Tagesordnung
- –Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- –Wiederwahl des Beigeordneten und des Technischen Beigeordneten
- –Gesamtbudget und Haushaltssatzung 2003 nebst AnlagenZur Vorlage · 2003/188 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/188 des Haupt- und Finanzausschusses umfasst die Beschlussvorschläge für das Gesamtbudget und die Haushaltssatzung 2003 der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Verabschiedung des Allgemeinen Finanzbudgets sowie der Betriebsbudgets auf Grundlage des Eckdaten-Beschlusses vom 21. Mai 2003 vornehmen, wobei die Veränderungslisten 1.1 und 1.2 zu berücksichtigen sind. Zudem stehen die Beschlussfassung des Investitionsprogramms 2002–2006, des Haushaltssicherungskonzepts 1997–2014 sowie der Haushaltssatzung 2003 zur Entscheidung an.
Die finanziellen Eckdaten der Vorlage weisen einen Anstieg der Personalausgaben auf 33.527.983 Euro sowie eine Erhöhung des Fehlbedarfs im Verwaltungshaushalt auf etwa 28,0 Millionen Euro aus. Im Vermögenshaushalt sinken die Investitionsquoten von 15.463.115 Euro auf 11.520.486 Euro. Die Beratung der Betriebsbudgets ist im Zeitraum vom 8. bis 10. Juli 2003 im Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Betriebsausschüssen vorgesehen, wobei die finale Ratssitzung für den 17. Juli 2003 angesetzt ist.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Haushaltssatzung 2003 gemäß § 79 GO und der dazugehörige kamerale Haushalt, der als Druckwerk im Genehmigungsverfahren dient. Als Arbeitsgrundlage für die Haushaltsausführung wird ein inhaltlich deckungsgleicher Budgetplan erstellt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll auf 50 Millionen Euro festgesetzt werden, was einer Erhöhung um 5,0 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht, um die Liquidität der Kasse zu gewährleisten.
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- –Ergänzungswahl zum Verwaltungsrat der Sparkasse Castrop-RauxelZur Vorlage · 2003/196
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 2003/196 behandelt die Ergänzungswahl zum Verwaltungsrat der Sparkasse Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahme ist das Ausscheiden eines bisherigen Arbeitnehmervertreters aus dem Gremium. Aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung tritt dieser Vertreter mit Wirkung zum 1. September 2003 in die Freistellungsphase ein, wodurch die Voraussetzung der Beschäftigung bei der Sparkasse entfällt.
Gemäß den geltenden Bestimmungen der Sparkassengesetzgebung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl eines Nachfolgers durch die Vertretung des Gewährträgers auf Vorschlag der Gruppe, die das ausgeschiedene Mitglied nominiert hatte. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates hat in Abstimmung mit der Arbeitnehmervertretung der Sparkasse einen Vorschlag zur Neubesetzung vorgelegt.
Es wird beantragt, den bisherigen Stellvertreter als neues Mitglied des Verwaltungsrates zu wählen. Gleichzeitig soll die bisherige Stellvertreterin in die Position der Stellvertretung berufen werden. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt und sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt vor. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- –Haushaltsüberschreitungen 2002Zur Vorlage · 2003/180 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/180 befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2002. Im Rahmen des Jahresabschlusses waren Buchungen erforderlich, die gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) als Haushaltsüberschreitungen zu führen sind.
Die Verwaltung legt dar, dass im Haushaltsjahr 2002 die Vorschriften des § 81 der Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung Anwendung fanden, da für diesen Zeitraum keine rechtskräftige Haushaltssatzung vorlag. Aufgrund dieser rechtlichen Ausgangslage werden die Mittelüberschreitungen dem Rat der Stadt nicht zur Zustimmung, sondern lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Vorlage enthält detaillierte Angaben zu den Überschreitungen im Verwaltungshaushalt sowie im Vermögenshausschalt in zwei separaten Anlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Haushaltsüberschreitungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2002 gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- –Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft von Montan-Grundstücksgesellschaft (MGG) und Stadt zur Durchführung der Fördermaßnahme Westfalia BecoritZur Vorlage · 2003/193 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Beteiligung an einer neu zu gründenden Projektgesellschaft, die gemeinsam mit der Montan-Grundstücksgesellschaft (MGG) die Entwicklung des ehemaligen Westfalia Becorit-Geländes an der Wartburgstraße durchführen soll. Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung der Flächen sowie die Zuweisung neuer Nutzungen. Die Stadt beteiligt sich an der Projektgesellschaft mit einer Stammeinlage in Höhe von 13.000,00 Euro, während die MGG eine Stammeinlage von 12.000,00 Euro beisteuert.
Die Gründung der Gesellschaft ist aus förderrechtlichen Gründen erforderlich, um einen von der Investitions-Bank NRW bewilligten zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von rund 13,3 Millionen Euro nutzen zu können. Dieser Zuschuss wird zu 50 Prozent aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Bundesmitteln finanziert. Die MGG übernimmt die notwendigen Eigenanteile zur Ausfinanzierung der gesamten Fördermaßnahme.
Die Stadt hält in der Gesellschaft die Mehrheit, wobei der städtische Vertreter den Vorsitz der Gesellschafterversammlung innehat. Die Geschäftsführung wird nebenamtlich durch Mitarbeiter der MGG und der Stadtverwaltung wahrgenommen. Die Projektgesellschaft soll alle Gewerke bis zur Baureifmachung des Geländes abwickeln, einschließlich der Planung, Vergabe und Abrechnung der Bauleistungen. Der Gesellschaftsvertrag wurde bereits von der Bezirksregierung geprüft und dem Kreis Recklinghausen angezeigt. Die Mittel für die Stammeinlage sind im Haushalt 2003 vorgesehen.
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- –Umwandlung der Grundschule Deininghausen in eine offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2003/2004
- –Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Projekts ''Selbstständige Schule''
- –Diabetes-Selbesthilfe-Gruppe; hier: Aufnahme der Regionalgruppe Castrop-Rauxel in den Behindertenbeirat
- –Umwandlung des Immobilienmanagements in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung
- –BAULEITPLANUNG Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68a, Planbereich ''Südring'' hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2003/156 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel plant die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68a im Planbereich „Südring“. Ziel des Verfahrens ist es, die städtebauliche Zielsetzung, das Gebiet westlich der Wittener Straße als Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln, anzupassen. Aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens auf der B 235 und der bereits etablierten gewerblichen Nutzungen in Randbereichen der Wittener Straße soll die bisherige Festsetzung aufgehoben werden. Im betroffenen Teilbereich entfällt zudem die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen nach § 19 Abs. 1 BauGB.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Anregungen von Anwohnern vorgebracht. Die Einwender äußerten die Befürchtung, dass die Wertentwicklung ihrer Grundstücke durch die Ansiedlung störempfindlicher Gewerbebetriebe beeinträchtigt werden könnte. Zudem wurde die Vermutung geäußert, die Aufhebung diene der nachträglichen Legalisierung eines bereits errichteten Lebensmittel-Discounters.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Anregungen nicht zu berücksichtigen. Sie weist darauf hin, dass die umliegenden Wohngebiete durch die Teilaufhebung nicht betroffen sind und die Festsetzungen dort bestehen bleiben. Zudem wird klargestellt, dass keine neue Ausweisung als Mischgebiet erfolgt, sondern Bauvorhaben künftig nach den Anforderungen des § 34 BauGB zu beurteilen sind. Die Frage der Rechtmäßigkeit des genannten Discounters sei Gegenstand eines separaten Klageverfahrens. Der Rat soll der Stellungnahme der Verwaltung folgen und die Satzung zur Teilaufhebung verabschieden.
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- –Bauleitplanung: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117a Planbereich: Nördlich der Hagenstraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 BauGBZur Vorlage · 2003/134 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/134 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117a für das Gebiet nördlich der Hagenstraße. Ziel der Änderung ist die Modifizierung von Festsetzungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs, der Flächengrößen und -tiefen der Überbauung sowie der Baugestaltung und Gebäudeausrichtung im Vergleich zur Fassung vom 20.11.1998. Durch diese Anpassung sollen die Bauvorschriften an die Anforderungen der Bauherren angeglichen werden, wobei die städtebauliche Gesamtidee unverändert bleibt. Die Änderung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der RWE Gas AG sowie des Kreisgesundheitsamtes beim Kreis Recklinghausen geprüft. Die RWE Gas AG bat um die Darstellung von Erdgasleitungen im Bebauungsplan. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung nicht zu berücksichtigen, da Leitungen in öffentlichen Verkehrsflächen aus Darstellungstechnischen Gründen nicht eingetragen werden und die Zugangsrechte auf privaten Flächen durch textliche Festsetzungen gesichert sind.
Das Kreisgesundheitsamt regte die Ausstattung von Schallschutzfenstern mit Lüftungseinrichtungen sowie eine Umformulierung eines Hinweises zum Verbot der Grundwassernutzung an. Die Verwaltung empfielegt, diese Anregungen nicht zu berücksichtigen, da die entsprechenden Regelungen und Hinweise in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes Bestand haben und nicht Gegenstand der vorliegenden 3. Änderung sind. Der Rat der Stadt soll die Stellungnahme der Verwaltung übernehmen und die Änderung als Satzung beschließen.
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- –Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes Castrop-Rauxel hier: Scharnierstandorte für die Nahversorgung und Castrop-Rauxeler Sortimentsliste
- –(ohne Titel)
- –Satzung zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder; Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2003/171 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/171 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung der Satzung der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Satzung ist die Verringerung der Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder für die Wahlperiode 2004 bis 2009. Nach der vorliegenden Entscheidung wird die Zahl der Ratsmitglieder um vier Personen auf insgesamt 46 reduziert, wovon 23 in Wahlbezirken zu wählen sind.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet ein Beschluss des Rates vom 21. Mai 2003. Die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde am 2. Juni 2003 vom Bürgermeister sowie einem Ratsmitglied unterzeichnet und am 20. Juni 2003 im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist diese Entscheidung nun in der Sitzung des Rates am 17. Juli 2003 zur Genehmigung vorzulegen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen führt die Vorlage Minderausgaben auf. Durch die Reduzierung der Ratsmitglieder werden jährliche Einsparungen in Höhe von 101.980 Euro im Bereich der Aufwandsentschädigungen und Fraktionszuwendungen erwartet. Für das laufende Jahr werden zudem Minderausgaben in Höhe von 20.396 Euro veranschlagt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen des Bereichsbudgets gesichert. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und endet mit dem Ablauf der Wahlperiode 2004 bis 2009.
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- –Ergänzungswahl zum Betriebsausschuss 2Zur Vorlage · 2003/184 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 17. Juli 2003 über eine Ergänzungswahl zum Betriebsausschuss 2 beraten. Gegenstand der Vorlage 2003/184 ist die Bestellung von zwei sachkundigen Einwohnern als beratende Mitglieder für diesen Ausschuss.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einem Anliegen aus der Sitzung des Rates vom 3. April 2003. Ein Ratsmitglied hatte auf Wunsch der freien Wohlfahrtsverbände die Prüfung einer Möglichkeit gebeten, ein beratendes Mitglied in den Betriebsausschuss 2 zu entsenden. Nach einer entsprechenden Prüfung durch die Verwaltung und einer Berichterstattung im Betriebsausschuss 2 im Mai 2003 wurde die Erstellung dieser Sitzungsvorlage veranlasst. Ein Personalvorschlag der Arbeitsgruppe der Wohlfahrtsverbände liegt vor.
Die vorgeschlagenen Personen sollen als sachkundige Einwohner mit beratender Stimme im Ausschuss tätig werden. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro gezahlt. Basierend auf einer Annahme von sieben Sitzungen pro Jahr ergeben sich jährliche Folgekosten in Höhe von 175 Euro für Sachkosten. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen des Bereichsbudgets gesichert.
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- –Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002Zur Vorlage · 2003/181 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/181 der Verwaltung informiert den Rat der Stadt über die Ergebnisse der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002. Die Vorlage dient der Rechenschaftslegung über den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Aufgrund der gleichzeitigen Erstellung des kamerale Haushalts sowie des Budgets für das Jahr 2003 wurde die Vorlage des Rechenschaftsberichtes auf die Ratssitzung im Oktober 2003 verschoben.
Im Verwaltungshaushalt zeigt die Jahresrechnung eine Veränderung gegenüber der ursprünglichen Haushaltssatzung auf. Während für das Jahr 2002 ein Fehlbedarf von 15.450.201,00 Euro veranschlagt worden war, beläuft sich der tatsächliche Fehlbetrag auf 21.085.701,00 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung des Fehlbetrags um 5.635.500,00 Euro.
Der Vermögenshaushalt weist ein ausgeglichenes Ergebnis auf. Zudem wurden der Allgemeinen Rücklage Mittel in Höhe von 390.942,37 Euro zugeführt. Die detaillierten Abweichungen werden im beigefügten Rechenschaftsbericht erläutert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ergebnisse der Jahresrechnung 2002 zur Kenntnis nimmt.
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- –Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2003 - Ratsangelegenheiten -Zur Vorlage · 2003/175 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/175 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion, der am 18. Juni 2003 gestellt wurde. Der Gegenstand der Vorlage betrifft Ratsangelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Juli 2003 vorgesehen. Als federführendes Gremium ist der Rat der Stadt bestimmt. Ein konkreter inhaltlicher Sachverhalt oder detaillierte Begründungen sind dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da die Vorlage auf den beiliegenden Antrag verweist, welcher als Grundlage für den Beschlussvorschlag dient. Die Vorlage ist als öffentlich eingestuft.
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- –Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2003 - Ausbildungsplätze in der Verwaltung -Zur Vorlage · 2003/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/176 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2003, der das Thema der Ausbildungsplätze in der Verwaltung behandelt. Die Vorlage ist als öffentliche Sitzungsvorlage für die kommende Sitzung des Rates der Stadt am 17. Juli 2003 konzipiert.
Der Inhalt des Antrags, der als Grundlage für die Entscheidung dient, ist in der Vorlage nicht separat textlich ausgeführt, sondern wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen. Der Beschlussvorschlag folgt somit der in der Fraktion gestellten Forderung bezüglich der Gestaltung oder Anzahl der Ausbildungsplätze innerhalb der kommunalen Verwaltung. Federführend für diese Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- –Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2003 - Standortsicherung Verbraucherzentrale -Zur Vorlage · 2003/177 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/177 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2003. Gegenstand der Vorlage ist die Sicherung des Standorts der Verbraucherzentrale. Der Rat der Stadt hat die Vorlage zur Beratung in seiner Sitzung am 17. Juli 2003 auf der Tagesordnung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem beiliegenden Antrag der Fraktion enthalten. Die Federführung für dieses Thema liegt beim Rat der Stadt.
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- –Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2003 - Erhalt Städtepartnerschaft -Zur Vorlage · 2003/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/178 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion, der am 18. Juni 2003 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist der Erhalt der Städtepartnerschaft. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Juli 2003 eingebracht. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als beiliegender Antrag aufgeführt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- –Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Juli 2003 - Umbesetzung im Bürgerausschuss -Zur Vorlage · 2003/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/197 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Juli 2003. Gegenstand der Vorlage ist eine geplante Umbesetzung innerhalb des Bürgerausschusses.
Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 17. Juli 2003 über diesen Antrag beraten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Verweis auf den beiliegenden Antrag der Fraktion formuliert. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- –Anfragen der Ratsmitglieder
- –Mitteilungen der Verwaltung
- –Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- –Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich