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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Wahl der/ des 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2015/256 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/256 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Hintergrund der Vorlage ist die personelle Veränderung im Vorsitz des Ausschusses.
Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. In der Sitzung vom 16. September 2014 wurde die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf zwei festgelegt. Da das bisherige Ratsmitglied, welches als zweiter stellvertretender Vorsitzender fungierte, durch die Annahme der Wahl zum Bürgermeister sein Mandat verliert und am 21. Oktober 2015 den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss übernimmt, ist die Position des zweiten Stellvertreters vakant geworden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Ratsmitglied aus der Mitte des Ausschusses zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 und am 24. November 2015 vorgesehen.
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- 3Finanzcontrolling: Bericht Unternehmenszentrale Stand 15.09.2015Zur Vorlage · 2015/254 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/254 des Haupt- und Finanzausschusses enthält den Bericht zum Finanzcontrolling der Unternehmenszentrale mit Stand vom 15. September 2015. Der Bericht legt prognostizierte Verbesserungen in den Teilergebnishaushalten der Unternehmenszentrale in Höhe von insgesamt 1.157.656 Euro dar.
In der Allgemeinen Finanzwirtschaft zeigt sich eine prognostizierte Verbesserung der Teilergebnisrechnung um 1.052.980,22 Euro. Wesentliche Faktoren für diese Entwicklung sind Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite, der Kreis- und ÖPNV-Umlage sowie bei den Gewerbesteuererstattungszinsen. Dem stehen Mindererträge bei den Konzessionsabgaben für Strom und Gas sowie Erhöhungen bei der Krankenhausinvestitionsumlage und dem kommunalen Anteil an den SGB II-Leistungen für das Jahr 2015 gegenüber. In der Teilfinanzrechnung dieser Produktgruppe ergibt sich unter Berücksichtigung investiver Minderauszahlungen eine Verbesserung von 1.073.893,06 Euro.
Zusätzliche positive Entwicklungen verzeichnen die Zentralen Dienste durch Betriebskostennachforderungen gegenüber dem JobCenter bei Mieten und Pachten sowie die Informations- und Kommunikationstechnik, die einen Anteil aus dem Überschuss der GKD Recklinghausen aus dem Jahresabschluss 2014 ausweist. Insgesamt werden für die Teilfinanzhaushalte der Unternehmenszentrale aktuell Verbesserungen in Höhe von 1.178.569 Euro prognostiziert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 4Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.09.2015Zur Vorlage · 2015/253 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/253 zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. September 2015 legt die aktuellen Entwicklungen der Teilergebnishalte dar. Die Fachbereiche melden Verbesserungen in den Teilergebnishalten in Höhe von insgesamt 1.634.451 Euro, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten eine Prognose über Verbesserungen von 1.656.824 Euro vorliegt.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft zeigt sich eine prognostizierte Verbesserung des Teilergebnisses um rund 1,05 Millionen Euro. Wesentliche Faktoren sind hierbei Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite, die Kreis- und ÖPNV-Umlage sowie bei den Gewerbesteuererstattungszinsen. Dem stehen jedoch Mindererträge bei den Konzessionsabgaben für Strom und Gas gegenüber.
In den operativen Bereichen zeichnen sich unterschiedliche Entwicklungen ab. Während im Bereich Sicherheit und Ordnung sowie im Bereich der Einwohnerangelegenheiten teilweise Mehrerträge oder Kompensationen durch Minderausgaben erwartet werden, verzeichnet die Produktgruppe für technische Hilfeleistungen ein negatives Teilergebnis. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird für die Gruppe der Hilfen zur Erziehung eine deutliche Verbesserung von etwa 1,3 Millionen Euro prognostiziert, primär durch Minderbedarfe bei der Unterbringung.
Hinsichtlich der Leistungen an Flüchtlinge wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land refinanziert werden. Dennoch wird für die kommunal verantworteten Unterkünfte und Kontingentflüchtlinge mit zusätzlichen Finanzmitteln gerechnet, da Landeserstattungen bislang nicht in dem erwarteten Umfang eingegangen sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass die noch nicht konkretisierten Verschlechterungen durch die gemeldeten Verbesserungen gedeckt werden können.
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- 5Liquiditätsplanung 2015 4. QuartalZur Vorlage · 2015/271 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage 2015/271 befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das vierte Quartal des Jahres 2015. Grundlage für die vorliegende Information ist ein Beschluss des Rates vom 13. März 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Gemäß der Kommunalordnung NRW ist die Gemeinde berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag in Anspruch zu nehmen. Für das Haushaltsjahr 2015 wurde dieser Höchstbetrag auf 240 Millionen Euro festgesetzt. Zum Stand des 2. Oktober 2015 belief sich der tatsächliche Bestand an Kassenkrediten auf 202,5 Millionen Euro.
Die Planung umfasst die Prognose der künftigen Ausgaben sowie der zu erwartenden Einnahmen. Dabei werden alle bekannten betraglich bedeutsamen Posten sowie Schätzungen zu weiteren täglichen Zahlungsströmen berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der tatsächliche Kassenkreditstand aufgrund nicht einschätzbarer Einnahmen oder Ausgaben von der Planung abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Kreditaufnahme ist zudem die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Haupt- und Finanzausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 27. Oktober 2015 dazu aufgerufen, die Liquiditätsplanung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 6Vertretung im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2015/245 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/245 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung eines Stellvertreterpostens im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Davon werden zehn Mitglieder durch die Stadt Castrop-Rauxel entsandt, drei Mitglieder durch die Sparkasse Vest Recklinghausen sowie zwei Mitglieder durch die Belegschaft gewählt.
Gemäß den Satzungsbestimmungen sind der Bürgermeister und die Stadtkämmerin als Mitglieder des Aufsichtsrats fest vorgesehen. Die weiteren durch die Stadt zu entsendenden Mitglieder werden durch den Rat der Stadt bestimmt.
Aufgrund der Ernennung des Bürgermeisters zum Hauptverwaltungsbeamten ist die bisherige Stellvertretung für ein Aufsichtsratsmitglied neu zu besetzen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt neben den festen Mitgliedern den Bürgermeister und die Stadtkämmerin als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat bestätigt und gleichzeitig den Bürgermeister als Stellvertreter für ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wählt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 sowie des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
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- 7Entsendung eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)Zur Vorlage · 2015/247 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/247 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR). Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt zur Kenntnis nimmt, dass der Bürgermeister die Stadt Castrop-Rauxel als Vertreter im Aufsichtsrat der HCR vertritt.
Die Grundlage für diese Vertretung bildet der Gesellschaftsvertrag der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH. Gemäß § 10 Absatz 4 Buchstabe a dieses Vertrages ist der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel als Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats werden laut § 10 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
Für den Haushalt der Stadt Castrop-Rauxel ergeben sich aus dieser Personalentsetzung keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 sowie des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
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- 8Benennung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für den Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme.Zur Vorlage · 2015/248 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/248 befasst sich mit der Benennung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für den Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme GmbH. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Wahl eines solchen Vertreters durch einen Mehrheitsbeschluss vorgesehen.
Der Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme GmbH setzt sich aus insgesamt sieben Mitgliedern zusammen. Diese Gruppe umfasst drei Vertreter des Preussen Elektra-Konzerns sowie zwei Vertreter von Großkunden. Die verbleibenden Plätze sind für die Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gladbeck, Recklinghausen und Herne vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel für das Gremium zu benennen. In der Vergangenheit wurde der Aufsichtsrat durch den ehemaligen Bürgermeister der Stadt vertreten. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei die Beratung im Rat der Stadt für den 29. Oktober 2015 vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 9Vertretung der Stadt in der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung.Zur Vorlage · 2015/249 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/249 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der WiN Emscher-Lippe – Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung. Der Rat der Stadt soll darüber entscheiden, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft zu benennen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen die Vertreter der Stadt für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates gewählt werden. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass die Vertretung in den Organen juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch einen vom Rat bestellten Vertreter zu erfolgen hat. Falls weitere Vertreter benannt werden, muss der Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung Teil der Vertretung sein.
Bisher wurde die Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat durch den ehemaligen Bürgermeister vertreten. Der Aufsichtsrat der WiN Emscher-Lippe umfasst laut Gesellschaftsvertrag unter anderem die Mitglieder der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die geplante Neubenennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Oktober 2015 sowie des Rates der Stadt am 29. Oktober 2015 vorgesehen.
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- 10Entsendung von Herrn Bürgermeister Kravanja als Mitglied zur Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen.Zur Vorlage · 2015/250 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Entsendung des Bürgermeisters als Mitglied zur Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen entscheiden. Die entsprechende Sitzungsvorlage (2015/250) sieht vor, dass die Vertretung des Verbandsmitglieds die Mitglieder der Verbandsversammlung nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit aus ihrer Mitte wählt.
Die Stadt Castrop-Rauxel entsendet insgesamt drei Mitglieder in die Verbandsversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 GkG ist vorgesehen, dass der Bürgermeister in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Stadtverwaltung als Mitglied entsandt wird. Die beiden weiteren Mitglieder für die Stadt wurden bereits in der Ratssitzung vom 26. Juni 2014 gemäß § 50 GO NRW gewählt.
Die Versammlung des Sparkassenzweckverbandes übernimmt im Anschluss die Aufgabe, den Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen zu wählen. Für das Vorhaben sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 27. Oktober 2015, bevor sie dem Rat der Stadt am 29. Oktober 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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- 11Anfragen der Ratsmitglieder
- 12Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich