Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Verkehrsberuhigter Bereich Platanenweg; mündlicher Bericht
- 2.aAufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches am Platanenweg; Bürgerantrag der Familie XXX, PlatanenwegZur Vorlage · 2016/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/197 befasst sich mit dem Bürgerantrag zur Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs am Platanenweg. Ursprünglich wurde die Einrichtung eines solchen Bereichs angestrebt, um die Sicherheit für spielende Kinder zu erhöhen und die Verkehrssituation an den Kurven sowie am abschüssigen Straßenbeginn zu verbessern. Eine Prüfung der Fachbereiche Ordnungswesen, Stadtplanung und Bauordnung sowie des EUV Stadtbetriebes hatte die Voraussetzungen für die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich als gegeben befunden.
Im Zuge der Umsetzung kam es zu Widerständen bei den Markierungsarbeiten, da Teile der Anwohnerschaft nicht über die Pläne informiert waren. Zwar konnte nach weiteren Gesprächen ein weitgehender Konsens unter den Anwohnern bezüglich der Verkehrsberuhigung und der neuen Parkplatzlösung erzielt werden, doch wurde im weiteren Verlauf ein neuer Antrag gestellt. Die Antragsteller fordern nun die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs und schlagen stattdessen die Einführung einer Tempo-10-Zone vor.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine rechtliche Umsetzung als Tempo-10-Zone nach den geltenden Regelungen für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche nicht möglich ist. Zudem fehlen bei einer reinen Geschwindigkeitsbeschränkung die spezifischen Schutzregeln für Fußgänger, die ein verkehrsberuhigter Bereich bietet. Die Verwaltung befürwortet daher weiterhin die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich, da dies die Aufenthaltsqualität verbessere und die Einsatzmöglichkeiten von Rettungs- und Müllfahrzeugen durch klar markierte Stellflächen erleichtert.
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Hauptdokument|20160912084522|20160902084304|20160902084345|20160916112931
- 3Vortrag der Polizei über 'Einbrüche'; mündlicher Bericht
- 4Sachstandsbericht des Berufsbildungszentrums (BBZ); mündlicher Bericht
- 5Sachstandsbericht der Volkshochschule (VHS); mündlicher Bericht
- 6Satzung der VolkshochschuleZur Vorlage · 2016/265 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/265 befasst sich mit einer Änderung der Satzung der Volkshochschule Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die beigefügte neue Fassung der Satzung beschließen.
Hintergrund der Anpassung ist die Zertifizierung nach dem Standard LQW (Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung). Dieser Prozess sieht eine stetige Optimierung der internen Abläufe vor. Im Zuge der aktuellen Zertifizierung wurde das Leitbild der Volkshochschule überarbeitet, wobei der Fokus verstärkt auf Aspekte des Lernens gelegt wurde.
In der Folge wurde auch der Prozess der Programmplanung verändert. Anstelle des bisherigen partizipativen Programmplanungsworkshops treten nun ein Innovationsworkshop, ein Dozentenworkshop sowie eine Fachtagung. Diese strukturellen Änderungen betreffen konkret die Neufassung von Paragraph 7 der Satzung. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist im Betriebsausschuss 1 sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 7Honorarordnung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/266 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/266 befasst sich mit der Neufassung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Castrop-Rauxel. Die Verwaltung legt hierzu eine überarbeitete Fassung vor, die eine Anpassung der Vergütungssätze vorsieht. Die letzte Änderung der Honorarordnung erfolgte im Jahr 2008.
Nach Angaben der Volkshochschule haben sich die Anforderungen an die Dozenten durch die regelmäßige Zertifizierung der Einrichtung sowie durch veränderte Kursstrukturen gewandelt. Die Planung, Vorbereitung und Evaluation von Veranstaltungen haben sich sowohl qualitativ als auch quantitativ verändert. Zudem erfordert die aktuelle Teilnehmerzusammensetzung der Kurse eine intensivere Vor- und Nachbereitung sowie einen steigenden Beratungsaufwand, der teilweise durch nebenamtliches Personal geleistet wird.
Die Anpassung der Honorare wird mit der Notwendigkeit begründet, die Wettbewerbsfähigkeit der Volkshochschule in der Emscher-Lippe-Region zu erhalten. Des Weiteren wird auf veränderte Finanzierungsbedingungen im Bereich der Drittmittel verwiesen, die eine Anpassung der Honorare in diesem Segment erforderlich machen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die neue Honorarordnung verabschiedet. Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt hat. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 1.
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- 8Miet- und Benutzerordnung für das Bürgerhaus der VolkshochschuleZur Vorlage · 2016/267 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/267 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Neufassung der Miet- und Benutzerordnung für das Bürgerhaus der Volkshochschule. Der Bereich Kultur, Weiterbildung und Qualifizierung legt hierzu eine geänderte Fassung vor, die mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Nutzung des Bürgerhauses durch verschiedene Gruppen, die eine hohe Frequenz aufweist. Eine Überprüfung der bestehenden Ordnung durch die zuständige Fachabteilung ergab, dass die bisherigen Regelungen in ihrer Formulierung nicht ausreichend eindeutig waren. Dies führte zu unterschiedlichen Auslegungen bei der Anwendung der Ordnung. Insbesondere bei Begriffen wie der unregelmäßigen Nutzung, dem besonderen Aufwand sowie der Berechnung von Zuschlägen besteht laut der Vorlage Anpassungsbedarf.
Ziel der Neufassung ist es, durch eine vereinfachte und präzisere Formulierung der Regelungen eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten. Die Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 die geänderte Miet- und Benutzerordnung beschließt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 9Verkaufsoffene Sonntage 2017; Konzept und Grundsatzbeschluss auf Grund des Beschlusses des OVG NRW vom 10.06.2016Zur Vorlage · 2016/263 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/263 befasst sich mit der Neugestaltung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Überprüfung ist die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, welches die Anforderungen an den Anlassbezug und die räumliche Begrenzung von Ladenöffnungen präzierte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Sonntagsöffnung lediglich als Folge einer Veranstaltung dienen darf, die selbst einen erheblichen Besucherstrom anzieht.
Für die zukünftige Planung wird eine Anpassung der bisherigen Gebiete vorgeschlagen. Im südlich der A 42 gelegenen Stadtgebiet soll die Fläche auf die Altstadt begrenzt werden, wobei die Öffnungen auf den Frühlings- und Viktualienmarkt beschränkt und der Adventssonntag gestrichen werden sollen. Im Ortsteil Ickern soll die Fläche auf die Ickerner Straße und den Marktplatz begrenzt werden. Für den Bereich des Castrop-Parks und der Marsstraße in Habinghorst wird vorgeschlagen, keine verkaufsoffenen Sonntage mehr festzusetzen, da der Anlassbezug durch den dortigen Trödelmarkt als nicht ausreichend gegeben angesehen wird. Im östlichen Bereich von Habinghorst soll die Fläche auf die Lange Straße und den Postplatz begrenzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Grundsätze zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
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- 10Unterbindung von wilden Plakatierungen auf privatem Grund; Prüfauftrag des Betriebsausschusses 1 vom 22.06.2016Zur Vorlage · 2016/262 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/262 der Verwaltung befasst sich mit der Unterbindung von wilden Plakatierungen auf Privatgrundstücken. Hintergrund ist ein Prüfauftrag des Betriebsausschusses 1 vom 22. Juni 2016, der die Verwaltung beauftragte, Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Plakatierungen zu untersuchen.
Nach Ausführungen der Verwaltung kann ein behördliches Verbot von Plakatierungen auf Privatgrundstücken nicht allein auf Plakate ohne Zustimmung des Eigentümers beschränkt werden. Eine Einschränkung durch die örtliche Ordnungsbehörde ist nur zur Abwehr einer abstrakten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möglich. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob eine Genehmigung des Grundstückseigentümers vorliegt. Rein ästhetische Aspekte, wie das Erscheinungsbild des Stadtbildes durch alte oder beschmierte Plakate, sind für die rechtliche Bewertung der Gefahr nicht ausschlaggebend.
Da ein Verbot der Werbung auf Privatgrundstücken einen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Als mögliches Steuerungsinstrument wird die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach den §§ 25 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen angeführt. Im weiteren Verlauf soll geprüft werden, inwieweit bereits genehmigte Werbeanlagen betroffen wären und welche Überschneidungen mit der bestehenden Werbesatzung bestehen. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss 1.
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- 11Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/269 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/269 sieht eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau sowie für weitere brandschutztechnische Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grund für diese Änderung ist das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG), welches das bisherige FSHG ersetzt hat.
Im Zuge dieser rechtlichen Neuerung wird die seit 2007 gültige Satzung über den Kostenersatz überarbeitet. Dabei werden neben der Anpassung an die neue gesetzliche Grundlage auch die Gebührenhöhen an aktuelle Kostensteigerungen angeglichen. Konkret sieht die Vorlage vor, die Gebühren der Einzelpositionen von bisher 67,00 Euro auf 70,00 Euro pro Stunde anzuheben. Dies entspricht einer Erhöhung des Stundensatzes um etwa 4 Prozent.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich diese Anpassung in entsprechender Weise auf die Einnahmesituation auswirken wird. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ausführungen zur Satzung zur Kenntnis nimmt und die Anpassung beschließt. Die Entscheidung wird im Betriebsausschuss 1 sowie im Rat der Stadt behandelt. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne des Budgets wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel (Feuerwehrsatzung)Zur Vorlage · 2016/270 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/270 sieht eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grund für die Neufassung ist das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) als Ersatz für das bisherige FSHG.
Im Zuge dieser rechtlichen Anpassung wurden auch die Berechnungshöhen der Gebühren an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst. Die Anhebung der einzelnen Positionen liegt im Vergleich zur bisherigen Satzung zwischen etwa 10 % und 14,7 %. Über den Zeitraum der letzten fünf Jahre ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Wert von 2 % bis 2,9 %. Die neuen Gebührensätze sollen für eine Dauer von drei Jahren gültig sein, bevor eine erneute Anpassung an die finanzielle Situation erfolgt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Einnahmen aus den Entgelten um etwa 12 % gegenüber den bisherigen Werten steigen könnten. Da die Art, der Umfang und die Anzahl der berechenbaren Feuerwehrleistungen stark schwanken, ist eine präzise Bezifferelung der finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ausführungen zur neuen Feuerwehrsatzung zur Kenntnis nimmt und die Anpassung beschließt. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßige Berührung.
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- 13Gemeinsamer Antrag SPD_B90 Die Grünen_FDP Ratsfraktion vom 31.10.2016_Entschärfung des Kreuzungsbereichs Cottenburg-/WesthofenstraßeZur Vorlage · 2016/289 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2016/289 wird ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP behandelt, der im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) zur Beratung vorliegt. Gegenstand des Antrags ist die Entschärfung des Kreuzungsbereichs Cottenburg-/Westhofenstraße.
Der Antrag wurde am 31. Oktober 2016 von den beteiligten Fraktionsvorsitzenden gestellt. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die abschließende Entscheidung über die Umsetzung der im Beschlussvorschlag enthaltenen Maßnahmen ist Gegenstand der Beratung im zuständigen Ausschuss.
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- 14Anfragen der Ausschussmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich