Bebauungsplan Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/128 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“. Der Geltungsbereich umfasst etwa 33,5 Hektar in den Ortsteilen Habinghorst und Henrichenburg sowie angrenzende Flächen zur Stadt Recklinghausen. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Natur- und Wasser-Erlebnispark, die Emscher-Terrassen sowie die Sicherung von Sport- und Freizeitanlagen auf der Wartburginsel. Zudem sind die Renaturierung der Emscher sowie der Bäche Suderwich und Torfheid und die Einrichtung von Parkflächen vorgesehen.
Der Rat der Stadt soll über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans in geänderter Fassung entscheiden. Dabei sollen die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit gemäß einem Abwägungsvorschlag berücksichtigt und redaktionelle Änderungen übernommen werden. Zu den Anpassungen gehören unter anderem Hinweise zur Verlegung einer Stromversorgungsleitung, zur Kampfmittelbeseitigung sowie zur Auffüllung durch das Wasserstraßen-Neubau-amt Datteln.
Die Emschergenossenschaft übernimmt die Kosten für Gutachten, den Umweltbericht sowie die langfristige Pflege der Anlagen. Die Stadt Castrop-Rauxel trägt die Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen, erhält jedoch Gebühren aus städtebaulichen Verträgen. Ein städtebaulicher Vertrag soll vor dem Satzungsbeschluss unterzeichnet werden. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Sitzungen im Umweltausschuss, im Betriebsausschuss 3 und im Rat der Stadt vor. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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