Bauleitplanung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 Planbereich: Auf der Flur hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/180 zum Bebauungsplan Nr. 118 im Bereich „Auf der Flur“ im Ortsteil Becklem behandelt die erste Änderung eines etwa 4,8 Hektar großen Plangebietes. Ziel der Planung ist die dauerhafte Sicherung einer rund 500 Quadratmeter großen Spielplatzfläche sowie die Optimierung von Straßenverkehrsflächen und Wendeanlagen. Zudem sieht das Vorhaben die Auflösung von Gemeinschaftsgaragen zugunsten grundstücksbezogener Stellplätze vor. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch diese Änderung keine haushaltsmäßigen Kosten, da die Kosten von einem Investor getragen werden.
Im Rahmen der Abwägung wurden Anregungen von Trägern öffentlicher Belange wie der RWE Gas AG, der RWE Netzservice und der Infracor GmbH berücksichtigt. Insbesondere hinsichtlich der Fernleitungstrasse wurde festgelegt, dass Maßnahmen an Entwässerungsrinnen, Wegen und Verkehrsflächen mit der Infracor GmbH abzustimmen sind. Zudem wurde ein Verbot für die Aufstellung von Spielgeräten und Sandkästen innerhalb eines Schutzstreifens aufgenommen. Die Verwaltung erachtet einen Sicherheitsabstand von 10 Metern zwischen Wohngebäuden und Fernleitungen als ausreichend.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine beantragte zweite Zufahrt zur Becklemer Straße über die Parzelle 231. Die Verwaltung lehnt diese zweite Zufahrt ab, da die Erschließung über die Straße Auf der Flur für Einsatzfahrzeuge als ausreichend bewertet wird. Die Annahme einer hohen Anzahl zusätzlicher Anwohnerfahrzeuge wird zurückgewiesen; es wird mit maximal etwa 100 zusätzlichen Pkw gerechnet. Im Straßenraum sind 17 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes vor.
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