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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025/2026 nebst AnlagenZur Vorlage · 2025/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 entscheiden. Die Vorlage beinhaltet neben dem Haushaltsplan auch das Haushaltssicherungskonzept und die Investitions-Dringlichkeitsliste für diesen Zeitraum. Zudem ist vorgesehen, den bereits beschlossenen Stellenplan als Anlage in den Haushaltsplan zu integrieren.
Die vorliegende Fassung basiert auf Entwürfen aus dem Dezember 2024 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst. Für das Haushaltsjahr 2025 sieht der Plan eine Reduzierung der ordentlichen Erträge um etwa 1,7 Millionen Euro sowie eine Senkung der ordentlichen Aufwendungen um rund 5,8 Millionen Euro vor. Auch für das Jahr 2026 sind Anpassungen bei den Erträgen und Aufwendungen dokumentiert.
Die Rechtskraft der Haushaltssatzung ist an die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die zuständige Kommunalaufsbehörde gebunden. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Konzept nicht genehmigungsfähig sein wird, weshalb die Stadt voraussichtlich weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung verbleibt. Einwendungen von Einwohnern gegen den Entwurf wurden innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht eingereicht.
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Hauptdokument|20250121160531-0|20250122125421-0|20250122125433-0|20250122125440-0
- 2.1Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025/2026 nebst AnlagenZur Vorlage · 2025/001.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025 und 2026. Die Vorlage umfasst zudem den Beschluss der Investitions-Dringlichkeitsliste für diesen Zeitraum sowie die Einbindung des bereits beschlossenen Stellenplans als Bestandteil des Haushaltsplans.
Die vorliegende Ergänzungsvorlage sieht eine Änderung des Paragrafen 5 der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vor. Dieser Paragraph regelt den Höchstbetrag der Kredite, die zur Sicherung der Liquidität genutzt werden dürfen. Während dieser Betrag für die Jahre 2025 und 2026 aktuell auf 210 Millionen Euro festgesetzt ist, sieht die Anpassung eine Erhöhung auf 230 Millionen Euro für das Jahr 2026 vor. Hintergrund ist eine aktualisierte Finanzplanung, nach der der Bestand der Liquiditätskredite Ende 2026 voraussichtlich bei rund 222,6 Millionen Euro liegen wird. Die Erhöhung des Rahmens soll dazu dienen, Finanzierungsbedarfsspitzen im Jahr 2026 abzufangen.
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Hauptdokument|20250204063539-0|20250204134136-0|20250204134212-0|20250204134318-0
- 2.2Antrag CDU Fraktion vom 22.01.2025_TrucksperrenZur Vorlage · 2025/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat am 22. Januar 2025 einen Antrag zum Thema Trucksperren eingereicht. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/009 ist für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien vorgesehen. Konkret ist das Dokument sowohl für den Haupt- und Finanzausschuss als auch für den Rat der Stadt für die Sitzungstermine am 6. Februar 2025 bestimmt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der CDU-Ratsfraktion vorgelegt und dient als Grundlage für die politische Beratung in den zuständigen Gremien. Die Federführung für die parlamentarische Behandlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage beigefügt, dessen Inhalt im Rahmen der Sitzungen am 6. Februar 2025 erörtert werden soll.
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- 3Stellenplan 2025/2026Zur Vorlage · 2025/005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Veränderungen zum Stellenplan für die Jahre 2025 und 2026. Im Rahmen dieses Plans sollen zum 1. Januar 2025 rund 41 neue Stellen eingerichtet werden. Diese umfassen unter anderem elf Positionen in den Offenen Ganztagsschulen sowie 16 Stellen für den Bundesfreiwilligendienst, die über externe Mittel refinanziert sind. Die Einrichtung dieser Stellen dient der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder basiert auf dauerhafter Refinanzierung.
Für das Jahr 2026 ist die Schaffung weiterer Stellen vorgesehen, die zur Sicherstellung notwendiger Aufgaben erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere 23 neue Stellen in den Offenen Ganztagsschulen aufgrund gesetzlicher Betreuungsansprüche. Anträge auf Stellen, die primär der Entlastung des Personals oder der Umstrukturierung von Abläufen dienen, werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt.
Die finanziellen Auswirkungen der neuen Stellen belaufen sich für den Zeitraum 2025/2026 auf einen jährlichen Aufwand von 1.782.834 Euro, wobei im Jahr 2026 eine weitere Erhöhung der Kosten um 3.082.654 Euro prognostiziert wird. Neben den Neuschaffungen enthält der Plan auch Anpassungen durch tarifliche oder rechtliche Änderungen sowie Stellenabsenkungen. Die Verwaltung weist zudem auf Schwierigkeiten bei der Besetzung vakanter Stellen aufgrund des Fachkräftemangels hin.
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- 4Antrag der Fraktionen SPD, B90/Die Grünen und Die FRAKTION vom 27.01.2025_Resolution zum AltschuldenfondZur Vorlage · 2025/012 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 6. Februar 2025 wird über die Tischvorlage mit der Nummer 2025/012 beraten. Der entsprechende Antrag wurde von den Fraktionen SPD, B90/Die Grünen sowie der Fraktion „Die FRAKTION“ am 27. Januar 2025 eingereicht. Gegenstand der parlamentarischen Vorlage ist eine Resolution zum Altschuldenfond.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass die Vorlage keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Damit sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt aus dieser spezifischen Vorlage ersichtlich. Die detaillierten Erläuterungen zum Sachverhalt sowie der konkrete Beschlussvorschlag sind in der Anlage zur Tischvorlage hinterlegt. Federführend für die Behandlung dieses Antrags ist der Rat der Stadt.
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- 4.1Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 03.02.2025_Resolution des Rates der StadtZur Vorlage · 2025/018 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2025/018 liegt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Beratung vor. Gegenstand des Dokuments ist ein Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 3. Februar 2025, welcher die Verabschiedung einer Resolution des Rates vorsieht. Die Vorlage wurde von den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der CDU- und der FDP-Fraktion eingereicht.
In Bezug auf die finanziellen Folgen wird in der Vorlage angegeben, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung hat. Es sind somit keine Auswirkungen auf den Haushalt aus diesem Vorgang ersichtlich. Der konkrete Sachverhalt sowie die Details zum Beschlussvorschlag sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt.
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- 5Neubau der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel, hier: Start der externen Umsetzung des VergabeverfahrensZur Vorlage · 2025/008 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel prüft den Sachstandsbericht zum Neubau der Feuer- und Rettungswache. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die vierte Phase der Paketvergabe zu starten. Dies beinhaltet die öffentliche Ausschreibung von Planung, Bau und Betrieb des Gebäudes im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Anforderungen an das Projekt haben sich seit den ursprünglichen Planungen angepasst. Aufgrund eines erhöhten Bedarfs an Ausbildungs- und Einsatzkapazitäten im Rettungsdienst ist die benötigte Bruttogrundfläche von etwa 12.335 Quadratmetern auf circa 15.700 Quadratmeter gestiegen. Der Neubau soll den Standard eines Effizienzgebäudes der Stufe 40 erfüllen und eine QNG-Plus-Zertifizierung anstreben. Aufgrund von Preissteigerungen im Bausektor werden die Baukosten nun auf etwa 85 Millionen Euro geschätzt, was in der mittelfristigen Finanzplanung bereits berücksichtigt ist.
Parallel zum Vergabeverfahren wird die Erschließung des Grundstücks auf der ehemaligen Klöcknerfläche sowie die Erstellung des Bebauungsplans vorangetrieben. Die Verwaltung strebt an, die Planungen so abzuschließen, dass ein Vertragsschluss mit einem Partner im zweiten Quartal 2026 möglich ist. Eine Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages mit dem wirtschaftlichsten Bieter soll nach Ende des Verfahrens erfolgen.
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- 6Umsetzung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2025/007 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die abschließende Maßnahmenliste für das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ beschließen. Damit wird der Abschluss dieses Förderprogramms nach Einreichung des letzten Verwendungsnachweises im Dezember 2024 formalisiert. Insgesamt wurden in den Jahren 2017 bis 2024 Fördermittel in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro vollständig verausgabt.
Um eine Rückforderung von Mitteln durch die NRW.BANK zu vermeiden, hat die Verwaltung für den Verwendungsnachweis eine alternative investive Maßnahme herangezogen. Dabei wurde die Finanzierung eines Fachraums für Chemie an der Gesamtschule Ickern genutzt, um den Nachweis über die Verwendung der Mittel in voller Höhe erbringen zu können.
Im Bereich der Kommunalinvestitionsförderung (KInvFöG II) befindet sich aktuell nur noch ein Projekt in der Umsetzung: der Neubau eines Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule sowie der Abriss des Altgebäudes. Hierfür stehen Restmittel in Höhe von 135.000 Euro bis zum Jahresende 2025 zur Verfügung. Die Kosten für den anstehenden Abriss werden künftig aus dem städtischen Haushalt finanziert, wobei entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss 2024 sowie Veranschlagungen in der Haushaltsplanung 2025 vorgesehen sind.
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- 7Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2025Zur Vorlage · 2025/006 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2025. Die Vorlage sieht vor, dass Geschäfte an insgesamt sieben Sonntagen im Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr geöffnet werden können. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ermöglicht.
Für den Ortsteil Castrop sind zwei Termine geplant: das Street Food & Beach Festival am 20. Juli sowie der Mittelaltermarkt am 19. Oktober, beide veranstaltet durch die Werbegemeinschaft CASConcept e. V. In Ickern findet am 31. August ein Familienfest statt, das vom Stadtteilverein Mein Ickern e.V. organisiert wird. Im Ortsteil Habinghorst sind drei Sonntage vorgesehen, an denen der Bürgerverein Unser Habinhorst e. V. das Frühlingsfest am 2. März, das Sommerfest am 6. Juli und das Erntedankfest am 5. Oktober durchführt. In Merklinde ist für den 21. September ein Stadtteilfest geplant, das von der Interessengemeinschaft Marktplatz Bövinghausen e. V. und dem Bürgerverein „Wir sind Merklinde e. V.“ gemeinsam ausgerichtet wird.
Die Verordnung dient dazu, die lokale Mitte im Rahmen der Veranstaltungen zu beleben. Vor Erlass der Rechtsverordnung wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie Kirchen und Kammern angehört. Die Regelung hat eine einjährige Gültigkeitsdauer.
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- 8Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3 (Ortsteile Castrop, Rauxel-Süd, Deininghausen und Dingen)Zur Vorlage · 2025/011 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt am 6. Februar 2025 wird über die Neubesetzung eines Schiedsamtes im Bezirk 3 beraten. Dieser Bereich umfasst die Ortsteile Castrop, Rauxel-Süd, Deininghausen und Dingen. Die Notwendigkeit einer Neuwahl ergibt sich aus dem Ableben des bisherigen Schiedspersons im vergangenen Jahr.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Bewerberin zur Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren vor. Die Eignung der Kandidatin für das Ehrenamt sowie die Erfüllung der erforderlichen Grundvoraussetzungen wurden im Rahmen des Verfahrens durch ein Mitglied des Gremiums bestätigt.
Durch die Neubesetzung des Amtes entstehen laut der Sitzungsvorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Entscheidung über die Nachfolge im Bezirk 3 wird im Rahmen der öffentlichen Beratung getroffen.
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- 9Ausschussumbesetzung - Betriebsausschuss 2Zur Vorlage · 2025/002 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 6. Februar 2025 wird über eine personelle Änderung in der Zusammensetzung des Betriebsausschusses 2 beraten. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/002 befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung durch die Schulpflegschaft für die Grundschulen in Castrop-Rauxel.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Umbesetzung der Mandate innerhalb dieser Gruppe vor. Dabei soll ein neues Mitglied als ordentliches Mitglied in den Ausschuss berufen werden, um die Position eines bisherigen Vertreters zu übernehmen. Zudem ist vorgesehen, eine neue Stellvertreterin für diesen Bereich zu bestimmen, welche die Nachfolge einer bisherigen Vertretung antritt.
Die Vorlage der Verwaltung weist darauf hin, dass diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die Entscheidung über die Neubesetzung liegt beim Rat der Stadt.
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- 10Planfeststellungsbeschluss für die geplante 380 kV Einführung in die UA Pöppinghausen durch AmprionZur Vorlage · 2025/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Planfeststellungsbeschluss zur Einführung eines 380-kV-Netzes im Umspannwerk Pöppinghausen durch das Unternehmen Amprion. Das Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen im Umspannwerk sowie Änderungen der Leitungsführung, um die Stromversorgung an den steigenden Bedarf und erneuerbare Energien anzupassen.
Die Verwaltung hat gegenüber dem Beschluss verschiedene Kritikpunkte vorgebracht. Dazu gehören die unzureichende Prüfung von Alternativvorschlägen, wie sie von einer Bürgerinitiative eingereicht wurden, sowie mögliche Verstöße gegen die regionale Planung und die kommunale Planungshoheit. Die Verwaltung führt zudem an, dass der Neubau größerer Masten die städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Pöppinghausen beeinträchtigen könnte. Ein weiterer Punkt betrifft die Beurteilung des Immissionsschutzes sowie die energetische Notwendigkeit während des Beteiligungsprozesses.
Die Planfeststellungsbehörde hat auf diese Einwände reagiert und begründet unter anderem, dass eine Prüfung von Alternativen außerhalb eines festgelegten Korridors gesetzlich nicht vorgesehen sei und die Nutzung bestehender Trassen Vorrang habe. Der Rat soll nun die Prüfung des Beschlusses durch die Verwaltung billigen sowie der Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten eines möglichen Klageverfahrens zustimmen.
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- 11Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2025/014 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine personelle Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Die Besetzung dieses Gremiums ist durch das Erste Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel geregelt. Neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern sieht die rechtliche Grundlage vor, dass dem Ausschuss weitere beratende Mitglieder angehören, wozu auch eine Vertretung der evangelischen Kirche zählt.
Da das bisherige Mitglied für diese Funktion nicht mehr zur Verfügung steht, hat der Evangelische Kirchenkreis Herne eine neue Vertretung für den Jugendhilfeausschuss benannt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die entsprechende Neubesetzung der Position vor, um die satzungsgemäße Vertretung der evangelischen Kirche im Ausschuss sicherzustellen.
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- 12Antrag der Fraktion BGH vom 05.02.2025_Ausschussumbesetzung B2Zur Vorlage · 2025/019 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Rates der Stadt am 6. Februar 2025 liegt die Tischvorlage mit der Nummer 2025/019 vor. Der von der BGH-Fraktion am 5. Februar 2025 gestellte Antrag thematisiert die Besetzung des Ausschusses B2. In den Dokumenten wird explizit darauf hingewiesen, dass das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat.
Die Federführung für diese Vorlage obliegt dem Rat der Stadt. Der konkrete Beschlussvorschlag zur Neuregelung der genannten Ausschussbesetzung ist in einer Anlage zum Antrag enthalten, die Bestandteil der parlamentarischen Beratung bildet. Die Einreichung erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit der Stabsstelle Ratsangelegenheiten und dient als Grundlage für die anstehende politische Entscheidung im Rat.
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- 13Antrag der Fraktion BGH vom 05.02.2025_Umbesetzung im Lenkungskreis FURCASZur Vorlage · 2025/020 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 6. Februar 2025 wird über die Tischvorlage mit der Nummer 2025/020 beraten. Der Antrag, welcher von der BGH-Fraktion am 5. Februar 2025 eingereicht wurde, befasst sich mit der Umbesetzung im Lenkungskreis FURCAS. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Tischvorlage, die zur Beratung im Rat der Stadt vorgelegt wurde.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die geplante Maßnahme keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Es sind keine haushaltsmäßigen Folgen für das Budget der Stadt zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag zur Neubelegung der Positionen im Lenkungskreis FURCAS ist in einer Anlage zum Antrag enthalten. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 14Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 05.02.2025_Ausschussumbesetzung im JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2025/021 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2025/021 liegt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel für die Sitzung am 6. Februar 2025 vor. Gegenstand des Dokuments ist ein Antrag, der von der Fraktion B90/Die Grünen am 5. Februar 2025 eingebracht wurde.
Der Fokus des Antrags liegt auf der Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Mit der Vorlage wird eine Anpassung der Zusammensetzung dieses Ausschusses angestrebt. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage angegeben, dass keine haushaltsmäßigen Folgen entstehen.
Die Details zum Beschlussvorschlag sowie die konkreten inhaltlichen Forderungen der Fraktion sind in einer dem Dokument beigefügten Anlage ausgeführt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 15Anfragen der Ratsmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich