BAULEITPLANUNG 67. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Schillerstraße hier: Feststellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/181 des Betriebsausschusses 3 behandelt die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich Schillerstraße im Ortsteil Obercastrop. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes am Standort Schillersportplatz sowie für ergänzende Wohnbebauung zu schaffen. Neben der stationären Pflege sollen auf Teilflächen auch altersgerechte Wohnungen realisiert werden, um auf die bestehende Nachfragesituation zu reagieren.
Der Geltungsbereich der Änderung liegt östlich der Bochumer Straße. Die geplante Wohnanlage befindet sich in einer Kernrandlage mit fußläufiger Nähe zur Altstadt und unmittelbarer Nähe zum Stadtgarten. Die Stadt- und Sozialplanung bewertet die Lage aufgrund der zentralen Nahversorgungs- und Verkehrsanbindung als geeignet. Im Rahmen der Änderung wird der Planbereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Das Verfahren umfasst bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wobei im Zuge der öffentlichen Auslegung keine Anregungen eingegangen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt und die zugehörige Begründung inklusive Umweltbericht billigt. Die Wirksamkeit der Änderung erfolgt nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde und der anschließenden ortsüblichen Bekanntmachung. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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