Sitzung des Umweltausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Neuaufstellung Landschaftsplan Ost-Vest
- 4Pflege- und Entwicklungsplan für RVR – Flächen auf dem Stadtgebiet von Castrop-Rauxel
- 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich: Erin / Karlstraße hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht c) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2016/096 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die erste Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Erin und die Karlstraße. Gegenstand der Vorlage 2016/096 ist die Anpassung der Flächennutzung im Ortsteil Castrop, der den Eingangsbereich des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsparks Erin umfasst.
Die Änderung sieht vor, die bisher als Sonderbaufläche für Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe dargestellte Fläche westlich des Altstadtrings bis zum Gewerbepark Erin in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Grund hierfür ist die Feststellung, dass die bisherige Festsetzung als Sondergebiet für die angestrebte Nutzung nicht zweckmäßig ist. Zudem soll die Darstellung der Flächen beidseits der Karlstraße, die bislang als gemischte Baufläche ausgewiesen waren, in Wohnbauflächen geändert werden. Dies erfolgt aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung in diesem Bereich.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit prüfen und abwägen. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen. Mit dem Beschluss zur Feststellung der Änderung und der Billigung der Begründung inklusive Umweltbericht wird die Verwaltung beauftragt, die Planänderung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde wird die Änderung durch ortsübliche Bekanntmachung wirksam. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20160330082046|20160330082137|20160414084821|20160414084828|20160330110737|20160330110650
- 6Bebauungsplan Nr. 230 Planbereich „Karlstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/104 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Bebauungsplan Nr. 230 für den Planbereich „Karlstraße“ als Satzung beschlossen. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Berücksichtigung von Stellungnahmen sowie die Verabschiedung redaktioneller Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,9 Hektar an der Grenze zwischen den Ortsteilen Behringhausen und Obercastrop. Ziel der Planung ist die Nachverdichtung und die Abrundung des Ortsrandes durch die bauliche Ergänzung bestehender Strukturen sowie die erstmalige Bebauung bisher ungenutzter Flächen. Durch die Festsetzung von allgemeinen und besonderen Wohngebieten sollen die Wohnnutzung sowie mit dem Wohnen vereinbare Gewerbebetriebe gefördert werden. Geplant ist die Errichtung von etwa zwölf Gebäuden. Um Nutzungskonflikte, etwa durch bestehende Sportanlagen oder Verkehrslärm, zu vermeiden, sind Festsetzungen zum Schallschutz sowie zur Gestaltung von Grünstrukturen vorgesehen.
Die Planung sieht vor, die vorhandene technische Infrastruktur zu nutzen, wodurch kein zusätzlicher Aufwand für Straßen oder Kanalisation entsteht. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden keine negativen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft oder Klima festgestellt. Für den Ausgleich von Biotopwertverlusten werden Maßnahmen über das Ökokonto der Stadt zugewiesen. Vor Baubeginn sind zudem archäologische Untersuchungen in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe durchzuführen. Die Verwaltung beziffert den Verwaltungsaufwand auf etwa 44.000 Euro, wobei sich die Grundstückseigentümer anteilig an den Planungs- und Gutachterkosten beteiligen.
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Hauptdokument|20160414150751|20160414150756|20160414150802|20160414150808|20160414150813|20160414150822|20160414150829|20160414150836
- 7Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich: „Wohnen an der Emscher“ hier: Beschluss zur abschließenden Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 166 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 245Zur Vorlage · 2016/110 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, das bestehende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördlich der Heerstraße“ einzustellen und stattdessen den Bebauungsplan Nr. 245 mit dem Titel „Wohnen an der Emscher“ aufzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Das ursprüngliche Planverfahren Nr. 166, das bereits im Jahr 2001 beschlossen wurde, konnte aufgrund einer fehlenden wirtschaftlichen Umsetzung nicht abgeschlossen werden. Die neue Planung für das Gebiet im Ortsteil Habinghorst basiert auf den Entwicklungsabsichten eines Investors. Während Grundzüge wie die Öffnung zum Gewässer Emscher und die Berücksichtigung von Hochspannungsleitungen beibehalten werden, sieht das neue Konzept eine Abkehr von der Erschließung über die Wartburgstraße vor. Stattdessen soll die Erschließung kompakter über die Heerstraße erfolgen, um Kosten zu vermeiden und die Fläche unter der Hochspannungsleitung als Grünfläche und Regenrückhaltebecken zu nutzen.
Das Ziel der Aufstellung ist die Schaffung von etwa 85 bis 95 Wohneinheiten in Form eines gemischten Quartiers mit Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Damit soll der Wohnflächenbedarf durch Nachverdichtung im Innenbereich gedeckt werden. Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie für notwendige Gutachten werden vom Investor getragen. Die Stadt Castrop-Rauxel plant, Flächen in einer Größe von etwa 6.000 Quadratmetern zu Wohnbauland zu entwickeln.
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- 8Prüfung von vorhandener Bebauung im Außenbereich auf die Möglichkeit der Aufstellung einer Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich hier: Beschluss zur Erarbeitung von Außenbereichssatzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB im StadtgebietZur Vorlage · 2016/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Prüfung der Verwaltung zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel zur Kenntnis genommen und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Ziel dieser Satzungen ist es, die Schließung vorhandener Baulücken in bestehenden Siedlungen zu ermöglichen und gleichzeitig eine unkontrollierte Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern. Durch die Anwendung von § 35 Abs. 6 BauGB können für bebaute Gebiete bestimmte öffentliche Belange, wie etwa die Darstellung im Flächennutzungsplan, zugunsten der Wohnbebauung zurückgestellt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Planbereiche „Im Depot“ und „Oestricher Straße“ Außenbereichssatzungen aufzustellen. Im Bereich „Im Depot“ am Rhein-Herne-Kanal wurde die Eignung aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung und identifizierter Baulücken festgestellt. Für die „Oestricher Straße“ in Deininghausen wird die Aufstellung ebenfalls empfohlen, um die bestehende Bebauung zu sichern und die Entwicklung im Kontext der geplanten interkommunalen Gewerbegebiete zu steuern.
Für die Planbereiche „Bredenbrauck“, „Bövinghauser Straße“ und „Pöppinghausen“ wurde die Verwaltung mit einer detaillierten Prüfung beauftragt. In diesen Gebieten ist die rechtliche Lage, etwa die Einordnung in Landschaftspläne oder die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung, noch ungeklärt. Eine tiefergehende Untersuchung der umweltrelevanten Aspekte und der rechtlichen Rahmenbedingungen ist erforderlich, um die Möglichkeit einer Satzungsaufstellung abschließend beurteilen zu können.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 9Vorbereitungen zum Titel 'Fahrradfreundliche Stadt Castrop-Rauxel'Zur Vorlage · 2016/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/111 befasst sich mit den Voraussetzungen für eine Bewerbung der Stadt Castrop-Rauxel um den Titel „Fahrradfreundliche Stadt“ sowie einer möglichen Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS). Eine Bewerbung setzt die Erstellung eines externen Radverkehrskonzepts mit geschätzten Kosten von rund 50.000 Euro sowie die personelle Ausstattung durch eine Radverkehrsbeauftragte in der Verwaltung voraus. Zudem sind regelmäßige finanzielle Mittel für bauliche Maßnahmen erforderlich.
Aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen können die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung derzeit nicht geschaffen werden. Der Betriebsausschuss 3 nimmt daher zur Kenntnis, dass eine Aufnahme in die AGFS zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs im Rahmen der bestehenden Ressourcen weiter voranzutreiben. Dies umfasst die Umsetzung bereits geplanter Maßnahmen, wie etwa die Markierung von Schutzstreifen in der Recklinghauser Straße und der Langen Straße, sowie die Realisierung offener Planungen in Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern. Die Mittel für die städtischen Anteile dieser Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan des Stadtbetriebs EUV im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung vorgesehen.
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- 10Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 11Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 12Ermittlung der Luftschadstoffsituation in der Altstadt mit dem Luftschad-stoffscreeningprogramm des LANUVZur Vorlage · 2016/095 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/095 befasst sich mit der Ermittlung der Luftschadstoffsituation in der Altstadt von Castrop-Rauxel. Auf Basis von Verkehrszählungen aus dem Zeitraum November bis Dezember 2015 wurde das Screeningmodell „IMMISluft“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) genutzt, um die Schadstoffbelastung durch den Straßenverkehr zu berechnen. In die Modellierung flossen Daten zum Straßennetz, emissionsabhängige Daten der Fahrzeugflotte sowie 3D-Gebäudemodelle ein.
Die Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) an den untersuchten Abschnitten unter den aktuellen Verkehrsaufkommen eingehalten werden. Bei den Stickstoffdioxid-Werten wird darauf hingewiesen, dass im Abschnitt 9 (Biesenkamp) ein Wert von 37,4 µg/m³ ermittelt wurde. Da das Modell die NO2-Konzentration aufgrund technischer Entwicklungen in der Fahrzeugflotte tendenziell leicht unterschätzen kann, sind Werte im Bereich zwischen 37 und 40 µg/m³ differenziert zu betrachten. Für Feinstaub wurden an allen berechneten Abschnitten keine Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt.
Für den Bereich zwischen dem 7. und 8. Abschnitt konnten keine verlässlichen Berechnungen durchgeführt werden, da dort aufgrund abführender Straßen keine spezifischen Verkehrszählungen im Kreuzungsbereich vorlagen. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse wurden dem LANUV zur Validierung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt.
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- 13Umweltschutzpreis der Stadt Castrop-Rauxel 2016Zur Vorlage · 2016/087 · Sitzungsvorlage
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Der Umweltausschuss hat die Auslobung des Umweltschutzpreises der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2016 beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen sowie die Veröffentlichungen zur Preisvergabe durchzuführen. Der Preis wird mit Unterstützung der RWE Deutschland AG verliehen und verfügt über ein jährliches Budget von 5.000 Euro, welches bei Bedarf auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden kann.
Die Verleihung richtet sich an natürliche oder juristische Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionen, die innerhalb des Stadtgebiets tätig sind. Bewertet werden Beiträge, die den effizienten Einsatz von Energien, die Erhaltung natürlicher Lebensräume oder die Verbesserung der Umweltbedingungen fördern. Mögliche Bewerbungsobjekte umfassen unter anderem energiesparende Maßnahmen in der Gebäudetechnik oder Beleuchtung, die Schaffung von Grünflächen, Projekte zur Umweltbildung sowie Initiativen zur Reduzierung von Lärm, Luft- oder Wasserverunreinigungen und zur nachhaltigen Abfallvermeidung.
Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge muss bis zum 3. Oktober 2016 beim EUV erfolgen. Die Entscheidung über die Preisträger wird durch eine Jury getroffen, die sich aus jeweils einem Mitglied der im Umweltausschuss vertretenen Parteien zusammensetzt. Die Bekanntgabe der Preisträger ist für Anfang Dezember geplant und soll durch den Oberbürgermeister, die Vorsitzende des Umweltausschusses sowie Vertreter der RWE Deutschland AG erfolgen. Die entsprechenden Auslobungsunterlagen werden auf den Internetseiten der Stadt Castrop-Rauxel und des EUV zur Verfügung gestellt.
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- 14Sachstandsbericht zum Projekt Mobil.Pro.FitZur Vorlage · 2016/105 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/105 enthält einen Sachstandsbericht zum Projekt Mobil.Pro.Fit, der im Umweltausschuss am 10. Mai 2016 zur Kenntnis genommen werden soll. Das Projekt, das vom Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V. (B.A.U.M.) initiiert wurde, befasst sich mit der Verknüpfung ökologischer und ökonomischer Vorteile im Bereich der Mobilität, um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren.
Der EUV Stadtbetrieb nimmt an der aktuellen Projektrunde für die Region Ruhrgebiet teil. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung und des ersten Workshops waren Vertreter verschiedener Unternehmen, Städte der Region sowie die regionale IHK anwesend. Die Bearbeitungsphase des Projekts erstreckt sich von März bis August. In diesem Zeitraum wird mit Unterstützung des B.A.U.M. an der Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts für den EUV Stadtbetrieb gearbeitet, um Potenziale für eine langfristige Umsetzung aufzudecken.
Zur Umsetzung wurde innerhalb des Unternehmens ein Mobilitätsteam gebildet, das den Prozess begleitet. Die Unterstützung umfasst drei Vor-Ort-Beratungstermine sowie drei Workshops. Im August erfolgt die Präsentation des fertigen Konzeptes vor einer Jury, die sich aus Vertretern der teilnehmenden Städte und der IHK zusammensetzt. Eine bundesweite Abschlussveranstaltung ist für September geplant. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 15Studie Perspektivschule Hier: Ausrichtung des Ernst-Barlach-Gymnasiums zu einer klimaneutralen SchuleZur Vorlage · 2016/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/089 des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel befasst sich mit der Durchführung der Studie „Perspektivschule“, die die Entwicklung des Ernst-Barlach-Gymnasiums zu einer klimaneutralen Schule zum Ziel hat. Im Rahmen des Masterplans Energiewende und Klimaschutz wurde das Thema Schulen und Bildungsträger als Multiplikatoren für den Klimaschutz als wichtiges Handlungsfeld identifiziert.
Nachdem ein zuvor geplantes Projekt zu Energiesparmodellen aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht realisiert werden konnte, liegt nun ein Angebot der Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft für das Projekt „Studie Perspektivschule“ vor. Das Vorhaben umfasst die Analyse baulicher sowie technischer Potenziale des Schulgebäudes und die pädagogische Einbindung von Schülergruppen. Dabei sollen neben der Gebäudeanalyse auch die Themenfelder Baustoffe und Mobilität behandelt werden. Ziel ist es, das Ernst-Barlach-Gymnasium als Modell für andere Lehrinstitutionen in der Stadt zu etablieren, um den CO2-Ausstoß im Gebäudebestand zu senken.
Der erste Teil des Projekts, der eine Verbrauchs- und Bau-Analyse sowie die Festlegung von Untersuchungsschwerpunkten beinhaltet, wurde bereits begonnen. Für die Durchführung des zweiten Projektteils wird dem Energiebeirat die Bereitstellung von 12.000,00 Euro aus dem Energiefonds empfohlen. Der Umweltausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die entsprechende Empfehlung aussprechen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird nicht angegeben.
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- 16Informationen für Schulen und Bildungsträger Hier: Informationsangebot zum Thema 'Globale Erderwärmung' der Deutschen Umweltaktion e. V.Zur Vorlage · 2016/090 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/090 befasst sich mit einem Informationsangebot zum Thema „Globale Erderwärmung“, das von der Deutschen Umweltaktion e. V. bereitgestellt wird. Im Rahmen des Masterplans Energiewende und Klimaschutz wurde das Handlungsfeld „Schulen und Bildungsträger als Multiplikatoren“ als relevant für den Klimaschutz in Castrop-Rauxel identifiziert. Ziel ist die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für einen nachhaltigen Umgang mit Energie und Wärme sowie die Verbesserung der CO2-Bilanzierung.
Das geplante Projekt umfasst Unterrichtseinheiten für Grundschulen, bei denen ein Mitarbeiter des Vereins die Schüler über die Folgen des Klimawandels informiert. Die Inhalte beinhalten unter anderem eine thematische Weltreise anhand von Bildkarten, um die Auswirkungen des Klimawandels an verschiedenen globalen Standorten zu verdeutlichen. Zudem sollen die Lernenden ihren eigenen CO2-Fußabdruck ermitteln und Maßnahmen zur CO2-Reduktion, wie etwa die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder einen bewussten Konsum, erarbeiten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Zudem wird empfohlen, dem Energiebeirat die Bereitstellung von Kosten in Höhe von 3.000,00 Euro aus dem Energiefonds zu empfehlen, um die Umsetzung der Bildungsangebote zu ermöglichen. Eine haushaltsmäßige Berührung des regulären Haushalts wird nicht angegeben.
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- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 1Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich