Wiederwahl des Beigeordneten und des Technischen Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/179 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Wiederwahl des Beigeordneten sowie des Technischen Beigeordneten der Stadt Castrop-Rauxel. Die Amtszeit des Beigeordneten endet am 8. November 2003, während die Amtszeit des Technischen Beigeordneten am 31. Dezember 2003 ausläuft. Beide Wahlbeamten haben erklärt, das Amt im Falle einer Wiederwahl anzunehmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Wiederwahl beider Personen gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt. Die Wiederwahl des Beigeordneten soll mit Wirkung vom 9. November 2003 und die des Technischen Beigeordneten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 erfolgen. Die Amtszeit ist auf eine Dauer von acht Jahren festgesetzt, wobei die Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 der Bundesbesoldungsordnung vorgesehen ist.
Gemäß der Gemeindeordnung ist eine Wiederwahl frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle möglich, wobei auf eine vorherige Stellenausschreibung verzichtet werden kann. Die Vorlage weist darauf hin, dass nach der Wiederwahl grundsätzlich eine Höhergruppierung von der Besoldungsgruppe B 2 in die Besoldungsgruppe B 3 möglich wäre. Aufgrund der aktuellen Finanzlage haben die zuständigen Betriebsleiter jedoch auf eine solche Höhergruppierung verzichtet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003179
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Prüfauftrag zur Zusammenführung des städtischen Tiefbauamtes mit dem EUV hier: Zwischenbericht 24.06.2003
- Haushaltsüberschreitungen 2002 25.06.2003
- Gesamtbudget und Haushaltssatzung 2003 nebst Anlagen 28.06.2003
- Budget 2003 der Unternehmenszentrale 28.06.2003
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