Tagesordnung
- –Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Castrop - AltstadtZur Vorlage · 2004/073 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt soll über den Förderantrag für die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Castrop-Altstadt sowie über die Bewerbung der Stadt als Modellkommune entscheiden. Das Projekt basiert auf dem Landesprogramm „Stadtmarketing der 2. Generation“ des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Aufwertung von Innenstädten durch gezielte Impulse fördern soll.
Kern der geplanten Maßnahmen ist die Entwicklung eines Quartiers, das die Spezialistenbildung, die Gestaltung der Altstadtqualität und die Belebung des Altstadtquartiers umfasst. Ziel der ISG ist es, die Attraktivität und Lebensqualität im Zentrum zu steigern, indem die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft intensiviert wird. Die Umsetzung des Konzepts soll durch den Altstadtmarketing Castrop e. V. erfolgen.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 310.000,00 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus einem Anteil des Städtebauministeriums in Höhe von 60 Prozent, einer Beteiligung der Privatwirtschaft in Höhe von 30 Prozent sowie einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 10 Prozent zusammen. Der Altstadtmarketing Castrop e. V. hat die Übernahme des Anteils der Privatwirtschaft in Höhe von 93.000,00 Euro schriftlich zugesichert. Die Verwaltung schlägt vor, den städtischen Eigenanteil von 31.000,00 Euro aus dem Programm „Zukunftsinvestitionen für den Kreis Recklinghausen“ zu finanzieren, wofür entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.
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- –Stellenplan 2004Zur Vorlage · 2004/059 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/059 des Haupt- und Finanzausschusses sieht Änderungen am Stellenplan 2004 vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Anpassungen gemäß den beigefügten Anlagen beschließen.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Gesamtzahl der Stellen im Plan um drei Positionen, was eine Summe von 888 Stellen ergibt. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus der Einrichtung von elf neuen Stellen für die Offene Ganztagsgrundschule in Deininghausen und an der Wilhelmschule. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne diese Neubesetzungen die Auswirkungen der eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen deutlicher ausgefallen wären.
Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu einer Reduzierung der fiktiven Jahreskosten um 240.100 Euro. Diese Summe setzt sich aus Einsparungen bei Stellen (514.500 Euro) und weiteren personellen Anpassungen (78.300 Euro) sowie den Kosten für neue Stellen (319.500 Euro) und Stellenanhebungen (33.200 Euro) zusammen.
Für den Haushalt 2004 sind im Sammelnachweis Personalkosten in Höhe von 33.114.817 Euro veranschlagt. Dabei wurden Einsparungen aus Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rund 413.000 Euro berücksichtigt. Die Verwaltung prognostiziert für das Jahr 2004 zudem Mehrbelastungen in Höhe von 473.000 Euro durch bereits beschlossene Besoldungs-, Versorgungs- und Tariferhöhungen sowie einen Anstieg der Beihilfeaufwendungen um etwa 201.000 Euro gegenüber dem Rechnungsergebnis von 2002. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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- –Vorläufige Haushaltsführung gem. § 81 GO NRW hier: Versagung der Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 festgesetzten Kredite in Höhe von 3.243.495 € durch die Kommunalaufsicht.Zur Vorlage · 2004/042 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/042 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 81 GO NRW. Hintergrund ist die Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen, die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von 3.243.495 € für das Haushaltsjahr 2003 zu versagen. Diese Kredite waren im Rahmen der Haushaltssatzung 2003 zur Finanzierung von Maßnahmen des 30-Millionen-DM-„Plus“-Modernisierungsprogramms vorgesehen.
Die Kommunalaufsicht begründete die Ablehnung damit, dass die Stadt über ausreichende eigene Deckungsmittel verfüge. Als Grundlage diente die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage, die zum 31.12.2003 einen geplanten Bestand von insgesamt 10,0 Mio. € aufweist. Die Aufsichtsbehörde verneinte somit die erforderliche Nachrangigkeit der Kreditaufnahme. Ein Einwand der Stadt, wonach der Rücklagenbestand bereits für die Ausstattung der Einrichtung Immobilienmanagement gebunden sei, wurde nicht berücksichtigt, da die Bewertung nach den Vorgaben des Nothaushaltsrechts zu erfolgen habe.
Infolge der versagten Kreditgenehmigung ist nun eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.243.495 € aus den Haushaltsjahren 2003 und 2004 notwendig, um die geplanten Maßnahmen des Modernisierungsprogramms zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis nimmt und einer daraus resultierenden Reduzierung der für das Jahr 2005 geplanten Rücklageentnahme zustimmt.
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Zur Vorlage · 2004/042 · Sitzungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/042 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 81 GO NRW. Hintergrund ist die Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen, die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von 3.243.495 € für das Haushaltsjahr 2003 zu versagen. Diese Kredite waren im Rahmen der Haushaltssatzung 2003 zur Finanzierung von Maßnahmen des 30-Millionen-DM-„Plus“-Modernisierungsprogramms vorgesehen.
Die Kommunalaufsicht begründete die Ablehnung damit, dass die Stadt über ausreichende eigene Deckungsmittel verfüge. Als Grundlage diente die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage, die zum 31.12.2003 einen geplanten Bestand von insgesamt 10,0 Mio. € aufweist. Die Aufsichtsbehörde verneinte somit die erforderliche Nachrangigkeit der Kreditaufnahme. Ein Einwand der Stadt, wonach der Rücklagenbestand bereits für die Ausstattung der Einrichtung Immobilienmanagement gebunden sei, wurde nicht berücksichtigt, da die Bewertung nach den Vorgaben des Nothaushaltsrechts zu erfolgen habe.
Infolge der versagten Kreditgenehmigung ist nun eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.243.495 € aus den Haushaltsjahren 2003 und 2004 notwendig, um die geplanten Maßnahmen des Modernisierungsprogramms zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis nimmt und einer daraus resultierenden Reduzierung der für das Jahr 2005 geplanten Rücklageentnahme zustimmt.
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- –Budget 2004 der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2004/055 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/055 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Budget 2004 der Unternehmenszentrale sowie dem (Teil-)Investitionsprogramm für die Jahre 2005 bis 2007. Der Entwurf basiert im Wesentlichen auf den Haushaltsansätzen des Vorjahres und berücksichtigt die im Dezember 2003 beschlossenen Haushalts-Eckdaten.
Der neue Zuschussbedarf der Unternehmenszentrale beläuft sich nach einer vorliegenden Veränderungsliste auf 34.963.577 Euro. Davon entfallen 33.114.817 Euro auf Personalkosten, die im Rahmen des Haushaltsicherungskonzepts gegenüber dem Vorjahr um 413.166 Euro reduziert wurden. Der spezifische Zuschussbedarf der Unternehmenszentrale wird mit 5.393.226 Euro beziffert.
Im Vermögenshaushalt bleibt die Investitionsquote mit 171.540 Euro gegenüber dem Eckdaten-Beschluss unverändert. Diese setzt sich aus 146.500 Euro für politisch prioritäre Maßnahmen und 25.040 Euro freier Finanzmasse zusammen. Die freie Finanzmasse sieht unter anderem 22.000 Euro für Grundstücksmaßnahmen und die Sicherung von Grundstücken an der B235 sowie 3.040 Euro für Inventarbeschaffungen vor.
Der Ausschuss wird angehalten, das Budget 2004 einschließlich der Veränderungen der Anlage 1 sowie das Investitionsprogramm 2005 bis 2007 zu beschließen und dem Rat eine entsprechende Empfehlung für die Veränderungen und das Gesamtinvestitionsprogramm zu übermitteln.
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- –Gesamtbudget und Haushaltssatzung 2004 nebst AnlagenZur Vorlage · 2004/085 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage 2004/085 des Haupt- und Finanzausschusses dient als Ergänzung zur Vorlage Nr. 2004/051 und behandelt das Gesamtbudget sowie die Haushaltssatzung für das Jahr 2004. Der Rat der Stadt soll über das Allgemeine Finanzbudget, die Betriebsbudgets, das Investitionsprogramm 2003–2007, das Haushaltssicherungskonzept 1997–2012 sowie die Haushaltssatzung 2004 entscheiden. Die Beschlussgrundlage basiert auf dem Eckdatenbeschluss vom 18.1als 12.2003 unter Berücksichtigung spezifischer Veränderungslisten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung lag zur Einsicht aus, wobei keine Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen eingingen. Die Vorlage enthält Anpassungen im Vermögenshaushalt, die sich aus Änderungen im Bereich Immobilienmanagement ergeben. Konkret wurden Maßnahmen aus dem Energiefonds, deren Umsetzung aufgrund fehlender Mittel im Haushaltsjahr 2004 erst ab 2005 erfolgen soll, sowie neue Prioritäten bei der Gebäudesanierung aus Verkaufserlösen der GeWo berücksichtigt.
Diese Anpassungen im Vermögenshaushalt haben Auswirkungen auf die Investitionsplanung für das Jahr 2005. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes verringern sich durch die Änderungen um 2.180.640 Euro, sodass sich der Gesamtwert von zuvor 32.888.693 Euro auf nun 30.708.053 Euro reduziert. Die Investitionsquoten des Betriebes 2 bleiben von diesen Änderungen unberührt. Die im kameralen Haushalt, im Betriebsbudget 3 und im Investitionsprogramm zu berücksichtigenden Beträge sind in den beigefügten Veränderungslisten aufgeführt.
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- –Einführung des ''Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)'' hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2004/067 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss einen Sachstandsbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vor. Nachdem der Rat der Stadt im Dezember 2003 die Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten mit Beginn des Jahres 2004 beauftragt hatte, wurde die Projektverfügung im Januar 2004 in Kraft gesetzt. Trotz personeller Engpässe im Bereich Finanzen konnte die Projektarbeit fortgesetzt werden.
Zur Unterstützung des Umstellungsprozesses wird die Beauftragung der BMS Consulting GmbH empfohlen. Das Unternehmen soll die Moderation des Gesamtprozesses sowie die Qualitätssicherung übernehmen, um die langfristige eigenständige Weiterführung des Prozesses durch die Stadt zu gewährleisten. Die Kosten für diese Beratung belaufen sich auf rund 49.722,24 Euro.
Im Bereich der IT-Infrastruktur wird eine Zusammenarbeit mit der Firma mps angestrebt, um eine Installation und Schulung der Software mpsNF bereits im Jahr 2004 zu ermöglichen, unabhängig vom Zeitplan des Zweckverbandes GKD. Die Kosten für Installation, Organisationsberatung und Schulungen werden auf etwa 33.600 Euro geschätzt.
Hinsichtlich der personellen Kapazitäten sollen die Funktionen für die IT-Anwendungsbetreuung sowie für das NKF intern ausgeschrieben werden. Es wird angestrebt, durch interne Bewerbungen zunächst keine zusätzlichen Personalaufwendungen zu verursachen. Für die Qualifizierung von fünf Mitarbeitenden im Bereich des doppischen Buchungsgeschätes wurden bereits Fortbildungen angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2004 wurden Mittel in Höhe von 100.000 Euro beantragt, die für Beratung, Software, Fortbildung und Sachkosten vorgesehen sind.
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- –Beteiligungsbericht 2003Zur Vorlage · 2004/006
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Der vorliegende Beteiligungsbericht 2003 wird dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinden gemäß § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform zu berichten.
Bei dem Dokument handelt es sich um eine Fortschreibung des Berichts aus dem Vorjahr. Die in dem Bericht enthaltenen Darstellungen stützen sich auf die Geschäftsberichte sowie die geprüften Bilanzen der beteiligten Unternehmen für das Wirtschaftsjahr 2002. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt an. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Vorlage festzustellen.
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- –Informationen zur Übernahme der Auszubildenden der Jahrgänge 2002 und 2003.Zur Vorlage · 2004/045 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/045 informiert den Haupt- und Finanzausschuss über die berufliche Entwicklung der Auszubildenden der Jahrgänge 2002 und 2003, die ihre Ausbildung bei der Stadt Castrop-Rauxel abgeschlossen haben. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Ausschusses aus dem Jahr 2003, der eine Auskunft über die weitere Verwendung der Absolventen sowie eine Prüfung von Möglichkeiten zur Beschäftigungsförderung forderte.
Die Verwaltung nutzt hierfür eine mit dem Personalrat geschlossene Dienstvereinbarung zur Beschäftigungsförderung, die bis zum 31. Dezember 2005 befristet ist. Diese Vereinbarung ermöglicht es städtischen Mitarbeitern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wodurch Mittel für die befristete Weiterbeschäftigung von Personal zur Verfügung stehen. Das finanzielle Volumen dieser Vereinbarung beläuft sich für den Zeitraum von 2003 bis 2005 auf 590.000 Euro, wovon aktuell 415.000 Euro für 14 Personen gebunden sind.
Für den Jahrgang 2002, der 13 Personen mit bestandener Prüfung umfasste, wurden drei Personen dauerhaft und zwei Personen befristet weiterbeschäftigt. Weitere Personen wurden im Rahmen der Dienstvereinbarung oder zur Fortsetzung der Ausbildung im gehobenen Dienst eingesetzt, während andere das Beschäftigungsverhältnis auf eigenen Wunsch oder nach Ablauf der Befristung beendeten. Im Jahr 2003 schlossen 11 Personen ihre Prüfung ab. Davon wurden drei Personen dauerhaft und fünf Personen befristet in Bereichen wie der Stadtkasse, der Grundsicherung oder dem Ausländerwesen eingesetzt. Ein weiterer Absolvent wurde über die Dienstvereinbarung weiterbeschäftigt.
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- –E-Government bei der Stadt Castrop-Rauxel - Jahresbericht 2003/2004Zur Vorlage · 2004/017 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/017 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Jahresbericht zum E-Government der Stadt Castrop-Rauxel für den Zeitraum 2003/2004. Die Verwaltung verfolgt dabei eine Modernisierungsstrategie, die die Abwicklung geschäftlicher Prozesse und die Leistungserbringung mithilfe von Informationstechniken zum Ziel hat.
Im Jahr 2003 wurden verschiedene Projekte realisiert. Dazu gehören die Online-Verfügbarkeit von Haushaltsdaten, die digitale Beantragung von Melderegisterauskünften sowie die Einführung eines elektronischen Lastschriftverfahrens für Gebühren. Zudem wurde die Software für die Stadtbibliotheken aktualisiert, die Informationsangebote für Kultur, Schulen und Kindertagesstätten überarbeitet und das interne Mitarbeiter-Informations-System ausgebaut. Im Bereich der Gewerbeanmeldungen wurden neue Formulare und Checklisten bereitgestellt.
Für das Jahr 2004 sind weitere Vorhaben geplant. Unter anderem sollen ein virtuelles Fundbüro sowie die Online-Beantragung von Gewerberegisterauskünften und Personenstandsurkunden umgesetzt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Baugenehmigungsmanagement, das durch neue Programme und ein Online-Tracking-Verfahren für Bauherren und Architekten optimiert werden soll. Zudem wird die Nutzung elektronischer Beschaffungsverfahren im Rahmen von Landesprojekten beobachtet. Für die anstehenden Wahlen 2004 ist ein erweitertes Online-Angebot, unter anderem für Briefwahlanträge und die Dokumentation von Wahlergebnissen, vorgesehen. Aufgrund des in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetzes NRW wird zudem eine Überprüfung der Barrierefreiheit der städtischen Internetangebote vorbereitet.
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- –Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 26. Mai 2004 in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 2004/044 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/044 befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel an der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 26. Mai 2004 in Mülheim an der Ruhr stattfindet. Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen steht der Stadt die Möglichkeit zu, bis zu fünf Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden, wobei die Hälfte dieser Personen aus ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern bestehen soll. Zudem wird vorgeschlagen, dass Fraktionen, die keinen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, eine Person als Gast benennen können.
Der Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht die Entsendung des Bürgermeisters mit Stimmrecht vor. Für die Durchführung der Reise sind Sachkosten in Höhe von etwa 400 Euro veranschlagt. Die Finanzierung dieser Kosten ist im Rahmen des laufenden Budgets gesichert. Die Vorlage führt zudem aus, dass die Maßnahme unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 81 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als notwendig und unabweisbar eingestuft wird.
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- –Tischvorlage zur Vorlage 2004/030: Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für GrundstückswerteZur Vorlage · 2004/084 · Tischvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Im Rahmen eines Beschlussvorschlags für den Rat der Stadt soll eine Kooperation mit der Stadt Herten und dem Kreis Recklinghausen etabliert werden. Der Sitz des Ausschusses sowie die dazugehörige Geschäftsstelle sollen in Recklinghausen angesiedelt werden, wobei die organisatorische Einbindung in die Kreisverwaltung vorgesehen ist. Zur Umsetzung soll die Verwaltung beauftragt werden, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen und dem Kreis zu schließen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet eine Entscheidung des Betriebsausschusses 3, der die Verwaltung mit Verhandlungen beauftragt hatte, um eine wirtschaftliche Lösung für die Zusammenlegung der Gutachterausschüsse zu finden. Ein Vergleich der vorliegenden Angebote zeigt, dass das Angebot des Kreises Recklinghausen mit einem Kostenbeitrag von 103.340 Euro, der sämtliche Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten abdeckt, gegenüber dem Angebot der Stadt Recklinghausen bevorzugt wird.
Für den Haushalt der Stadt Castrop-Rauxel wird für das Jahr 2004 eine Mehrbelastung von 5.970 Euro prognostiziert. Ab dem Jahr 2005 wird eine Einsparung von 17.960 Euro erwartet, die sich ab 2006 auf jährlich 47.960 Euro erhöht. Die Übertragung der Aufgaben auf den Kreis Recklinghausen beinhaltet zudem die Übernahme eines städtischen Mitarbeiters durch die Kreisverwaltung.
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- –Einrichtung eines Kombilehrgangs Hauptschulabschluss/ABM (L700001)Zur Vorlage · 2004/027 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/027 sieht die Einrichtung eines Kombinationslehrgangs vor, der den Erwerb des Hauptschulabschlusses mit einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) verknüpft. Das Vorhaben, das ab dem 15. September 2004 durch die Volkshochschule durchgeführt werden soll, richtet sich an 25 arbeitslose Jugendliche ohne Schul- und Berufsabschluss sowie an drei Praxisanleiter in den Bereichen Holz/Gartenbau und Hauswirtschaft.
Im Rahmen der zwölfmonatigen Laufzeit sind etwa 800 Unterrichtsstunden für den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vorgesehen. Je nach Leistung ist ein zusätzliches Semester für den Sekundarabschluss I oder der Besuch eines Kurses zur Fachoberschulreife möglich. Ziel der Maßnahme ist die Erleichterung des Zugangs zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch schulische Nachqualifizierung.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 340.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von 290.000 Euro sowie EU-Mitteln in Höhe von 43.000 Euro zusammen. Die Stadt trägt einen Zuschussbedarf von 7.000 Euro, der durch Mittel des Betriebsausschusses 1 gedeckt werden soll. Zudem stellt die Stadt die sachliche Ausstattung sowie die Sachkosten zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Einrichtung des Lehrgangs L700001 offiziell beschließt.
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- –Anfragen der Ratsmitglieder
- –Mitteilungen der Verwaltung
- –Stundungsantrag eines Gewerbesteuerpflichtigen Kassenzeichen: 01-0014250298-01 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NWnicht öffentlich
- –Beförderung von Beamtennicht öffentlich
- –Eingruppierung des Beigeordneten und des Technischen Beigeordneten.nicht öffentlich
- –Ausnahme vom Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp; Wiederbesetzung der Stelle 52/110, Badewärterinnicht öffentlich
- –Ausnahme vom Einstellungsstopp; Unbefristete Weiterbeschäftigung einer bislang befristet beschäftigten Erzieherin in der städtischen Kindertageseinrichtung ''Öko-Insel'' des Bereiches 56 mit 34,25 Wochenstundennicht öffentlich
- –Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- –Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich