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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Reduzierung des Zuschusses an die Verbraucherberatungsstelle; Aufhebung der Maßnahme aus dem HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2005/281 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Maßnahme zur Reduzierung des Zuschusses an die Verbraucherberatungsstelle aus dem Haushaltssicherungskonzept herausnehmen. Damit einher geht der Vorschlag, den Beschluss vom 21. Mai 2003 aufzuheben, welcher die Kündigung des Vertrages mit der Verbraucherberatungsstelle zum Ziel hatte, Einsparpotenziale freizusetzen.
Die Verwaltung legt dar, dass die Verbraucherberatung in Gesprächen dargelegt hat, den städtischen Zuschuss weitgehend konstant zu halten und die Kosten zu minimieren. Ein nachhaltiges Einsparpotenzial, welches den städtischen Zuschuss weiter reduzieren würde, ist nicht vorhanden. Die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2010 zeigt ein sparsames Wirtschaften der Stelle auf. Eine weitere Reduzierung des städtischen Anteils durch die Anrechnung der Energieberatung auf die Sachkosten ist aufgrund der Finanzierungsregelung des Landes Nordrhein-Westfalen, die auf einem 50/50-Modell basiert, nicht in vollem Umfang möglich.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine redaktionelle Änderung des Vertrages zu erwirken. Ziel ist es, die Höhe des Gemeinkostenzuschlags explizit festzulegen. Dieser soll künftig als ein Zuschlag von 15 % auf die laufenden Personalkosten definiert werden, um dem Hinweis der Rechnungsprüfung aus dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2004 Rechnung zu tragen.
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- 3Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2005/273 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/273 zum Thema Finanzcontrolling legt den Unternehmensbericht für August 2005 vor, der zur Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt bestimmt ist. Der Bericht prognostiziert für den Verwaltungshaushalt Budgetverschlechterungen in Höhe von rund 1.501 T€, während im Vermögenshaushalt Budgetverbesserungen von etwa 892 T€ erwartet werden.
Im Verwaltungshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets zeigt sich eine Verschlechterung von rund 354 T€. Während Mehreinnahmen bei der Gewerbe- und Hundesteuer um etwa 307 T€ positiv wirken, führen Mindereinnahmen bei Konzessionsabgaben, verschiedenen Steuern sowie höhere Kreisumlagen zu einer Verschlechterung von rund 661 T€. Der Haushalt der Unternehmenszentrale weist eine Verbesserung von etwa 230 T€ auf, resultierend aus Erstattungen für die Kommunalwahl und geringeren Personalkosten, gegenüber Mehrausgaben für Bürgerentscheide und Drucksachen.
Innerhalb der Betriebe zeigt der Betrieb 1 eine Verschlechterung von rund 447 T€ aufgrund von Mehrausgaben für Leitbild-Entwicklung und Prozesskosten sowie Mindereinnahmen bei Konzessionen und Eintrittsgeldern. Der Betrieb 2 verzeichnet eine Verbesserung von 100 T€ durch zusätzliche Landesmittel.
Im Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets ergibt sich eine Verbesserung von rund 332 T€ durch Darlehensrückflüsse und Grundstücksverkäufe, was durch Mindereinnahmen aus anderen Grundstücksverkäufen teilweise ausgeglichen wird. Der Betrieb 3 prognostiziert eine Verbesserung von 560 T€ im Vermögenshaushalt, begründet durch Ausgleichszahlungen für Bergschäden sowie geringere Leasingraten.
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- 4Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 2.06500.210.947011 - Grundschule Ahornstraße (Neubau) -Zur Vorlage · 2005/277 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/277 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der Grundschule Ahornstraße vor. Aufgrund aktueller Berechnungen belaufen sich die voraussichtlichen Baukosten für das Schulgebäude auf etwa 4,8 Millionen Euro. Da die bisher verfügbaren Mittel aus Haushaltsresten, Ausgabemitteln für das Jahr 2005 sowie der Verpflichtungsermächtigung für 2006 eine Summe von insgesamt 3,46 Millionen Euro ergeben, ist eine zusätzliche Bereitstellung von 1.340.000 Euro für das Haushaltsjahr 2006 erforderlich.
Die Vergabe des Auftrags an einen Generalunternehmer soll noch im Jahr 2005 erfolgen, um eine Nutzung des Neubaus zum Schuljahresbeginn 2006/2007 zu ermöglichen. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme vorhandener Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2006 bei verschiedenen Baumaßnahmen. Hierzu zählen der Ausbau der Bergstraße (1. Baubeschluss), der Zubringer Westfalia Becorit, die Bauteile 3 und 4 des Ausbaus der Bahnhofstraße sowie der Unterlauf des Rauxeler Bachs.
Durch diese Maßnahme tritt der Mittelbedarf für das Investitionsprogramm im Jahr 2006 früher ein als ursprünglich geplant. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung der daraus resultierenden zusätzlichen Mittelbedarfe im Haushalt 2006 erfolgen muss. Ein Beschluss des Rates der Stadt ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen notwendig.
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- 5Neubestellung des Beirates der JVA Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/274 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/274 befasst sich mit der Neubestellung des Beirates der Justizvollzugsanstalt (JVA) Castrop-Rauxel. Gemäß den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes hat der Beirat die Aufgabe, die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu unterstützen sowie bei der Wiedereingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung zu helfen. Die Mitglieder des Beirates sollen Personen sein, die über ein Verständnis für die Ziele des Strafvollzuges verfügen und Positionen im öffentlichen Leben bekleiden.
Da die Amtszeit des Beirates an die Wahlzeit des am 22. Mai 2005 neu gewählten Landtages NRW gebunden ist, steht eine Neubesetzung an. Die Tätigkeit im Beirat erfolgt auf ehrenamtlicher Basis und umfasst sechs Mitglieder. Die formale Ernennung der Mitglieder erfolgt durch den Präsidenten des Justizvollzugsamtes NRW in Wuppertal auf Grundlage der Vorschläge der Stadt.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Beirates für die neue Amtszeit erneut zu benennen. Die vorgeschlagenen Personen stammen aus unterschiedlichen Bereichen, darunter die Leitung der Agentur für Arbeit Castrop-Rauxel, der Vorsitz des Ortskartells des DGB Castrop-Rauxel, das Mitglied des Landtages NRW, ein Ratsmitglied des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, ein Superintendent im Ruhestand sowie eine Vertretung der Stadtverwaltung. Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 27. September 2005 sowie im Rat der Stadt am 29. September 2005 vorbereitet. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 6Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk I und VIZur Vorlage · 2005/264 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/264 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Wiederwahl der Schiedspersonen für die Bezirke I und VI der Stadt Castrop-Rauxel. Da die bisherige Wahlperiode der am 28. September 2000 gewählten Schiedspersonen abgelaufen ist, wird dem Rat der Stadt die erneute Bestellung der bisherigen Amtsinhaber vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Schiedspersonen für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zu wählen. Die Zuständigkeit für den Bezirk I umfasst das Gebiet nördlich der Recklinghauser Straße, einschließlich der Recklinghauser Straße sowie der Straße Am Beerenbruch. Der Bezirk VI umfasst das Gebiet des Stadtteils Henrichenburg.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen kann bei einer Wiederwahl auf eine vorherige öffentliche Ausschreibung verzichtet werden. Die Vorlage führt an, dass sowohl das Amtsgericht Castrop-Rauxel als auch der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen die Wiederwahl befürwortet haben. Die betreffenden Schiedspersonen haben ihre Bereitschaft zur Fortführung des Amtes erklärt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Wiederwahl wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 7Änderung der DezernatsverteilungZur Vorlage · 2005/266 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/266 sieht eine Änderung der Dezernatsverteilung innerhalb der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll der geplanten Umstrukturierung zustimmen, die auf der Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt.
Im Rahmen der Neuregelung soll der neue Bereich 12, Stadtentwicklung und Stadtentwicklungsprojekte, dem Dezernat des Bürgermeisters zugeordnet werden. Die Leitung dieses neuen Bereichs soll durch eine vorgesehene Person erfolgen. Der Bereich 10 der Hauptverwaltung soll künftig dem Dezernat der Ersten Beigeordneten unterstellt werden, wobei die Personal- und Organisationskompetenzen gemäß der Gemeindeordnung beim Bürgermeister verbleiben.
Weitere organisatorische Anpassungen betreffen den Bereich 16 der Internen Dienste, der aufgrund der inhaltlichen Verbindung zum Immobilienmanagement dem Dezernat des Technischen Beigeordneten zugeordnet werden soll. Die Fachstelle für Wohnungssicherung (Bereich 59) soll dem Bereich 33 für Einwohner- und Ausländerwesen zugewiesen werden, da sich die Aufgaben dort nach der Reduzierung der Arbeitsgemeinschaft verringert haben.
Zudem ist vorgesehen, die Betreuung des Integrationsrates künftig dem Betrieb 1 zu übertragen, während die inhaltliche Unterstützung durch den Bereich 41 für Kultur, Weiterbildung und Qualifizierung erfolgt. Die Vorlage gibt an, dass diese Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen haben.
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- 8Initiative Stadt Bau Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen Wettbewerb 2004/2005 'Stadt macht Platz - NRW macht Plätze' hier: Beschluss zur Abgabe des städtischen WettbewerbsbeitragsZur Vorlage · 2005/265 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Teilnahme am Landeswettbewerb „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ für den Zeitraum 2004/2005. Gegenstand der Planung ist die Umgestaltung der Raum-Weg-Folge, welche den Bunkerplatz, den Simon-Cohen-Platz, den Lambertusplatz sowie den Marktplatz umfasst. Für die zweite Wettbewerbsphase werden Planungskosten in Höhe von 135.000 Euro veranschlagt. Davon entfallen 35.000 Euro auf die Projektsteuerung durch das Büro „Die Etage“ und etwa 100.000 Euro auf die Objekt- und Lichtplanung.
Die geschätzten Kosten für die bauliche Umsetzung belaufen sich auf circa 2,44 Millionen Euro, ergänzt durch etwa 280.000 Euro für Baunebenkosten. Zur Finanzierung ist eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 87.000 Euro vorgesehen, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 48.000 Euro reduziert. Die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen muss bis zum 17. Oktober 2005 erfolgen. Dem Rat der Stadt wird die Zustimmung zur Planung sowie der Auftrag an die Verwaltung erteilt, den Wettbewerbsbeitrag fristgerecht einzureichen.
Die Finanzierung der entsprechenden Positionen ist für das laufende Jahr sowie für den gesamten Finanzplanungszeitraum als gesichert gekennzeichnet. Es sind keine nicht gesicherten Beträge oder Fristen ausgewiesen.
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- 9Einrichtung eines Kombilehrgangs Fachoberschulreife/ ArbeitsgelegenheitenZur Vorlage · 2005/234 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/234 sieht die Einrichtung eines Kombilehrgangs vor, der die Fachoberschulreife mit Arbeitsgelegenheiten verknüpft. Das Projekt der Volkshochschule ist für den 16. September 2005 geplant und richtet sich an 20 arbeitslose Jugendliche ohne Berufsabschluss sowie zwei Praxisanleiter. Die Teilnahme erfolgt in den Arbeitsfeldern Kreativwerkstatt und Gartenbau.
Während der zehnmonatigen Laufzeit sind etwa 1.100 Unterrichtsstunden vorgesehen, um den Fachoberschulabschluss zu erwerben. Bei entsprechenden Leistungen kann zudem ein Qualifikationsvermerk für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden. Ziel der Maßnahme ist es, den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch schulische Nachqualifizierung und praktische Arbeitsgelegenheiten zu erleichtern. Die Praxisanleiter werden im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tariflich beschäftigt.
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 124.100 Euro erfolgt vollständig durch Zuweisungen der Arbeitsgemeinschaft (Arge). Diese Mittel decken die Kosten für die Teilnehmer, die Praxisanleiter sowie die Beschulung und die sozialpädagogische Begleitung ab. Die Ausgaben umfassen unter anderem Personalkosten, Arbeitskleidung, Material, Lernmittel, Honorare sowie Betriebskosten. Die Stadt stellt für das Vorhaben die sachliche Ausstattung bereit. Eine haushaltsmäßige Belastung des städtischen Budgets durch Eigenanteile ist nicht vorgesehen, da die Einnahmen von Dritten die Gesamtkosten decken.
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- 10Einrichtung eines Kombilehrgangs Hauptschulabschluss/ArbeitsgelegenheitenZur Vorlage · 2005/235 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/235 sieht die Einrichtung eines Kombinationslehrgangs für den Hauptschulabschluss und Arbeitsgelegenheiten vor. Das Vorhaben, das ab dem 16. September 2005 durch die Volkshochschule umgesetzt werden soll, richtet sich an 20 arbeitslose Jugendliche ohne Schul- und Berufsabschluss. Neben den Teilnehmenden sind zwei Praxisanleiter in den Berufsfeldern Holzbearbeitung und Hauswirtschaft vorgesehen.
Der Lehrgang umfasst eine Laufzeit von zehn Monaten mit etwa 800 Unterrichtsstunden zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9. Je nach Leistung ist ein Sekundarabschluss I oder eine Fachoberschulreife möglich. Ein wesentliches Merkmal der Maßnahme ist die erstmalige Kombination des Schulteils mit Arbeitsgelegenheiten, sogenannten 1-Euro-Jobs. Die Praxisanleiter werden über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tariflich beschäftigt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 124.100 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Zuweisungen der Arbeitsgemeinschaft (Arge), welche die Kosten für die Teilnehmenden, die Praxisanleiter sowie die sozialpädagogische Begleitung abdeckt. Die Stadt Castrop-Rauxel stellt die sachliche Ausstattung für den Lehrgang bereit. Für den städtischen Haushalt entstehen durch dieses Projekt keine zusätzlichen Kosten, da die Einnahmen von Dritten die Ausgaben decken. Der Beschlussvorschlag sieht die Einrichtung des Lehrgangs durch den Rat der Stadt vor.
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- 11Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und Fortführung der Schule Oberwiese (Förderschule für Geistigbehinderte)Zur Vorlage · 2005/272 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/272 befasst sich mit der Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und Fortführung der Schule Oberwiese, einer Förderschule für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung. Die Schule wird gemeinsam von den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop genutzt.
Nach der aktuellen Regelung werden die Kosten für Errichtung, Erweiterung, Umbau sowie die Erstausstattung der Stadt Waltrop als Eigentümerin des Gebäudes und der Einrichtungen belastet, wobei die beteiligten Städte Castrop-Rauxel, Datteln und Oer-Erkenschwick entsprechende Anteile als sogenannten verlorenen Zuschuss an die Stadt Waltrop zahlen. Diese Kostenverteilung basiert auf der durchschnittlichen Schülerzahl der letzten fünf Jahre.
Die Verwaltung schlägt vor, den entsprechenden Paragrafen 5 der Vereinbarung neu zu fassen. Demnach sollen die Investitionskosten für die Errichtung, Erweiterung, den Um- und Ausbau sowie die notwendige Ausstattung künftig allein von der Stadt Waltrop getragen werden. Die daraus resultierenden Folgekosten sollen gemäß der bestehenden Vereinbarung auf die übrigen beteiligten Städte umgelegt werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die bisherige Regelung zur Kostenübernahme der Investitionskosten durch die beteiligten Städte entfallen. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Vermeidung von haushaltswirtschaftlichen Risiken bei Investitionen in fremdes Eigentum sowie der Anpassung an die Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements.
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Beratungsfolge
- 21.09.2005 · 18. Sitzung des Schulausschusses
- 12Industrienatur Victor 3/4 in Castrop-Rauxel Ökologieprogramm Emscher-Lippe hier: 2. TeilantragZur Vorlage · 2005/240 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Industrienatur Victor 3/4“ im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe. Der Rat soll den zweiten Teilantrag für die Jahre 2006 bis 2008 in Höhe von insgesamt 1.120.116,32 Euro beschließen. Die Finanzierung erfolgt zu 90 Prozent über das Ökologieprogramm Emscher-Lippe, während der erforderliche Eigenanteil von 10 Prozent durch den Grundstücksfonds des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen wird. Für den Haushalt der Stadt entstehen dadurch keine Kosten.
Das Projekt umfasst verschiedene Maßnahmen auf dem ehemaligen Zechengelände. Ein Schwerpunkt liegt auf der Grundwassersanierung in zwei Bereichen, um den Schadstoffaustrag in angrenzende Wohngebiete und Gewässer wie den Dornbach zu verhindern. Während die Sanierung im Nordwesten bereits in Planung ist, sind für den Bereich nahe der Bergbauschächte aufgrund technischer Schwierigkeiten derzeit noch keine konkreten Maßnahmen beantragbar.
Zusätzlich sind die Instandsetzung einer Zechenmauer zur Abgrenzung zu Wohngebieten sowie der Ausbau von Erschließungswegen und einer Fußgängerbrücke vorgesehen. Letztere soll das Gelände an bestehende Wanderwege anbinden. Durch den Verzicht auf eine bautechnische Sanierung von Altlasten und die Konzentration auf die Grundwassersanierung kann die bestehende Industrienatur auf den Flächen dauerhaft gesichert werden.
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- 14Jahresrechnung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/270 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/270 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis nimmt und die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überweist. Im Anschluss an die Prüfung durch den Ausschuss erfolgt gemäß der Gemeindeordnung NRW der Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung sowie die Entscheidung über die Entlastung.
Der Sachverhalt legt dar, dass die Vorlage des Rechenschaftsberichtes verzögert erfolgte, da zuvor ein Beschluss über die Bildung von Haushaltsresten notwendig war. Während die Haushaltssatzung 2004 im Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbedarf von über 34 Millionen Euro veranschlagt worden war, weist das tatsächliche Ergebnis des Jahres 2004 einen Fehlbetrag von 33.436.540,21 Euro aus. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber der Planung um 580.733,79 Euro. Der Vermögenshaushalt wird als ausgeglichen ausgewiesen.
Der Fehlbetrag ist im Haushaltsplan für das Jahr 2006 zu veranschlagen und zu finanzieren, wobei die vorliegende Verbesserung bereits in der Finanzplanung berücksichtigt wurde. Der Rechenschaftsbericht umfasst neben den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen auch betriebsbezogene Auswertungen, die den Ergebnissen des Finanzcontrollings gegenübergestellt werden. Die entsprechenden Ergebnisse werden in den jeweiligen Betriebsausschüssen sowie in separaten Vorlagen für den Haupt- und Finanzausschuss erläutert.
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- 15Antrag von Ratsmitglied Wolfgang Straub vom 08.08.2005; Einführung eines Castrop-Rauxel Passes als Kultur- und Sozialpass für einkommensschwache MitbürgerZur Vorlage · 2005/275 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2005/275 wird ein Antrag eines Ratsmitglieds aus dem August 2005 behandelt, der die Einführung eines sogenannten Castrop-Rauxel Passes vorsieht. Bei diesem Instrument handelt es sich um einen Kultur- und Sozialpass, der sich gezielt an einkommensschwache Mitbürger der Stadt richten soll.
Der Antrag zielt darauf ab, durch die Bereitstellung eines solchen Passes die Teilhabe an kulturellen und sozialen Angeboten für die betroffene Personengruppe zu ermöglichen. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt, der für die Entscheidung über die Umsetzung dieses Vorhabens zuständig ist. Ein konkreter Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Dokumentation auf den Inhalt des ursprünglichen Antrags.
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- 16Antrag von Ratsmitglied Wolfgang Straub vom 08.08.2005; Lernmittelfreiheit für Kinder von Harz IV Betroffenen, sowie anderen BedürftigenZur Vorlage · 2005/276 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2005/276 wird ein Antrag eines Ratsmitglieds behandelt, der am 8. August 2005 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Einführung einer Lernmittelfreiheit für Kinder von Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für weitere bedürftige Personengruppen.
Der Antrag zielt darauf ab, die Kosten für Schulmaterialien für die betroffenen Kinder zu übernehmen. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt Castrop-Rauxel, der für die Entscheidung über diesen Sachverhalt zuständig ist. Ein konkreter Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 29. September 2005 vorgesehen.
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- 17Anfragen der Ratsmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Erwerb von Grundstücksflächennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich