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Sitzungsvorlage

Ernennung des Wehrführers und des stellvertrenden Wehrführers der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel

2005/332 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Ernennung des Wehrführers sowie des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 2005/332 wird der derzeitige Brandoberamtsrat zum Wehrführer und der Stadtbrandinspektor zum stellvertretenden Wehrführer ernannt. Die Berufung erfolgt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für eine Dauer von sechs Jahren.

Die Grundlage für die Bestellung bildet der § 8 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG). Demnach erfolgt die Bestellung auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters. Im Rahmen des Verfahrens fand am 9. November 2005 die erforderliche Anhörung der aktiven Wehr der Stadt Castrop-Rauxel statt. Nach dieser Anhörung schlug der Kreisbrandmeister in Übereinstimmung mit den aktiven Wehrangehörigen die erneute Bestellung der bisherigen Funktionsträger vor.

Die bisherige Ernennung des Wehrführers endet zum 13. Dezember 2005, ebenso wie die Amtszeit des stellvertretenden Leiters. Laut Sachverhalt erfüllen die vorgeschlagenen Personen die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die erneute Übernahme der Ehrenämter. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Ernennung in die Zuständigkeit des Rates fällt und keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.

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