BAULEITPLANUNG 56. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Siemensstraße hier: a) Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 20.11.2003 b) Entscheidung über die Anregungen c) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen d) Feststellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/038 behandelt die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Siemensstraße in Castrop-Rauxel. Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes auf einer Fläche von etwa 2.600 qm zur Ansiedlung eines großflächigen Fachmarktes für Medien, Elektrogeräte, Möbel und Teppiche. Der Änderungsbereich wurde gegenüber dem vorherigen Durchführungsbeschluss verkleinert, da Flächen südlich der Siemensstraße nicht mehr betroffen sind. Es entstehen keine haushaltsmäßiges Auswirkungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die IHK Nord Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Einzelhandels und möglicher Auswirkungen auf die Innenstadt sowie der Barrierewirkung der B 235. Ein Gutachten der Firma Dr. Lademann und Partner kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die prognostizierte Umsatzumverteilungsquote in der Gesamtstadt bei etwa 4–5 % liegt und somit unter der kritischen Marke von 10 % bleibt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Nachfrage im Elektrobereich bisher in anderen Kommunen gebunden wird.
Auch die Städte Datteln, Recklinghausen und Waltrop äußerten Vorbehalte bezüglich der Auswirkungen auf die jeweiligen Zentrumsstrukturen und die Einhaltung regionalplanerischer Vorgaben. Die Verwaltung und das beauftragte Gutachterbüro halten die Planungshoheit sowie die räumliche Zuordnung des Standorts zum Siedlungsschwerpunkt Habinghorst für gewahrt. Der Rat soll den Aufhebungsbeschluss des Feststellungsbeschlusses vom 20.11.2003 sowie die erneute Billigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht beschließen.
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