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Sitzungsvorlage

Reduzierung des Zuschusses an die Verbraucherberatungsstelle; Aufhebung der Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept

2005/281 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Maßnahme zur Reduzierung des Zuschusses an die Verbraucherberatungsstelle aus dem Haushaltssicherungskonzept herausnehmen. Damit einher geht der Vorschlag, den Beschluss vom 21. Mai 2003 aufzuheben, welcher die Kündigung des Vertrages mit der Verbraucherberatungsstelle zum Ziel hatte, Einsparpotenziale freizusetzen.

Die Verwaltung legt dar, dass die Verbraucherberatung in Gesprächen dargelegt hat, den städtischen Zuschuss weitgehend konstant zu halten und die Kosten zu minimieren. Ein nachhaltiges Einsparpotenzial, welches den städtischen Zuschuss weiter reduzieren würde, ist nicht vorhanden. Die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2010 zeigt ein sparsames Wirtschaften der Stelle auf. Eine weitere Reduzierung des städtischen Anteils durch die Anrechnung der Energieberatung auf die Sachkosten ist aufgrund der Finanzierungsregelung des Landes Nordrhein-Westfalen, die auf einem 50/50-Modell basiert, nicht in vollem Umfang möglich.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine redaktionelle Änderung des Vertrages zu erwirken. Ziel ist es, die Höhe des Gemeinkostenzuschlags explizit festzulegen. Dieser soll künftig als ein Zuschlag von 15 % auf die laufenden Personalkosten definiert werden, um dem Hinweis der Rechnungsprüfung aus dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2004 Rechnung zu tragen.

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