Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag der CDU-Fraktion vom 30.10.2022_Prüfauftrag EFRE-Programm NRW bzgl. Rathaus und anderer öffentlicher GebäudeZur Vorlage · 2022/289 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit dem Antrag vom 30. Oktober 2022 einen Prüfauftrag im Bereich des Immobilien-Managements gestellt. Gegenstand der Vorlage 2022/289 ist die Untersuchung des EFRE-Programms NRW in Bezug auf das Rathaus sowie weitere öffentliche Gebäude der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag sieht vor, die Möglichkeiten einer Förderung durch das Programm des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) für die genannten Objekte zu prüfen. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 17. November 2022 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. November 2022 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 4Antrag der CDU-Fraktion vom 30.10.2022_Antrag zur Sanierung der Kabinen beim TuS HenrichenburgZur Vorlage · 2022/301 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/301 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 30. Oktober 2022. Gegenstand des Antrags ist die Sanierung der Kabinen beim Sportverein TuS Henrichenburg.
Der Antrag wurde im Bereich des Immobilien-Managements erstellt und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. November 2022 sowie in den Sitzungen des Rates der Stadt am 24. November 2022 und am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 5Änderung der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2022/283 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/283 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel sieht die Verabschiedung der siebten Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung vor. Ziel der Änderung ist die Präzisierung der Regelungen zum Schutz des Baumbestandes sowie eine sprachliche Anpassung des Textes.
Im Rahmen der Neufassung soll der Paragraph 3 Absatz 5 Satz 3 der Satzung ergänzt werden. Die bisherige Regelung besagt, dass die Baumschutzsatzung nicht greift, wenn ein Baum mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm auf einem Grundstück mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern steht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach dem bisherigen Wortlaut eine Unklarheit besteht, wenn ein Baum über die Grenze mehrerer kleinerer Flurstücke wächst, deren jeweilige Flächen unter der Grenze liegen, die sich aber räumlich zusammenfügen lassen. Um eine eindeutige rechtliche Beurteilung bei solchen grenzüberschreitenden Baumstämmen zu ermöglichen und den Schutz des Baumbestandes im Sinne der Allgemeinheit zu gewährleisten, soll die Regelung durch das Wort „ausschließlich“ ergänzt werden. Damit soll die Ausnahme nur dann gelten, wenn die gesamte Grundstücksfläche, auf der sich der Baum befindet, weniger als 400 Quadratmeter umfasst.
Zusätzlich zur inhaltlichen Ergänzung wird der Satzungstext auf eine geschlechterneutrale Sprache umgestellt. Die Änderung wurde bereits mit dem Bereich Rechtsangelegenheiten abgestimmt. Es entstehen durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 6Sachstandsbericht zum Stand der Planungen am Mitfahrerparkplatz Henrichenburg mit Sanierung der B 235 bis Henrichenburg Mitte; Vorstellung der VariantenuntersuchungZur Vorlage · 2022/298 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/298 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand für den Mitfahrerparkplatz Henrichenburg sowie der Sanierung der B 235 bis Henrichenburg Mitte. Das Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb durchgeführt wird, sieht die Errichtung einer P&R-Anlage auf einer etwa 0,74 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche nördlich der A2 vor. Der Projektumfang beinhaltet zudem die Anpassung der Zufahrten zur BAB 2 sowie die Sanierung eines rund 1,03 km langen Abschnitts der B 235 zwischen Fasanenweg und Freiheitstraße. Einbezogen sind zudem die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und das Radwegenetz.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für die Parkplatzfläche sowie unterschiedliche Anschlussvarianten geprüft. Die Untersuchung bewertete die Optionen hinsichtlich raumstruktureller Wirkung, Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Als Vorzugsvariante wurde die Variante 1 identifiziert, die eine maximale Stellplatzanzahl bei geringem Flächenverbrauch sowie ausreichend Platz für Grünflächen und Entwässerung vorsieht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Vorzugsvariante in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der Stadt weiterzuentwickeln. Für die äußere Anbindung an die B 3 soll auf Basis der Varianten 1 und 3 in Verbindung mit der Ausbauvariante Hebewerkstraße eine weitere Beratung erfolgen.
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- 7Sachstandsbericht zu den Projekten im Umfeld des Wasserkreuzes/ an der WartburgstraßeZur Vorlage · 2022/290 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/290 befasst sich mit dem Sachstand verschiedener Infrastrukturprojekte im Bereich des Wasserkreuzes sowie an der Wartburgstraße. Im Zentrum stehen die Erneuerung der Wartburgstraße (K28) durch den Kreis Recklinghausen und der Neubau der Wartburgbrücke durch die Emschergenossenschaft.
Der Kreis Recklinghausen plant, die Wartburgstraße zu erneuern und durch die Installation beidseitiger, 2,50 Meter breiter Geh- und Radwege eine Lücke im Radverkehrsnetz zu schließen. Dies soll die Verbindung zwischen der Heerstraße und der Freiheitsstraße verbessern. Parallel dazu ist der Rückbau und Neubau der Wartburgbrücke vorgesehen, um die Kapazitäten für den Rad- und Fußverkehr zu erweitern und eine kreuzungsfreie Verbindung zur Emscherpromenade zu ermöglichen. Am Knotenpunkt Wartburgstraße/Freiheitsstraße soll zudem eine dauerhafte Lichtsignalanlage mit einem zusätzlichen Linksabbieger aus der Freiheitsstraße realisiert werden.
Ein weiteres Vorhaben ist der Ausbau der Emscherpromenade im Rahmen des Programms „Emscherland 202
Satz: Die Verwaltung soll die Projektplanungen der Baulastträger intensiv begleiten. Zudem ist die Prüfung einer möglichen Vollsperrung des Straßenabschnitts im Rahmen der Baumaßnahmen zu untersuchen. Die Ergebnisse sind den Fachausschüssen zur weiteren Beratung vorzulegen.
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- 8Fortschreibung zum Bericht zur umwelt- und klimaorientierten StadtentwicklungZur Vorlage · 2022/295 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/295 umfasst die Fortschreibung des Berichts zur umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2022. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung und Ergänzung der Sachstände, die bereits im ursprünglichen Bericht aus dem Jahr 2020 enthalten waren.
Die vorliegende Aktualisierung berücksichtigt Neuerungen auf konzeptioneller Ebene, die sich durch die Beschlüsse des Klimaanpassungskonzeptes, des Nahmobilitätskonzeptes sowie des Klimapakts ergeben haben. Dabei wurde die grundlegende Struktur des ursprünglichen Berichts beibehalten. Die Fortschreibung integriert neue Sachstände sowie weiterentwickelte Textpassagen und führt beispielhaft aktuelle Umsetzungsaktivitäten auf. Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten und Konzepte der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Castrop-Rauxel sowie des EUV.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie der Betriebsausschuss 3 die Fortschreibung 2022 des Berichts zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung legte die Vorlage zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 15. November 2022 sowie in den Betriebsausschuss 3 am 17. November 2022 vor.
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- 9Bebauungsplan Nr. 261 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/271 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/271 die Anpassung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ beschlossen. Die Änderung umfasst die Einbeziehung eines Teils des Kreisverkehrs zur Erfüllung planungsrechtlicher Anforderungen sowie den Ausschluss eines Garagenhofs und eines Teils der Flur 11 in der Gemarkung Castrop, da hier kein Regelungsbedarf besteht. Das Plangebiet umfasst etwa 5,2 Hektar im Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel und grenzt unter anderem an das Waldgebiet „Castroper Holz“.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Sport- und Freizeitangebots, das bestehende Flächen wie den Bolzplatz und das Beachvolleyballfeld erweitert. Geplant sind unter anderem ein Korfballfeld, ein Streetbasketballfeld, eine Pumptrackstrecke sowie eine Boulderanlage. Rechtlich wird das Gebiet als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit sowie als öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplätzen festgesetzt. Eine Grundflächenzahl von 0,4 soll den Freiraumcharakter sichern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Anlage eines Waldrandgürtels und einer Mähwiese sowie die Nutzung externer Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Bladenhorst vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung ergab keine schädlichen Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung.
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Hauptdokument|20221025114026-0|20221025114029-0|20221025114033-0|20221025114035-0|20221025114038-0|20221025114041-0|20221025114045-0|20221025114047-0
- 9.aSachstand zum Bebauungsplanverfahren Nr. 258 'Wohngebiet Dingener Straße'Zur Vorlage · 2022/316 · Tischvorlage
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Im Rahmen der Tischvorlage 2022/316 wurde dem Betriebsausschuss 3 ein Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Nr. 258 „Wohngebiet Dingener Straße“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Ablösung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 27 durch eine neue Planung, die eine strukturierte und ökologisch orientierte Siedlungsentwicklung ermöglichen soll. Der Aufstellungsbeschluss hierzu erfolgte bereits im November 2019.
Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Sommer 2022 wurden Anpassungen vorgenommen. Diese betreffen insbesondere die Festlegungen zu Geländehöhen und Gebäudehöhen sowie die Ergänzung um umweltrelevante Informationen zu Altlasten und zur Entwässerung, nachdem Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Fachbehörden eingegangen waren. Eine erneute Beteiligung der Fachdienststellen und der Öffentlichkeit fand im September 2022 statt. Die abschließende Abwägung der Rückmeldungen wird derzeit durch die Verwaltung vorbereitet.
Der Ausschuss befürwortet das städtebauliche Konzept sowie den Bebauungsplanentwurf und beauftragte die Verwaltung, den Entwurf für den Satzungsbeschluss final auszuarbeiten. Zudem wurde beschlossen, dass der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel einen Erschließungsvertrag mit der GEPA Projektgesellschaft mbH abschließen soll. Dieser Vertrag dient der Übertragung der verkehrlichen und eventuell entwässerungstechnischen Erschließung auf einen Erschließungsträger. Die Verhandlungen über den Vertrag basieren auf einem allgemeinen Vertragsmuster.
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- 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel 'Konversion ehemaliges Kraftwerk Knepper' (vormals: 'Gewerbegebiet Knepper') hier: a) Umbenennung der Flächennutzungsplanänderung b) Entscheidung über die Stellungnahmen (Abwägung) c) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen d) Feststellungsbeschluss des Plans und Billigung der Begründung mit Umweltbericht e) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2022/292 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird vorgeschlagen, die Änderung von „Gewerbegebiet Knepper“ in „Konversion ehemaliges Kraftwerk Knepper“ umzubenennen. Ziel der Planung ist die gewerblich-industrielle Nachnutzung eines etwa 7,6 Hektar großen Teilstücks des Standorts im Ortsteil Deininghausen.
Die Änderung sieht vor, die bisher als Fläche für die technische Ver- und Entsorgung ausgewiesenen Bereiche als gewerbliche Bauflächen darzustellen. Eine landwirtschaftlich genutzte Fläche am westlichen Rand des Änderungsbereichs soll weiterhin als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleiben, um den Schutz des Außenbereichs und einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten. Die Planung erfolgt in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 246, um Zeitverluste bei der Entwicklung des interkommunalen Standorts zu vermeiden.
Der Rat soll die abgegebenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung inklusive Umweltbericht feststellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Planänderung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts soll durch die Nutzung vorhandener Brachflächen die Inanspruchnahme neuer Flächen begrenzen. Die Planung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20221027083921-0|20221027083926-9|20221027083929-10|20221027083936-11|20221027083937-12|20221027083941-13|20221027083942-14|20221027083943-15|20221027083945-16|20221027083948-17|20221027083951-18|20221027083922-1|20221027083951-19|20221027083955-20|20221027084010-21|20221027084011-22|20221027084017-23|20221027084018-24|20221027083922-2|20221027083922-3|20221027083922-4|20221027083924-5|20221027083925-6|20221027083926-7|20221027083926-8
- 11Antrag der FDP-Fraktion vom 30.05.2022, Antrag zum Stand der illegalen Bebauung an der VictorstraßeZur Vorlage · 2022/293 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/293 befasst sich mit dem Sachverhalt der baulichen Anlagen in den gärtnerisch genutzten Außenbebauungsflächen an der Victorstraße. Anlass für die Überprüfung durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung waren Beschwerden über zahlreiche einfache Hütten, die teilweise als Abstellräume oder zur Tierhaltung genutzt werden. Da die Flächen nach § 35 BauGB als Außenbereich einzustufen sind und keine Privilegierung vorliegt, sind die Anlagen als sonstige Vorhaben zu bewerten. Die Verwaltung stellt fest, dass sämtliche baulichen Anlagen dem Planungsrecht widersprechen, da öffentliche Belange beeinträchtigt sind.
Während für einige kleine Nebenanlagen zur Unterbringung von Gartengeräten aus den 1990er Jahren genehmigungsersetzende Verwaltungsakte vorliegen und diese im Sinne der Gleichbehandlung geduldet werden sollen, besteht für Zwinger und Ställe kein Bestandsschutz. Die Verwaltung führt an, dass insbesondere die Anlagen zur Tierhaltung aufgrund der Nutzung und der damit verbundenen Entsorgungsnotwendigkeiten öffentliche Belange beeinträchtigen.
Die Verwaltung hat bereits Vereinbarungen zum Rückbau von Hütten mit verschiedenen Akteuren getroffen, wobei die Umsetzung teilweise begonnen hat. Gegen Beteiligte, die keine einvernehmliche Lösung akzeptierten, wurden Ordnungsverfügungen erlassen. Gegen einige dieser Verfügungen, insbesondere im Bereich der Hundezwinger, wurde Klage erhoben. Der Betriebsausschuss 3 soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit dem weiteren Vorgehen beauftragen.
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- 12UA Pöppinghausen
- 13Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 14Anfragen der Ausschussmitglieder
- 14.1Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Castrop-Rauxel vom 02.11.2022_'Anfrage zum ehemaligen Fuhrparkgelände Herner Straße'Zur Vorlage · 2022/279 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/279 befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Castrop-Rauxel, die am 2. November 2022 gestellt wurde. Gegenstand der Anfrage ist das ehemalige Fuhrparkgelände in der Herner Straße.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 17. November 2022 vorgesehen. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Anfrage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt der ursprünglichen Anfrage der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 14.2Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Castrop-Rauxel vom 02.11.2022_'Bettelampeln' und Ampelphasen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/312 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/312 befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Castrop-Rauxel, die am 2. November 2022 gestellt wurde. Gegenstand der Anfrage sind die sogenannten „Bettelampeln“ sowie die Gestaltung der Ampelphasen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. November 2022 vorbereitet. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Anfrage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt der ursprünglichen Anfrage der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Grundstücksgeschäfte der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS GmbH)nicht öffentlichZur Vorlage · 2022/287 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, dass die Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS GmbH) ein Grundstück in der Schillerstraße zum Kaufpreis von 60.000 Euro zuzüglich Kaufnebenkosten vom Eigentümer erwirbt. Die Fläche in der Gemarkung Castrop wurde im Rahmen einer Analyse von 24 Standorten als eines von vier Projekten mit hoher Priorität eingestuft. Der Erwerb soll durch eine Kreditaufnahme finanziert werden, wobei die Stadt und die Gesellschaft vorab eine Vereinbarung zur kommunalen Haftung treffen sollen. Zudem wird die Bevollmächtigung der Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ECAS GmbH beantragt, um den erforderlichen Gesellschafterbeschluss zu fassen.
Das Vorhaben zielt auf die Entwicklung einer Baulücke ab, die städtebaulich durch ein drei- bis viergeschossiges Gebäude geschlossen werden soll. Erste Entwürfe sehen ein Wohngebäude mit fünf Wohneinheiten und einem Pultdach vor, wobei die Stellplätze im Erdgeschoss integriert werden sollen, um aufwendige Untergeschossgründungen zu vermeiden. Ökologische Aspekte wie eine Dachbegrünung sind Bestandteil der Planung. Die wirtschaftliche Kalkulation geht von Gesamtkosten für den Erwerb und die Vorbereitung von etwa 105.000 Euro aus, während durch einen späteren Verkauf an einen Projektentwickler Einnahmen in Höhe von circa 186.000 Euro erwartet werden. Nach dem Grundstückserwerb soll eine Konzeptvergabe durchgeführt werden, bei der neben dem Preis auch städtebauliche und ökologische Kriterien berücksichtigt werden.
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Hauptdokument|20221102092114-0|20221102092139-0|20221102092153-0
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich