BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 Planbereich: Wohnen am Hammerkopfturm hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat der Einleitung des formalen Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 mit der Bezeichnung „Wohnen am Hammerkopfturm“ zugestimmt. Damit wird der Antrag der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Medibau auf die Schaffung verbindlicher Planungsrechte nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch angenommen.
Das etwa eine Hektar große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Rauxel, östlich der Bodelschwingher Straße, zwischen der Heinrichstraße und der Straße Am Hasenwinkel. Die Fläche grenzt im Süden und Osten an den denkmalgeschützten Hammerkopfturm sowie den angrenzenden „Keltischen Baumkreis“. Das Vorhaben sieht die Erschließung der unbebauten Flächen für eine Wohnbebauung vor.
Die Planung umfasst die Errichtung von elf Wohngebäuden. Die Erschließung soll durch die Herstellung einer Straße erfolgen, die acht der Grundstücke anbindet, während die verbleibenden drei Grundstücke Zufahrten von der Bodelschwingher Straße und der Straße Am Hasenwinkel erhalten. Geplant ist der Bau von Einfamilienhäusern, wobei mindestens fünf Gebäude im sogenannten „Bauhausstil“ sowie eine zweite, ähnliche Bauform errichtet werden sollen. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität ist die Erstellung eines Gestaltungshandbuchs vorgesehen.
Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch das Verfahren keine Kosten, da die anfallenden Aufwendungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens und der Realisierung vom Vorhabenträger übernommen werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2004032
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Beratung des Betriebsbudgets 2004 15.01.2004
- Beratung des Investitionsprogramms 2005 - 2007 15.01.2004
- Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte 15.01.2004
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- BAULEITPLANUNG 56. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Siemensstraße hier: a) Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 20.11.2003 b) Entscheidung über die Anregungen c) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen d) Feststellungsbeschluss 16.01.2004
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