Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft; hier: Beauftragung eines externen Gutachters zur Erstellung einer ExpertiseZur Vorlage · 2017/125 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Prüfung der Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/125 wird der Rat der Stadt vorgeschlagen, den aktuellen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Beauftragung eines externen Gutachterbüros zu betrauen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Stadt, die seit Ende 2014 einen Zuwachs verzeichnen. Mit dem Bevölkerungswachstum steigen die Anforderungen an den Wohnraum, insbesondere im Bereich der preisgebundenen Wohnungen sowie bei barrierefreien Angeboten. Da die Anzahl der Sozialwohnungen durch das Auslaufen von Bindungen bis zum Jahr 2030 voraussichtlich weiter sinken wird, soll eine kommunale Gesellschaft die Möglichkeit bieten, den Wohnungsmarkt gezielter zu steuern.
Das beauftragte externe Büro soll eine Bedarfsanalyse erstellen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Form eines Businessplans ausarbeiten sowie rechtliche und steuerrechtliche Aspekte prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen als Entscheidungshilfe für die Vor- und Nachteile einer Neugründung dienen. Die Finanzierung der Analyse soll über das Beratungsprogramm der „Partnerschaft Deutschland“ erfolgen, wodurch die Maßnahme für den Haushalt der Stadt ergebnisneutral bleibt. Die Auftragsvergabe erfolgt, sobald die entsprechende Förderzusage des Bundesministeriums der Finanzen vorliegt.
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- 4Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2017; hier: Befriedigung WohnraumbedarfZur Vorlage · 2017/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 17. Mai 2017 einen Antrag eingereicht, der im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 1. Juni 2017 behandelt werden soll. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 2017/123 ist die Befriedigung des Wohnraumbedarfs in der Stadt.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des Antrags der Fraktion. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 5Bebauungsplan Nr. 235, Planbereich 'Aapwiesen' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/064 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 235 für den Planbereich „Aapwiesen“ im Stadtteil Ickern. Das rund 10 Hektar große Gebiet umfasst Flächen nördlich der Emscher, die historisch durch Bergarbeiterwohnstätten aus den 1950er Jahren geprägt sind. Ziel der Neuaufstellung ist es, die bestehenden Bebauungspläne durch ein einheitliches Planwerk zu ersetzen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Erweiterungen zu vereinfachen und gleichzeitig die gestalterische Qualität der Siedlungsstruktur zu sichern.
Der Plan sieht die Ausweisung von reinen Wohngebieten vor. Dabei sollen die Bestandsbebauung gesichert und Möglichkeiten für rückwärtige sowie vorderseitige Anbauten geschaffen werden. Um das Ensemble der Siedlung zu bewahren, enthält der Plan Festsetzungen zu Außenwänden, Fenster- und Türöffnungen sowie Dächern. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Planung kein zusätzliches Verkehrsaufkommen oder eine erhöhte Bodenversiegelung zu erwarten ist. Im Bereich des Immissionsschutzes sind passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.
Hinsichtlich des Artenschutzes wurden Hinweise zur Bauausführung aufgenommen, um potenzielle Beeinträchtigungen, etwa durch Fledermäuse, zu vermeiden. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit, die Themen wie Artenschutz, Leitungsrechte sowie Stellplätze und Garagen betreffen, wurden geprüft und in den Abwägungsvorschlag der Verwaltung integriert. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen und die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung inklusive des Umweltberichts billigen.
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Hauptdokument|20170220153422|20170227071538|20170411100438|20170411100540|20170515094819|20170515094828|20170515094840|20170515094854
- 6Sondernutzung HoflädenZur Vorlage · 2017/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/114 des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung befasst sich mit der Klärung der Genehmigungslage für Hofläden in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Untersuchung ist eine Broschüre des Regionalverbands Ruhr (RVR) aus dem Jahr 2016, die fünf Hofläden in der Stadt als Teil des Emscher Landschaftsparks beschreibt. Bei einer ersten Prüfung der Inhalte durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die Beschreibungen in der Broschüre nicht ohne Weiteres mit den bisher genehmigten Formen der Direktvermarktung eigener Produkte vereinbar sind.
In der Folge hat die zuständige Fachabteilung die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe um eine Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung gibt an, dass das Ziel nicht die Schließung der Betriebe sei, sondern die Klärung der rechtlichen Situation sowie die Unterstützung der Inhaber bei der Erlangung erforderlicher Baugenehmigungen. Bisher wurden keine Ordnungsverfahren eingeleitet, jedoch sind mit zwei Höfen bereits Gespräche im Gange.
Die fachliche Prüfung umfasst verschiedene öffentliche Belange, darunter den Schutz des Außenbereichs, den Immissionsschutz, die Erschließung sowie die Abstimmung mit anderen Fachbehörden. Zudem sollen Veränderungen gegenüber der bestehenden Genehmigungslage, wie etwa Sondernutzungen, im Rahmen der Gespräche mit den Betreibern aufgeklärt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 8Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/115 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/115 sieht eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel vor. Hintergrund sind Anregungen aus der Bevölkerung sowie von Bestattern, die die Durchführung von Bestattungen am Wochenende ermöglichen sollen. Die Verwaltung hat dazu die im November 2016 durch den Betriebsausschuss 3 beauftragten Prüfungen durchgeführt.
Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, Bestattungen künftig auch am Freitagnachmittag sowie am Samstagvormittag anzubieten. In der Friedhofsgebührensatzung wird hierfür ein Passus zu Kosten bei Bestattungen außerhalb der regulären Dienstzeiten ersatzlos gestrichen. Stattdessen wird ein neuer Passus eingeführt, der einen finanziellen Aufschlag für Bestattungen am Wochenende festlegt.
Zudem wurde die Prüfung einer Konzentration der Trauerhallen auf drei Standorte (Nord, Mitte, Süd) untersucht. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung auf drei Standorte aufgrund der aktuellen Belegungszahlen nicht sinnvoll erscheint. Während zwei von sieben Trauerhallen bereits aus wirtschaftlichen Erwägungen geschlossen wurden, sind die verbleibenden Hallen auf den Friedhöfen Bladenhorst, Habinghorst, Ickern und Merklinde ausgelastet. Die Vorlage liegt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vor.
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- 9Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/116 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/116 sieht eine Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel vor. Die aktuelle Fassung der Satzung ist seit dem 1. Januar 1987 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2016 angepasst.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen in weiten Teilen textliche Präzisierungen sowie die Korrektur von Rechtschreibfehlern. Darüber hinaus werden in der Neufassung Regelungen zur Genehmigung von Grabformen integriert. Auf Grundlage eines Beschlusses des Betriebsausschusses 3 wurde die Möglichkeit geprüft, die Genehmigung von Urnengräbern mit vollständigen Steinabdeckungen sowie eine allgemeine Genehmigung für Steineinfassungen zu regeln.
Die Neuregelung sieht vor, dass Urnengräber mit kompletten Steinabdeckungen nunmehr genehmigungsfähig sind. Zudem wurden Steineinfassungen für die meisten Grabarten in die Satzung aufgenommen. Eine Ausnahme bilden hiervon die Reihengräber, die aufgrund der bestehenden Unfallgefahr durch Stolperstellen weiterhin von dieser Regelung ausgenommen bleiben.
Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung der Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Friedhofssatzung in der vorliegenden geänderten Fassung verabschiedet. Die Vorlage war zur Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 10Fortschreibung 'Temporäres Parkraum-Konzept für die Park- + Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel'Zur Vorlage · 2017/102 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/102 befasst sich mit der Fortschreibung des temporären Parkraum-Konzepts für die Park- und Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel. Der vorliegende Entwurf des Konzepts mit dem Stand von April 2017 dient als Grundlage für die Information der zuständigen Gremien.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 sowie der Betriebsausschuss 3 den aktuellen Sachstand der Projektfortschreibung zur Kenntnis nehmen. Die inhaltlichen Details der Planung sind in der beiliegenden Anlage zum Parkraum-Konzept ausgeführt, wobei die Verwaltung auf diesen Dokumenteninhalt verweist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass zum derzeitigen Zeitpunkt der Planungen keine konkreten haushaltsmäßigen Berührungen bekannt sind. Ein weiterer Bericht zum Sachverhalt ist für die entsprechende Sitzung vorgesehen. Die Vorlage wurde durch die Vertretung des Ersten Beigeordneten vorgelegt.
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- 11Umbau der Verkehrsstation Hauptbahnhof Castrop-Rauxel durch die DBZur Vorlage · 2017/077 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/077 informiert über den geplanten Umbau der Verkehrsstation am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel durch die Deutsche Bahn AG. Im Rahmen des übergeordneten Projektes RXX3-Nord2 beabsichtigt die DB Station & Service GmbH eine Modernisierung der Bahnsteige 1 und 2. Zu den konkreten Einzelmaßnahmen gehören die Anpassung der Bahnsteigkanten, der Neubau eines taktilen Leitsystems sowie die Erneuerung der Bahnsteigausstattung, der Beleuchtung, des Wegeleitsystems und der Beschallung. Ziel dieser baulichen Veränderungen ist die Gewährleistung einer barrierefreien Erschließung der Bahnsteige im Rahmen des RXX-Vorlaufbetriebes.
Die Umsetzung der Arbeiten im Gefahrenbereich der Eisenbahn, insbesondere der Einbau der neuen Bahnsteigkanten und des taktilen Leitsystems, erfolgt in Sperrpauzen. Der Austausch der Ausstattung und der Beschilderung außerhalb dieser Bereiche kann unter Einschränkung des Reisebetriebs stattfinden. Der Zeitraum für die Bauarbeiten ist von Mai bis Dezember 2018 angesetzt. Für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerflächen werden Teile der Park-and-Ride-Anlage nördlich der Bahnsteige genutzt. Die Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 sowie der Betriebsausschuss 3 den aktuellen Sachstand des Projektes zur Kenntnis nehmen. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
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- 12Einziehung einer Teilfläche der Engellaustraße gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2017/089 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/089 des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) behandelt die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche der Engellaustraße in der Gemarkung Behringhausen, Flur 2, Nr. 377. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dem Beschlussvorschlag zufolge soll die Einziehung der betreffenden Fläche erfolgen, sofern nach der im Amtsblatt durchzuführenden Bekanntmachung keine Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht werden. Die Verwaltung führt dazu aus, dass es sich bei dem fraglichen Teil der Engellaustraße um ein Überhangsflurstück des Gehweges handelt. Da der öffentliche Gehweg in diesem Bereich ausreichend dimensioniert ist, kommt dieser Teil der Fläche für den Fußgängerverkehr keine Bedeutung mehr zu. Die beabsichtigte Veräußerung der Fläche soll durch das Einziehungsverfahren rechtlich ermöglicht werden.
Die Einleitung des Verfahrens ist mit keinen haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben soll die Absicht der Einziehung mindestens drei Monate vor dem Erlass der Einziehungsverfügung ortsüblich bekannt gemacht werden, um die Möglichkeit für Einwendungen zu gewährleisten.
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- 13Mögliche Standorte des City Trees in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/104 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/104 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit der Auswahl geeigneter Standorte für die Aufstellung eines sogenannten City Trees in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Umweltausschusses vom 28. Februar 2017, nach dem ein durch die Stadtwerke Castrop-Rauxel gesponserter City Tree aufgestellt werden soll. Die Verwaltung wurde im Rahmen dieses Beschlusses mit der Suche nach einem geeigneten Platz beauftragt.
Im Rahmen der Untersuchung wurden drei verschiedene Standorte im Stadtgebiet geprüft. Der erste Vorschlag sieht eine Platzierung in der Altstadt neben der Alten Marktfrau vor. Dieser Standort wird als geeignet eingestuft, da er die Standortqualität erhöhen kann, wobei jedoch die notwendige Umsetzung eines dort befindlichen Spielgeräts zu berücksichtigen ist. Der zweite Vorschlag umfasst den Berliner Platz, der zwar über ausreichenden Platzbedarf verfügt, jedoch eine geringe Aufenthaltsqualität aufweist. Der dritte Vorschlag bezieht den Lambertusplatz ein, der jedoch nur eingeschränkt als Standort infrage kommt, da die Aufstellung dort zu einer Ablenkung von der dort befindlichen Skulptur führen oder mit anderen Veranstaltungsformaten in Konkurrenz treten könnte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 den Sachstand zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den vorgeschlagenen Standort Nummer 1 umzusetzen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage verneint.
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- 14Brückenprüfung 2016 nach DIN 1076; Kostenübersicht: Sanierungs- und UnterhaltungsaufwendungenZur Vorlage · 2017/106 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Brückenprüfung 2016 eine detaillierte Kostenübersicht für kommunale Brückenbauwerke in Castrop-Rauxel erstellt. Für Bauwerke mit einer Zustandsnote von über 3,0 belaufen sich die Kosten für unmittelbar erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen auf etwa 1,5 Millionen Euro. Zu den genannten Objekten gehören unter anderem die Erinbrücke über den Altstadtring, für die Sanierungsarbeiten in Höhe von rund 450.000 Euro veranschlagt werden, sowie die Brücke am Schwarzen Weg über die B 235, für die ein Abriss und Neubau mit Kosten von etwa 310.000 Euro empfohlen wird. Weitere Maßnahmen betreffen Bauwerke an der Horststraße, der Stettiner Straße sowie verschiedene Brücken über den Deininghauser Bach.
Zusätzlich werden für Brücken der Schadensklassen 2.1 bis 2.9 Kosten in Höhe von 755.000 Euro ausgewiesen, während für Bauwerke mit einer besseren Bewertung Unterhaltsaufwendungen von etwa 26.000 Euro anfallen. Der Betriebsausschuss 3 soll die Ergebnisse als ersten Statusbericht zur Kenntnis nehmen. Für Brücken der Schadensklasse 3 und höher ist die zeitnahe Vorlage eines Sanierungskonzepts vorgesehen, das im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 einzubringen ist. Bei der Priorisierung der Maßnahmen sollen neben der Kostenbetrachtung auch die Wirtschaftlichkeit, die Verkehrsführung sowie ökologische und technische Faktoren berücksichtigt werden.
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- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich