16. Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Genehmigung des Protokolls
- –Planung
- 3BAULEITPLANUNG 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil 2) Planbereich: 'Recklinghauser Straße' hier: AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 2005/-031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-031 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil 2) im Planbereich „Recklinghauser Straße“. Der Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Der Hintergrund der Planung liegt in einem im Jahr 1981 beschlossenen Verfahren, dessen Geltungsbereich im Jahr 1993 in die Teile 1 und 2 aufgeteilt wurde. Während der Teilbereich 1 bereits im Juli 1994 rechtswirksam wurde, war das Verfahren für den Teilbereich 2, welcher die Fläche der ehemaligen Zeche Victor 3/4 umfasst, zeitweise unterbrochen. Grund für die Unterbrechung war eine fehlende Übereinstimmung mit dem damals gültigen Gebietsentwicklungsplan (GEP).
Da der GEP in seiner geänderten Fassung nun rechtsverbindlich ist und auch der Bebauungsplan Nr. 73a-T.2 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt wurde, soll das Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nun abgeschlossen werden. Da wesentliche Verfahrensschritte bereits vor dem 20. Juli 2004 durchgeführt wurden, ist die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB nicht erforderlich. Die Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschließt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht angegeben.
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- 4BAULEITPLANUNG Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 179 Planbereich: Lange Straße / Alfredstraße hier: Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des BebauungsplanesZur Vorlage · 2005/-028 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-028 wird dem Betriebsausschuss 3 vorgeschlagen, den Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 179 mit der Bezeichnung „Lange Straße / Alfredstraße“ aufzustellen. Der Planungsbereich umfasst Siedlungsgrundstücke auf der Südseite der Lange Straße, zwischen der ehemaligen Hauptzufahrt zum Zechengelände Victor 3/4 und der Einmündung der Alfredstraße, sowie Grundstücke auf der Südseite der Alfredstraße zwischen der Einmündung in die Lange Straße und der Einmündung in die Straße Ochsenkamp.
Der Entwurf sieht vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplans in die Teilbereiche 1 und 2 zu unterteilen. Die Planentwürfe sollen inklusive Begründung und Umweltbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden. Ziel des Planverfahrens ist die Prüfung einer möglichen baulichen Nutzung auf den teilweise tiefen Grundstücken.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Erweiterung der Betriebsfläche eines bestehenden Getränkemarktes in der Lange Straße. Diese Maßnahme dient der Mittelstandsförderung und Arbeitsplatzsicherung. Dabei werden Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 73a-Teil 3 überplant, wobei das städtebauliche Konzept unverändert bleibt. Die anfallenden Planungskosten sollen über einen städtebaulichen Vertrag durch den Betriebsinhaber getragen werden. Aufgrund unterschiedlicher Realisierungszeiträume soll der Teil 1 des Verfahrens vorgezogen werden. Für den Teil 2 wird aufgrund der Erschließungssituation voraussichtlich ein Umlegungsverfahren notwendig.
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- 5BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 73a-Teil 1 Planbereich: Südlich des Ickerner Knotens hier: Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der BebauungsplanänderungZur Vorlage · 2005/-029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-029 wird die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73a-Teil 1 mit der Bezeichnung „Südlich des Ickerner Knotens“ zur Beratung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung des Bebauungsplanes nach den Vorgaben des Baugesetzbuches aufzustellen und den Entwurf inklusive Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Der Sachverhalt beschreibt, dass im aktuellen Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der seit Juni 1996 rechtsverbindlich ist, eine Fläche für Versorgungsanlagen zur Elektrizitätsversorgung festgesetzt ist. Da die RWE AG als Eigentümerin und Betreiberin der dort befindlichen Trafostation keinen Bedarf mehr an dieser Fläche hat, soll diese einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Geplant ist, die Fläche gemäß der geltenden Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet neu zu definieren. Es besteht ein Interesse eines benachbarten Elektrotechnik-Betriebs, das Grundstück für Betriebszwecke zu nutzen.
Die Änderung sieht zudem eine Anpassung der Bautiefe vor. Während der bestehende Plan eine Bautiefe von 12 Metern ausweist, soll diese auf 18 Meter vergrößert werden, um eine Angleichung an das nördlich gelegene Autohaus zu ermöglichen. Die Grundflächenzahl von 0,5 bleibt unverändert, wodurch das maximale Bauvolumen im Verhältnis gleich bleibt. Die anfallenden Planungskosten sollen durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Interessenten übernommen werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 673. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet an der Grutholzallee hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 BauGBZur Vorlage · 2005/-030 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/-030 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des geplanten Suchttherapiezentrums Ruhrgebiet an der Grutholzallee. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer Klinik mit 70 stationären Plätzen zur Behandlung suchtmittelabhängiger Menschen. Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Rauxel, östlich der Grutholzallee und östlich des evangelischen Krankenhauses.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,7 Hektar und umfasst Teile der Gemarkung Rauxel. Im Rahmen der Änderung soll die derzeit als Grünfläche dargestellte Fläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung für gesundheitlich dienende Gebäude und Einrichtungen umgewandelt werden. Mit der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 tritt zudem die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Nr. T 2 außer Kraft.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung des Bebauungsplans werden vom Vorhabenträger getragen. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt, um voraussichtliche Umweltauswirkungen zu ermitteln. Der Beschluss sieht vor, die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das zweite Quartal 2005 vorgesehen.
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- 7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Planbereich: Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet an der Grutholzallee hier: Beschluss zur Einleitung des formalen VerfahrensZur Vorlage · 2005/-027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Vorhabenträger hat die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 beantragt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Suchttherapiezentrums des Diakonieverbunds Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet im Ortsteil Rauxel. Das geplante Projekt soll eine Klinik mit 70 stationären Plätzen zur Behandlung suchtmittelabhängiger Menschen umfassen und als Ergänzung zum bestehenden Angebot des evangelischen Krankenhauses fungieren.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,2 Hektar östlich der Grutholzallee und grenzt an das Waldgebiet Grutholz. Da der östliche Teil des Geltungsbereichs derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, wird eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren angestrebt. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes soll zudem die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Nr. T 2 aufgehoben werden.
Die Erschließung des Gebäudes soll über den Zufahrtsbereich des evangelischen Krankenhauses erfolgen, wobei Regelungen zur Querung des Rauxeler Baches zu treffen sind. Die Planung sieht die Einhaltung von Waldabständen sowie Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt vor. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine Kosten entstehen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das zweite Quartal 2005 vorgesehen.
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- 8BAULEITPLANUNG 72. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Erweiterung GE-Merklinde hier: Beschluss zur Durchführung und zur öffentlichen Auslegung des ÄnderungsentwurfesZur Vorlage · 2005/-038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-038 befasst sich mit der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebiets Merklinde. Der Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 11,5 Hektar im Ortsteil Merklinde/Schwerin. Er beinhaltet die ehemaligen Flächen der Zechenbahntrasse Graf Schwerin zwischen der Bockenfelder Straße und der Dortmunder Straße sowie den Bereich nördlich der Stahlbaustraße bis zum Neuen Hellweg.
Anlass der Planung ist die Schaffung einer neuen Straßenverbindung. Durch die im Jahr 2004 fertiggestellte Anbindung des Hellwegs an den Neuen Hellweg sowie die geplante Verlängerung der Stahlbaustraße soll eine direkte Anbindung des Gewerbegebiets Merklinde an die L654 erreicht werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten, indem der Schwerverkehr aus den Wohnbereichen direkt in das Gewerbegebiet geleitet wird. Da die geplante Trassenführung ein Grundstück innerhalb des Bebauungsplans 5A tangiert, ist eine Nutzungsänderung erforderlich.
Die Änderung sieht vor, ungenutzte Gewerbeflächen nordöstlich der Stahlbaustraße aufzugeben, Gewerbeflächen in Richtung Norden auf bisher als Grünflächen dargestellten Bereichen zu erweitern und die Nutzungsdarstellung der ehemaligen Zechenbahntrasse anzupassen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Ordnungsnummer 68 durchzuführen und den Änderungsentwurf inklusive Erläuterungs- und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 9BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 Planbereich: Erweiterung GE-Gebiet Merklinde hier: Beschluss zur Einleitung des formalen VerfahrensZur Vorlage · 2005/-039 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2005/-039 wird der Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 mit der Bezeichnung „Erweiterung GE-Gebiet Merklinde“ vorgelegt. Der Antrag des Vorhabenträgers sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch vor. Das etwa acht Hektar große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Merklinde am Ende des Gewerbegebietes Stahlbaustraße und überplant Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5a.
Die Planung basiert auf der Errichtung einer neuen Straßenverbindung zwischen dem Hellweg und dem Neuen Hellweg. Diese Verbindung soll den Schwerverkehr des Gewerbegebietes Merklinde von Wohnbereichen entlasten. Für die Umsetzung dieser Straßenplanung ist eine Umgestaltung des Werksgeländes der Firma Thimm Verpackung erforderlich, da Teile des Geländes in Anspruch genommen werden müssen.
Das Vorhaben umfasst die Umwandlung von Flächen, die derzeit als Bahnflächen oder Grünflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen sind, in Gewerbeflächen. Ziel ist es, eine Erweiterung des Gewerbegebiets zu ermöglichen, indem Flächen im Westen und Norden des bestehenden Gebiets neu ausgewiesen werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren und die Realisierung werden vom Vorhabenträger getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 10BAULEITPLANUNG Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 168 Planbereich: Hellweg/Stahlbaustraße hier: Beschluss zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung des BebauungsplanentwurfesZur Vorlage · 2005/-040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-040 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 der Stadt Castrop-Rauxel für den Planbereich Hellweg/Stahlbaustraße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs aufzustellen und den Planentwurf inklusive Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Sachverhalt beschreibt die bauliche Veränderung im Bereich der nördlichen Verlängerung der Kreisstraße K40. Im Jahr 2004 wurde durch eine neue Straßenanbindung der Hellweg an den Neuen Hellweg angebunden. Die vorliegende Planung sieht vor, im Bereich des nördlichen Endes der Stahlbaustraße eine Verbindung zum neuen Anschluss an die L654 zu schaffen. Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten, indem der Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet Merklinde direkt angebunden wird, um die Durchfahrt durch Wohnbereiche zu vermeiden. Die Maßnahme wurde als Teil eines Förderprogramms nach dem Gesetz zur Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Ländern (GVFG) angemeldet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben der geplanten Straßentrasse auch einen Bereich der ehemaligen Zechenbahntrasse bis zur Bockenfelder Straße. Dieser Streifen ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5A als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits im Februar 2003 eingeleitet. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 11BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Planbereich: Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße hier: Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2005/-037 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-037 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 für den Bereich der Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße. Der Ausschuss soll beschließen, den Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur öffentlichen Auslegung auszulegen.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Beschluss des Betriebsausschusses vom 2. Oktober 2002, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des Schillersportplatzes vorsah. Eine bereits erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im September 2004 verlief ohne Anregungen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist für den Zeitraum Februar bis März 2005 vorgesehen.
Der Planungsstand des Entwurfs ist laut Vorlage bereits weit fortgeschritten. Nach der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist die Durchführung der eigentlichen öffentlichen Auslegung für Mai oder Juni 2005 geplant. Die Kosten, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens und der Realisierung des Bebauungsplanes anfallen, werden vom Vorhabenträger getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der räumliche Geltungsbereich ist in einer beigefügten Karte definiert.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-043 befasst sich mit der Zusammensetzung des Energie-Teams für das Zertifizierungsverfahren des European Energy Award. Im Rahmen einer ersten Sitzung am 20. Januar 2005 wurde gemeinsam mit einem externen Berater die Struktur der Arbeitsgruppe festgelegt.
Das Team wird durch eine Teamleitung sowie eine Geschäftsführung geleitet. Die Besetzung umfasst zudem eine Vertretung der Energieberatung und eine Vertretung des Umweltausschusses. Seitens der Verwaltung sind drei weitere Mitglieder für die Arbeit im Team vorgesehen. Darüber hinaus sieht die Planung vor, dass bei Bedarf weitere sachkundige Verwaltungsangehörige, Ratsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenvertreter von Vereinen oder Gruppierungen in den Prozess des Zertifizierungsverfahrens einbezogen werden können.
Der Beschlussvorschlag für den Umweltausschuss sieht vor, die im Sachverhalt aufgeführte Zusammensetzung des Energie-Teams zu verabschieden. Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der technische Beigeordnete hat die Vorlage zur Beratung im Umweltausschuss am 15. Februar 2005 vorgelegt.
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- 13Sachstandsbericht Mobilfunk
- –Grünflächenwesen
- 14Kompensationsflächenkonzept Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/-021 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-021 des Grünflächenamtes befasst sich mit dem Kompensationsflächenkonzept für Castrop-Rauxel. Das Konzept basiert auf den Regelungen des 1998 in Kraft getretenen Baugesetzbuchs, welches eine räumliche und zeitliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich ermöglicht. Ziel der Vorlage ist es, eine konzeptionelle Regelung der Kompensation zu etablieren, die vorsorgeorientiert arbeitet, zur nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt und mit der Bauleit- sowie Landschaftsplanung vereinbar ist.
Die Stadt Castrop-Rauxel hat hierfür externe Gutachter beauftragt, um ein lokales Konzept zu erstellen, das auf einem Leitbild für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild aufbaut. Dabei sollen eine zielgerichtete Flächenbevorratung sowie eine entsprechende Bewirtschaftung die Funktionen des Freiraumsystems stärken. Die Entwicklung erfolgt in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Recklinghausen, wobei auch die regionale Handlungsempfehlung zum Kompensationsflächenmanagement im Emscher-Lippe-Raum sowie die Nutzung eines EDV-gestützten Katasters zur einheitlichen Erfassung von Informationen berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss sowie der Betriebsausschuss 3 den Bericht zum Kompensationsflächenkonzept zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dieses Konzept bei der Bauleitplanung sowie bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 15Verkehrssicherung im Straßenraum vs. BaumschutzZur Vorlage · 2005/-045 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-045 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Problematik von Baumverwerfungen im Straßenraum und dem damit verbundenen Spannungsfeld zwischen Verkehrssicherungspflicht und Baumschutz. Anlass der Vorlage war eine Anfrage eines Ratsmitglieds bezüglich einer teilweisen Sperrung des linken Gehweges in der oberen Marienstraße.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Sperrung in diesem Bereich aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig geworden, da Baumverwerfungen eine Gefährdung für Fußgänger darstellen und rechtliche Regressforderungen begründen können. Das Problem von Baumverwerfungen tritt laut der zuständigen Fachabteilungen in verschiedenen Straßen- und Fußgängerbereichen des Stadtgebietes auf.
Zur Behebung der Schäden wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Dazu gehören die Abgrenzung von Gehwegabschnitten mittels Sperrbalken sowie das Herausschneiden von Baumwurzeln zur Bodenangleichung. In Ausnahmefällen ist zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit die Fällung von Bäumen erforderlich. Die Verwaltung betont, dass jeder Fall einzeln geprüft wird, wobei die Belange des Baumschutzes berücksichtigt werden. Bauliche Lösungen werden gegenüber Fällungen bevorzugt, sofern die Standsicherheit der Bäume durch Wurzelbearbeitungen nicht gefährdet wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss sowie der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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- –EUV
- 16.1Sachstand Luftreinhalteplan Castrop-Rauxel / Benzolproblem Rauxel
- 16.2Antrag der FWI-Fraktion vom 31.01.2005 hier: Luftreinhalteplan gem. neuer EU-Richtlilnie
- 17Energiesparer NRW Hier: Vorstellung der Aktion des Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2005/-022 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/-022 befasst sich mit der landesweiten Einführung der Aktion „Energiesparer NRW“ durch das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach einer einjährigen Pilotphase in zehn Kommunen wird das Programm nun flächendeckend in Nordrhein-Westfalen angeboten.
Im Rahmen dieser Aktion können Wohngebäude sowie deren Eigentümer ausgezeichnet werden, wenn sie über das gesetzlich geforderte Maß hinaus energetische Standards wie Passivhäuser, 3-Liter-Häuser, Niedrigenergiehäuser oder sanierte Bestandsbauten aufweisen. Zudem können Gebäude durch die Nutzung regenerativer Energien, etwa durch Fotovoltaik, Solar-Kollektoren, Erdwärme oder Biomasse, prämiert werden. Während bei Wohngebäuden der energetische Standard im Fokus steht, können auch Schul-, Industrie- und Verwaltungsgebäude allein für die Nutzung regenerativer Energien ausgezeichnet werden. Teilnehmende erhalten eine Urkunde sowie eine Plakette zur sichtbaren Anbringung am Gebäude.
Die fachliche Betreuung der Aktion erfolgt durch das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW. Die Einbindung der örtlichen Energieberatung wird durch den Bereich Umweltschutz im EUV sichergestellt. Der Umweltausschuss soll den Bericht zur Aktion zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Aktion in Castrop-Rauxel zu informieren und über die weiteren Ergebnisse im Ausschuss zu berichten. Eine Verlinkung zu Informationen des ILS auf der Homepage des EUV ist vorgesehen.
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- 18(ohne Titel)Zur Vorlage · 2005/-020 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2005/-020 informiert den Umweltausschuss über das zehnjährige Bestehen der Mitgliedschaft der Stadt Castrop-Rauxel im Klimabündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder (Alianza del Clima e.V.). Die Stadt trat dem Bündnis nach einem Ratsbeschluss am 16. Februar 1995 bei. Das Bündnis, das 1992 als eingetragener Verein gegründet wurde, umfasst zum Ende des Jahres 2004 insgesamt 1.260 Städte, Gemeinden und Kreise aus verschiedenen europäischen Ländern.
Die Grundlage für den Beitritt bildet das Manifest europäischer Städte zum Bündnis mit den indigenen Völkern Amazoniens. Zu den satzungsgemäßen Zielen des Vereins gehören die Reduzierung von CO2-Emissionen und anderen Treibhausgasen im kommunalen Bereich, die Vermeidung von Tropenholz in der öffentlichen Verwaltung sowie der Informationsaustausch zwischen Kommunen auf nationaler und internationaler Ebene. Zudem werden die Unterstützung lokaler Projekte zur Erhaltung des tropischen Regenwaldes sowie die Förderung von Energiesparmaßnahmen im privaten Bereich angestrebt.
Seit dem Beitritt der Stadt fanden zahlreiche Mitgliederversammlungen an verschiedenen Orten statt, bei denen unter anderem Resolutionen zu Themen wie der Niedrigenergiehaus-Bauweise, der Verkehrspolitik, dem Kyoto-Protokoll und der umweltfreundlichen kommunalen Beschaffung verabschiedet wurden. Der Mitgliedsbeitrag für die Stadt beläuft sich auf 0,6 Cent pro Einwohner. Mit Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2004 wurden Vertreter benannt, um an den Sitzungen und Versammlungen des Klimabündnisses teilzunehmen. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 19Bennung der Sachkundigen Einwohner für die Arbeit im UmweltausschussZur Vorlage · 2005/-024 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-024 befasst sich mit der Benennung von sachkundigen Einwohnern für die Arbeit im Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 11. November 2004, mit dem die Obergrenze für die Anzahl der sachkundigen Einwohner in diesem Ausschuss für die Sitzungsperiode 2004 bis 2009 auf fünf Personen begrenzt wurde.
Nach einer Presseveröffentlichung im Dezember 2004 gingen bei der Verwaltung Bewerbungen verschiedener Vereine und Initiativen ein. Zu den Bewerbern zählen der Angel- und Gewässerschutzverein Docas-Blinker 1982 e.V., die Initiative Klimabündnis, der Deutsche Siedlerbund, der Bezirksverband Castrop-Rauxel/Waltrop der Kleingärtner e.V., Menschen an der Emscher e.V., die Ortsgruppe Castrop-Rauxel/AGARD e.V. des BUND e.V. sowie der Imkerverein Castrop-Rauxel. Für die genannten Gruppierungen wurden jeweils Vertreter zur Verfügung gestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt empfiehlt, die Berufung und Entsendung von jeweils einem Vertreter für fünf der genannten Gruppen zu beschließen. Die so bestimmten Vertreter sollen gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen den Status eines sachkundigen Einwohners für die beratende Mitarbeit im Ausschuss erhalten. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 20Berichte zum Stand der Altlastenbearbeitung sowie aktueller Maßnahmen
- –Mitteilungen und Anfragen
- 22Anfragen der Ausschussmitglieder
- 23Mitteilungen der Verwaltung
- –Planungnicht öffentlich
- 1Sachstandsbericht Mobilfunknicht öffentlich
- –Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich