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Sitzungsvorlage

Wahlordnung der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Wahlen zum Integrationsrat

2004/194 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2004/194 sieht die Verabschiedung einer neuen Wahlordnung für die Durchführung von Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Umwandlung des bisherigen Ausländerbeirates in einen Integrationsrat, wodurch die bestehende Wahlordnung an die geänderten rechtlichen Voraussetzungen angepasst werden muss.

Im Rahmen der Neufassung wird der Begriff „Ausländerbeirat“ durch „Integrationsrat“ ersetzt. Die neue Ordnung legt fest, dass die Wahlordnung ausschließlich für die 14 durch Wahlen ermittelten Migrantenvertreter gilt, während die restlichen Mitglieder des Integrationsrates durch den Rat der Stadt bestimmt werden. Das aktive Wahlrecht wird auf alle eingebürgerten Deutschen ausgeweitet, wodurch auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit wahlberechtigt sind. Diese Personen können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden; die Verwaltung stellt hierfür entsprechende Formblätter bereit. Zudem wird das aktive Wahlrecht gemäß der Gemeindeordnung NRW auf 16 Jahre gesenkt.

Weitere inhaltliche Anpassungen betreffen die Festlegung des Kommunalwahlausschusses als zuständigen Wahlausschuss sowie die Konkretisierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge auf mindestens fünf Wahlberechtigte. Die Wahlordnung wird zudem an die Bestimmungen der Kommunalwahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes angepasst. Dies umfasst unter anderem die Verschiebung der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen auf den 49. Tag vor der Wahl sowie die Festlegung eines Termins für die Bekanntmachung der zugelassenen Vorschläge spätestens 20 Tage vor der Wahl. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 217 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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