Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 Planbereich: Grutholzallee/Habinghorster Straße hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 mit der Bezeichnung „Grutholzallee/Habinghorster Straße“ sowie der Einleitung des entsprechenden Verfahrens nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 0,8 Hektar im Ortsteil Rauxel, nördlich der Grutholzallee und östlich der Habinghorster Straße (B 235). Das Areal liegt derzeit im Bereich des temporären Landschaftsschutzgebietes Nr. T 2.
Grundlage der Planung ist das Interesse eines Vorhabenträgers, auf dem Gelände ein Gebäude für eine Erlebnisgastronomie inklusive der notwendigen Zufahrten und Stellplätze zu errichten. Die Aufstellung erfolgt als Teil des größeren Bebauungsplanes Nr. 61, wobei eine Verkleinerung des dortigen Geltungsbereiches erforderlich wird. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das Gastronomiegebäude unter Berücksichtigung von Vorgaben zum Lärmschutz und zum Anbauverbot an die Bundesstraße.
Im Rahmen des Verfahrens sollen Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt sowie eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Untersuchung von Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung und des nahegelegenen evangelischen Krankenhauses. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren werden vom Vorhabenträger getragen, sodass für die Stadt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das dritte Quartal 2005 vorgesehen.
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