Haushaltsüberschreitung bei der Haushaltsstelle 2.63000.940400 - Ausbau Bockenfelder Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2004/382 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Haushaltsüberschreitung für die Haushaltsstelle 2.63000.940400 im Bereich des Ausbaus der Bockenfelder Straße vorgelegt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 87.000 Euro.
Nach den vorliegenden Informationen wurde für das Jahr 2004 bereits durch einen Ratsbeschluss vom 1. April 2004 eine zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 225.000 Euro gemäß § 82 GO NRW vorgenommen. Für das laufende Jahr ergibt sich nun ein weiterer Mehrbedarf von 87.000 Euro.
Die Deckung dieser Mehrausgabe soll durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 2.63000.361005 erfolgen, welche Landeszuweisungen für die Bockenfelder Straße umfasst. Ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 27. Oktober 2004 weist für das Projekt insgesamt 394.200 Euro aus, wovon für das Jahr 2004 bereits 205.000 Euro ausgezahlt wurden. Die entsprechende Landeszuwendung war im Haushalt 2004 nicht veranschlagt, da die Maßnahme zu Beginn des Jahres seitens der Bezirksregierung nicht als zuwendungsfähig eingestuft worden war.
Gemäß den haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Eckdatenbeschlusses 2004 liegt die Entscheidungsgewalt über Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO NRW bei Beträgen über 75.000 Euro beim Rat der Stadt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Vorlage, die anschließend im Rat der Stadt zur Entscheidung ansteht.
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Dokumente
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