Anordnung der Umlegung nach § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Anordnung einer Umlegung gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 170 beschließen. Die Vorlage zur Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sowie des Rates der Stadt legt dar, dass der aktuelle Grundstückszuschnitt innerhalb des Planungsgebiets die geplante Bebauung nach den Vorgaben der Planung nicht ermöglicht.
Durch die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. Baugesetzbuch sollen Grundstücke neu zugeschnitten werden, um eine zweckmäßige Bebauung zu gewährleisten. Das Verfahren führt laut Sachverhalt dazu, dass der Gemeinde ein Umlegungsvorteil gemäß § 57 und § 59 Baugesetzbuch zufließt. Zudem sieht das Verfahren vor, dass öffentliche Straßen der Gemeinde im Zuge der Umlegung vorab kostenfrei zugeteilt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Maßnahme ist in einer beigefügten Karte dokumentiert. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 erfolgt durch einen separaten Beschluss des zuständigen Betriebsausschusses. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben, da keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003311
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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