Beschlussfassung der Vergnügungssteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2011/047 befasst sich mit der Beschlussfassung über eine neue Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Neuregelung ist die rechtliche Absicherung der Besteuerung von Veranstaltungen, die sexuellen Vergnügungen dienen, wie etwa Bars oder Swingerclubs. Hintergrund ist ein Urteil des OVG NRW, welches eine ministerielle Genehmigung erforderlich machte, die am 10. Mai 2010 erteilt wurde. Die neue Satzung soll die rechtliche Grundlage für künftige Steuerbescheide sichern, ohne inhaltlich von der Vorlage vom 11. Dezember 2009 abzuweichen. Die neue Regelung tritt zum 1. April 2011 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung zum 31. März 2011.
Die Satzung legt verschiedene Steuersätze fest. Bei Veranstaltungen mit Eintrittsgeld beträgt der Steuersatz 22 Prozent. Falls kein Eintrittsgeld erhoben wird, erfolgt die Besteuerung entweder nach der Raumgröße oder nach den Roheinnahmen. Spielumsätze werden mit 6 Prozent besteuert, während für Apparate mit Gewinnmöglichkeit ein Satz von 12 Prozent des Einspielergebnisses gilt. Für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit sind feste monatliche Beträge vorgesehen, die je nach Art des Geräts zwischen 10 und 300 Euro variieren.
Veranstalter sowie Inhaber von Räumen und Grundstücken sind verpflichtet, den Zugang für Beschäftigte der Finanzverwaltung zur Nachprüfung der Steuertatbestände zu gewähren und Auskünfte sowie Aufzeichnungen vorzulegen. Verstöße gegen Meldepflichten oder Abrechnungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 121522100047
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Liquiditätsplanung für das 2. Quartal 2011 28.02.2011
- Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW; hier: Gutachtenerstellung durch Kräfte der örtlichen Verwaltung 10.03.2011
- 'Stadt macht Platz - NRW macht Plätze!' hier: 2. und 3. Bauabschnitt Marktplatz Altstadt 11.03.2011
- Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2011 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen und b) Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur 14.03.2011
- Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011 14.03.2011
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 nebst Anlagen 15.01.2011