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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Angelika Himmert für das Jahr 2017Zur Vorlage · 2018/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/009 der Stabsstelle Gleichstellung dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist der Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Kalenderjahr 2017.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den beigefügten Bericht des vergangenen Jahres zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister zur Beratung in den Ausschuss und den Rat eingebracht, wobei die Sitzungstermine für die entsprechenden Gremien auf den 1. März 2018 festgesetzt wurden.
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- 3Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 11.08.711100 – Versorgungsaufwendungen für Beamte -; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2018/016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 20. Dezember 2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 429.157,00 Euro für die Buchungsstelle 11.08.711100, welche die Versorgungsaufwendungen für Beamte umfasst.
Die Stadt Castrop-Rauxel ist als letzter Dienstherr für die Berechnung und Zahlung der Versorgungs- und Hinterbliebenenbezüge zuständig, wobei die Auszahlung über die Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe erfolgt. Zur Sicherstellung der Kassenliquidität wurden für das Jahr 2017 monatliche Abschläge geleistet. Nach dem Festsetzungsbescheid über die endgültigen Zahlungsverpflichtungen ergibt sich für das Jahr 2rag eine Nachforderung von 135.073,43 Euro. Zusätzlich ist der erste Abschlag für das Jahr 2018 in Höhe von 429.157,00 Euro nachzuzahlen, welcher dem Finanzplan des Jahres 2017 zuzuordnen ist.
Da die verfügbaren Mittel auf den entsprechenden Buchungsstellen für das Jahr 2017 bereits vollständig ausgeschöpft sind, entsteht ein Gesamtmehrbedarf von 564.230,43 Euro. Während die Nachforderung aus dem Vorjahr über gesperrte Mittel des Haushaltsjahres 2017 gedeckt werden kann, bedarf die Deckung des verbleibenden Betrags der Zustimmung des Rates. Die Finanzierung der Mehrauszahlung soll durch Minderauszahlungen bei den Zinsen für Kassenkredite erfolgen. Aufgrund der Fälligkeit der Abschlagszahlung wurde die Dringlichkeitsentsetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW in Anspruch genommen.
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- 4Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2017 - Stand 30.09.2017 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2018/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/017 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2017 für den Zeitraum bis zum 30. September 2017. Der Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt hatte im Dezember 2016 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 beschlossen, welcher im März 2017 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt wurde. Auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie eine jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen. Diese Berichte müssen der Bezirksregierung Münster jeweils bis zum 1. Dezember vorliegen. Der Bericht dient zudem als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an die zuständigen Landesministerien.
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt den Bericht, der bereits zum 1. Dezember 2017 der Bezirksregierung vorgelegt wurde, zur Kenntnis vor. Es wird vorgeschlagen, den Sachstandsbericht zum Stand 30. September 2017 förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Für Informationen zur weiteren unterjährigen Entwicklung des Haushalts wird auf eine separate Vorlage zum Finanzcontrolling verwiesen. Eine haushaltsmäßige Berührung der vorliegenden Vorlage ist nicht gegeben.
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Hauptdokument|20180119122353|20180119122403|20180119122410|20180119122415|20180119122422|20180119122429|20180119122436|20180122091120
- 5Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2018 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2018/026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplan 2018 des EUV für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur) mit entsprechenden Anpassungen zustimmen. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorliegt, basiert auf der Satzung über das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, wonach Kalkulationsgrundlagen, die Erstattungsleistungen der Stadt beinhalten, der Ratszustimmung bedürfen.
Im Teilbetrieb VII, der unter anderem die Fahrbereitschaft des Oberbürgermeisters, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfasst, sieht der Plan eine Reduzierung der Erstattungen durch die Stadt von 358.260 € auf 315.577 € vor. Diese Anpassung erfolgt aufgrund von Vorgaben des Haushaltssanierungsplans für die jeweiligen Aufgabenbereiche.
Für den Teilbetrieb IX, der Dienstleistungen im Bereich der Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung umfasst, ist eine Reduzierung der veranschlagten Erstattungen von 8.073.036 € auf 6.764.268 € vorgesehen. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan festgelegten Höchstbeträge für die entsprechenden Leistungen und Aufwendungen. Die endgültige Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Investitionen des EUV sind auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste 2018 enthalten und im städtischen Haushalt finanzierbar sind.
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- 6Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2018/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt. Die Vorlage regelt die Fortführung von finanziellen Mitteln für verschiedene investive und konsumtive Maßnahmen unter Berücksichtigung der geltenden Gemeindehaushaltsverordnung und der Vorgaben der Bezirksregierung Münster.
Der Beschluss umfasst mehrere Bereiche: Für investive Maßnahmen aus Vorjahren ist eine Übertragung in Höhe von 691.902,11 € vorgesehen. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2017 in Höhe von 1.705.092,34 € übernommen werden. Für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten, die systembedingt auch konsumtive Aufwendungen auslösen, wird ein Betrag von 61.517,38 € beantragt. Darüber hinaus werden konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 140.474,70 € zur Übertragung vorgeschlagen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Haushaltslage eine besonders restriktive Prüfung der Übertragungen erfolgt. Die Übertragung von konsumtiven Mitteln erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei zweckgebundenen Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit, die Feuerwehr oder das Demenz-Café sowie bei Mitteln aus Programmen wie „Gute Schule 2020“. Die übertragenen Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2018 abgebildet, wirken sich jedoch bei Inanspruchnahme auf die Finanzrechnung und die liquiden Mittel aus.
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- 7Dringlichkeitsentscheidung - Korrektur des Ratsbeschlusses 2017/218 'Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 36.04.525300' vom 30.11.2017Zur Vorlage · 2018/038 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt wird um die Genehmigung einer Korrektur des Ratsbeschlusses 2017/218 vom 30. November 2017 gebeten. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Deckungspositionen für die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in der Buchungsstelle 36.04.525300, die für Kostenerstattungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung vorgesehen sind.
Mit dem ursprünglichen Beschluss vom Ende des Jahres 2017 wurden 175.000 Euro für diese Buchungsstelle bewilligt, wobei die Mittel aus den Positionen für sozialpädagogische Familienhilfe und Heimkosten für Volljährige stammen sollten. Aufgrund der Notwendigkeit, im Rahmen der Buchungsläufe im Dezember 2017 und Januar 2018 Mittel zurückzubuchen und durch andere Positionen zu ersetzen, ist eine Neuzusammensetzung der Deckungsposten erforderlich geworden.
Die vorliegende Korrektur sieht vor, die Verteilung der Mittel auf verschiedene Buchungsstellen anzupassen, um der aktuellen Bedarfssituation gerecht zu werden. An der Gesamtsumme der Mittelbereitstellung für die betroffene Buchungsstelle ändert sich durch diese Anpassung nichts. Da die entsprechenden Zahlungen bereits Ende 2017 beziehungsweise Anfang 2018 fällig waren und die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für März 2018 angesetzt war, wird die Entscheidung als Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Haushalts ergibt sich aus dieser Korrektur nicht.
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- 8Liquiditätsplanung 2018 1. HJZur Vorlage · 2018/053 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2018/053 befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das erste Halbjahr 2018. Die Vorlage dient der regelmäßigen Information der Fraktionen über die Liquiditätsplanung, wie es durch einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 festgelegt wurde.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt berechtigt, zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung von Ausgaben Kassenkredite in Form von Festbetrags- oder Kontokorrentkrediten aufzunehmen, sofern keine anderen Deckungsmittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag für diese Kredite wurde in der geltenden Haushaltssatzung auf 240 Millionen Euro begrenzt, wobei im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 eine Reduzierung auf 220 Millionen Euro vorgesehen ist.
Die vorliegende Planung berücksichtigt die dem Kassenleiter bekannten, planungsrelevanten Einnahmen und Ausgaben sowie die Einschätzung täglicher Zahlungsströme. Es wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Kassenkreditbedarf aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenentwicklungen von der Prognose abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Aufnahme von Kassenkrediten ist zudem die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Liquiditätsplanung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 9Anfragen der Ratsmitglieder
- 10Mitteilungen der Verwaltung
- 1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Kauf einer ca. 5.242 qm großen Grundstücksfläche in der Gemarkung Rauxel, Flur 19nicht öffentlich
- 2Verkauf eines städtischen Baugrundstücksnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich