Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Erweiterung der beratenden Mitglieder um eine Vertretung aus dem landwirtschaftlichen Bereich für den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
- 4Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 5Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 6Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden (Begrünungssatzung) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2022/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/196 sieht den Satzungsbeschluss der Begrünungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Die Verwaltung wurde bereits im November 2019 damit beauftragt, die Aufstellung einer solchen Satzung zu prüfen. Ziel des Instruments ist es, Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen, zur Beschaffenheit von Stellplätzen sowie zur Gestaltung von Vorgärten für das gesamte Stadtgebiet festzulegen.
Die Satzung dient als Maßnahme zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts der Stadt und der Initiative „Wasser in der Stadt von morgen“. Sie adressiert insbesondere die Umwandlung von Grünflächen in Schottergärten und setzt verbindliche Vorgaben für die Begrünung von Dachflächen sowie für die Herstellung wasserdurchlässiger Stellplätze. Durch die Förderung der Regenwasserversickerung auf den Grundstücken sollen der Wasserhaushalt und das Stadtklima beeinflusst werden. Die Regelungen finden bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen Anwendung, gelten auch für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben, jedoch nicht für reine Nutzungsänderungen.
Die Satzung umfasst auch Vorgaben für Gewerbegebiete, um die Versickerungsfähigkeit durch Dachbegrünungen zu erhöhen. Zur Vermeidung von Belastungen für Eigentümer sind Abweichungsmöglichkeiten vorgesehen, sofern Kompensationsmaßnahmen die Ziele der Satzung unterstützen. Für den städtischen Haushalt entstehen durch die Satzung keine unmittelbaren Kosten, wenngleich der Vollzug Personalaufwand erfordert. Für Grundstückseigentümer und Betriebe kann die Umsetzung der Vorgaben mit einem finanziellen Mehraufwand für die jeweiligen Bauvorhaben verbunden sein.
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- 7Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss der FörderrichtlinieZur Vorlage · 2022/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten beschließen. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, die Umwandlung von steinernen, geschotterten oder gepflasterten Vorgärten in Blühgärten finanziell zu unterstützen. Ziel der Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Klimaresilienz und zum Artenschutz zu leisten. Dies steht im Kontext des bereits beschlossenen Klimaanpassungskonzepts der Stadt sowie der Verabschiedung einer Begrünungssatzung.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer oder Pächter von Grundstücken innerhalb des Stadtgebiets. Die Zuschüsse für die Begrünung der privaten Vorgartenbereiche sind bis zum Ende des Jahres 2022 verfügbar. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Größe der zu entsiegelnden Fläche, wobei die Fördersumme pro Haushalt auf maximal 400 Euro begrenzt ist. Das städtische Fördervolumen für das Jahr 2022 beläuft sich auf insgesamt 10.000 Euro, welche durch eine Umschichtung von Haushaltsmitteln aus dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung gedeckt werden.
Begleitend zur Umsetzung der Richtlinie ist eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Errichtung von Vorgärten für den 27. September 2022 vorgesehen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt vorbereitet.
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- 8Klimagerechte Stadtentwicklung - NachhaltigkeitscheckZur Vorlage · 2022/218 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/218 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Einführung eines Nachhaltigkeitschecks für sämtliche städtebaulichen Satzungen vor. Ziel des Verfahrens ist es, die Auswirkungen von Planungen auf Klima, Ökologie, Soziales und Gesellschaft in einem einheitlichen Schema aufzuzeigen. Damit sollen die Klimaziele der Stadt sowie Vorgaben aus dem Klimapakt und dem Klimaanpassungskonzept unterstützt werden.
Das Instrument nutzt einen Bewertungsbogen, der die Auswirkungen von Vorhaben in drei Oberkategorien unterteilt: ökologische Tragfähigkeit, Soziales und Gesellschaft sowie Mobilität und Wirtschaft. In insgesamt fünfzehn Unterkategorien, die Aspekte wie Klimaschutz, Flächeninanspruchnahme, Gesundheit, Inklusion sowie die wirtschaftliche Standortentwicklung umfassen, wird die Wirkung anhand von Leitfragen als fördernd, ohne Effekt oder hemmend eingestuft. Ergänzend können Kurzbegründungen verfasst werden.
Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung den Check künftig bei allen städtebaulichen Satzungen durchführt und die Ergebnisse den Vorlagen beifügt. Die bis dahin gesammelten Bewertungen sollen im Frühsommer 2023 dem Ausschuss zur Evaluierung vorgelegt werden. Durch das Verfahren soll die Transparenz in der Planungsphase erhöht werden, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass die Bewertung aufgrund der Komplexität der Themen auf einer aggregierten und vereinfachten Ebene erfolgt. Die Einführung verursacht keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen, ist jedoch mit Personalaufwand verbunden.
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- 912. Änderung des Flächennutzungsplans 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/204 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ zur Kenntnis genommen. Damit ist die Verwaltung beauftragt, die Änderung einschließlich der Begründung und des Umweltberichts gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsicht auszulegen und im Internet bereitzustellen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5,1 Hektar im Stadtzentrum von Castrop-Rauxel, angrenzend an das Hallenbad und eine öffentliche Parkanlage. Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Sport-, Spiel- und Bewegungsparks für verschiedene Generationen. Im Rahmen der Entwicklung soll der bestehende Bolzplatz im südwestlichen Bereich zurückgebaut und naturnah gestaltet werden, während die Nutzung im Bereich des Hallenbads intensiviert werden soll. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261, der das Areal als Sonderbaugebiet mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit festsetzen soll.
Die Planung sieht vor, bestehende Angebote zu erneuern und um neue Elemente zu erweitern. Während die baulichen Veränderungen zu einer stärkeren Versiegelung und Nutzung der Flächen führen, werden die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt im Rahmen der laufenden Prüfverfahren bewertet. Die Kosten für die Erstellung des Umweltberichts durch externe Gutachter werden auf etwa 1.200 Euro geschätzt und sind aus Haushaltsmitteln zu tragen. Für die spätere Umsetzung des Parks sollen zudem Mittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ angeworben werden.
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Hauptdokument|20220727153338-0|20220727153702-0|20220803123746-0|20220803122046-0
- 10Bebauungsplan Nr. 254 'Nördliche Bahnhofstraße' hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2022/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt vor, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 254 „Nördliche Bahnhofstraße“ als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung und dient der Überplanung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 1
Das betroffene Gebiet umfasst eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe, insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße und des Berliner Platzes. Ziel der neuen Planung ist es, die bestehende Struktur zu erhalten und die Entwicklung des Quartiers zu steuern. Dabei sollen Handelsformen mit geringem Investitionsbedarf, wie etwa Wettbüros oder Spielhallen, sowie deren Verdrängungseffekte auf den Einzelhandel, die Gastronomie und die Wohnnutzung unterbunden werden. Zudem soll das Zentrums- und Einzelhandelskonzept zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Rauxel-Süd umgesetzt werden.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Anlagen errichtet werden, die den Zielen des künftigen Bebauungsplans widersprechen. Ein konkreter Anlass ist ein bereits beantragter Bau einer Wettannahmestelle, dessen Zulässigkeit zuvor nach Baugesetzbuch zurückgestellt wurde. Da die Erarbeitung des Bebauungsplans aufgrund notwendiger Gutachten und Bestandsaufnahmen voraussichtlich länger als die einjährige Zurückstellungsfrist dauern wird, ist die Sperre zur Sicherung der Planung erforderlich. Die Veränderungssperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 11Jahresbericht Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Castrop-Rauxel 2021Zur Vorlage · 2022/207 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/207 des EUV Stadtbetrieb befasst sich mit dem Jahresbericht zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Castrop-Rauxel für das Jahr 2021. Seit dem 1. Januar 2021 fungiert die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH als Betriebsführer der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet. Die Grundlage hierfür bildet ein nach einer öffentlichen Ausschreibung geschlossener Straßenbeleuchtungsvertrag, der eine Laufzeit von 15 Jahren vorsieht und eine Option auf Verlängerung beinhaltet.
Der Vertrag verpflichtet den Betriebsführer dazu, die Einhaltung der geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben zu gewährleisten sowie die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Straßenbeleuchtung sicherzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist zudem die Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Dies soll durch Erneuerungen, Umbauten oder andere Energieeffizienzmaßnahmen auf Basis des bestehenden Beleuchtungsniveaus erreicht werden.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Umsetzung dieser Maßnahmen für das Jahr 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Straßenbeleuchtungsvertrages für das Jahr 2021 zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Bericht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage für die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3 vorbereitet.
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- 12Projekt: 'Betrachtungsraum Ohmstraße' Projekt: 'Betrachtungsraum Ohmstraße' Förderung im Rahmen klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)Zur Vorlage · 2022/220 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung von Castrop-Rauxel legt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/220 einen Sachstandsbericht zum Projekt „Betrachtungsraum Ohmstraße“ vor. Ziel des Vorhabens ist die Nutzung von Fördermitteln des Programms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) des Landes Nordrhein-Westfalen zur wasserbezogenen Klimaanpassung.
Im Fokus steht die Entwicklung eines Betrachtungsraums im Bereich des Einzugsgebiets der Mischwasserbehandlung an der Ohmstraße. Durch die Abkopplung befestigter Flächen soll die stoffliche Belastung im Abfluss reduziert und die Verdunstung gesteigert werden. Dies soll die Wasserqualität im Deininghauser Bach verbessern und die Starkregenvorsorge sowie die Hitzereduzierung unterstützen. Geplant ist, im betrachteten Gebiet eine Abkopplungsrate von 25 % der befestigten Flächen zu erreichen.
Das Projekt umfasst Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie die Umgestaltung von Parkflächen und Pflanzbeeten zu Retentionsräumen, sowie die Einbindung privater Grundstückseigentümer durch Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung. Ergänzend ist die Errichtung eines Regenwassersammlers in der Wartburgstraße vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung wird über die weiteren Planungen berichten. Sobald die Förderzusage vorliegt, sollen die Anwohner und Grundstückseigentümer im betrachteten Bereich informiert und in den Planungsprozess einbezogen werden. Die Erstellung der notwendigen Ausschreibungsunterlagen erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem EUV Stadtbetrieb, der Stadt Castrop-Rauxel und der Emschergenossenschaft.
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- 13Sachstand RVR-Rollout Solarmetropole RuhrZur Vorlage · 2022/195 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/195 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) informiert über den aktuellen Sachstand des Rollouts der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr in Castrop-Rauxel. Nachdem der Rat der Stadt Castrop-Rauxel am 30. November 2021 die Teilnahme an der Initiative des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beschlossen hatte, ist die Stadt seit Januar 2022 Teil des Projekts.
Im Rahmen dieser Initiative werden im Stadtgebiet seit Mai 2022 zwei verschiedene Förderprogramme angeboten. Hierzu zählen zehn Förderungen in Höhe von jeweils 100 Euro für Solarstecker-Anlagen auf Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern von Privatpersonen sowie drei Förderungen in Höhe von jeweils 500 Euro für Photovoltaik-Anlagen von Unternehmen. Ergänzend dazu werden Online-Informationsveranstaltungen zum Thema Solar durchgeführt. Neben Angeboten des Regionalverbandes Ruhr in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW finden auch kommunale Veranstaltungen statt, wie etwa ein im Mai 2022 durchgeführter Solarstammtisch der Kreiskommunen.
Ein weiteres Element der Initiative ist die Förderung einer Solarbank, deren Aufstellung im Stadtgarten für Ende August 2022 vorgesehen ist. Die Initiative Solarmetropole Ruhr, die 2019 vom Regionalverband Ruhr gestartet wurde, umfasst neben der Stadt Castrop-Rauxel weitere Kommunen, Handwerkerschaften und Handwerkskammern. Ziel ist die Förderung des Photovoltaik-Ausbaus. Zur Unterstützung der Installation stehen ein Fördertopf von knapp 40.000 Euro sowie Online-Dienste zur Prüfung der Dachflächeneignung und zur Handwerkersuche zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 14Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 08.08.2022 _ Der IGA 2027 mit dem Emscherland einen Zugang schaffenZur Vorlage · 2022/223 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/223 befasst sich mit einem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 8. August 2022. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung eines Zugangs zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 im Bereich Emscherland.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022, in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie in den Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgelegt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen.
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- 15Bericht zu den städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
- 16Sachstandsbericht Sanierungsmanagement 'Links und Rechts der Emscher' - Ein Jahr CASKlimaheldenZur Vorlage · 2022/209 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage zum Sachstandsbericht des Sanierungsmanagements „Links und Rechts der Emscher“ informiert den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz über die Entwicklung des Projekts nach einem Jahr Laufzeit. Das Sanierungsmanagement wurde durch eine Förderung der KfW-Bank für drei Teilquartiere im nördlichen Bereich von Castrop-Rauxel ermöglicht. Die Umsetzung der energetischen Sanierungskonzepte erfolgt durch die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH (SWCAS), die im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens mit der Aufgabe betraut wurde, die energetische Sanierung des privaten Gebäudebestandes zu fördern.
Die Arbeit des Sanierungsmanagements konzentriert sich auf die Schwerpunkte Wärmeversorgung, Gebäudehülle, Photovoltaik und E-Mobilität. Zur Aktivierung der Bewohner wird die Kampagne „CASKlimahelden“ eingesetzt, die durch eine mehrkanalige Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird. Neben Veranstaltungen, wie etwa Themenabenden, werden wöchentliche Sprechstunden in den Quartiersbüros Ickern und Habinghorst angeboten. Das Netzwerk umfasst zudem verschiedene lokale Akteure, Bürgervereine sowie regionale Handwerksbetriebe.
Seit dem Sommer 2021 wurden über 230 Beratungen durchgeführt, wobei ein Großteil der Termine direkt in den Gebäuden der Interessenten stattfand. Mindestens 60 private Sanierungsmaßnahmen wurden infolge dieser Beratungen bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Die aktuelle Förderung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten einer Verlängerung der Förderung über das KfW-Programm, um den anhaltenden Bedarf an Beratungsleistungen weiterhin decken zu können.
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- 17Umsetzungskonzept zum NahmobilitätskonzeptZur Vorlage · 2022/212 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung von Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt ein Umsetzungskonzept zum Nahmobilitätskonzept vor. Ziel der Vorlage ist es, die zeitliche Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus dem im April 2021 beschlossenen strategischen Verkehrsplan festzulegen. Das Konzept dient als Grundlage für die zeitliche Planung der baulichen Umsetzung und unterteilt die Maßnahmen in die Kategorien kurzfristig (weniger als drei Jahre), mittelfristig (drei bis zehn Jahre) und langfristig (über zehn Jahre).
Das ursprüngliche Konzept umfasst über 850 Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr. Im Bereich Radverkehr sind 39 Maßnahmen als kurzfristig und 20 als kurz-mittelfristig eingestuft, wobei für diese ersten Schritte Kosten in Höhe von etwa 1,88 Millionen Euro veranschlagt werden. Im Fußverkehr sind 24 Maßnahmen kurzfristig und sieben kurz-mittelfristig vorgesehen; die Kosten hierfür müssen im Einzelfall ermittelt werden. Insgesamt werden für alle Baulasten im Radverkehr Gesamtkosten von rund 25 Millionen Euro kalkuliert.
Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen umfasst das Konzept zwölf übergeordnete Aufgaben, wie etwa das schulische Mobilitätsmanagement, die Pflege des Wegenetzes sowie die Barrierefreiheit. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung der AG Mobilität des Klimabeirates sowie Erkenntnissen aus einer Begehung der Altstadt. Der Umsetzungsstand soll künftig in einem Rhythmus von etwa zwei Jahren öffentlich dargestellt werden.
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- 18Prüfauftrag der CDU-Fraktion vom 07.08.2022 _ Fahrradstraße AlemannenstraßeZur Vorlage · 2022/230 · Sitzungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat am 7. August 2022 einen Prüfauftrag bezüglich der geplanten Fahrradstraße in der Alemannenstraße gestellt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/230 liegt dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Antrag sieht eine Untersuchung der baulichen oder verkehrstechnischen Gegebenheiten im Bereich der Alemannenstraße vor. Laut den vorliegenden Informationen der Vorlage sind durch die Prüfung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über den weiteren Fortgang des Verfahrens sowie die Details der Prüfung sind Gegenstand der anstehenden Beratungen in den zuständigen Gremien. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz für den 23. August 2022 sowie in den Rat der Stadt für die Sitzung am 1. September 2022 terminiert.
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- 19Entwicklungspfad Erneuerbare Energien in Castrop-Rauxel Statusbericht der AG Gebäude & Energie des KlimabeiratesZur Vorlage · 2022/206 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/206 befasst sich mit dem Statusbericht der Arbeitsgruppe Gebäude & Energie des Klimabeirates zum Entwicklungspfad der Erneuerbaren Energien in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Der ursprüngliche Entwicklungspfad, der Ende 2020 skizziert wurde, basierte auf dem Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 % zu erhöhen. Die Planung sah eine jährliche Steigerung des Stromverbrauchs von 1,25 % vor und setzte auf den Ausbau von Windenergieanlagen sowie einer großen Freiflächen-Photovoltaikanlage, ergänzt durch private und gewerbliche Photovoltaikanlagen. Eine Evaluation für das Jahr 2021 zeigt jedoch, dass das Ziel für den Zubau an privater und gewerblicher Photovoltaik nicht erreicht wurde. Statt der geplanten 2.775 kWp wurden lediglich 1.161 kWp ans Netz angeschlossen.
Für die weitere Planung ergeben sich neue Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung hat das Ziel für 2030 auf einen Anteil von 80 % erneuerbarer Energien angehoben. Zudem wird nun mit einer jährlichen Steigerung des Stromverbrauchs von 2,25 % gerechnet. Aufgrund dieser Anpassungen sieht das aktualisierte Planungsmodell einen erhöhten Bedarf an Erzeugungskapazitäten vor. Neben drei Windenergieanlagen sind nun vier große PV-Freiflächenanlagen vorgesehen. Zudem steigt die Notwendigkeit für den Zubau an privater und gewerblicher Photovoltaik deutlich an, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass Kapazitäten im Solarhandwerk derzeit begrenzt sind.
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- 20Anfragen der Ausschussmitglieder
- 20.1Anfrage der DIE LINKE-Fraktion vom 08.08.2022 _ Bebauung neben dem Amtsgericht an der BahnhofstraßeZur Vorlage · 2022/224 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/224 befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. August 2022. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Bebauung auf der Fläche neben dem Amtsgericht an der Bahnhofstraße.
Die Vorlage wurde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Erörterung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022, im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktionsvorsitzenden. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 20.2Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 05.08.2022 _ Altlastenverdachtsflächen im Bebauungsplan Nr. 261 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/231 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/231 befasst sich mit der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 5. August 2022 bezüglich möglicher Altlastenverdachtsflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 261, welcher den „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ in Castrop-Rauxel umfasst.
Der Gegenstand der Vorlage ist die Klärung des Sachverhalts zu potenziellen Altlasten auf dem betreffenden Planungsgebiet. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat die Vorlage zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022 sowie in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 eingebracht. Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt ist für den 1. September 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 21Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich