/074 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Feuerwache“. Die Vorlage umfasst den Beschluss, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen nach einer Prüfung zu berücksichtigen und den Plan sowie die dazugehörige Begründung inklusive Umweltbericht festzustellen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Änderung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen.
Der Planungsbereich umfasst etwa neun Hektar im Ortsteil Habinghorst auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel. Ziel der Planung ist die Nachnutzung dieser Industriebrache für gemeinbedarfsrelevante Zwecke. Im nördlichen Teil des Gebiets sollen eine neue Feuerwache sowie weitere kommunale Infrastruktur entstehen. Der südliche Bereich, südlich des Deininghauser Bachs, wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen. Damit wird die bisherige Darstellung als Wald an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst.
Das Verfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“. Durch die Nutzung des Altstandortes soll eine Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wurden Themen wie das Regenwassermanagement, der Hochwasserschutz sowie Belange des Boden- und Immissionsschutzes eingebracht. Die Verwaltung hat diese Anregungen in den Abwägungsprozess einbezogen.
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Hauptdokument|20260303063950-0|20260303063950-1|20260303063951-2|20260303063951-3|20260303063954-4|20260303063954-5|20260303063955-6|20260303063956-7
- 11Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 259 "Feuerwache" der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 259 „Feuerwache“. Das Planungsgebiet umfasst etwa neun Hektar im Ortsteil Habinghorst auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel. Ziel der Planung ist die Nachnutzung der Industriebrache zur Schaffung von Flächen für den Gemeinbedarf und die Erholung.
Im nördlichen Teilbereich sollen eine neue Feuer- und Rettungswache sowie Anlagen für den Katastrophenschutz errichtet werden. Zudem wird Raum für weitere kommunale Infrastruktur, etwa für soziale oder Bildungseinrichtungen, bereitgestellt. Der südliche Bereich des Planungsgebiets ist für Sportanlagen und öffentliche Grünflächen vorgesehen, wobei ungenutzte Flächen der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Eine gemeinsame Stellplatzanlage soll sowohl die Einsatzkräfte als auch die Besucher der Sportanlagen bedienen.
Die Erschließung erfolgt über eine neue öffentliche Straße mit Anbindung an den Kreisverkehr Klöcknerstraße, wobei für den Feuerwehrverkehr eine separate Ausfahrt zur B 235 vorgesehen ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch Umsetzung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten sind. Der ökologische Ausgleich soll über das städtische Ökokonto „Obercastrop“ erfolgen, was unter anderem Maßnahmen zur Schaffung eines Ersatzlebensraums für die Kreuzkröte einschließt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 12Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB hier: ehemaliges Postgebäude in der Innenstadt und ehemaliges Pfarrhaus in DeininghausenZur Vorlage · 2026/075 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Anwendung neuer planungsrechtlicher Instrumente des Baugesetzbuchs vor, die durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus eingeführt wurden. Diese Regelungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der Gemeinde zu Vorhaben nach § 36a BauGB, ohne dass eine Änderung bestehender Bebauungspläne erforderlich ist. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Leitlinien für eine einheitliche Anwendung dieser Instrumente.
Im Bereich des ehemaligen Postgebäudes in der Innenstadt sieht der Beschlussvorschlag den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor vor, um die Rahmenparameter der Projektentwicklung rechtlich zu sichern. Das Vorhaben umfasst den Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung einer Blockrandbebauung mit Wohnungen in verschiedenen Größen, barrierefreien Angeboten sowie Anteilen am sozialen Wohnungsbau. Zudem sind Gewerbeeinheiten, Gastronomie und Pflegedienste geplant. Die Entscheidung über die Zustimmung nach § 36a BauGB soll auf Grundlage dieses Vertrages an die Verwaltung übertragen werden.
Des Weiteren wird die Zustimmung zur Nutzungsänderung des ehemaligen Pfarrhauses in Deininghausen zu Wohnzwecken beantragt, nachdem eine Kirchengemeinde eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt hat.
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- 13Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 14Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderentgeltordnung) im öffentlichen allgemeinen BadebetriebZur Vorlage · 2026/085 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Änderung der Bäderentgeltordnung für den öffentlichen Badebetrieb im Hallenbad und Parkbad Nord entscheiden. Die letzte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte im Jahr 201<0xC2>2. Mit der Neuregelung sollen gestiegene Betriebskosten, etwa für Fernwärme und Betriebsmittel, teilweise ausgeglichen werden. Ein Vergleich mit Nachbarstädten zeigt laut Vorlage, dass die Preise auch nach der geplanten Erhöhung im unteren Bereich liegen.
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, die Eintrittspreise auf glatte Euro-Beträge anzupassen, um den Bedarf an Kleingeld zu reduzieren. So soll der Preis für einen Einzeleintritt für Erwachsene von 3,50 € auf 4,00 € und für Kinder sowie Jugendliche von 1,50 € auf 2,00 € steigen. Auch die Preise für Inhaber des CAS-Passes werden angepasst. Parallel dazu wird die Struktur der Punktkarten verändert, indem der Wert eines Punktes von 0,25 € auf 0,50 € angehoben wird.
Weitere Anpassungen betreffen die Aufhebung der zeitlichen Einschränkung für Frühschwimmer im Hallenbad sowie den Wegfall von Vergünstigungen durch den Ferienpass, da dieser nicht mehr ausgegeben wird. Die kostenlose Nutzung für Kinder bis drei Jahre sowie die Ermäßigungen für schwerbehinderte Menschen bleiben bestehen. Für das Jahr 2026 wird mit einer Mehreinnahme von etwa 21.000 Euro brutto gerechnet.
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Hauptdokument|20260305133714-0|20260305133721-0|20260310145522-0|20260310145536-0
- 14.1Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2026_Ergänzungsantrag zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderentgeltordnung) im öffentlichen allgemeinen Badebetrieb (Vorlage 2026/085)Zur Vorlage · 2026/103 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Tischvorlage 2026/103 einen Ergänzungsantrag zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder im öffentlichen allgemeinen Badebetrieb vorgelegt. Dieser Antrag ergänzt die bereits bestehende Vorlage 2026/085 und befasst sich mit den Regelungen zur Gebührenstruktur innerhalb des kommunalen Badebetriebs.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für den 19. März 2026 im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 26. März 2026 vorgesehen. Der Antrag wurde von der Fraktion am 18. März 2026 eingereicht.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen ist in dem Dokument festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Die konkreten Details zum Beschlussvorschlag sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich