Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Kontierung 5315000/50200/610101 (Zuschüsse an verbundene Unternehmen) über 170.000 €
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 170.000 Euro genehmigen. Die Mittel sind für die Kontierung „Zuschüsse an verbundene Unternehmen“ vorgesehen. Hintergrund der Vorlage ist der Austausch eines Notstromaggregats im Keller der Stadthalle durch die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH.
Ein Austausch der Anlage ist laut Verwaltung notwendig, um den Dienst- und Veranstaltungsbetrieb der Hallen sowie des Restaurationsbereichs aufrechtzuerhalten und Teile der Notstromversorgung im Rathaus sicherzustellen. Da die Kosten für den Austausch inklusive Einbau die im ursprünglichen Haushaltsplan 2022 bereitgestellten Mittel übersteigen, sollen die zusätzlichen Mittel im Rahmen einer unterjährigen Verlustabdeckung zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt durch Erstattungen des Kreises für SGB II-Leistungen auf der entsprechenden Kontierung. Entsprechende Anpassungen sind auch für die korrespondierenden Kontierungen des Finanzhaushalts vorgesehen. Da die Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
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