Tagesordnung
- –mündlicher Bericht
- –Haushalts-Eckdaten 2004 Beratung und Beschlussfassung Ergänzung und Aktualisierung der Vorlage 2003/364Zur Vorlage · 2003/375 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/375 des Haupt- und Finanzausschusses dient der Beratung und Beschlussfassung über die aktualisierten Haushalts-Eckdaten für das Jahr 2004. Im Verwaltungshaushalt verringert sich der Überschuss von 27.179.140 € auf 25.554.562 €, während der Fehlbedarf von 31.949.638 € auf 33.539.536 € ansteigt. Die Schlüsselzuweisungen verbessern sich um 4.460.564 €, während der Solidarbeitrag von 620.251 € auf 1.667.141 € steigt. Die Kreisumlage wird auf 26.024.578 € festgesetzt und die ÖPNV-Umlage verbleibt bei 1.117.289 €. Für die Forum Betriebsgesellschaft mbH wird eine einmalige Verlustabdeckung in Höhe von 1 Mio. € vorgeschlagen.
Im Vermögenshaushalt sinkt die Investitionsquote auf 8.612.980 €. Die Schulpauschale reduziert sich infolge einer zweiten Modellrechnung von 1.588.000 € auf 1.571.470 €, die Sportpauschale sinkt von 117.260 € auf 117.230 €. Die Investitionspauschale steigt auf etwa 1.264.860 €, wodurch eine Einsparung bei der Rücklagenentnahme der Pflichtrücklage möglich wird.
Aufgrund der veränderten Einnahmen wird das Haushaltssicherungskonzept (HSK) bis in das Jahr 2012 fortgeschrieben, da ein Haushaltsausgleich nun erst nach 2011 erwartet wird. Durch die Erweiterung des Fortschreibungszeitraums ergeben sich bis 2012 Personalkosteneinsparungen in Höhe von insgesamt 55,2 Mio. €. Der Beschluss zum Stellenplan erfolgt zeitgleich mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung im Rat.
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- –Einführung des ''Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)''Zur Vorlage · 2003/365 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/365 des Haupt- und Finanzausschusses sieht die Einleitung der Vorbereitungen zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Castrop-Rauxel zum Beginn des Jahres 2004 vor. Ziel des NKF ist die Umstellung der Haushaltsplanung und der Haushaltsbewirtschaftung von einem kameralen Rechnungswesen auf eine kaufmännische Buchführung. Diese Neuerung soll die Darstellung von Vermögen, Schulden sowie Ressourcenverbrauch und -aufkommen verbessern und eine outputorientierte Steuerung der Haushaltsmittel ermöglichen.
Die Verwaltung plant eine schrittweise Umsetzung in drei Wellen. Für die erste Welle sind Pilotbereiche aus den Betrieben sowie der Unternehmenszentrale vorgesehen, darunter die Bereiche Kultur, Jugendhilfe, Grünflächenwesen und die Rechnungsprüfung. Die Umstellung soll ab dem 1. Januar 2005 parallel zum bisherigen System erfolgen, wobei eine vollständige Umstellung der gesamten Verwaltung bis zum 1. Januar 2007 angestrebt wird.
Die Projektverantwortung liegt beim Bereich Finanzen. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören die Einführung einer NKF-tauglichen Software, die Erfassung des städtischen Vermögens sowie die Schulung der Mitarbeitenden. Für das Haushaltsjahr 2004 werden Kosten in Höhe von etwa 100.000 Euro für Software, Hardware und Schulungen veranschlagt. Zudem ist die Bereitstellung zusätzlicher personeller Kapazitäten, unter anderem im Bereich der Informationstechnik, vorgesehen, um die technische Umsetzung und die Unterstützung der Fachbereiche zu gewährleisten.
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- –Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets und der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2003/372
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Finanzberichte für den Monat November 2003 bezüglich des Allgemeinen Finanzbudgets und der Unternehmenszentrale zur Kenntnis genommen.
Im Allgemeinen Finanzbudget wird für den Verwaltungshaushalt eine Budgetverbesserung von rund 200.000 Euro prognostiziert. Diese resultiert aus Einsparungen bei den Ausgaben für den Solidarbeitrag sowie bei Kreditzinsen und Zinsen für Kassenkredite sowie aus höheren Einnahmen bei der Hundesteuer, der Gewerbesteuer, der Bedarfszuweisung, der Konzessionsabgabe Fernwärme und Zinsen auf dem Kontokorrent. Dem stehen Verschlechterungen von etwa 600.000 Euro gegenüber, die durch geringere Einnahmen bei den Konzessionsabgaben der Gelsenwasser und der RWE sowie bei Steuern entstehen. Der Stand der Kassenkredite belief sich zum 30. November 2003 auf 39,30 Millionen Euro. Eine Überschreitung des Höchstbetrages von 40,90 Millionen Euro im Dezember soll durch eine gezielte Ausgabensteuerung verhindert werden. Im Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets zeigt sich eine Verschlechterung von rund 2,7 Millionen Euro, primär bedingt durch Mindereinnahmen bei Grundstücksverkäufen, insbesondere durch die Nichtrealisierung des Verkaufs des Sportplatzes Westhofenstraße.
Der Verwaltungshaushalt der Unternehmenszentrale weist eine Budgetverbesserung von rund 285.000 Euro auf, was vor allem auf geringere Personalkosten sowie Mehreinnahmen im Finanzbereich und Minderausgaben für die Zukunftswerkstatt zurückzuführen ist. Dem stehen Verschlechterungen von etwa 267.000 Euro aus Mindereinnahmen bei Landeszuweisungen sowie Mehrausgaben in der Informationstechnik und bei den Sachausgaben für Wahlen gegenüber. Im Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale ergibt sich eine Verbesserung von rund 285.000 Euro, resultierend aus geringeren Ausgaben bei Inventarbeschaffungen für die Erschließungsmaßnahme Ickern ½.
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- –Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2003/373
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht für November 2003 legt die Prognosen für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt der Stadt Castrop-Rauxel dar. Im Verwaltungshaushalt wird eine Budgetverbesserung von 70.000 Euro prognostiziert. Während das allgemeine Finanzbudget durch geringere Ausgaben bei der Solidarität, Kreditzinsen und Kassenkrediten sowie durch Mehreinnahmen bei der Hundesteuer, Gewerbesteuer und Konzessionsabgaben eine Verbesserung von rund 200.000 Euro aufweist, stehen dem Mindereinnahmen bei Landeszuweisungen und Mehrausgaben in der Informationstechnik gegenüber. Das Budget des Verwaltungshaushalts zeigt durch geringere Personalkosten und Mehreinnahmen im Finanzbereich eine Verbesserung von 285.000 Euro, was durch höhere Ausgaben bei den Wahlen und Landeszuweisungen teilweise ausgeglichen wird.
In den verschiedenen Betrieben zeigt sich ein gemischtes Bild: Betrieb 1 verzeichnet eine Verschlechterung von 112.000 Euro aufgrund entfallender Gebühren für den Rettungsdienst, während Betrieb 2 eine Verschlechterung von 393.000 Euro durch höhere Sozialhilfekosten und Leistungen für ausreisepflichtige Personen aufweist. Betrieb 3 weist eine Verbesserung von 90.000 Euro aus.
Im Vermögenshaushalt des allgemeinen Finanzbudgets wird eine Verschlechterung von rund 2,4 Millionen Euro prognostiziert, was primär auf Mindererlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 2,7 Millionen Euro zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen Verbesserungen durch vorzeitige Darlehensablösungen. Im Bereich der Unternehmenszentrale ergibt sich eine Verbesserung von 285.000 Euro durch geringere Ausgaben bei der Inventarbeschaffung und Erschließungsmaßnahmen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- –Ersatzbestellung für den Beirat der JVA Castrop-RauxelZur Vorlage · 2003/370 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel schlägt eine Ersatzbenennung für den Beirat der Justizvollzugsanstalt (JVA) Castrop-Rauxel vor. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds aus dem Dienst der Stadtverwaltung. Als Nachfolge wird die Leiterin des Bereiches Soziale Förderung vorgeschlagen.
Die Aufgabe des Beirats ist im Strafvollzugsgesetz verankert. Das Gremium unterstützt die Anstaltsleitung durch Anregungen sowie Verbesserungsvorschläge und leistet Unterstützung bei der Wiedereingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung. Die Mitglieder des Beirats sollen Personen sein, die Verständnis für die Ziele des Strafvollzuges aufweisen und Positionen im öffentlichen Leben bekleiden.
Die formelle Ernennung des neuen Beiratsmitglieds erfolgt durch den Präsidenten des Justizvollzugsamtes Emscher-Lippe. Die Amtszeit erstreckt sich über die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Landtages Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme hat laut vorliegenden Informationen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 16. Dezember 2003 sowie für den Rat der Stadt am 18. Dezember 2003 vorgesehen.
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- –Antrag der Ev. Kirchengemeinde Ickern auf Übernahme von 50 % des Trägeranteils für die zweite Gruppe des Kindergartens Borghagener Straße ab dem Kindergartenjahr 2004/2005.Zur Vorlage · 2003/316 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/316 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Ickern auf eine Kostenbeteiligung der Stadt Castrop-Rauxel. Konkret geht es um die Übernahme von 50 Prozent des Trägeranteils für die zweite Gruppe des Kindergartens Borghagener Straße ab dem Kindergartenjahr 2004/2005.
Hintergrund des Antrags ist ein Beschluss der Kreissynode des Kirchenkreises Herne, der die Kirchengemeinde dazu verpflichtet, zum Ende des Kindergartenjahres 2003/2004 eine Gruppe zu schließen. Die Kirchengemeinde beabsichtigt jedoch, die zweite Gruppe weiterzuführen, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Planungsbezirk Nord zu sichern. Die Gemeinde bietet an, die verbleibenden 50 Prozent des Trägeranteils aus Eigenmitteln, wie etwa Spenden, zu finanzieren.
Für das Kalenderjahr 2004 beläuft sich der städtische Zuschuss auf 8.263,05 Euro. Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der Mittel und weist darauf hin, dass die Förderung an die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Gruppe zur Sicherung des Rechtsanspruchs gebunden ist. Im Rahmen der Planungshoheit wird die Verwaltung den Bedarf für die kommenden Kindergartenjahre prüfen. Sollte sich die Bedarfslage im Planungsbezirk Nord so verändern, dass die Gruppe nicht mehr benötigt wird, ist der Jugendhilfeausschuss erneut zu befassen.
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- –Antrag der Ev. Kirchengemeinde Rauxel auf Übernahme des Trägeranteils für die dritte Gruppe des Kindergartens Alleestraße ab dem Kindergartenjahr 2004/2005. Die Förderung erfolgt nur solange, wie die Aufrechterhaltung der dritten Gruppe zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz notwendig ist.Zur Vorlage · 2003/315 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Kirchengemeinde Rauxel hat einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Castrop-Rauxel den vollständigen Trägeranteil für die dritte Gruppe des Kindergartens Alleestraße ab dem Kindergartenjahr 2004/2005 übernimmt. Hintergrund des Antrags ist ein Beschluss der Kreissynode des Kirchenkreises Herne, der die Kirchengemeinde zur Schließung einer Kindergartengruppe verpflichtet. Die Kirchengemeinde hat signalisiert, die dritte Gruppe unter der Voraussetzung der vollen Kostenübernahme durch die Stadt weiterzuführen.
Nach Angaben der Verwaltung besteht im Planungsbezirk Mitte weiterhin ein erhöhter Bedarf an Kindergartenplätzen, sodass der Rechtsanspruch auf einen Platz im Bereich Rauxel-Nord durch eine Schließung gefährdet wäre. Die Fortführung der Gruppe wird im Sinne der Neuregelung des Jugendhilfeplanes als notwendig eingestuft. Für das Kalenderjahr 2004 belaufen sich die Kosten für den Trägeranteil auf 18.403,00 Euro. Ein Vergleich mit den Kosten für eine städtisch geführte Gruppe zeigt, dass die Übernahme des Trägeranteils kostengünstiger ist als die Bereitstellung von Ersatzplätzen durch die Stadt.
Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der Mittel. Die Förderung ist zeitlich befristet auf den Zeitraum, in dem die Aufrechterhaltung der Gruppe zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz erforderlich ist. Die zuständige Fachabteilung wird den Bedarf im Rahmen der Planungshoheit jährlich prüfen. Sollte sich die Bedarfslage im Bereich Rauxel-Nord so verändern, dass die Gruppe nicht mehr benötigt wird, ist der Jugendhilfeausschuss erneut zu befassen.
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- –Flächennutzungsplan der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss zur NeuaufstellungZur Vorlage · 2003/168 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/168 sieht die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet von Castrop-Rauxel vor. Der aktuelle Plan ist seit etwa 30 Jahren gültig und bedarf einer vollständigen Überarbeitung, um den Anforderungen des Baugesetzbuches sowie der städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden.
Die Verwaltung schlägt eine integrierte Vorgehensweise vor. Dabei sollen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und das „Zukunftsprojekt Castrop-Rauxel“ in Form von Stadtteilrahmenplänen innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren zusammengeführt werden. Dieser Ansatz zielt auf eine zeitliche und organisatorische Optimierung der Planungsprozesse ab. Er berücksichtigt zudem landesplanerische Vorgaben durch den Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe sowie bestehende Konzepte zur Zentren- und Einzelhandelsentwicklung.
Für die Umsetzung der neuen Strategie sind personelle und organisatorische Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Bildung einer internen Arbeitsgruppe für die Stadtteilentwicklungsplanung sowie einer interfraktionellen Lenkungsgruppe. Zudem wird die Einrichtung einer befristeten Ingenieurstelle sowie die Einbindung von Fachkräften aus der verbindlichen Bauleitplanung beantragt. Um externe Gutachten, etwa für ein Verkehrsentwicklungskonzept, zu ermöglichen, sind zusätzliche Haushaltsmittel für die Arbeitsgruppe erforderlich. Die Finanzierung der Folgekosten für Personal und Sachkosten ist im Rahmen des Bereichsbudgets vorgesehen.
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- –Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für GrundstückswerteZur Vorlage · 2003/361 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/361 sieht die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Grundstücksbewertung durch eine Bündelung von Ressourcen sicherzustellen, da die aktuelle Personalsituation in der Geschäftsstelle der Stadt Castrop-Rauxel eine Neuausrichtung erfordert.
Der Sitz des Gutachterausschusses sowie der dazugehörigen Geschäftsstelle soll in Recklinghausen liegen, wobei die Geschäftsstelle organisatorisch in die Kreisverwaltung Recklinghausen einzubinden ist. Der Kreis Recklinghausen hat die Übernahme der Geschäftsstellenaufgaben unter der Bedingung angeboten, dass die anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Die kalkulierten Kosten für diesen Aufwand belaufen sich laut Angaben des Kreises auf etwa 90.000 Euro pro Jahr. Eine Prüfung einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss der Stadt Recklinghausen ergab, dass eine Kostenbeteiligung der Stadt Castrop-Rauxel über dem Angebot des Kreises Recklinghausen liegen würde.
Durch die Verlagerung der Aufgaben an den Kreis Recklinghausen sollen personelle Kosten eingespart werden. Bisher wurden für die Aufgaben der Grundstücksbewertung Personalanteile im Umfang von 2,2 Stellen mit Kosten von etwa 140.000 Euro eingesetzt. Die Umsetzung der Einsparungen ist durch den Verzicht auf Neueinstellungen sowie durch interne Umbesetzungen und den Beginn von Altersteilzeit vorgesehen. Der Rat der Stadt soll beauftragen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen zu schließen.
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- –Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel - Parkgebührenordnung -Zur Vorlage · 2003/332 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/332 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Neufassung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 20. November 2003, der eine Änderung der Parkgebühren vorsieht.
Nach den Entwürfen der Verwaltung soll die Gebühr für alle kostenpflichtig bewirtschafteten Parkplätze innerhalb des Stadtgebietes auf 0,20 Euro je angefangene halbe Stunde festgesetzt werden. Eine Ausnahme gilt für den Marktplatz Castrop; dort soll die Gebühr weiterhin 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde betragen. Die neue Gebührenordnung regelt zudem, dass die Gebührenpflicht sowohl beim Parken unter Verwendung von Parkuhren als auch bei der Nutzung von Parkscheinautomaten gilt. Die entsprechenden Einrichtungen müssen den gebührenpflichtigen Zeitraum sowie die zulässige Parkzeit ausweisen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung, welches am Tag nach der Verkündung erfolgt, tritt die bisherige Gebührenordnung vom 28. Juni 2001 außer Kraft. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die beigefügte Gebührenordnung beschließt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht nach der Beratung im Betriebsausschuss eine Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vor.
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- –Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; Befristete Einstellung eines PlanungsingenieursZur Vorlage · 2003/366 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss wird eine Ausnahme vom bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp zur Diskussion gestellt. Der Beschlussvorschlag sieht die befristete Einstellung eines Planungsingenieurs im Bereich 61 vor. Die geplante Maßnahme ist auf eine Dauer von zwei Jahren ab März 2004 angelegt.
Die Begründung für die personelle Erweiterung liegt in der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie der Integration des Zukunftsprojektes Castrop-Rauxel durch die Erstellung von Stadtteilrahmenplänen. Für die Umsetzung dieser Aufgaben ist die Bildung einer internen Arbeitsgruppe vorgesehen. Die Verwaltung gibt an, dass zur Realisierung der Maßnahmen im vorgesehenen Zeitraum von vier Jahren die zusätzliche Kapazität eines Planungsingenieurs erforderlich ist.
Die Vergütung der Stelle ist in der Gruppe IV a BAT angesetzt, wobei die jährlichen Kosten auf etwa 50.000 Euro beziffert werden. Als Alternative zur Einstellung wird angeführt, dass ohne die zusätzlichen Personalkapazitäten mit zeitlichen Verzögerungen von bis zu zwei Jahren sowie mit qualitativen Einschränkungen im Projektverlauf zu rechnen ist. Eine haushaltsmäßige Berührung über die genannten Kosten hinaus wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- –Anfragen der Ratsmitglieder
- –Mitteilungen der Verwaltung
- –Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; Befristete Weiterbeschäftigung einer Sekretärinnicht öffentlich
- –Ausnahme vom Einstellungsstopp; Unbefristete Weiterbeschäftigung eines bislang in Teilzeit beschäftigten Mitarbeiters in Vollzeit im Bereich 57nicht öffentlich
- –Widerspruch eines Beamtennicht öffentlich
- –Veräußerung einer ca. 4.000 qm großen Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Bladenhorst Flur 7 Flurstück 294 an die Krematorium Planungs- und Betreiber GbR Schmidt & Schmidt, Alte Heerstr. 64, 31789 Hamelnnicht öffentlich
- –Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH Stundung der Pacht und Nebenkostenvorauszahlungen für 2004nicht öffentlich
- –Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- –Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich