Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2024_ Prüfung der Anschaffung einer Dokumentenausgabebox (Dokubox)Zur Vorlage · 2024/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2024/172 einen Antrag zur Prüfung der Anschaffung einer Dokumentenausgabebox, auch als „Dokubox“ bezeichnet, vorgelegt. Das Anliegen wurde am 19. August 2024 eingereicht und durchläuft nun das festgelegte Beratungsschema der kommunalen Gremien.
Die parlamentarische Behandlung beginnt mit der Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 4. September 2024. Im weiteren Verlauf ist eine Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für den 5. September 2024 vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2024 erfolgen.
In der vorliegenden Sitzungsvorlage wird festgehalten, dass die Prüfung keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer ergänzenden Anlage zum Dokument aufgeführt.
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- 4Antrag der Fraktion CDU vom 16.08.2024_Bebauungsplanänderung Nr. 59a Teil IZur Vorlage · 2024/173 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/173 behandelt einen Antrag der CDU-Fraktion vom 16. August 2024, welcher eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 59a Teil I zum Gegenstand hat. Das Vorhaben ist für den Monat September 2024 in einer festgelegten Beratungsfolge in den zuständigen Gremien vorgesehen.
Der Beratungsprozess beginnt am 3. September 2024 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz. Im Anschluss daran findet die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 5. September 2024 statt. Den Abschluss der Beratungsreihe bildet die Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2024.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 5Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 Abs 3 Landeswassergesetz (LWG) für den Zeitraum 2024 - 2029Zur Vorlage · 2024/139 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die vorliegende Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2029 zur Kenntnis nehmen. Die Aktualisierung erfolgt gemäß § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG).
Die Grundlage für das aktuelle Dokument bildet die Erstaufstellung aus dem Jahr 2018. Aufgrund einer Vorgabe des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen war eine Überarbeitung des Konzepts ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Verwaltung hat den Prozess der Fortschreibung begleitet und die Unterlagen fristgerecht bei der Bezirksregierung Münster eingereicht.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verwaltung zudem beauftragt, den zuständigen Fachausschuss über die weitere Entwicklung sowie über etwaige Berichte der Bezirksregierung Münster zum vorliegenden Konzept zu informieren. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Vorlage nicht.
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- 6Jahresberichterstattung zur städtischen StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 2024/150 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/150 befasst sich mit der Jahresberichterstattung zur städtischen Straßenbeleuchtung in Castrop-Rauxel. Seit dem 1. Januar 2021 sind die Stadtwerke Castrop-Rauxel als Betriebsführer für die öffentliche Straßenbeleuchtung zuständig. Der entsprechende Vertrag ist bis zum Jahr 2035 befristet, wobei eine Option zur Verlängerung bis zum Jahr 2040 besteht.
Ziele des Vertrages sind die Einhaltung rechtlicher und technischer Vorgaben, die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sowie die Werterhaltung der Anlagen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Stabilisierung der Betriebskosten. Im Rahmen von Erneuerungen oder Umbaumaßnahmen soll das bisherige Beleuchtungsniveau beibehalten werden.
Seit September 2021 wird die Straßenbeleuchtung sukzessive auf LED-Technik umgerüstet. Der vorliegende Bericht dokumentiert den Fortschritt dieser Maßnahmen, die erreichten Energieeinsparungen sowie Informationen zum Störungsgeschehen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf die für die nächsten zwei Jahre geplanten Baumaßnahmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Hitzeaktionsplanung für Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/155 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung eines regionalen Hitzeaktionsplans für die Emscher-Lippe-Region, an dem Castrop-Rauxel beteiligt ist. Im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk wurde ein gemeinsamer Förderantrag gestellt, für den das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Förderung in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bewilligt hat.
Ziel des Hitzeaktionsplans ist es, hitze- und UV-bedingte Erkrankungen sowie Todesfälle zu verhindern, die Aufklärung gezielter Personengruppen zu fördern und die Resilienz durch Anpassungsmaßnahmen zu stärken. Der Plan soll als standardisierter und übertragbarer Blaupause für die teilnehmenden Kommunen dienen. Dabei sollen unter anderem koordinierte Abläufe bei Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes festgelegt werden, etwa die Benennung zentraler Koordinierungsstellen oder die Festlegung von Meldeketten. In den Prozess sind verschiedene städtische Bereiche wie Gesundheit, Klima, Planung und soziale Dienste sowie externe Akteure aus dem Gesundheitswesen einzubinden. Die Umsetzung der verschiedenen Arbeitspakete ist bis Anfang 2027 vorgesehen, wobei die Kommunen die Ergebnisse lokal anpassen können.
Ergänzend zum regionalen Vorhaben werden in Castrop-Rauxel bereits lokale Maßnahmen zur Hitzeminderung umgesetzt, darunter die Aufstellung von Trinkbrunnen sowie die Entsiegelung von Flächen und der Einsatz von mobilem Grün.
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- 8Planung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung Cottenburgstraße/ChristinenstraßeZur Vorlage · 2024/162 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 1 befasst sich mit der Planung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung Cottenlagstraße und Christinenstraße. Das Vorhaben sieht vor, die derzeitigen Fußgängerüberwege zu entfernen und durch eine Ampelanlage zu ersetzen. Diese Maßnahme soll in enger Abstimmung mit den Planungen zur Umsetzung der Fahrradstraße Schiller-/Christinenstraße erfolgen.
Die Verkehrsregelung an diesem Knotenpunkt, der eine Verbindung zwischen Obercastrop und Schwerin darstellt, soll die Sicherheit erhöhen. Da die Stelle auch als Schulweg genutzt wird, wurde die Installation einer Lichtzeichenanlage vorgeschlagen, um die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu sichern. Die geplante Anlage soll als verkehrsabhängige Steuerung mittels Videokameras betrieben werden. Für die Fußgängerfurten ist eine zusätzliche Signalisierung für sehbehinderte Menschen vorgesehen; zudem wird eine Vorrangschaltung für Radfahrer geprüft.
Die Kosten für den Bau der Lichtsignalanlage werden auf etwa 165.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geschätzt, während die Planungskosten voraussichtlich zwischen 6.000 und 8.000 Euro liegen sollen. Die weitere Ausgestaltung der Verkehrsführung in der Christinenstraße wird im Rahmen der laufenden Planungen zur Fahrradstraße abgestimmt.
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- 9Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Schillerstaße in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/151 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Schillerstraße beschließen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Detailplanung sowie deren Auditierung zu beauftragen. Zudem soll die Maßnahme in die Haushaltsplanung bzw. die Investitionsdringlichkeitsliste für die Jahre 2025 und 2026 aufgenommen werden.
Die geplante Fahrradstraße soll den Bereich vom Knotenpunkt Altstadtring/Widumer Straße über den Stadtgarten bis zum Knotenpunkt Cottenburgstraße in Obercastrop abdecken. Ziel ist die Schaffung einer Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr als Ergänzung zum bestehenden Netz parallel zur B 235 und L 739. Bei der Planung werden insbesondere die Sicherheit von Schulwegen, etwa am Adalbert-Stifter-Gymnasium, sowie die Verkehrsführung im Bereich des Stadtgartens und der Kreuzungen wie der Viktoriastraße berücksichtigt.
Eine durch die Verwaltung durchgeführte Parkraumuntersuchung ergab für den Untersuchungsraum einen geringen Parkdruck, wobei in angrenzenden Straßen Stellplatzreserven vorhanden sind. Die Planung orientiert sich an den Standards der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS). Die Ergebnisse aus einer Bürgerversammlung sowie einer Online-Beteiligung flossen in die Entwicklung einer Vorzugsvariante ein. Ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster wurde bereits gestellt.
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Hauptdokument|20240812132042-0|20240821143258-0|20240816122947-0|20240808190643-4|20240816113144-0
- 10Einzelhandelskonzept hier: Einbringung der FortschreibungZur Vorlage · 2024/154 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für Castrop-Rauxel zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie den Betriebsausschuss 3 vorgelegt. Ziel der Überarbeitung ist es, das städtische Zentren- und Einzelhandelskonzept an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen, nachdem die letzte Aktualisierung im Jahr 2016 erfolgte.
Für die Erstellung wurde eine umfassende Analyse durchgeführt, die eine Vollerhebung aller Einzelhandelsunternehmen und Leerstände sowie Verbraucher- und Händlerbefragungen zwischen 2023 und 2024 umfasst. Ein projektbegleitender Arbeitskreis mit Vertretern aus den Fraktionen, der Fachverwaltung und verschiedenen Verbänden wie der IHK oder dem Regionalverband Ruhr begleitete den Prozess.
Die inhaltlichen Ziele umfassen die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nach städtebaulichen Kriterien sowie die Stärkung und Stabilisierung des Hauptzentrums Innenstadt und der fünf Nahversorgungszentren Henrichenburg, Ickern, Habinghorst, Rauxel-Nord und Schwerin. Während der Sonderstandort Siemensstraße weitgehend unverändert bleibt, soll sich der Bereich Am Landwehrbach künftig auf den nördlichen Teil beschränken. Die Fortschreibung beinhaltet zudem angepasste Sortimentslisten und Empfehlungen zur Steuerung von Ansiedlungen, um die Funktionsfähigkeit der Versorgungsbereiche zu gewährleisten. Die Vorlage dient der internen Beratung in den Fraktionen vor einer abschließenden Beschlussfassung.
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- 11Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Berufung eines Fraktionsmitglieds oder Sachkundige/-n Bürgers/Bürgerin und dessen/deren feste/-n Vertreters/Vertreterin - Nachbesetzung für die Fraktion Die LinkeZur Vorlage · 2024/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Betriebsausschusses 3 sowie des Rates der Stadt Castrop-Rauxel steht die Neubesetzung von Mitgliedern im Beirat für Kunst und Stadtgestaltung zur Entscheidung. Gemäß der geltenden Satzung besteht für jede Fraktion im Rat das Recht, ein Mitglied sowie eine feste Vertretung in diesen Beirat zu entsenden.
Ein entsprechender Besetzungsbedarf ist durch den Ausfall eines bisherigen sachkundigen Bürgers entstanden, der die ehemalige Fraktion Die Linke vertrat. Da die Fraktion Die Linke nicht mehr im Rat der Stadt vertreten ist, tritt an deren Stelle die neu gebildete Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in das Benennungsrecht ein. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt ein Mitglied und eine feste Vertretung aus der Fraktion BSW für den Beirat beruft.
Die Beratung des Vorgangs ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 am 5. September 2024 sowie für die Sitzung des Rates am 12. September 2024 vorgesehen. Mit der Neubesetzung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 12Bebauungsplan Nr. 267 "Deininghauser Weg / Recklinghauser Straße" hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2024/145 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 267 „Deininghauser Weg / Recklinghauser Straße“ im Stadtteil Ickern. Das etwa 14,5 Hektar große Plangebiet umfasst gewerbliche Flächen im Gewerbe- und Industriegebiet Deininghauser Weg sowie Wohnbauflächen entlang der Recklinghauser Straße und Teile von Waldflächen. Die Verwaltung ist mit der Erarbeitung des Plans beauftragt.
Die Planung dient der Sicherung von Flächen für das produzierende Gewerbe und Handwerksbetriebe. Hintergrund ist die zunehmende Verknappung von Gewerbeflächen sowie ein gestiegenes Angebot an Mietlager- und Mietgaragenflächen, die mit traditionellen Gewerbebetrieben konkurrieren können. Durch die neue Festsetzung sollen zudem immissionsschutzrechtliche Unklarheiten bei Baugenehmigungen vermieden und die Verkehrsbelastung durch logistische Nutzungen reguliert werden. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Erschließung einzelner Grundstücke, wobei eine Verbindung für den motorisierten Verkehr zwischen dem Deininghauser Weg und der Heinrich-Imig-Straße nicht beabsichtigt ist; der Fuß- und Radverkehr soll weiterhin gesichert bleiben.
Im Zuge des Verfahrens wird auch geprüft, ob Flächen entlang der Recklinghauser Straße, die derzeit als Wald ausgewiesen sind, für eine Wohnnutzung angepasst werden können. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie die Umwelt werden im Rahmen der vorgeschriebenen Umweltprüfung und durch Fachgutachten bewertet. Das weitere Vorgehen umfasst die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden.
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- 12.1Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 02.09.2024_Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 267 AKU und B3Zur Vorlage · 2024/193 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN haben am 2. September 2024 einen gemeinsamen Änderungsantrag im Rahmen der Vorlage 2024/193 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 267 AKU und B3 innerhalb des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung.
Die entsprechende Tischvorlage war für die Beratung in zwei Gremien vorgesehen: Im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz fand die Besprechung am 3. September 2024 statt, während der Betriebsausschuss 3 die Vorlage am 5. September 2024 behandelte.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der vorliegende Beschlussvorschlag verweist zur inhaltlichen Regelung direkt auf den Text des Änderungsantrags der beteiligten Fraktionen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 1314. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel "Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Plans und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2024/157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel für das Gebiet „Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg“ liegt zur Entscheidung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen nach Maßgabe eines Abwägungsvorschlags zu berücksichtigen und redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen in den Plan und die Begründung inklusive Umweltbericht aufzunehmen. Zudem wird die Feststellung der Änderung als Satzung sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Vorlage bei der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgeschlagen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 1,5 Hektar im Ortsteil Schwerin zwischen den Straßen Unterspredey und Oberspredey sowie westlich des Erlenwegs. Ziel der Planung ist es, die Flächendarstellung von bisher ausgewiesenen Wohnbauflächen auf Freiraumstrukturen wie Wald- und Grünflächen anzupassen. Damit soll die tatsächliche Nutzung im Außenbereich widergespiegelt und der regionale Grünzug langfristig gesichert werden. Durch die Änderung sollen die ökologische Funktion des Waldgebiets „In der Recke“ gewahrt und die planungsrechtliche Situation der Flächen im Außenbereich präzisiert werden.
Die Planung hat nach Angaben der Verwaltung keine Auswirkungen auf die bestehende Nutzungsstruktur oder das Verkehrsaufkommen. Die Umwandlung der Darstellungen dient dem Erhalt des aktuellen Zustands und trägt zur Klimaanpassung bei, indem Luftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete dauerhaft gesichert werden.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 14Bebauungsplan Nr. 264 "Unterspredey / In der Recke" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2024/158 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über den Bebauungsplan Nr. 264 „Unterspredey / In der Recke“, der ein etwa 2,1 Hektar großes Areal im Ortsteil Schwerin umfasst. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht die Berücksichtigung von Stellungnahmen sowie redaktionelle Änderungen und den abschließenden Satzungsbeschluss vor.
Ziel der Planung ist die Sicherung bestehender Freiraumstrukturen und die Klärung der baulichen Rahmenbedingungen im Übergangsbereich zwischen Wohnbebauung und Freiraum. Ein wesentlicher Aspekt ist die wasserwirtschaftliche Komponente: Um die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu steuern, ist die Einrichtung einer Rückhalteanlage vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Wasser in angrenzende Siedlungsbereiche verdrängt wird. Zudem sollen Waldflächen geschützt und die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich rechtssicher definiert werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich weitgehend am vorhandenen Bestand. Es werden Flächen für die überbaubare Nutzung sowie für private Grünflächen festgelegt. Im Bereich des Bachlaufs sind wasserrechtliche Regelungen vorgesehen, um dem tatsächlichen Wasserverlauf Rechnung zu tragen. Die Planung sieht vor, dass keine neuen Baulande erschlossen werden, sondern die bestehenden Nutzungen und deren Grenzen präzisiert werden, um die Entwicklung der Freiraumfunktionen im Einklang mit städtebaulichen Konzepten zu ermöglichen.
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Die Ausschüsse für Klima- und Umweltschutz sowie Bauen, Verkehr und Sport nehmen den Sachstandsbericht zum interkommunalen Pilotprojekt Grünzug E zur Kenntnis. Das Projekt unter der Federführung des Regionalverbands Ruhr (RVR) umfasst ein Gebiet von Recklinghausen bis Hattingen. Ziel ist die Aufwertung der grün-blauen Infrastruktur, die Steigerung der Biodiversität sowie die Erhaltung der Funktion als Frischluftschneise. Die Gremien unterstützen die Fortführung der Planung und der Maßnahmen im Rahmen dieses Projekts.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die sogenannte „Greenvision“, die eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft, die Renaturierung von Gewässern und die Förderung umweltfreundlicher Mobilität vorsieht. Im November 2024 findet eine Ideenwerkstatt statt, an der Planungsbüros sowie die Öffentlichkeit beteiligt werden sollen, um verschiedene Szenarien und Blaupausen für die Teilbereiche des Grünzugs zu entwickeln.
Für Castrop-Rauxel wurden drei Fokusräume identifiziert: Langeloh-Wagenbruchbach, Vöhde und Wasserkreuz. In Langeloh-Wagenbruchbach stehen der Schutz von Waldbeständen und die Bachrenaturierung im Vordergrund. Im Bereich Vöhde sollen Grünstrukturen sowie Bachläufe verbessert werden, während am Wasserkreuz die Förderung der Biodiversität und der Radwegverbindungen im Fokus steht. Ein umfassendes Handlungskonzept soll bis Mai 2025 fertiggestellt werden, um als Grundlage für künftige Fördermittelanträge zu dienen.
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Hauptdokument|20240716154659-0|20240716154700-1|20240805095709-0|20240805095924-0|20240805095936-0
- 16Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 17Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel (Baumschutzsatzung) vom 12.03.1998 in der Fassung der 7.Änderungssatzung vom 22.11.2022Zur Vorlage · 2024/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die achte Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung beschließen. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen vom 12. März 1998, einschließlich der siebten Änderungssatzung von November 2022, vor.
Die Verwaltung hat die Satzung auf Basis praktischer Erfahrungen sowie der rechtlichen und fachlichen Prüfung eingegangener Anträge und Ablehnungen redaktionell angepasst. Dabei wurde insbesondere der Paragraph 5 zur Anordnung von Maßnahmen konkreter gefasst. Auch die Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen in Paragraph 6 wurden überarbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung liegt in Paragraph 7, der die Anforderungen an Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Preissteigerungen anpasst. Zudem wurden die Gebühren für die Prüfung und Erteilung von Bescheiden aktualisiert.
Die Vorlage durchläuft im September 2024 die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18.1Anfrage der Fraktion der FWI vom 20.08.24_Sachstand nach 2. Bürgerdialog "Starkregenereignisse in Ickern"Zur Vorlage · 2024/175 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/175 dient als Grundlage für die anstehende Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport), welche am 5. September 2024 stattfindet. Gegenstand dieser Vorlage ist eine Anfrage der Fraktion FWI, die am 20. August 2024 eingereicht wurde.
Inhaltlich geht es in der Anfrage um die Erfragung des aktuellen Sachstands im Nachgang zum zweiten Bürgerdialog zum Thema „Starkregenereignisse in Ickern“. Die Fraktionsvorsitzende der FWI bittet hierbei um Informationen über den derzeitigen Stand der Entwicklungen, die aus diesem Dialog hervorgegangen sind.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass keine haushaltsmäßigen Berührungen bestehen. Der vorgeschlagene Beschluss verweist für die weitere Vorgehensweise auf den Inhalt der ursprünglichen Anfrage.
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- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich