Haushaltsüberschreitungen 2004 und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/120 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen sowie den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2004. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Überschreitungen gemäß § 82 GO NRW zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage erläutert die rechtliche Einordnung von Mehrausgaben in verschiedene Kategorien. Haushaltsüberschreitungen über 75.000 Euro gelten als erheblich und erfordern die vorherige Zustimmung des Rates, wobei die entsprechenden Genehmigungen für das Jahr 2004 bereits im laufenden Haushaltsjahr eingeholt wurden. Überschreitungen zwischen 25.000 Euro und 75.000 Euro werden als nicht erheblich eingestuft; die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den Betriebsausschüssen oder der Kämmerin, wobei dem Rat diese Entscheidungen nachträglich zur Kenntnis zu geben sind. Ausgaben unter 25.000 Euro werden als geringfügige Haushaltsüberschreitungen definiert. In diesem Fall obliegt die Entscheidung den Betriebsleitern der Unternehmenszentrale sowie der Betriebe 1 bis 3 bzw. der Kämmerin für das Allgemeine Finanzbudget.
Zusätzlich werden dem Rat die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2004 vorgelegt. Die detaillierten Mittelüberschreitungen sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeschlüsselt, welche den Verwaltungshaushalt sowie den Vermögenshaushalt betreffen. Die Vorlage dient der formalen Information des Rats über die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben getroffenen Ausgabenentscheidungen.
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Dokumente
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