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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Ausschussbildung
- 2.1Bildung von AusschüssenZur Vorlage · 2025/174 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich in seiner Sitzung am 27. November 2025 mit der Bildung verschiedener Ausschüsse. Die vorliegende Sitzungsvorlage 2025/174 sieht die Einrichtung einer Vielzahl von Gremien vor, darunter der Haupt- und Finanzausschuss sowie drei Betriebsausschüsse für Bereiche wie Kultur, Ordnung, Familie, Jugend, Soziales, Bauen sowie Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung. Weitere Ausschüsse umfassen Themen wie Klima, Umwelt, Mobilität, Generationen, Inklusion, Diversität sowie Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport. Zudem sind der Rechnungsprüfungsausschuss, der Kommunalwahlausschuss, der Wahlprüfungsausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss vorgesehen.
Für den Jugendhilfeausschuss ist eine Besetzung mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern geplant, wobei neun Personen aus dem Rat oder als Experten in der Jugendhilfe und sechs weitere durch Vorschläge anerkannter Träger der freien Jugendhilfe bestimmt werden sollen. Beim Kommunalwahlausschuss wird vorgeschlagen, neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem zehn Beisitzer sowie deren Stellvertreter zu wählen. Der Rat legt im Rahmen dieses Beschlusses zudem die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Anzahl der sachkundigen Bürger sowie die Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten fest.
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- 2.2Besetzung der AusschüsseZur Vorlage · 2025/175 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel entscheidet in seiner Sitzung am 27. November 2025 über die Besetzung der städtischen Ausschüsse. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW. Hierfür legen die Fraktionen und Gruppen des Rates Listen vor, die die vorgeschlagenen Bewerber in einer festen Reihenfolge enthalten.
Falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl im Verfahren Hare/Niemeyer statt. Die Besetzung muss das politische Spektrum des Rates widerspiegeln. Listenverbindungen zwischen Fraktionen sind rechtlich zulässig, sofern sie die Spiegelbildlichkeit des Rates wahren und keine anderen Fraktionen benachteiligen.
Zusätzlich zu den Ratsmitgliedern können sachkundige Bürger in die Ausschüsse berufen werden, wobei deren Anzahl die Zahl der Ratsmitglieder in den jeweiligen Gremien nicht übersteigen darf. Der Bürgermeister ist als gesetzliches Mitglied und Vorsitzender dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordnet. Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, haben das Recht, ein beratendes Mitglied zu benennen, sofern keine speziellen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
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- 2.3Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 2025/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 27. November 2025 wird über die Verteilung der Ausschussvorsitze beraten. Gemäß der Sitzungsvorlage 2025/176 benennen die Fraktionen die Ausschüsse, für deren Vorsitz sie die Leitung beanspruchen. Die Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretungen erfolgt entweder auf Basis einer Einigung der im Rat vertretenen Fraktionen oder durch Anwendung des sogenannten Zugriffsverfahrens nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren.
Bei Anwendung des Zugriffsverfahrens werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen in der Reihenfolge der erreichten Höchstzahlen zugeteilt. Sollten bei der Berechnung gleiche Höchstzahlen entstehen, entscheidet das Los, welches durch den Bürgermeister gezogen wird. Die Vorsitzenden werden aus der Mitte der dem jeweiligen Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder bestimmt. Von dieser Regelung sind bestimmte Gremien ausgenommen, wie etwa der Haupt- und Finanzausschuss, der unter dem Vorsitz des Bürgermeisters steht, sowie der Kommunalwahlausschuss, dessen Vorsitz durch den Wahlleiter beziehungsweise den Bürgermeister wahrgenommen wird.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden durch eine Fraktion innerhalb einer zweiwöchigen Frist mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder widersprochen werden kann. Ein solcher Widerspruch muss schriftlich erklärt werden.
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- 2.4Wahl der Mitglieder des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2025/188 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 27. November 2025 über die Wahl der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss. Die Neubesetzung des Ausschusses erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches sowie der kommunalen Satzungen. Insgesamt sollen 15 stimmberechtigte Mitglieder gewählt werden, wobei neun Positionen durch Ratsmitglieder oder vom Rat gewählte Personen mit Fachkenntnissen in der Jugendhilfe besetzt werden. Die verbleibenden sechs Stimmen werden durch Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe ausgeübt.
Für die stimmberechtigten Plätze liegen Vorschläge von Organisationen wie dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend, dem Caritasverband, der Evangelischen Jugend, der Griechischen Gemeine sowie der Lebenshilfe und der SJD - Die Falken vor. Ergänzend zum Gremium sind beratende Mitglieder vorgesehen, die verschiedene Institutionen repräsentieren. Dazu gehören unter anderem Vertreter des Landgerichts Dortmund, der Agentur für Arbeit Recklinghausen, der Bezirksregierung Münster, des Polizeipräsidiums Recklinghausen und des Dekanats Emschertal. Ebenfalls als beratende Mitglieder sind Vertretungen des Evangelischen Jugendreferats, des Integrationsrates, des Jugendamtselternbeirats sowie des Stadtjugendrings und des Kinder- und Jugendparlaments vorgesehen.
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- 2.5Besetzung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - Anstalt des öffentlichen RechtsZur Vorlage · 2025/180 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Neubesetzung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetriebs Castrop-Rauxel – Anstalt des öffentlichen Rechts. Ziel der Vorlage ist es, die Zusammensetzung des Gremiums an das Ergebnis der Kommunalwahl 2025 anzupassen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem weitere 18 stimmberechtigte Mitglieder in den Verwaltungsrat zu entsenden. Durch diese Regelung würde die Gesamtzahl der Stimmberechtigten auf 19 steigen, um eine ungerade Anzahl an Mitgliedern zu gewährleisten. Die Wahl der weiteren Mitglieder erfolgt durch den Rat der Stadt für die Dauer der laufenden Wahlperiode. Dabei können sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger gewählt werden. Im Zuge dieser Wahl sollen zudem die erste und zweite Stellvertretung des Vorsitzenden sowie die persönlichen Stellvertreter der gewählten Mitglieder bestimmt werden.
Fraktionen, die im Verwaltungsrat nicht vertreten sind, können ein beratendes Mitglied und eine entsprechende Vertretung benennen. Als beratendes Mitglied ist zudem die Stadtbaurätin vorgesehen. Die Neubesetzung der Mitglieder hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 3Bildung und Besetzung weiterer Gremien
- 3.1Bestellung von sechs Ratsmitgliedern sowie deren Vertreter/innen in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 2025/157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 27. November 2025 über die Bestellung von Mitgliedern für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entscheiden. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht die Entsendung von sechs Ratsmitgliedern sowie deren Stellvertretungen in das Gremium vor.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieses Ausschusses ergibt sich aus § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser schreibt die Einrichtung eines solchen Ausschusses für Kommunen vor, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist dabei gesetzlich geregelt: Er setzt sich zu zwei Dritteln aus direkt gewählten Mitgliedern und zu einem Drittel aus durch den Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt ist die Anzahl der durch den Rat zu bestellenden Mitglieder auf sechs festgelegt. Die Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern ist nach der Gemeindeordnung zulässig. Mit der vorliegenden Vorlage wird die personelle Besetzung des Ausschusses beantragt, wobei keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Entscheidung entstehen.
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- 3.2Vertretung in der Gesellschafterversammlung und dem Beirat der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2025/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Vertretung der Kommune in den Organen der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH. Im Zentrum der Sitzungsvorlage steht die Wahl einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist die Stadt verpflichtet, ein Mitglied des Rates als Vertreter zu bestimmen, welches an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden ist.
Des Weiteren wird die Besetzung des Beirats der Entwicklungsgesellschaft thematisiert. Dieser Beirat dient der Beratung in wesentlichen Angelegenheiten und setzt sich aus insgesamt 13 Mitgliedern zusammen. Davon werden elf Mitglieder sowie deren Stellvertreter durch den Rat der Stadt entsandt. Ein weiteres Mitglied wird von der Sparkasse Vest Recklinghausen gestellt. Ergänzt wird das Gremium durch ein Mitglied der Verwaltung, das mit beratender Stimme teilnimmt. Hierfür ist die Berufung des künftigen Vorstandes des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel vorgesehen, welcher ab dem 1. Januar 2026 diese Funktion übernimmt. Die Wahl der Vertreter erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 3.3Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbHZur Vorlage · 2025/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Vertretung der Kommune in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stadtbaurätin als Vertreterin der Stadt in dieses Gremium zu wählen sowie eine Stellvertretung zu bestimmen.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung findet sich in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese schreibt vor, dass der Rat Personen bestellen muss, welche die Gemeinde in Organen von juristischen Personen vertreten, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft erfolgt durch Mehrheitsbeschluss.
Die Aufgabenbereiche der Gesellschafterversammlung umfassen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie Entscheidungen über den Wirtschaftsplan und die Verwendung des Bilanzgewinns. Mit der Wahl der Vertretung für die Dauer der aktuellen Wahlperiode soll gewährleistet werden, dass die Stadt Castrop-Rauxel ihre Gesellschafter- und Eigentümerrechte auch künftig fristgerecht ausüben kann.
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- 3.4Vertretung im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2025/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich in seiner Sitzung am 27. November 2025 mit der Besetzung der Organe der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbH. Gemäß den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben setzt sich der Aufsichtsrat unter anderem aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem, dem Stadtkämmerer sowie einem Mitglied des Vorstands des EUV Stadtbetrieb Castorp-Rauxel AöR zusammen. Für die Vertretung des Vorstands des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR ist eine Person vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2026 als Vorstandsmitglied tätig sein wird. Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass der Rat acht weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat wählt.
Des Weiteren steht die Besetzung der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft auf der Tagesordnung. Hierbei soll der Rat eine Vertretung sowie eine Stellvertretung für die Stadt Castrop-Rauxel bestimmen. Ebenso ist die Wahl einer Vertretung und einer Stellvertretung für den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR innerhalb der Gesellschafterversammlung vorgesehen. Die Wahl der weiteren Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 3.5Vertretung in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat der Eventforum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2025/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Vertretung in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Eventforum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus insgesamt 15 Mitgliedern. Davon werden zehn Mitglieder durch die Stadt Castrop-Rauxel entsendet, drei Mitglieder durch die Sparkasse Vest Recklinghausen gestellt und zwei Mitglieder von den Mitarbeitenden gewählt.
Während der Bürgermeister sowie der Beigeordnete in seiner Funktion als Stadtkämmerer bereits von Amts wegen Mitglieder des Aufsichtsrates sind, sieht der Beschlussvorschlag die Wahl von acht weiteren Mitgliedern durch den Rat vor. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Bürgermeister zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen. In dieser Funktion soll er gemäß den Satzungsbestimmungen gleichzeitig den Vorsitz der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft übernehmen.
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- 3.6Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbHZur Vorlage · 2025/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 27. November 2025 wird über die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH entschieden. Die Stadt Castrop-Rauxel hält eine unmittelbare Beteiligung von 3,8 % an dieser Gesellschaft.
Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen sind die beteiligten Kommunen dazu verpflichtet, Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Für die Stadt Castrop-Rauxel ist die Wahl dieser Vertretung durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe zu wählen. Als Stellvertreter soll der Beigeordnete fungieren. Diese personelle Besetzung knüpft an die bisherige Praxis an, bei der der Bürgermeister die Vertretung übernahm und der Beigeordnete als Stellvertreter eingesetzt war.
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- 3.7Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbHZur Vorlage · 2025/170 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Vertretung der Kommune in der Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH. Die Stadt hält eine unmittelbare Beteiligung von 3 % an dem Unternehmen.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW muss ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Organen der Gesellschaft vertreten. Die Bestellung dieses Vertreters erfordert einen Mehrheitsbeschluss des Rates. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Beigeordneten und Stadtkämmerer als Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH zu wählen. Als Stellvertreter soll der Leiter des Bereichs Finanzen fungieren. Die bisherige Vertretung der Stadt in diesem Gremium wurde durch den Beigeordneten und Stadtkämmerer wahrgenommen.
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- 3.8Vertretung in der Verbandsversammlung der GKD RecklinghausenZur Vorlage · 2025/171 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen (GKD Recklinghausen) übernimmt die Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Verwaltungsdigitalisierung für den Kreis Recklinghausen und die kreisangehörigen Städte. Gemäß der Verbandssatzung soll die Verbandsversammlung aus den Hauptverwaltungsbeamten der Mitgliedskommunen oder deren Vertretungen im Amt bestehen, um die strategische Steuerung des Verbandes sicherzustellen.
Für die kommende Sitzung des Rates der Stadt liegt ein Beschlussvorschlag vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel in der Verbandsversammlung der GKD Recklinghausen zu wählen. Gleichzeitig soll die Erste Beigeordnete als stellvertretendes Mitglied bestellt werden. Die Grundlage für diese Besetzung bildet die gesetzliche Regelung zur Vertretung des Bürgermeisters im Amt sowie die entsprechende Hauptsatzung der Stadt.
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- 3.9Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Generalversammlung der Allmende Emscher-Lippe eGZur Vorlage · 2025/177 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Vertretung der Kommune in der Generalversammlung der Allmende Emscher-Lippe eG. Die Stadt ist seit dem Jahr 2024 mit einem Betrag von 1.000 Euro unmittelbar an der Genossenschaft beteiligt. Zu den Organen der Allmende Emscher-Lippe eG gehören gemäß Satzung der Vorstand, der Aufsichtsrat sowie die Generalversammlung. In der Generalversammlung übt jedes Mitglied eine Stimme aus, unter anderem zur Wahl des Aufsichtsrats, der aus mindestens drei und höchstens elf Mitgliedern besteht.
Da für die Dauer der aktuellen Wahlperiode neue Vertreter benannt werden müssen, liegt dem Rat ein entsprechender Beschlussvorschlag vor. Dieser sieht vor, die Erste Beigeordnete als Vertreterin der Stadt Castrop-Rauxel in der Generalversammlung zu wählen. Als Stellvertreterin soll die Stadtbaurätin benannt werden.
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- 3.10Neuwahlen der Mitglieder der Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen sowie Bestellung einer/eines Vertreter*in für Herrn Bürgermeister Kravanja für die Verbandsversammlung des SparkassenzweckverbandesZur Vorlage · 2025/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Neuwahl von Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen. Die Stadt entsendet gemäß den Satzungen des Zweckverbandes insgesamt drei Mitglieder in diese Versammlung. Während ein Sitz durch den Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person besetzt wird, sollen die weiteren Mitglieder durch die Ratsmitglieder gewählt werden.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betrifft die Bestellung einer Vertretung für den Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes. Es liegt ein Vorschlag vor, die Erste Beigeordnete als Vertreterin des Bürgermeisters zu bestellen. Diese Benennung erfolgt auf Wunsch der Sparkasse Vest Recklinghausen, die aus sparkassenrechtlichen Gründen die Benennung einer konkreten Person angestrebt hat.
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- 3.11Entsendung von Herrn Bürgermeister Kravanja in den Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)Zur Vorlage · 2025/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bürgermeister die Stadt im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) vertritt. Die Grundlage für diese Vertretung ist der Gesellschaftsvertrag der HCR.
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages besteht das Aufsichtsratsgremium aus insgesamt neun Mitgliedern. Demnach ist der Oberbürgermeister der Stadt Herne ein ständiges Mitglied des Gremiums. Weitere vier Mitglieder werden vom Rat der Stadt Herne entsandt, während drei Arbeitnehmervertreter aus dem Kreis der bei der HCR beschäftigten Personen ebenfalls durch den Rat der Stadt Herne in das Aufsichtsratsgremium berufen werden. Ergänzend dazu ist gemäß den Satzungsregeln der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel als weiteres Mitglied im Aufsichtsrat vertreten. Die Vertretung erfolgt dabei kraft Amtes.
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- 3.12Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel im Aufsichtsrat und der Gesellschaftversammlung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2025/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 27. November 2025 über die Vertretung der Kommune in den Organen der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH. Die vorliegende Sitzungsvorlage regelt die Besetzung des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat zu entsenden. Zudem sollen durch den Rat sechs weitere Mitglieder und deren Stellvertreter für das Gremium gewählt werden. Ergänzend ist vorgesehen, den Beigeordneten und Stadtkämmerer sowie die Stadtbaurätin mit beratender Stimme in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH besteht laut Gesellschaftsvertrag aus dreizehn stimmberechtigten Mitgliedern, wobei sieben Positionen durch die Stadt besetzt werden. Die Amtsdauer der Vertreter orientiert sich an der Wahlperiode des Rates. Des Weiteren soll eine Vertretung für die Gesellschafterversammlung bestimmt werden, die sich aus je einem Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel und der Gelsenwasser AG zusammensetzt.
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- 3.13Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHZur Vorlage · 2025/189 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 27. November 2025 wird über die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Partnerschaft Deutschland GmbH (PD – Berater der öffentlichen Hand) beraten. Die Stadt ist seit dem Jahr 2018 mit einem Anteil von etwa 0,08 Prozent, was einem Betrag von 1.000 Euro entspricht, unmittelbar an dieser Gesellschaft beteiligt.
Auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW ist der Rat dazu verpflichtet, eine Person zu bestellen, welche die Interessen der Kommune in den Organen der Gesellschaft vertritt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH zu wählen. Als Stellvertreter für den Bürgermeister soll der Leiter des Bereichs Finanzen eingesetzt werden.
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- 3.14Kuratorium der wewole Stiftung e.V.Zur Vorlage · 2025/198 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Benennung von Verhinderungsvertretern für das Kuratorium der „wewole Stiftung e.V.“. Die Stiftung ist aus der Umfirmierung der Werkstätten für Behinderte Herne / Castrop-Rauxel e. V. (WfB) hervorgegangen. Die Mitglieder, die zuvor im Vorstand des Vereins tätig waren, sind nun als Mitglieder im Kuratorium der neuen Stiftung vertreten.
Aufgrund der Geschäftsordnung der „wewole Stiftung e.V.“ ist die Bestimmung von Verhinderungsvertretern für die im Rat bestellten Mitglieder erforderlich. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass ein Bereichsleiter als Verhinderungsvertreter für den Beigeordneten und Kämmerer fungiert. Zudem soll für die Erste Beigeordnete eine Vertretung bestellt werden. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 3.15Besetzung Beirat "wewole Stiftung e.V." (vormals Werkstatt für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e.V.)Zur Vorlage · 2025/199 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e.V. haben eine Umfirmierung sowie eine Neustrukturierung vorgenommen. Unter dem neuen Namen „wewole Stiftung e.V.“ werden künftig die „wewole Werken GmbH“ und die „wewole Wohnen GmbH“ zusammengefasst. Im Zuge dieser Entwicklung wurde der bisherige Vereinsvorstand durch ein Stiftungskuratorium ersetzt, welches gemäß der Satzung die gleiche Zusammensetzung wie der alte Vorstand aufweist. Die Stadt Castrop-Rauxel ist in diesem Kuratorium durch die Erste Beigeordnete sowie eine weitere Beigeordnete vertreten.
Zur Erhöhung der Transparenz im politischen Raum soll das Kuratorium um einen Beirat ergänzt werden. Dieser Beirat besteht aus insgesamt acht Mitgliedern, wobei der Stadt Castrop-Rauxel zwei Sitze zustehen. Der Rat der Stadt soll über die Besetzung dieser beiden Sitze entscheiden und entsprechende Personen für den Beirat der „wewole Stiftung e.V.“ bestellen.
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- 3.16Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen; Wahl der DelegiertenZur Vorlage · 2025/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 27. November 2025 wird über die Benennung von ständigen Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen beraten (Vorlage 2025/197). Der Beschlussvorschlag sieht vor, drei Ratsmitglieder als dauerhafte Vertreter in dieses Gremium zu entsenden.
Die Konferenz wurde vom Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen eingerichtet, um die Sichtweisen der Ratsmitglieder in den Meinungsbildungsprozess des Verbandes einzubinden. Jedem Mitglied der Stadtgemeinschaft stehen dabei drei Sitze zur Verfügung, wobei die Besetzung ausschließlich durch Ratsmitglieder erfolgen muss. Bei der Benennung der Delegierten sollen die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat berücksichtigt werden.
Die inhaltliche Arbeit der Konferenz umfasst insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die Beratung zu aktuellen kommunalpolitischen Themen. Die Vorbereitung der Sitzungen erfolgt durch die Geschäftsstelle des Städtetages, während die Leitung der Konferenz beim Vorsitzenden des Verbandes liegt. Durch die Benennung der Delegierten entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 3.17Besetzung der Ständigen Schiedsstelle zum Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung mit der Gelsenwasser AGZur Vorlage · 2025/190 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2025/190 befasst sich mit der Neubesetzung eines Beisitzers für die Ständige Schiedsstelle zum Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung mit der Gelsenwasser AG. Da die Amtszeit der aktuellen Schiedsstelle am 31. Dezember 2025 ausläuft, ist eine Neubenennung erforderlich. Gemäß den Bestimmungen des Schiedsvertrages sind die sogenannten A-Gemeinden – Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Unna und Werne – dazu verpflichtet, gemeinsam einen Beisitzer zu benennen. Die neue Amtszeit soll bis zum 31. Dezember 2030 dauern, also bis zum Ende des Kalenderjahres der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung schlägt für diese Position den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Werne vor. Die vorgeschlagene Person ist bereits in der laufenden Wahlperiode als Beisitzer der Schiedsstelle tätig und verfügt über die notwendige Erfahrung für das Amt. Der Rat der Stadt soll diesen Vorschlag zur Kenntnis nehmen und zustimmen. Es entstehen durch die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 4Verleihung Stadtwerke Klimaschutzpreis 2025 Hier: Prämierung der Bewerbungen und PreisverleihungZur Vorlage · 2025/187 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Verleihung des Stadtwerke Klimaschutzpreises 2025. Die Preisverleihung findet zum 23. Mal statt, wobei das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro von den Stadtwerken Castrop-Rauxel bereitgestellt wird. Bewerbt haben sich Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen sowie Unternehmen mit Projekten zur Schonung der Umwelt und zum Klimaschutz im Stadtgebiet.
Die Jury hat eine Rangfolge für die Vergabe festgelegt. Den ersten Preis erhält das Ernst-Barlach-Gymnasium für das Projekt „Nachhaltige Fashion Week“ mit einem Betrag von 2.500 Euro. Die Erich-Kästner-Schule wurde für die „Projektwoche Umweltschutz“ mit 1.500 Euro ausgezeichnet, und der Imkerverein Castrop-Rauxel erhält den dritten Preis in Höhe von 1.000 Euro für das Projekt „Bienenhaus Emscherland“. Zudem werden vier Anerkennungspreise für Projekte zu Themen wie Mieterstrom, Müllvermeidung, Insektenhotels aus recycelten Materialien sowie Plakatentwürfe zum Umweltschutz vergeben.
Die Preisverleihung findet am 3. Dezember im Foyer des EUV Stadtbetriebes statt. Die Übergabe der Preise erfolgt durch den Bürgermeister, die Stadtbaurätin und den Geschäftsführer der Stadtwerke Castrop-Rauxel.
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- 5Antrag CDU Ratsfraktion vom 05.11.2025_Bericht und Vorschlag der Verwaltung zu den möglichen Projekten im Rahmen des "Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur"Zur Vorlage · 2025/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 27. November 2025 einen Antrag eingereicht. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/064 thematisiert die Erstellung eines Berichts sowie eines Vorschlags durch die Verwaltung zu möglichen Projekten, die im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ realisiert werden könnten.
Mit diesem Antrag wird die Identifizierung von Vorhaben angestrebt, die in das entsprechende Landesprogramm zur Infrastrukturförderung passen. Die Verwaltung soll hierzu eine Grundlage schaffen, um die Beteiligung an diesem Plan zu prüfen. Der Antrag der Ratsfraktion datiert vom 5. November 2025.
In der vorliegenden Unterlage wird festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Für die Beratung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ist der Rat der Stadt als federführendes Gremium zuständig. Die inhaltliche Ausarbeitung des Berichts durch die zuständige Fachabteilung bildet die Basis für die parlamentarische Auseinandersetzung mit den potenziellen Infrastrukturprojekten.
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- 6Antrag der CDU-Fraktion vom 07.11.2025_Entwicklung eines Konzeptes zur Verwirklichung und Verstetigung des JugendbudgetsZur Vorlage · 2025/194 · Sitzungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. November 2025 einen Antrag zur Entwicklung eines Konzeptes eingereicht. Der Gegenstand des Antrags ist die Verwirklichung und die Verstetigung des Jugendbudgets. Mit diesem Vorhaben wird eine konzeptionelle Grundlage angestrebt, um die Umsetzung sowie die dauerhafte Sicherung der Mittel im Bereich des Jugendbudgets zu ermöglichen.
Gemäß der Sitzungsvorlage Nummer 2025/194 sind durch den vorliegenden Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die parlamentarische Beratung über die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes ist für die kommende Ratssitzung vorgesehen. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 7. November 2025 gestellt und liegt dem Rat der Stadt zur weiteren Behandlung vor.
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- 7Antrag der CDU-Fraktion vom 07.11.2025_Anpassung der Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und BürgerentscheidenZur Vorlage · 2025/195 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage Nummer 2025/195 wird ein Antrag der CDU-Fraktion behandelt, der für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. November 2025 auf der Tagesordnung steht. Der entsprechende Antrag wurde bereits am 7. November 2025 eingereicht und befasst sich mit der Anpassung der Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese direktdemokratischen Instrumente innerhalb der Stadtverwaltung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist in der Anlage zum Dokument ausgeführt. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Rat der Stadt.
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- 8Anfragen der Ratsmitglieder
- 9Mitteilungen der Verwaltung
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