Tagesordnung
- –Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- –Entwurf Haushalts-Eckdaten 2004Zur Vorlage · 2003/310 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/310 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Entwurf der Haushalts-Eckdaten für das Jahr 2004 sowie der Fortschreibung des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes. Der Entwurf ist für die Sitzung des Rates am 20. November 2003 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den vorliegenden Entwurf der Haushalts-Eckdaten 2004 sowie die Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Kenntnis nimmt. Die detaillierten Inhalte des Entwurfs werden den Ratsmitgliedern im Rahmen der Sitzung ausgehändigt. Eine mündliche Erläuterung der Eckdaten erfolgt durch den Bürgermeister und die Kämmerin im Zuge der Einbringungsreden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht als unmittelbar berührt ausgewiesen, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird. Die Vorlage dient der Vorbereitung der parlamentarischen Beratung der Haushaltsplanung für das kommende Haushaltsjahr.
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- –Ergänzungswahl zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2003/298 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/298 der Verwaltung befasst sich mit einer Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds in diesem Gremium.
Der Rat der Stadt soll eine Person als Ersatz für ein ausgeschiedenes Mitglied in die Funktion des stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss wählen. Mit der Durchführung dieser Wahl sind laut den Angaben in der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 20. November 2003 vorbereitet.
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- –Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: ''Energiefond / Energiebeirat''Zur Vorlage · 2003/314 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2003/314 einen Antrag an den Bürgermeister gestellt, den Tagesordnungspunkt „Energiefond / Energiebeirat“ in die nächste Ratssitzung aufzunehmen. Die Fraktion fordert eine Neuausrichtung der Mittelverwendung des Energiefonds, der durch einen Konzessionsvertrag mit RWE bereitgestellt wird und aus einem Grundstock von etwa 3,5 Millionen Euro sowie einer jährlichen Rate von circa 0,5 Millionen Euro besteht.
Die Antragstellerin kritisiert, dass bisher nur ein geringer Anteil der beschlossenen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit oder die direkte Unterstützung von Bürgerinnen, Bürgern und Vereinen verwendet wurde, während ein Großteil in die Sanierung städtischer Gebäude fließt. Zur Korrektur dieser Entwicklung beantragt die Fraktion, dass der Energiebeirat jährlich 200.000 Euro für Projekte der lokalen Bevölkerung und des Gewerbes reserviert, die durch Zuschüsse oder Darlehen unterstützt werden können. Zudem sollen Vergaberichtlinien durch die Stadtverwaltung erarbeitet werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Organisation eines Demonstrationsprojekts zur Solarenergie, bei dem die Bevölkerung Fotovoltaik-Module erwerben kann. Abschließend fordert die Fraktion die Rücknahme aller beschlossenen Projekte, die noch nicht begonnen haben, um eine Überschreitung der verfügbaren Mittel im Energiefonds zu verhindern.
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- –Sachstandsbericht HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2003/309 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/309 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung in Castrop-Rauxel. Grundlage für die Vorlage ist ein Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003, der vorsieht, dem Rat vierteljährlich einen Bericht über den Stand der Haushaltskonsolidierung unter Gegenüberstellung von Ist- und Soll-Werten vorzulegen.
Der Bericht umfasst verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen, die nach Personal- und Sachkosten getrennt dargestellt sind. In der vorliegenden Dokumentation sind Maßnahmen, die erstmals im Jahr 2003 oder später umgesetzt werden oder bei denen sich Veränderungen ergeben haben, durch eine entsprechende Markierung gekennzeichnet.
Nach den Ausführungen der Verwaltung liegt der Ist-Stand der Konsolidierung sowohl im Bereich der Personal- als auch der Sachkosten über dem festgelegten Soll-Wert. Dies gilt auch dann, wenn in einzelnen Betrieben die Soll-Vorgaben erreicht werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 18. November 2003 sowie des Rates der Stadt am 20. November 2003 vorgesehen.
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- –Jahresabschluss der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Jahr 2002; hier: Entlastung der Sparkassenorgane gem. § 7 Abs 2 f SpkG NW in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NWZur Vorlage · 2003/285 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/285 befasst sich mit der Entlastung der Organe der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Geschäftsjahr 2002. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse hat den Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2002 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt.
Der vorliegende Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes bestätigt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ohne Einwendungen durchgeführt wurde. Die Prüfungsstelle bescheinigt, dass der Jahresabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Zudem wird der Richtigkeit des Lageberichts hinsichtlich der Darstellung der wirtschaftlichen Lage und der künftigen Risiken zugestimmt.
Auf Grundlage dieses Berichts empfahl der Verwaltungsrat der Sparkasse Castrop-Rauxel dem Rat der Stadt am 29. Juli 2003, den Verwaltungsrat, den Kreditausschuss und den Vorstand der Sparkasse für das betreffende Geschäftsjahr zu entlasten. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme liegt nicht vor.
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- –Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 1.06000.672000 ''Erstattungen an den Gemeindeverband''Zur Vorlage · 2003/296 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/296 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Haushaltsstelle 1.06000.672000, welche Erstattungen an den Gemeindeverband umfasst. Im Haushaltsplan 2003 waren für diese Stelle Mittel in Höhe von 723.350,00 Euro veranschlagt. Aufgrund erhöhter Vorauszahlungen an den Zweckverband GKD Recklinghausen besteht jedoch ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 122.340,00 Euro, wodurch sich der Gesamtbedarf auf 845.690,00 Euro erhöht.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.91000.807100 für Zinsen auf Kassenkredite. Der erhöhte Bedarf wird in den Haushalts-Eckdaten für das Jahr 2004 berücksichtigt. Da die Haushaltssatzung zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht rechtskräftig ist, kann eine formale Zustimmung des Rates zur Mittelüberschreitung gemäß § 82 der Gemeindeordnung nicht erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Vorabbereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 122.340,00 Euro lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- –Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenordnung)Zur Vorlage · 2003/307 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/307 umfasst die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Castrop-Rauxel. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund höhergesetzlicher Änderungen sowie zur Integration neuer Regelungen, etwa für den Stadtgarten, und zur rechtssicheren Definition von Begriffen wie „Eigentümer“ oder „Grundstück“. Die Neufassung ist in sechs Abschnitte unterteilt und umfasst Anpassungen zu Themen wie dem Bettelverbot, dem Alkoholkonsum, der Tierhaltung sowie Sicherheitsvorschriften für Grundstückseigentümer.
Die Verordnung untersagt unter anderem das Übernachten auf Straßen und in Anlagen, sofern keine Ausnahmen für Fernlastfahrer oder Kirmesveranstalter vorliegen. Zudem sind aggressives Betteln, das Bilden störender Personengruppen sowie der Alkoholkonsum in Sichtweite von Jugendeinrichtungen untersagt. Die Hundehaltung wird durch die Anleinpflicht in bebauten Ortsteilen und auf verkehrsreichen Straßen sowie durch ein Verbot auf Spielplätzen und in Bädern geregelt. Für die Ausbringung von Düngemitteln innerhalb von 500 Metern an geschlossene Ortslagen gelten zeitliche und räumliche Beschränkungen.
Eigentümer sind verpflichtet, Gefahren durch Schneeüberhang, Eiszapfen oder herabstürzende Gegenstände zu beseitigen oder zu kennzeichnen. Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € geahndet werden. Ein beigefügter Verwarngeldkatalog konkretisiert die Bußbeträge für verschiedene Verstöße. Die Neufassung soll ab dem 01.01.2004 in Kraft treten. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 1 am 11.11.2003 und für den Rat der Stadt am 20.11.2003 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht.
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- –Brandschutzbedarfsplan der Stadt Castrop-Rauxel / Neuformulierung Schutzziele - weitere MaßnahmenZur Vorlage · 2003/283 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/283 befasst sich mit der Neufassung der Schutzziele im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Castrop-Rauxel. Im Zentrum steht die Anpassung der Erreichungsgrade und der Personalstärke für die Feuerwehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die erste eintreffende Einheit eine Stärke von neun Feuerwehrleuten aufweisen soll, wobei diese in 90 Prozent der Einsätze innerhalb von acht Minuten am Einsatzort eintreffen muss. Als zweites Schutzziel soll innerhalb von weiteren fünf Minuten eine Verstärkungsstaffel mit sechs Feuerwehrleuten zur Verfügung stehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Aufsichtsbehörde die Ankunft der vollen Einsatzstärke von 15 Feuerwehrleuten innerhalb eines Zeitfensters von zehn Minuten, angelehnt an das Modell der Berufsfeuerwehr Bochum, akzeptieren würde.
Zur Umsetzung dieser Ziele sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung soll mit der Aufsichtsbehörde einen zeitlichen Rahmen unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit vereinbaren. Das Immobilienmanagement soll nach geeigneten Grundstücken für eine mögliche zweite Wache im nördlichen Stadtgebiet suchen und Alternativen zur Errichtung und Finanzierung vorschlagen. Parallel dazu soll die Personalverwaltung die Ausbildung und Einstellung von 26 zusätzlichen Feuerwehrbeamten vorbereiten. Der Bereich Finanzen wird beauftragt, Planungskosten im Haushalt 2004 einzustellen und ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Die Investitionskosten werden auf etwa fünf Millionen Euro geschätzt, bei jährlichen Folgekosten von rund 1,3 Millionen Euro.
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- –Einrichtung eines Muslimischen Gräberfeldes auf dem Friedhof MerklindeZur Vorlage · 2003/289 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/289 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Einrichtung eines muslimischen Gräberfeldes auf dem Friedhof Merklinde. Hintergrund des Vorhabens ist ein Anliegen von Angehörigen muslimischen Glaubens aus dem Jahr 2003, Grabflächen in Castrop-Rauxel zu schaffen, um die bisherigen Überführungen in das Ausland oder Bestattungen in Nachbargemeinden zu vermeiden.
In Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat wurde ein Konzept entwickelt, das eine Fläche von 800 Quadratmetern im westlichen Erweiterungsteil des Kommunalfriedhofs Merklinde vorsieht. Die Bestattungen sollen in Form von Reihen- und Wahlgräbern erfolgen, wobei eine Ausrichtung der Grabstellen nach Mekka vorgesehen ist. Urnenbeisetzungen sind im Rahmen dieses Feldes nicht vorgesehen. Für die mittelfristige Planung wird die Errichtung eines Gebäudes zur Durchführung ritueller Waschungen angestrebt.
Mit der Vorlage wird die 3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vorgeschlagen. Diese regelt unter anderem, dass Bestattungen grundsätzlich in Särgen erfolgen, jedoch auf Antrag und mit Genehmigung der Ordnungsbehörde von der Sargpflicht abgewichen werden kann. Zudem wird in der Satzung explizit festgelegt, dass auf dem Friedhof Merklinde ein besonderes Gräberfeld für muslimische Bestattungen vorgehalten wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- –BAULEITPLANUNG 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Planbereich: Nördlich Hubertusstraße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Absatz 1 Baugesetzbuch hier: a) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2003/302 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/302 behandelt die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 im Bereich nördlich der Hubertusstraße. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der geplanten Bebauungsstruktur auf Antrag der Aachener Siedlungsgesellschaft mbH. Während der ursprüngliche Plan im östlichen Bereich Reihenhäuser mit insgesamt neun Wohneinheiten sowie im westlichen Bereich zwei Mehrfamilienhäuser vorsah, ist nun die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern beabsichtiert. Um diese Nutzung zu ermöglichen, sind insbesondere Anpassungen der Baugrenzen erforderlich, da sich die Gebäude in Teilbereichen drehen.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen dem 14. Juli und dem 15. August 2003 wurden weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange Anregungen eingereicht. Es sind jedoch redaktionelle Korrekturen notwendig, um den räumlichen Geltungsbereich präzise zu definieren, insbesondere durch die Ergänzung des Flurstücks 712.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die redaktionellen Änderungen in den Bebauungsplan und die Begründung zu übernehmen sowie die Änderung als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch zu beschließen. Zudem wird festgelegt, dass Grundstücksteilungen im Geltungsbereich der Änderung der Genehmigung bedürfen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 und anschließend im Rat der Stadt vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- –BAULEITPLANUNG 56. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Siemensstraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2003/304 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/304 zum Betriebsausschuss 3 behandelt die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Siemensstraße in Castrop-Rauxel. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets im Ortsteil Habinghorst für die Ansiedlung eines etwa 2.600 Quadratmeter großen Fachmarktes für Medien und Elektrogeräte sowie die Anpassung der Darstellung von Hauptverkehrsstraßen. Der Änderungsbereich wurde gegenüber dem ursprünglichen Durchführungsbeschluss verkleinert, da Flächen südlich der Siemensstraße nicht mehr betroffen sind. Die Verwaltung gibt an, dass die Planung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten verursacht.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Kaufkraftumlenkung aus der Innenstadt und der Beeinträchtigung der Zentrumsstruktur. Ein Gutachten der Firma Dr. Lademann und Partner widerspricht diesen Befürchtungen und prognostiziert eine Umverteilungsquote von etwa 4 bis 5 %, was unter der kritischen Marke liege. Die Stadt Castrop-Rauxel sieht die Planung im Rahmen ihrer Planungshoheit und ordnet den Standort dem Nebenzentrum Habinghorst zu.
Weitere Anregungen der Stadt Datteln, des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Waltrop zur Einzelhandelsverträglichkeit und zur regionalen Gliederung wurden geprüft. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen des Einzelhandelserlasses sowie der Landesplanung als erfüllt an. Die Emschergenossenschaft und der Kreis Recklinghausen brachten technische sowie verkehrsrechtliche Hinweise ein, die in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen sind. Der Beschlussvorschlag umfasst die Billigung der Änderung sowie die Umsetzung redaktioneller Anpassungen.
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- –BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 als vorhabenbezogener Bebauungsplan Planbereich: Nördlich Dornbachstraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch d) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGBZur Vorlage · 2003/305 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/305 behandelt die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 im Bereich „Nördlich Dornbachstraße“ im Stadtteil Habinghorst. Ziel der Änderung ist die Festsetzung eines Sondergebietes zur Ansiedlung eines Unterhaltungselektronik-Fachmarktes mit etwa 2.600 m² und eines Teppich-Fachmarktes mit etwa 3.200 m² Verkaufsfläche. Der Planbereich wurde im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf auf den nördlichen Bereich verkleinert.
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich der Zentrenrelevanz und der Trennwirkung der B 235 zum Zentrum Habinghorst. Die Verwaltung sieht diese Einwände jedoch als unbegründet an, da ein Gutachten eine Umverteilungsquote von lediglich 4 bis 5 % prognostiziert und somit unter der kritischen Marke von 10 % liegt. Um die Einstufung als zentrenrelevant zu vermeiden, sollen die Sortimente Elektrogroßgeräte sowie Büroeinrichtung aus den textlichen Festsetzungen entfernt werden. Das Projekt soll laut Prognose einen Umsatz von rund 27 Mio. EUR generieren, wovon etwa 20 Mio. EUR aus der lokalen Kaufkraft stammen sollen.
Hinsichtlich der Infrastruktur sieht der Entwurf die Anlage von etwa 400 Stellplätzen sowie den Ausbau der Zu- und Ausfahrten vor. Die Emschergenossenschaft und die Untere Wasserbehörde haben Anforderungen an die Ableitung von Niederschlagswasser gestellt, welche durch Untersuchungen zur Nutzung des Mischwasserkanals berücksichtigt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung als Satzung zu beschließen und die Anregungen des Abwägungsvorschlags zu übernehmen.
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- –Anordnung der Umlegung nach § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch
- –Antrag der SPD und FWI Ratsfraktion vom 03.11.2003; hier: ParkraumbewirtschaftungskonzeptZur Vorlage · 2003/318 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/318, die vom Rat der Stadt als federführendes Gremium behandelt wird, befasst sich mit einem Antrag der Fraktionen SPD und FWI. Der Antrag wurde am 3. November 2003 gestellt und ist für die Sitzung des Rates am 20. November 2003 als Tagesordnungspunkt I.15 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist ein Parkraumbewirtschaftungskonzept. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der genannten Fraktionen. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung der konkreten Maßnahmen oder Ziele des Konzepts geht aus der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht hervor, da der Beschlussvorschlag ausschließlich auf den Antrag der Fraktionen Bezug nimmt.
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- –Antrag der SPD Ratsfraktion vom 03.11.2003; hier: Resolution ''Hilfe jetzt - Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform''Zur Vorlage · 2003/319 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/319, die vom Rat der Stadt als federführendes Gremium behandelt wird, befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 3. November 2003. Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution mit dem Titel „Hilfe jetzt - Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform“.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Forderung nach einer umfassenden Reform der Gemeindefinanzierung, um die finanzielle Situation der Kommunen zu adressieren. Der Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Dokumentation direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 20. November 2003 unter der Tagesordnungspunktnummer I.16 vorgesehen.
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- –Antrag der SPD Ratsfraktion vom 03.11.2003; hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Bau der 2. RealschuleZur Vorlage · 2003/320 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/320, die vom Rat der Stadt als federführendes Gremium behandelt wird, befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 3. November 2003. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung eines bestehenden Ratsbeschlusses, welcher den Bau einer zweiten Realschule betrifft. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 20. November 2003 unter der Tagesordnungspunktnummer I.17 vorgesehen.
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- –Anfragen der Ratsmitglieder
- –Mitteilungen der Verwaltung
- –Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- –Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich