Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/197 sieht den Beschluss einer neuen Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vor, welche die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden regelt. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit dieses Entwurfs mit der Einreichung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt des Wildgeheges im Grutholz. Da die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen keine konkreten Vorgaben zur Durchführung dieser Instrumente enthält und das Innenministerium des Landes keine Rechtsverordnung erlassen hat, soll die Satzung die entsprechenden Verfahrensabläufe festlegen.
Der vorliegende Entwurf orientiert sich an bestehenden Mustersatzungen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Durchführung von Bürgerentscheiden innerhalb eines zweiwöchigen Abstimmungszeitraums anstatt an einem einzelnen Wahltag. Ziel dieser Regelung ist es, den organisatorischen Aufwand sowie die anfallenden Kosten gering zu halten. Durch die vorgesehene Regelung sollen umfassende Öffnungszeiten der Abstimmungslokale sichergestellt werden, die eine Stimmabgabe auch an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Für diesen Zeitraum sieht die Verwaltung die Bildung von zwei Stimmbezirken vor, wobei die Abstimmungsorte im Rathaus eingerichtet werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Bürgerbegehren nach § 26 Gemeindeordnung NRW für den Erhalt des Wildgeheges Grutholz; a) Beschluss über die Zulässigkeit b) Beschluss über die Entsprechung c) Festlegung des Abstimmungszeitraumes (bei negativem Beschluss zu b)) 15.06.2004
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