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Tagesordnung
- 1Entwurf des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen: 1. Kurzdarstellung des Nahverkehrsplanentwurfs durch den Gutachter 2. Variantendarstellung für den betrieblich nicht realisierbaren Gutachtervorschlag einer Linienverlängerung der L 237 über Endhalt Ev. Krankenhaus auf dem Linienweg 361 zum ZOBZur Vorlage · 2006/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/179 befasst sich mit dem Entwurf des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen sowie der Erarbeitung von Alternativen für die Linie 237. Da die vom Gutachter vorgeschlagene Verlängerung der Linie 237 vom Evangelischen Krankenhaus zum ZOB nach Angaben der Vesti Schein Straßenbahnen GmbH betrieblich nicht realisierbar ist, wurden in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der HCR, der Vesti, der Stadt Castrop-Rauxel und des Kreises Recklinghausen verschiedene Varianten entwickelt.
Die Vorlage beschreibt vier Alternativen für den Abschnitt Pöppinghausen bis Westring. Während die erste Variante die aktuelle Linienführung beibehält, sehen die weiteren Optionen unterschiedliche Anbindungen des Waldfriedhofs sowie des Münsterplatzes vor. Alle Varianten basieren auf einem 60-Minuten-Takt auf den Abschnitten ZOB bis Westring und ZOB bis Evangelisches Krankenhaus, da laut Beschluss des Kreistages künftig nur noch Leistungen mit entsprechender Fahrgastnachfrage mitfinanziert werden.
Der Rat der Stadt soll den Nahverkehrsplanentwurf sowie die Variantendarstellung zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Einbeziehung der Fachausschüsse eine Stellungnahme zum Entwurf für die Ratssitzung im Dezember zu erstellen. Der Gutachter des Nahverkehrsplans wird die Inhalte im Haupt- und Finanzausschuss mündlich erläutern.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 2Niederschrift der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses; Bestellung eines stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 2006/151 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/151 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Schriftführers für die Niederschriften der Ausschusssitzungen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für den Haupt- und Finanzausschuss eine Niederschrift der gefassten Beschlüsse zu erstellen, die vom Bürgermeister sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
In einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses am 30. November 2004 wurden ein Schriftführer sowie zwei stellvertretende Schriftführer bestellt. Aufgrund einer neuen Tätigkeit einer der bisherigen stellvertretenden Schriftführer im Personalrat ist eine Ersatzbestellung erforderlich. Der Rat der Stadt soll daher gemäß den geltenden Bestimmungen der Gemeindeordnung eine Nachfolge bestellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, einen neuen stellvertretenden Schriftführer zu ernennen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 3Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets und der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2006/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/176 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Budgetentwicklung des Allgemeinen Finanzbudgets sowie der Unternehmenszentrale. Für den Verwaltungshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets wird eine Verschlechterung von rund 1.421.000 Euro prognostiziert. Diese Entwicklung resultiert aus Mehrausgaben bei der Kreisumlage und der Abrechnung des Solidarbeitrags sowie aus geringeren Einnahmen bei den Konzessionsabgaben, Dividenden und Schlüsselzuweisungen des Landes. Dem stehen Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil sowie geringere Ausgaben bei der Umsatzsteuererstattung und den Kreditzinsen gegenüber. Der Bestand der Kassenkredite belief sich zum 31. Juli 2006 auf 87,8 Millionen Euro. Im Vermögenshaushalt des Allgemeinen Finanzbudgets zeigt sich eine Verschlechterung von rund 16.000 Euro aufgrund von Mehrausgaben bei der Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung. Die Verwendung von Mitteln aus der Wohngeldentlastung ist derzeit noch ungeklärt. Als Maßnahme des Schuldenmanagements ist die Aufnahme eines Kassenkredits in Schweizer Franken geplant, um von günstigeren Zinsbedingungen zu profitieren.
Der Verwaltungshaushalt der Unternehmenszentrale weist eine Verbesserung von rund 396.000 Euro auf, was auf Mehreinnahmen bei den Stundungszinsen sowie geringere Personals- und Geschäftsausgaben zurückzuführen ist. Im Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale ergibt sich eine Verbesserung von rund 292.000 Euro durch Mehreinnahmen aus Entschädigungen für Bergschäden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Finanzberichte zum August 2006 zur Kenntnis nehmen.
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- 4Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2006/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/178 zum Thema Finanzcontrolling legt den Unternehmensbericht für den Monat August 2006 vor. Der Bericht enthält Prognosen für den Verwaltungshaushalt sowie den Vermögenshaushalt der Stadt. Für den Verwaltungshaushalt wird eine Budgetverschlechterung von rund 1.022.000 Euro prognostiziert, während im Vermögenshaushalt eine Budgetverbesserung von etwa 302.000 Euro erwartet wird.
Im Bereich des allgemeinen Finanzbudgets des Verwaltungshaushalts wird eine Verschlechterung von rund 1.421.000 Euro ausgewiesen. Dies resultiert primär aus Mehrausgaben bei der Kreisumlage und dem Solidarbeitrag sowie aus geringeren Einnahmen bei Konzessionsabgaben, Dividenden und Schlüsselzuweisungen des Landes. Dem stehen Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil sowie geringere Ausgaben bei Umsatzsteuererstattungen und Kreditzinsen gegenüber. Die Unternehmenszentrale weist im Verwaltungshaushalt eine Verbesserung von rund 396.000 Euro aus, bedingt durch höhere Stundungszinsen und geringere Personal- sowie Geschäftskosten.
Die verschiedenen Betriebe zeigen unterschiedliche Entwicklungen: Betrieb 1 prognostiziert eine Verbesserung von 26.000 Euro, Betrieb 2 eine Verbesserung von 48.000 Euro und Betrieb 3 eine Verschlechterung von 70.000 Euro. Im Vermögenshaushalt des allgemeinen Finanzbudgets wird eine Verschlechterung von 16.000 Euro durch höhere Kosten bei der Krankenhausfinanzierung erwartet. Die Unternehmenszentrale verzeichnet eine Verbesserung von 292.000 Euro durch Entschädigungsleistungen für Bergschäden. Betrieb 3 meldet im Vermögenshaushalt eine Verbesserung von 20.000 Euro, resultierend aus Einnahmen durch die Abwicklung von Baumaßnahmen und Landeszuwendungen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 5Sachstandsbericht HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 2006/161 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/161 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003 ist die Verwaltung verpflichtet, dem Rat vierteljährlich über den Stand der Haushaltskonsolidierung sowie über die Differenzen zwischen Ist- und Soll-Werten zu berichten. Da der Haushalt 2006/2007 sowie das entsprechende Haushaltssicherungskonzept erst am 24. Mai 2006 verabschiedet wurden, handelt es sich bei der vorliegenden Vorlage um den ersten Bericht für das Jahr 2006 mit dem Datenstand vom 30. Juni 2006.
Der Bericht umfasst eine Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen, die nach Personal- und Sachkosten differenziert sind. Dabei werden die Ist-Werte den Soll-Werten gegenübergestellt. Maßnahmen, die Änderungen unterliegen oder nicht mehr umgesetzt werden, sind in der Dokumentation entsprechend gekennzeichnet. Nach aktuellem Sachstand wurde das Konsolidierungsziel für das Jahr 2006 noch nicht erreicht. Es besteht ein verbleibender Bedarf an einem Konsolidierungsbeitrag in Höhe von insgesamt 465.590 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 361.090 Euro bei den Personalkosten und 104.500 Euro bei den Sachkosten zusammen. Die weitere Entwicklung der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bis zum Jahresende ist noch offen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis nimmt.
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- 6Jahresabschluss 2005 des Allgemeinen Finanzbudgets und des Budgets der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2006/180 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/180 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Jahresabschluss 2005 des Allgemeinen Finanzbudgets sowie des Budgets der Unternehmenszentrale. Dem Rat der Stadt wird am 31. August 2006 der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 vorgelegt, welcher neben den vorgeschriebenen Unterlagen auch betriebsbezogene Auswertungen und einen Vergleich mit den Prognosen des Finanzcontrollings vom November 2005 enthält.
Im Allgemeinen Finanzbudget zeigt der Verwaltungshaushalt eine Abweichung von 908 T€ gegenüber der Prognose, was primär auf die Absetzung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von rund 1,1 Mio. € zurückzuführen ist. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Abweichung von 4.744 T€. Diese resultiert aus geringeren Einnahmen bei Rücklagenentnahmen und Grundstücksverkäufen sowie geringeren Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt, steht jedoch geringeren Ausgaben bei Rücklagenzuführungen und Kredittilgungen gegenüber. Die nicht eingesetzten Rücklagemittel sind für investive Maßnahmen des Haushaltsjahres 2006 vorgesehen.
Im Budget der Unternehmenszentrale weist der Verwaltungshaushalt eine Verbesserung von 1.315 T€ gegenüber der Prognose auf, was maßgeblich durch die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme aus einem Sammelnachweis beeinflusst wurde. Der Vermögenshaushalt der Unternehmenszentrale verzeichnet eine Verbesserung von 284 T€ aufgrund von Minderausgaben bei der Wirtschaftsförderung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen zum Jahresabschluss 2005 zur Kenntnis nimmt.
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- 7Haushaltsüberschreitung gem. § 82 GO NRW bei der Haushaltsstelle 61600.718000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche (LEG)Zur Vorlage · 2006/182 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/182 befasst sich mit einer beantragten Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 GO NRW für die Haushaltsstelle 61600.718000, welche Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche umfasst. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Überschreitung in Höhe von 84.438 Euro zu genehmigen.
Hintergrund der Maßnahme ist das Forschungsprojekt „KORA, TV 2“, welches die Entwicklung und Erprobung eines Monitoringprogrammes für eine BTX/PAK-Kontaminationsfahne an einem ehemaligen Kokereistandort zum Gegenstand hat. Für dieses Projekt wurden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung Zuwendungen in einer Gesamthöte von 234.438 Euro bewilligt. Die LEG Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH fungiert als ausführende Stelle, an welche die Fördermittel weitergeleitet werden.
Für das Jahr 2006 ist ein Betrag von 84.438 Euro zur Weiterleitung an die LEG Dortmund vorgesehen. Da für diese Ausgabe kein entsprechender Ansatz im Haushalt existiert, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich. Die Deckung der Überschreitung erfolgt durch eine entsprechende Einnahme aus der Haushaltsstelle 61600.170100 (Zuweisung vom Bund). Der städtische Eigenanteil für das Projekt beläuft sich auf null Euro, da die Gesamtkosten vollständig durch Einnahmen Dritter gedeckt sind. Da die geplante Ausgabe den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, ist eine Entscheidung durch den Rat erforderlich.
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- 8Jahresrechnung der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 2006/177 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2006/177 befasst sich mit der Jahresrechnung der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2005. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis nimmt und die Unterlagen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Im Anschluss soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen über die geprüfte Jahresrechnung beschlossen und über die Entlastung entschieden werden.
Die Vorlage erläutert, dass die Zuleitung des Rechenschaftsberichtes verzögert erfolgte, da vorab Beschlüsse über den Haushaltsvortrag und die Bildung neuer Haushaltsreste notwendig waren. Zudem verzögerte die Einführung eines neuen EDV-Verfahrens die Erstellung der Jahresrechnung bis zum 29. Juni 2006.
Im Verwaltungshaushalt wurde für das Jahr 2005 ein Fehlbedarf von 47.450.456,00 Euro veranschlagt. Der tatsächliche Fehlbetrag beläuft sich auf 47.311.139,24 Euro, was einer Verbesserung von 139.316,76 Euro gegenüber der Planung entspricht. Der Vermögenshaushalt weist ein ausgeglichenes Ergebnis auf. Der Fehlbetrag ist im Haushaltsplan für das Jahr 2007 zu veranschlagen und zu finanzieren. Der Rechenschaftsbericht enthält zudem betriebsbezogene Auswertungen sowie betriebsübergreifende Deckungsvorschläge. Die Ergebnisse der Betriebsveränderungen werden in den jeweiligen Betriebsausschüssen sowie in separaten Vorlagen für den Haupt- und Finanzausschuss erläutert.
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- 9Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung für die Übernahme von Hunden aus dem örtlichen TierheimZur Vorlage · 2006/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/145 sieht die Umwandlung eines bisherigen Modellprojekts in eine dauerhafte Regelung vor, um die Kosten der Hundehaltung bei der Übernahme von Tieren aus dem Tierheim Deininghauser Weg (Tierschutz Castrop-Rauxel e.V.) zu unterstützen. Die Stadt Castrop-Rauxel soll Hundehaltern auf Antrag einen Zuschuss in Höhe des jeweiligen Jahressteuersatzes gewähren, sofern die Tiere aus dem genannten Tierheim übernommen werden. Diese Regelung umfasst auch die Übernahme von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind. Die Verrechnung des Zuschusses soll unmittelbar mit der Hundesteuerforderung erfolgen.
Das Programm wurde ursprünglich im Jahr 2000 als zweijähriges Modellprojekt beschlossen und nach positiven Erfahrungsberichten der Verwaltung in der Folgezeit mehrfach verlängert. Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der Maßnahme als Dauerlösung, um einen finanziellen Anreiz für die Vermittlung von Tieren zu schaffen und die Kapazitäten des Tierheims zu entlasten. Für die Umsetzung sind jährliche Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro vorzusehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen des Finanzplanungszeitraums gesichert. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 10european energy award (EEA) hier: Maßnahmenkatalog 2006Zur Vorlage · 2006/154 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2006/154 befasst sich mit der Fortführung der Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am European Energy Award (EEA). Das Managementsystem dient der Bewertung der kommunalen Energiearbeit sowie der Identifizierung von Potenzialen zur Steigerung der Energieeffizienz. Im Rahmen des Verfahrens werden Erfolge bei der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energieträger zertifiziert und ausgezeichnet.
Nach einem internen Audit, das am 26. Juni 2006 durchgeführt wurde, konnte ein Erfüllungsgrad von 54 Prozent der erforderlichen Punkte nachgewiesen werden. Damit ist die notwendige Schwelle von mindestens 50 Prozent erreicht, um das Zertifizierungsverfahren durch einen externen Auditor des TÜV Rheinland einzuleiten. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt den ersten internen Audit-Bericht zur Kenntnis nimmt und die im Maßnahmenplan unter Punkt 6 aufgeführten Maßnahmen umsetzt.
Die finanziellen Auswirkungen des vierjährigen Programms belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von rund 10.940 Euro, wobei das Land Nordrhein-Westfalen über die Energieagentur NRW einen Zuschuss von 22.700 Euro gewährt. Die jährliche Belastung für die Stadt beträgt etwa 2.735 Euro an Sachkosten. Die Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel ist über den Energiefonds gesichert. Der Bericht wurde zur Beratung in den Umweltausschuss, den Betriebsausschuss 3, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 11Fortschreibung des Zentren-/Einhandelskonzeptes Castrop-Rauxel 2002Zur Vorlage · 2006/156 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2006/156 wird die Aktualisierung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2002 durch ein neues Konzept sowie ein integrierter Fachbeitrag zur Nahversorgung vorgelegt. Dieser sogenannte „Masterplan Einzelhandel“ verfolgt das Ziel, die mittelzentrale Angebotsstruktur und die Handelsfunktion der Stadt zu erhalten und zu stärken. Im Fokus steht dabei die Stärkung der Altstadt als Hauptzentrum durch die Ergänzung bestehender Strukturen durch Neuansiedlungen von Fachmärkten und Dienstleistungen, wobei insbesondere Fachmärkte für Bücher sowie Bekleidung als Frequenzbringer vorgesehen sind. Zudem soll die Reaktivierung von Leerständen im Rahmen der Innenstadtgeschäftsvereinigung erfolgen.
Das Konzept sieht zudem die Weiterentwicklung der Standorte Siemensstraße und Westring zu Fachmarktstandorten vor, wobei die Ansiedlung weiterer nahversorgungsrelevanter Sortimente wie Discounter an diesen Standorten untersagt werden soll, um die Versorgung in der Lange Straße und Rauxel-Nord zu sichern. Das Nebenzentrum Habinghorst soll als Geschäftszentrum für den Norden entwickelt werden. Für die Ortsteile Ickern, Rauxel-Nord, Schwerin und Henrichenburg ist die Sicherung der Nahversorgung vorgesehen, während die Versorgung im Ortsteil Frohlinde als nicht gewährleistet eingestuft wird. Die Vorlage dient der städtebaulichen Steuerung ohne Wettbewerbsschutz. Der Rat der Stadt soll das Konzept zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung einer Beschlussvorlage für die Sitzung am 2. November 2006 beauftragen. Die Beratung erfolgt über den Betriebsausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt.
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- 12Neufassung der VHS-SatzungZur Vorlage · 2006/148 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2006/148 sieht die Verabschiedung einer Neufassung der Satzung der Volkshochschule (VHS) der Stadt Castrop-Rauxel vor. Anlass für die Neugestaltung der Satzung ist die Anpassung an das novellierte Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Integration der Ergebnisse eines Zertifizierungsverfahrens aus dem Jahr 2005. Die Neufassung beinhaltet unter anderem ein neues Leitbild, die Verpflichtung zur Qualitätssicherung durch die Leitung der VHS sowie die Einführung eines Beschwerdemanagements. Zudem wird ein öffentliches Programmplanungsverfahren zur Neugestaltung der Mitwirkungsgebiete vorgesehen. Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern soll durch einen Wirksamkeitsdialog gestärkt und die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen gefördert werden.
Die organisatorischen Regelungen der neuen Satzung sehen vor, dass nebenberufliche pädagogische Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Dozentenversammlung über Programmentwicklung, Fortbildung und Qualitätssicherung beraten. Für Maßnahmen ab zehn Unterrichtsdoppelstunden ist die Wahl von Kurssprechern und Stellvertretern vorgesehen. Die Programmplanungskonferenz findet mindestens einmal jährlich öffentlich statt, nimmt den Arbeitsbericht der VHS-Leitung entgegen und entscheidet über Vorschläge zur Programmgestaltung, den Lernbedingungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Ein Beschwerdemanagement dient der Bearbeitung von Rückmeldungen der Teilnehmenden. Zudem wird der Informationsaustausch mit lokalen Bildungseinrichtungen sowie die Durchführung einer jährlichen Weiterbildungskonferenz mit anerkannten Trägern angestrebt. Die Entgelte und Honorare richten sich nach den geltenden Ordnungen. Mit der Bekanntmachung treten die vorangegangenen Fassungen der Satzung außer Kraft. Eine haushaltsmäßige Berührung liegt nicht vor.
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- 13Anfragen der Ratsmitglieder
- 14Mitteilungen der Verwaltung
- 1Stundungsantrag eines Gewerbesteuerpflichtigen KZ 21002843 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRWnicht öffentlich
- 2Einstellung eines Beschäftigten nicht öffentlich
- 3Tausch der Grundstücke Gemarkung Frohlinde, Flur 9, Nr. 28, 49, 382 (Sportplatz Frohlinde), 384, 385, 386 und 22 sowie 387, in einer Gesamtgröße von ca. 17.152 qm gegen eine ca. 4.900 qm große städtische Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Obercastrop Flur 4 Nr. 119 mit der Vierhaus GmbH & Co. KG, geschäftsansässig Dorfstraße 17, 44577 Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 4Verkauf der Wohnbaugrundstücke im städtischen Neubaugebiet 'Kastanienweg'nicht öffentlich
- 5Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 6Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich