Haushaltsüberschreitungen 2002
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/180 befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2002. Im Rahmen des Jahresabschlusses waren Buchungen erforderlich, die gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) als Haushaltsüberschreitungen zu führen sind.
Die Verwaltung legt dar, dass im Haushaltsjahr 2002 die Vorschriften des § 81 der Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung Anwendung fanden, da für diesen Zeitraum keine rechtskräftige Haushaltssatzung vorlag. Aufgrund dieser rechtlichen Ausgangslage werden die Mittelüberschreitungen dem Rat der Stadt nicht zur Zustimmung, sondern lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Vorlage enthält detaillierte Angaben zu den Überschreitungen im Verwaltungshaushalt sowie im Vermögenshausschalt in zwei separaten Anlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Haushaltsüberschreitungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2002 gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003180
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