Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/030 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte durch die Stadt Castrop-Rauxel und den Kreis Recklinghausen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit soll die Geschäftsstelle in die Kreisverwaltung in Recklinghausen integriert werden. Der Rat der Stadt soll die Bildung des Ausschusses sowie den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschließen, wobei die Umsetzung der Aufgabenübertragung zum 01.07.2004 angestrebt wird. Die Vereinbarung ist auf eine Dauer von mindestens zehn Jahren ausgelegt, wobei eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor Fristablauf vorgesehen ist.
Finanziell sieht die Vorlage für die Stadt einen jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von 92.340 Euro vor, der jeweils zum 01.07. eines Jahres zu leisten ist. Durch die Aufgabenübertragung an den Kreis Recklinghausen werden im Gesamthaushalt Einsparungen erwartet, wie etwa eine Entlastung von 36.230 Euro im Jahr 2004. Ein Vergleich der finanziellen Auswirkungen auf den Gesamthaushalt zeigt zwei Szenarien: Bei einer Zusammenarbeit belaufen sich die Personalkosten für die Grundstücksbewertung im Zeitraum von 2004 bis 2009 auf Werte zwischen 117.500 Euro und 129.800 Euro, ergänzt durch den genannten Kreisbeitrag ab 2005 und Einnahmen aus Umlegungsverfahren in Höhe von 75.000 Euro. Ohne die Zusammenarbeit mit dem Kreis Recklinghausen würden die Kosten für die entsprechenden Stellen auf bis zu 202.200 Euro ansteigen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2004030
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Beratung des Betriebsbudgets 2004 15.01.2004
- Beratung des Investitionsprogramms 2005 - 2007 15.01.2004
- BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 Planbereich: Wohnen am Hammerkopfturm hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens 15.01.2004
- BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 als vorhabenbezogener Bebauungsplan Planbereich: Nördlich Dornbachstraße hier: a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Baugesetzbuch vom 20.11.2003 b) Entscheidung über die Anregungen c) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen d) erneuter Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch e) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGB 16.01.2004
- BAULEITPLANUNG 56. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Siemensstraße hier: a) Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 20.11.2003 b) Entscheidung über die Anregungen c) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen d) Feststellungsbeschluss 16.01.2004
- BAULEITPLANUNG 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Westlich Wartburgstraße (Erschließung Mittelstandspark West) hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 3 BauGB 16.01.2004